Chronologie einer Internetabzocke: Seid live mit dabei, wie aus Spass Ernst wird

developer

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Danke euch allen :)

Ich hoffe auch, dass es klappt.
Werde natürlich weiterhin berichten, wie es läuft.

Vielleicht hat Verkäufer V es mittlerweile einfach eingesehen, dass wir ihm immer wieder auf die Pelle rücken werden und dass er deshalb lieber zahlen sollte.

...
 

developer

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Kurzes Update:

Meine letzten Infos vom Gerichtsvollzieher sind jetzt 10 Tage her.
Bisher haben wir weder von ihm etwas Neues gehört, noch konnten wir einen Geldeingang verzeichnen.

Aber vermutlich wird die Zahlung auch erst zum 1.7. oder 1.8. losgehen ... und nicht mitten im Monat.

Wir sind trotzdem schon sehr gespannt, wie das jetzt weitergeht^^
 

developer

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Kurzes Update:

Bisher ist noch kein Geld angekommen. Hat jemand von euch Erfahrungen damit, wie sowas läuft?!

Ich rufe sonst die Tage einfach nochmal den Gerichtsvollzieher an ...
 

schnippewippe

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Mein Ex hat es geschafft nicht einen Cent Unterhalt für seine Kinder zu zahlen. Frage mich nicht, wie viele Prozesse geführt wurden. :sad: Ich hoffe du hast mehr Glück.
Wenn der die Hand hebt ,wirst du kaum Geld sehen.:sad:
 

developer

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Was hat der Gerichtsvollzieher mit dem Schuldner abgesprochen?
Höhe der Rate/Zeitraum/Datums der jeweiligen Zahlung.
An wen soll der Schuldner zahlen,Gläubiger oder Gerichtsvollzieher.
Dazu hat der Gerichtsvollzieher nichts gesagt. Der Schuldner wolle beginnen, Raten zu zahlen. Mehr nicht.
Gezahlt wird an den GV, der das Geld dann an uns weiterleitet. Als ob wir dem Schuldner unsere Bankdaten geben^^ :w00t:

Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich da nochmal anrufen muss ...
Aber womöglich dauert das auch einfach so lange ... Schuldner überweist am 3. oder 4. d.M., GV bekommt Zahlung am 7., leitet am 9. weiter ... oder so ähnlich ;)

Hätte ja sein können, dass jemand da Erfahrungswerte hat :thumbsup:
 

developer

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Am Wochenende kam ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher: Das Pfändungsprotokoll plus der Vollstreckbare Titel.

Auf dem Pfändungsprotokoll befindet sich neben dem Hinweis, dass der Schuldner Raten zahlen will, der Vermerk, dass die erste Rate nicht gezahlt worden sei.

Heute habe ich dann mit dem Gerichtsvollzieher telefoniert. Er sagte mir, der Schuldner habe nicht gezahlt. Und ich solle zudem davon ausgehen, dass er dies auch nicht mehr tun wird: Denn er trägt sich mit der Privatinsolvenz ...

Damit endet dann dieses Kapitel.
Denn da wir dem Schuldner keine unerlaubte Handlung bei unserer Sache hier nachweisen können (es scheint keinen Prozess wegen Betruges zu geben), verfällt unser Anspruch mit der erfolgreichen Durchführung des Insolvenzverfahrens. Denn nach sechs Jahren werden dem Schuldner dann die Restschulden erlassen.
Da er wohl kein Geld in diesen sechs Jahren haben wird ...
Wars das.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Denn er trägt sich mit der Privatinsolvenz ...

Damit endet dann dieses Kapitel.
So lange er die Privatinsolvenz nicht brantragt hat ist noch nichts verloren.
Ein "guter" Gerichtsvollzieher wird immer den Schuldener auf diese Möglichkeit hinweisen. :))

Du hast deine Möglichkeiten doch nicht ausgeschöpft.
Ein sehr probates Mittel ist die Taschenpfándung,am besten,wenn bekannt am Arbeitsplatz.
Oder Lohn-,Kontopfändung.
 

developer

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@ Krennz
Danke ... :)

@ De kleine Eisbeer
Es ist erst nach Eröffnung des Verfahrens "zu Ende", schon klar. Aber tatsächlich darf ein Schuldner auch drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens keinen Gläubiger bevor- oder benachteiligen. Hätte er uns also jetzt zwei Monate lang etwas gezahlt, könnte dies der Insolvenzverwalter dann einfach zurückfordern. Mit dem Recht auf seiner Seite^^

Ein erneuter Hausbesuch des GV verspricht auch nicht mehr Früchte zu tragen, als der letzte. Der Schuldner wird die Raten vermutlich wieder nicht begleichen und uns entstehen wieder Kosten. Variante zwei, die Beantragung der Vermögensauskunft, kostet rund 50 Euro und bringt uns auch nicht viel weiter. Der Schuldner ist laut GV arbeitslos und damit ist da nix mit Arbeitsplatz. Vermutlich auch nicht mit Konto unter eigenem Namen.

Klar könnte man jetzt darauf spekulieren, dass man durch eine Vermögensauskunft an das Konto kommt. Aber auch das Konto, von dem aus wir abgezockt wurden, lief nicht auf ihn, er hatte nur ne EC-Karte dazu.

Es ist wohl leider wie mit dem nackten Mann und der Tasche ...
Und wenn er 20 Euro in der Tasche hat, die der GV pfändet, dann haben wir damit nichtmal die Kosten des GV-Besuches raus^^
 
Zuletzt bearbeitet:

developer

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Es wird wohl kein Nachspiel in dieser Sache mehr geben:

Meine Freundin sieht keinen Sinn mehr darin, eine weitere Vollstreckung zu versuchen.
Sollte der Schuldner nun doch nicht in die Privatinsolvenz gehen, könnte man es aber immerhin in ein paar Jahren (von ihm unerwartet) nochmal versuchen.

Aber erstmal ... wird hier wohl nix mehr zu holen sein.


Und die Staatsanwaltschaft scheint wohl auch keine Lust mehr zu haben, da ein Verfahren zu eröffnen. Der Strafantrag ist jetzt ein Jahr alt :(
 

Krennz

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Habe gerade in einem anderen forum gelesen, dass erst ab einer Schadenssumme von 1500€ ein "öffenliches Interesse" entsteht und alle anderen Verfahren die darunter liegen deshalb eingestellt werden.

Da müssten sich dann schon etliche Gechädigte zusammentun um diese Schwellensumme zu erreichen.

In dem Falle muss es dann wohl heissen: Die Grossen hängt man, die Kleinen lässt man laufen.

Weiss nicht, ob ich für das Forum hier "Werbung" machen darf. Geht da um ibäh-Betrug.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
dass erst ab einer Schadenssumme von 1500€ ein "öffenliches Interesse" entsteht und alle anderen Verfahren die darunter liegen deshalb eingestellt werden.
Hörensagen?? :whistle:

Wenn du dich ein wenig besser informieren würdest dann kannst du auch etwas sachlich mitteilen.
Es kommt ersteinmal nicht auf die Schadenssumme an sondern ob es sich um ein Vergehen oder ein Verbrechen handelt.

Wenn ich jemanden 10,-€ klaue ist es ein Vergehen,haue ich der Person eins über die Rübe und klaue dann 10,-€ ist es en Verbrechen.
Im 1. Fall könnte das Verfaren gegen Auflage eingesteltt werden,im 2. Fall sicherlich nicht.

1.)Wenn ein "öffentliches Interesse" besteht dann wird von amtswegen ermittelt und Strafverfolgung eingeleitet.
2.) Hier handelt es sich um eine "geingfügige" Tat (Bagatelldelikt) und das ist ersteinmal ein Antragsdelikt.
Da müssten sich dann schon etliche Gechädigte zusammentun um diese Schwellensumme zu erreichen.
??
Nach einem Urteil vom OLG Frankfurt liegt der Grenzwert der Geringfügigkeit bei 50,-€
So auch OLG Hamm
Und die Staatsanwaltschaft scheint wohl auch keine Lust mehr zu haben, da ein Verfahren zu eröffnen. Der Strafantrag ist jetzt ein Jahr alt :(
Ich würde da mal nachfragen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Du nimmst das was in einem Forum geschrieben wird ohne zu prüfen für bare Münze?

Fakt ist: Es gibt keine gesetzliche Mindestgrenze für Bagatelldelikte.

Fakt ist: Du hast nicht verstanden was der Geschädigte dort schreibt.
Der Beschuldigte hat aktuell mehrere Betrugsfälle mit weit mit höheren Schadenssummen , weshalb mein Fall
wegen nicht öffentlichen Interesse(Schadenssumme unter 1500€) eingestellt wird.
Ich übersetze es mal für dich.
Die Ermittlungen in den anderen Fällen wurden nicht eingestellt.
Vermutlich ist gemeint das kein öffentliches Interesse besteht auch hier zu ermitteln da schon ermittelt wird und,sollte es zur Verhandlung kommen,das Strafmass dadurch nicht höher ausfallen wird.
Ob das was der User schreibt auch so richtig ist wird auch in dem Forum angezweifelt.
Scan den kompletten Brief von der StA bitte ein und schick das der Redaktion.
Das hört sich nämlich "seltsam"an.
(Posting 11)
 
Zuletzt bearbeitet:

Krennz

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Ich habe es selber erlebt. Mein Bruder wurde geschädigt.

Kein öffentliches Interesse bei einem Schaden von 850,- DM daher eingestellt. Zivilrechtliche Klage wäre zulässig.

Aber was solls.
 

developer

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Hallo zusammen!

Danke für die rege Anteilnahme :)

Der (möglicherweise) strafrechtlich relevante Straftatbestand des Betruges ist in unserem Fall erstmal ein Antragsdelikt. Der erforderliche Strafantrag wurde - wie bereits erwähnt - vor ca. einem Jahr gestellt.
Das besondere öffentliche Interesse könnte man tatsächlich erst bei einer höheren Schadensumme annehmen - oder aber dann, wenn es so viele Geschädigte gibt, dass man von einer gewerbsmäßigen Abzocke sprechen könnte.

Da jedoch leider eBay Kleinanzeigen keine Daten anderer Geschädigter herausgeben wird (ausser an die eben vermutlich nicht ermittelnde Staatsanwaltschaft), bleibt uns diese Nachweismöglichkeit versperrt.

Ich würde ja gerne bei der zuständigen StA mal nachfragen, nur ist es eben nunmal so, dass nicht einmal unser Anwalt zum aktuellen Zeitpunkt eine Info von denen bekommt. Diese kriegt er nur dann, wenn das Verfahren eröffnet wird (um die Möglichkeit einer Nebenklage zu erlangen), oder aber, wenn das Verfahren eingestellt wurde.


Also könnte ich natürlich einen Brief schreiben, aber ob der irgendetwas bringen würde, wage ich in höchstem Maße zu bezweifeln.
 
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