Chronologie einer Internetabzocke: Seid live mit dabei, wie aus Spass Ernst wird

developer

New member
Dankeschön euch beiden :)

Ich hoffe, die Sache bringt etwas.
Und wenn es nur eine Ratenzahlung ist. Aber bisher hat er den GV ja nie zu Gesicht bekommen, weil er immer schon verzogen war ...

Er fällt hoffentlich aus allen Wolken, dass wir immer noch an ihm dran sind und er die Sache nicht einfach aussitzen kann.


Es ist schade, dass die Staatsanwaltschaft keine Zwischeninfos wegen des Strafantrags (§ 263 Betrug) herausgibt - weder an uns, noch an unseren Anwalt. Das würde mich ja auch mal interessieren, ob die da überhaupt aktiv geworden sind ...
 
Zuletzt bearbeitet:

developer

New member
Hmmm ... naja.
Eine "Bande" (wie in dem zitierten Artikel von Krennz) ist unser Verkäufer ja wohl - vermutlich - nicht. Sollte er so etwas im großen Stil abgezogen und dabei mit anderen Leuten zusammengearbeitet haben, vielleicht. Aber das ist reine Spekulation und wird wohl nicht den Tatsachen entsprechen.

Und für einen Einzeltäter macht man bei derart geringen Vergehen als Staatsanwaltschaft wohl - je nach aktueller "Auftragslage"- kein all zu großes Aufheben (vermutlich vielfach bedingt durch gebundene personelle Ressourcen, die für "echte" Verbrechen gebraucht werden).
Wie sonst lässt sich erklären, dass die Mehrheit der angezeigten (einfachen) Körperverletzungsdelikte (§ 223 StGB) gar nicht erst zur Verhandlung kommen und dass von den verhandelten Delikten nur ein Bruchteil zur Verurteilung führt? Das spricht doch Bände über die Chancen, für kleinere Vergehen (mithin Antragsdelikte) abgeurteilt zu werden.

Und jemanden um knapp 400 Euro zu prellen, ist wohl vergleichbar mit einem blauen Auge, vom Unrechtsgehalt her: Es tut weh, aber es hat keine großen bleibenden Folgen, somit ist es für die Strafverfolgung eher von wenig Belang ...

So sollte es aber eigentlich trotzdem nicht sein! Denn eigentlich soll doch der Staat nach Abschaffung des Faustrechts für die Einhaltung von Recht und Ordnung sorgen, darf es sogar nur exklusiv.
Aber wenn man der Geschädigte ist, kommt man sich schon ganz schön beschissen dabei vor, wenn man das Gefühl hat, auf den Rechtsstaat zu vertrauen - und trotzdem verlassen zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

developer

New member
Hallo zusammen!

Es gibt Neuigkeiten: Der von uns beauftragte Gerichtsvollzieher (im Folgenden GV genannt) hat in der letzten Woche die neue Wohnstatt des Verkäufers V aufgesucht. Leider war jedoch weder der V, noch dessen Ehefrau anwesend, wodurch der GV sich gezwungen sah, dem V eine Aufforderung zur Anwesenheit bei seinem nächsten "Besuchstermin" Ende dieser Woche zu hinterlassen.

Wir sind gespannt, ob Verkäufer V dieser Aufforderung nachkommen wird ...


Ich werde berichten :)
 

Krennz

New member
Hast Du mal Deinen Fall bei Auktionshilfe.info geschildert?

Die können auch feststellen, ob der Typ teil einer Bande ist, denn die haben Verbindung zu ibäh und haben schon oft dafür gesorgt, dass VK gesperrt werden, die diese Abzockmasche durchgezogen haben.
 

DerKrefelder

New member
Hast Du mal Deinen Fall bei Auktionshilfe.info geschildert?
Beachte dieses!
Es werden keine Klarnamen auftauchen, keine Adressen, keine Fotos, ich werde die Charaktere in guter Jura-Manier mit den Anfangsbuchstaben ihrer jeweiligen Rolle betiteln: Käuferin K, Verkäufer V, Rechtsanwalt R, Staatsanwalt S ... usw.
[.....]
denn die haben Verbindung zu ibäh
Es begann am 1.8.2013, als Käuferin K das Angebot des Verkäufers V auf eBay Kleinanzeigen entdeckte.
Verbindung zu dem Auktionsportal hat jeder.Dazu braucht man kein dubioses Forum das sich hinter einer Anonymität versteckt.

m.f.g.
 

Krennz

New member
Das ist kein dubioses Forum. Die haben, ganz bewusst, ihr Forum im Ausland registriert, damit "Betrüger", die namentlich genant werden und deren Kont und sonstige Daten genant werden nicht per EV ihr Schäfchen ins Trockene bringen können.

alles Andere ist ein neues Thema.
 

developer

New member
Hallo zusammen!

Ich werde keine Klarnamen preisgeben, weder hier noch in einem anderen Forum.
Das zuständige Zivilgericht kennt den Namen und hat den Vollstreckbaren Titel erlassen, die zuständige Staatsanwaltschaft hat einen Strafantrag vorliegen und kennt den Namen ebenfalls.

Mehr kann ich auf rechtlich sicherem Terrain derzeit nicht machen.
Ich weiß wie er heißt, wo er wohnt, wann er geboren ist, etc., etc.
Sofern er jetzt oder in Zukunft Geld hat, werde ich da schon drankommen.
Es ist eher die Frage nach dem ob.
 

developer

New member
Update:

Der Gerichtsvollzieher war gestern das zweite Mal an der Adresse des Schuldners. Er hat ihn trotz schriftlicher Aufforderung wiederholt nicht angetroffen. In der nächsten Woche wird der GV es noch einmal versuchen - danach bleiben uns wohl nur noch zwei Möglichkeiten:

1. Durchsuchungsbeschluss
2. Beantragung der Vermögensauskunft

Ich bekomme gleich einen Rückruf zur telefonischen Rechtsberatung, um mich in diesem Punkt informieren zu lassen. Zudem werde ich mit meinem Onkel darüber reden, der seit zig Jahren als Jurist in einem Inkasso-Unternehmen tätig ist.

Was haltet ihr von der Sache? Könnt ihr mir raten, welche der beiden Varianten sinnvoller ist?! Was ist davon für uns teuerer?
Der Gerichtsvollzieher meinte, eine Vermögensauskunft wäre vermutlich sinnvoller und erfolgversprechender.

Wie seht ihr das?! Hat da jemand Erfahrungen?

Danke im Voraus! :)
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Was haltet ihr von der Sache? Könnt ihr mir raten, welche der beiden Varianten sinnvoller ist?!
Bei der Vermögensauskunft bekommst du doch nur die Info was er an Vermögen/Wertsachen hat.
1. Durchsuchungsbeschluss
den musst du bei einem Richter beantragen.
Vor dem Beschluss steht die Mobiliarvollstreckung
Was ist davon für uns teuerer?
Zwangsvollstreckung Kosten

Was dort nicht aufgeführt ist sind die Kosten für eine eventuelle Türöffnung.

Ich würde es erst mit Lohn-,Kontopfändung versuchen.
 

developer

New member
Hallo zusammen!

Ich habe mich eben von einem Anwalt telefonisch beraten lassen.
Der hat mir zur Beantragung der Vermögensauskunft geraten, sollte der Gerichtsvollzieher nächste Woche nicht auf den Schuldner treffen.

An eine Konto- oder Gehaltspfändung kommen wir ja leider nicht heran, wenn wir weder den Arbeitgeber noch die Kontodaten kennen. Das Konto, das wir kannten, läuft auf jemand anderen, Verkäufer V ist nur Kontobevollmächtigter. Womöglich hat er gar kein eigenes Konto.
Zudem sind ja auch hier die Pfändungsgrenzen zu beachten: V arbeitet (vermutlich), seine Frau ist Hausfrau und er hat ein kleines Kind.
Den Arbeitgeber könnte nur der GV herausfinden, so er den Schuldner antrifft. Tut er das nicht, finden wir es auch nicht heraus - bzw. nur über die Vermögensauskunft.

Das ist ja sowieso das Schöne an der Vermögensauskunft: Diese wird staatlich durchgesetzt, notfalls unter Zwang, wenn der V nicht Folge leistet. Dann muss er alles auf den Tisch legen und hat zudem ein Problem, wenn er irgendwo einen Kredit oder ähnliches aufnehmen will.
Der Anwalt am Telefon sagte mir eben, dass nach der Abgabe der Vermögensauskunft eingangene Kreditverträge durch den Schuldner als Begehungsbetrug angesehen werden können, da er ja offenkundig nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen.

Insofern macht der Schritt über die Beantragung der Vermögensauskunft wohl eindeutig am meisten Sinn.

Nächsten Freitag telefoniere ich wieder mit dem GV.
Dann sehen wir weiter ...
 
Zuletzt bearbeitet:

developer

New member
@ De kleine Eisbeer
Ja, das ist mir schon klar. Wenn der GV die Daten nicht beim nächsten "Besuch" vom Schuldner bekommt, geht das nur über die Vermögensauskunft.
Faktum bleibt aber: Wenn nur er berufstätig ist und er kein Vermögen hat, können wir uns Konto- und Gehaltspfändung sparen, wenn er nicht überdurchschnittlich verdient. Denn dann liegt er unter der Pfändungsgrenze und wir bekommen eh nichts.

Die Vermögensauskunft ist zumindest einmal der sicherste Weg, an alle wichtigen Daten zu kommen, die uns derzeit fehlen. Zudem ist die Vermögensauskunft nachteilig für ihn bei zukünftigen Verträgen etc., was bei seinem Verhalten absolut sinnvoll ist. Denn er bedient ja eingegangene Verträge nicht, wie wir selbst erlebt haben.

@ Krennz
Das glaube ich hingegen nicht. Er dürfte tagsüber arbeiten sein und sich denken "Pah, der kann mir eh nix, wenn er nicht reinkommt." Und seine Frau ist entweder "ganz zufällig" beim Einkaufen, wenn der GV kommt, oder sie ist zuhause und tut so, als wenn sie nicht da ist.

Das halte ich für die einleuchtendste Erklärung.
Denn schon wieder umziehen scheint irgendwie ... unnötig. Es passiert ihm ja nix^^
 

developer

New member
Update:

Ich bringe frohe Kunde :)
Gerichtsvollzieher GV hat Verkäufer V in dieser Woche endlich angetroffen und sich einmal eingehend mit ihm unterhalten ;)

V ist jetzt nach eigener Aussage dazu berat, die Schuld in Raten abzubezahlen.
Der Gerichtsvollzieher sagte uns allerdings, dass wir natürlich erstmal abwarten müssen, ob und wie gut das klappt.

Aber sofern es klappt, wäre es echt ein angenehmer Ausgang dieser ganzen Sache :)
 

developer

New member
Update:

Ich bringe frohe Kunde :)
Gerichtsvollzieher GV hat Verkäufer V in dieser Woche endlich angetroffen und sich einmal eingehend mit ihm unterhalten ;)

V ist jetzt nach eigener Aussage dazu berat, die Schuld in Raten abzubezahlen.
Der Gerichtsvollzieher sagte uns allerdings, dass wir natürlich erstmal abwarten müssen, ob und wie gut das klappt.

Aber sofern es klappt, wäre es echt ein angenehmer Ausgang dieser ganzen Sache :)
 
Oben