schnippewippe
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Beachte dieses!Hast Du mal Deinen Fall bei Auktionshilfe.info geschildert?
Es werden keine Klarnamen auftauchen, keine Adressen, keine Fotos, ich werde die Charaktere in guter Jura-Manier mit den Anfangsbuchstaben ihrer jeweiligen Rolle betiteln: Käuferin K, Verkäufer V, Rechtsanwalt R, Staatsanwalt S ... usw.
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denn die haben Verbindung zu ibäh
Verbindung zu dem Auktionsportal hat jeder.Dazu braucht man kein dubioses Forum das sich hinter einer Anonymität versteckt.Es begann am 1.8.2013, als Käuferin K das Angebot des Verkäufers V auf eBay Kleinanzeigen entdeckte.
Bei der Vermögensauskunft bekommst du doch nur die Info was er an Vermögen/Wertsachen hat.Was haltet ihr von der Sache? Könnt ihr mir raten, welche der beiden Varianten sinnvoller ist?!
den musst du bei einem Richter beantragen.1. Durchsuchungsbeschluss
Zwangsvollstreckung KostenWas ist davon für uns teuerer?
?Du willst doch eine Vermögensauskunft.Da muß er Arbeitgeber,Kontoverbindung ect. offenlegen.An eine Konto- oder Gehaltspfändung kommen wir ja leider nicht heran, wenn wir weder den Arbeitgeber noch die Kontodaten kennen.