schnippewippe
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Neues Widerrufsrecht 2014
http://www.haendlerbund.de/test/finish/1-hinweisblaetter/144-ebook-verbraucherrechterichtlinie-pdf
g) Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen; (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB n.F.)
Kommentar: Diese Ausnahmevorschrift lässt das Widerrufsrecht bei der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten entfallen und orientiert sich an der bisherigen Ausnahme in § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB. Während bisher das Widerrufsrecht des Verbrauchers dann bestand, wenn dieser seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hatte, kommt es darauf zukünftig nicht mehr an.
Artikel 246
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag
http://www.haendlerbund.de/test/finish/1-hinweisblaetter/144-ebook-verbraucherrechterichtlinie-pdf
NEU! Zeitungen-, Zeitschriften- oder Illustrierten-Abonnement-Verträge unterliegen künftig dem Widerrufsrecht, der Abschluss eines Abo-Vertrages kann also widerrufen werden, die Lieferung einer Einzelbestellung hingegen nicht; es kommt aber nicht mehr darauf an, ob die Erklärung telefonisch abgegeben wurde oder nicht;.................
Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen –––– ......................
.................;zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Als besonders gut für Verbraucher erachten wir die folgenden Neuerungen:
Schutz vor aufgeschwatzten Waren: Ab Mitte Juni steht Ihnen nicht nur bei Katalogbestellungen und Einkäufen im Internet oder via Telefon, sondern auch bei auf der Straße, am Arbeitsplatz, auf einer Kaffeefahrt oder in der eigenen Wohnung geschlossenen Verträgen – den sogenannten Außergschäftsraumverträgen – ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu, nachdem sie korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden und die Ware erhalten haben. Bislang begann die Frist immer mit der Belehrung in Textform, also zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dabei ist die neue Regelung zur Widerrufsfrist unabhängig davon, ob der Vertreter unangemeldet kam oder der Besuch auf Ihre Veranlassung hin erfolgte.