Graupapagei97
New member
Werde den Rat sofort befolgen. Melde mich wieder, wenn es was Neues gibt.
Danke!!
Danke!!
Falsch.Selbst im Todesfall gibt es kein Sonderkündigungsrecht.Doch es gibt da ein Sonderkündigungsrecht, weil der alte Mensch die Zeitschrift nicht mehr nutzen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den mir von ihen untergeschobenen Vertrag fristgerecht, da ich bisher nicht über mein Widerrufsrecht nach § 312, 355 BGB ordnungsgemäss informiert wurde.
Ausserdem fechte ich hilfsweise den Vertrag nach den §§ 119, 120, 123, 142.1 BGB an.
Ich stelle die Forderung streitig.
Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich nach BDSG.
Schon die Androhung mit einem Schufaeintrag ist problematisch.dass widersprochene Forderungen nicht der Schufa gemeldet werden dürfen (sollten die eigentlich selber wissen).
Zuimal auch die Schufa, sofern sie Kenntnis von diesen Drohungen erlangt, gegen Nichtmitglieder, nach Angabe eines Mitarbeiters, vorgeht und auf Unterlassung und Schadenersatz klagt.Schon die Androhung mit einem Schufaeintrag ist problematisch.
siehe>> Drohung mit “Schufaeintrag”:
Das per Einwurfeinschreiben mit Zeugen ( der Zeuge bestätigt mir auf einer Kopie, dass der Breif im Umschlag war und gemeinsam bei Postens abgegeben wurde.)Betrifft Abovertrag Nr.: xxxxxxxxxx über Zeitschrift xyz
Ungeehrte Damen und Herren
Danke für die Widerrufsbelehrung, die ich bisher nicht erhalten habe.
Daher mache ich sofort von dieser Gebrauch und widerrufe den mir aufgenötigten Abovertrag gemäss §§ 312, 355 BGB
Hilfsweise fechte ich den Vertrag nach §§ 119, 120, 123, 142.1 BGB an
Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich nach BDSG und widerrufe eine evtl. erteilte Einzugsermächtigung. Abgebuchte Beträge werde ich sofort kostenpflichtig zurückbuchen lassen.
MfG