Sehr geehrte Damen und Herren,
am Abend des TT.MM.JJJJ wurde ich in XXX auf der XXX Straße von einem Mitarbeiter der Firma direktvorteil Ltd. angesprochen. Er bot mir ein achtwöchiges kostenloses Probeabonnement der Zeitschrift „XXX“ im Rahmen einer Marktforschungsaktion an. Ich würde zuvor einen Anruf erhalten, ob ich mit der Lieferung einverstanden sei, und vor Ablauf der zwei Monate einen weiteren Anruf, ob ich die Zeitschrift weiter beziehen wollte.
Nun habe ich einen solchen Anruf nie erhalten, aber dennoch einen über die Firma direktvorteil Ltd. versandten Brief zugestellt bekommen, der mir eine Gutschrift von 28€ bescheinigt, was einer Anzahl von 8 Ausgaben zu je 3,50€ inkl. Versand entspräche. Dem Schreiben nach beginnt der Versand der Zeitschrift mit Erscheinen der Ausgabe XX/2009 am TT.MM.JJJJ.
Zudem ist dort von einem Reisegutschein über 100€ die Rede, den ich von dem Mitarbeiter bereits ausgehändigt bekommen haben soll. Sowohl ich als auch meine Begleitung können bestätigen, dass ich nie einen solchen Gutschein oder eine anders geartete Prämie von diesem Mitarbeiter erhalten habe.
Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht nach § 355 BGB Gebrauch, auf das ich nicht ausdrücklich hingewiesen wurde. Die Sichtung der Widerrufsbelehrung wurde von mir nicht per Unterschrift bestätigt, was mir ein zweiwöchiges Widerrufsrecht nach § 355 (1) BGB ab dem Zeitpunkt einräumt, an dem Sie mich über die Widerrufsbedingungen ordnungsgemäß hingewiesen haben (vgl. § 355 (2) BGB). Vorher beginnt die Widerrufspflicht nicht zu laufen.
Des Weiteren möchte ich Sie bitten, etwaige Inrechnungstellungen an mich, die im Zusammenhang mit diesem angeblichen Vertrag stehen, einzustellen. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass der Mitarbeiter mehrmals ausdrücklich betont hat, dass nach den acht Wochen keine weiteren Kosten auf mich zukämen. Sollte dies doch der Fall sein, liegt hier der Fall der arglistigen Täuschung nach §§ 119 bzw. 123 I BGB vor, was das Geschäft nach § 142 I anfechtbar macht.
Auch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass nach § 7 UWG mit Ihrer Kundenfangmethode eine unzumutbare Belästigung vorliegt, insbesondere deshalb, weil ich dem Mitarbeiter eingangs zu erkennen gegeben habe, dass ich kein Gespräch mit ihm wünsche. Die mir vorgehaltenen falschen Bedingungen, die mich bewogen haben, den Vertrag zu unterschreiben, stellen zudem eine Gesetzeswidrigkeit gemäß § 5 UWG dar.
Dass die Ereignisse sich so zugetragen haben, wie ich sie hier geschildert habe, kann mir meine Zeugin, wenn nötig an Eides Statt, bestätigen.
Weiterhin kündige ich den angeblichen Vertrag hiermit fristlos, hilfsweise fristgemäß.
Hochachtungsvoll
XXX