Minderjährig !!! Da kannst du eh ohne die Zustimmung der Eltern keinen Vertrag abschliesen.ich bin erst 14 und habe auf der seite falsche Daten angegeben und ich weiß nicht wie ich mich jetzt verhalten soll
5. Können die mich wegen Betruges drankriegen, wenn ich falsche Adress- oder Geburtsdaten angegeben habe?
Das kommt von vornherein nur dann in Betracht, wenn man sich auf der Seite mit falschen Daten angemeldet hat, um den Betreiber zu schädigen. Wenn man also wusste, dass das Angebot etwas kostet, man aber durch die Angabe der falschen Daten der Zahlungspflicht entgehen wollte. Die Betroffenen müssten also Betrugsvorsatz gehabt haben. Und diesen hat man eben nicht, wenn man die Kosten übersehen hat. Da können die Seitenbetreiber dann auch nicht sagen: “Wenn ihr richtig hingeguckt hättet, hättet ihr den Preis gesehen.” Das genügt nicht, denn einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht.
Völlig außen vor sind übrigens Jugendliche unter 14 Jahren, denn diese sind nicht einmal strafmündig.
Aber auch bei älteren ist aus den oben genannten Gründen wohl nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass ein Staatsanwalt einer Strafanzeige wirklich nachgehen und Anklage erheben würde........aus Verbraucherrechtliches
Ohhhhhhh--- DankeP.s. schnippewippe: du musst mal wieder dein Posteingang leeren weil ich dir keine Nachricht schreiben konnte, weil dein Posteingang voll ist
wäre nett, da ich dich da schneller erreiche!
Deinen Eltern solltest du schon davon erzählen.Egal ob da was kommt oder nicht.Sollte ich meinen eltern davon erzählen oder kommt hier keine post her oder sowas ?
In diesem Fall spielt es keine Rolle.hab ichh da jetzt glück gehabt weil ich bin erst 14
Deine Eltern müssen selbst entscheiden ob sie reagieren wollen.In diesen Fällen genügt es also, wenn man den Seitenbetreibern mitteilt, dass der Betroffene minderjährig ist und die Eltern den Vertrag nicht genehmigen (vgl. Musterbrief 3).
und wenn ich da jetzt eine wiederrufung schreibe ?Deine Eltern müssen selbst entscheiden ob sie reagieren wollen.
Nötig ist es,wenn man nur gefakte Daten angegeben hat,nicht.
Sollten deine Eltern reagieren,ist deren Antwort,das deine Eltern deine Minderjährigkeit beweisen sollen.
Aber,man reagiert 1X,danach muss man nicht mehr antworten.
Wie @Schnippewippe schreibt: ohne Einwilligung gibt es keinen Vertrag,also kann man nichts widerrufen,und du kannst schon mal garnichst.und wenn ich da jetzt eine wiederrufung schreibe ?
geht das auch ?
Kein Mahngericht schickt einen Mahnbescheid an eine eMailadresse.Wenn ich meine richtige Adresse nicht angegen habe finden die mich eh nicht.
Warum sollst du den Account löschen?Montierst du auch deinen realen Briefkasten ab?was ist eigentlich wenn ich mein e-mail-account lösche
und stimmt das was der hier sagt