schnippewippe
New member
Das geht nur über die Staatsanwaltschaft. Aber auch nur dann , wenn eine Straftat vorliegt. Wo ist denn bei Gratis ein Betrug vorhanden ?
Die haben die User ja auf die Seite in die Irre geführt.
Der Be***** wäre wohl eher wo anders zu finden.
siehe bei der Vorgänger-Firma Content Services Ltd
Die haben die User ja auf die Seite in die Irre geführt.
Der Be***** wäre wohl eher wo anders zu finden.
siehe bei der Vorgänger-Firma Content Services Ltd
Zwar gibt es kein Gesetz, welches das "Verstecken" der Kostenpflichtigkeit grundsätzlich unter Strafe stellt. Aber strafbar macht sich auch, wer bei einer Täuschungshandlung, also dem Verstecken der Kostenpflicht, planmäßig vorgeht, um einen Irrtum zu erregen und sich dadurch einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Siehe BGH-Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.. ..........aus dem link
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