Top50-sg Abzocke

schnippewippe

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Das Einschreiben schickt er doch schon an die extra dafür in der AGB ( Widerrufsbelehrung ) angegebene Adresse. Wieso denn zwei Einschreiben.
 

Krennz

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Stelle hier mal nen Musterbrief der VZ PLP rein, der von mir nur um die Namen der §§ ergänzt wurde[stehen in ( ) ]. Leider ist er nicht mehr abrufbar sondern bei Rechti gespeichert. Das Wort "Telefon" kann man hier durch "Gewinnspieleintrag-" ersetzen.

Re: Verhalten bei Abofallen

Beitragvon Krennz » 29.03.2009, 20:00
Brief für Volljährige Abo / Telefon

Absender
Ort .......... Datum...............

Einschreiben mit Rückschein

Adresse des Anbieters



Unberechtigte Forderung zu (Aktenzeichen/ Rechnungsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom............, indem Sie einen Betrag von
..........Euro für die angebliche Inanspruchnahme/Anmeldung einer Telefon - Serviceleistung verlangen.

Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung (§142 BGB)kam, wie Sie mich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u.a. gemäss § 312e BGB bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.

Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) an. Ausserdem erkläre ich vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung (§ 119 BGB) sowie wegen falscher Übermittlung des Vertragsinhalts und Gegenstandes (§ 120 BGB)

<Ausserdem mache ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch, da eine ordnungsgemässe Belehrung bisher nicht erfolgte und daher ein Fristablauf nicht beginnen konnte.>

Darüber hinaus verbiete ich die Speicherung und Weitergabe meiner persönlichen Daten.

Mir freundlichen Grüssen

Unterschrift

den in < > gesetzten Satz muss man ggf. Anpassen.
 

Stevie

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Musst du ändern. Was Besseres habe ich nicht.
Verbraucherzentrale Berlin : Vertragsfallen Musterbrief: Preis übersehen

Anfechtung wegen Irrtums "allgemeines Muster "


Hmm . Wenn ich mich nicht erinnern kann ,dann ging das für mich auch nicht klar aus dem Gespräch hervor.
Sonst hätte ich ja dem Vertrag nicht zugestimmt. Dachte ist Gratis.

Habe es erst durch das Schreiben erfahren.

Habe den Text vom ersten Link (also vz-berlin) ein wenig abgeändert und per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse in Leipzig geschickt. Nach 4 oder 5 Tagen kam ein Schreiben von denen wo drin steht, daß mein Widerruf eingegangen ist und das sie meine Entscheidung sehr bedauern.
Weiter schreiben sie, daß ich den Mitspielbeitrag zurückbuchen lassen soll (hab` ich getan).
Außerdem sind laut ihrem Brief meine Daten gesperrt und eine Weitergabe bzw. Weiterverarbeitung oder ähnliches ihrerseits ist ausgeschlossen.

Da schein ich ja nochmal Glück gehabt zu haben.
Behalte mein Konto aber trotzdem weiter im Auge und das nächste Mal wenn mich jemand für so etwas "anwerben" möchte lege ich einfach auf.

Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe.
 

78bunny

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und wieder TOP50

Hallo,
erstmal muss ich sagen, dass ich mir sehr blöd vorkomme, so etwas gemacht zu haben, dabei bin ich immer diejenige die alle vor solchen Telefonaktionen warnt, ich dachte halt ist doch RTL2, na ja ist passiert und nun hoffe ich auf Hilfe hier!

Also, ich habe letzte Woche Montag an dieser Telefonaktion von BB teilgenommen, letzten Donnerstag, rief mich dann jemand an und hat mir gesagt, dass ich eine Handykarten gewonnen hätte und dann kam er mit dieser Top50 Luxus-Gewinn-Geld-zurück-Garantie-Sch..., ich habe mich dann bequatschen lassen, war aber etwas unsicher, habe mich aber nicht getraut (keine Ahnung warum) zu sagen, dass ich das nicht möchte, deswegen, habe ich zwar meinen richtigen Namen und die richtige Adresse gegeben, aber die Falsche Bankverbindung, so jetzt rief mich heute wieder jemand von denen an (Datenkontrolle), ich sagte dann der Frau, dass ich das doch nicht möchte, sie meinte, dass ich ja eine mündl. Vereinbarung eingegangen wäre, als ich sie dann fragte ob ich denn nicht innerhalb von 14 zurück treten könnte, hat sie nicht wirklich darauf geantwortet, sie versuchte mich davon zu überzeugen, das ich doch nichts zu verlieren hätte, als ich ihr dann bestimmter sagte, das ich das nicht mehr will, legte sie mitten im Satz auf!
Jetzt weiss ich nicht, was ich machen soll, ich hab Angst, das wenn sie mich nicht gelöscht hat und ich in, wie sie sagte, ca 8 Tagen die Unterlagen bekomme, nicht mehr aus dem Vertrag komme! Habt ihr einen Tipp für mich, bzw. falls ich was schriftl. machen muss, evtl. ein Musterschreiben, ich habe hier diese Seite gefunden (top50-sg.com/agb.php]TOP 50 - AGB) unter §7 steht auch was zur Widerrufsbelehrung, aber ich ich bin so aufgeregt und steh unter Strom (wegen meiner eigenen BLÖDHEIT), das ich da einfach keinen Durchblick habe!

ich hoffe ich nerve nicht

lg 78bunny
 
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schnippewippe

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AW: und wieder TOP50

Einen kleinen Trost kann ich dir geben. Du bist gar nicht so alleine hier.:)

Ich schätze du hast keine ordnungsgemässe Widerrufsbelehrung erhalten.
Erst wenn du diese bekommst beginnt die Widerrufsfrist zu laufen.


Die Widerrufsbelehrung:

* ist in Textform zu erstellen
* muss Namen und die Anschrift des Widerspruchsadressaten enthalten
* muss einen Hinweis auf den Fristbeginn, die Form des Widerrufs, die Frist, die Entbehrlichkeit einer Begründung enthalten
* ist vom Verbraucher gesondert zu unterschreiben

Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Widerspruchsfrist anstatt zwei Wochen einen Monat ab Belehrung.
Wurde der Verbraucher zu keiner Zeit über sein Widerrufsrecht belehrt, kann er ohne zeitliche Einschränkung widerrufen
Die wirst du wohl erst mit der Rechnung bekommen.
 

78bunny

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AW: und wieder TOP50

erstmal Danke fürs nicht allein sein!

aber, kann ich nicht schon vor Erhalt einer Rechnung was machen?

lg bunny
 

schnippewippe

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Klar kannste auch jetzt schon schreiben.
So klar wie du es dem Anrufer gesagt hast , dass du diesen Vertrag nicht haben willst, kommt vielleicht gar keine Rechnung.
Wenn du schreibst , dann nur per Einschreiben mit Rückantwort. Was anderes würde dir im Ernstfall bei Gericht nicht helfen.

Ausser....
Wenn es nicht um Abzocke geht, würde ich mir darüber auch mal Gedanken machen.
Als Alternative gibt es die Möglichkeit der Zustellung per Gerichtsvollzieher. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass Schriftstücke, die selbst verfasst wurden, nur dann über den Gerichtsvollzieher zugestellt werden können, wenn darin Willenserkärungen von rechtlicher Bedeutung enthalten sind.
Wer Zeit hat kann sich das ja mal ansehen.
http://www.echte-abzocke.de/telefon-telekommunikation/1131-abzocke-700-callcenter-der-tuerkei.html
 
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De kleine Eisbeer

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schnippewippe

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Hallo hoppymop :) Antwort auf PN.
und Widerrufsrecht erst 2 Wochen vor Ablauf des Vertrages.:confused:
Da hast du dich wohl geirrt. Du meinst bestimmt eine Kündigung des Vertrages.
Hast du eine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten ?
Die Widerrufsfrist beginnt erst wenn ich diese bekommen habe.
Wenn diese erst nach Vertragsabschluss kam, hat man 4 Wochen Zeit den Vertrag zu widerrufen. Sonst bleibt es bei 2 Wochen .

Da du in Urlaub warst kann ich schwer sagen ob die Widerrufsfrist noch läuft.
Sonst bleibt noch die Anfechtung wegen Irrtum.

Kannst ja hier mal lesen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hallo hoppymop :) Antwort auf PN.
Hier mal etwas grundsätzliches.
Bitte keine Fragen via PN.
1.)ist die Person nicht immer online
2.)Eine Erörterung im Forum hilft auch anderen die "nur" lesen.
3.) PN heisst;persönliche Nachricht.Dadurch,wenn eine konkrete Frage gestellt wird, kommt der Angesprochene eventuell in Konflikt mit dem Beratungsgesetz.
 

hoppymop

New member
Die schriftliche Widerrufsbelehrung habe ich scheinbar vor ein paar Tagen erhalten, also sollte somit auch die Widerrufsfrist noch laufen. Da die Belehrung auch erst nach Vertragsabschluss zustande gekommen ist, habe ich ja somit sogar 4 Wochen Zeit. Jetzt steht in der AGB:

"Bitte beachten Sie, dass Sendungen an die Firmenadresse aus ablauftechnischen Gründen nur mit einer Verzögerung von 4-6 Wochen bearbeitet werden können. Eine sehr zeitnahe Bearbeitung erfolgt, wenn Sie Ihre Wünsche an unsere Servicestelle richten: ..."

Jetzt unterscheidet sich aber die Adresse der Servicestelle (wo es schneller gehen soll) mit der Adresse, an die man seine Widerrufserklärung richten soll. Haben diese 4-6Wochen also Einfluss auf meine Widerrufung? Eigentlich dürfte das ja nicht so sein, weil wenn ich meine Frist einhalte ist es doch sicherlich das Problem des Verkäufer inwieweit er befähigt ist sein "Postfach" zeitlich abzuarbeiten.

Und meine letzte Frage wäre noch ob ich die verschiedenen Argumente (Irrtum, unerwünschter Anruf, Widerrufserklärung,...) in einem Brief verfassen kann, oder wäre es besser sich erst einmal nur auf die Widerrufserklärung zu beschränken?

mfg
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Eigentlich dürfte das ja nicht so sein, weil wenn ich meine Frist einhalte ist es doch sicherlich das Problem des Verkäufer inwieweit er befähigt ist sein "Postfach" zeitlich abzuarbeiten.
Es spielt keine Rolle wie lange die für die Bearbeitung brauchen.
Liegt ein "normaler" Brief in dem Briefkasten,so ist er im Wirkungsbereich des Empfängers,und gilt als zugegangen.
Bei einem Einschreiben mit Rückschein ist die Sache noch einfacher.Hier bestätigt der Empfänger den Erhalt.Wann er den Brief liest und bearbeitet ist seine Sache.
Und meine letzte Frage wäre noch ob ich die verschiedenen Argumente (Irrtum, unerwünschter Anruf, Widerrufserklärung,...) in einem Brief verfassen kann, oder wäre es besser sich erst einmal nur auf die Widerrufserklärung zu beschränken?
Eine Widerrufserklärung ist an keiner Form gebunden.
Es reicht zu schreiben: "Hiermit widerrufe ich meine Willenserklärung vom [Datum]"
 

hoppymop

New member
Ok vielen Dank. Die Adresse an die man seinen Widerruf richten soll liegt in Salzburg...also Österreich. Ist das ein Problem? oder gilt da trotzdem alles wie zuvor besprochen. Es ist auch eine deutsche Adresse angegeben (Leipzig), wo alles schneller abgearbeitet werden soll. Da könnte man meinen das wär ein Trick. Was tun?
 

schnippewippe

New member
Ich würde das machen was "De kleine Eisbeer" geschrieben hat.
Du lebst in Deutschland also zählt auch das deutsche Recht.
 
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