schnippewippe
New member
Das Einschreiben schickt er doch schon an die extra dafür in der AGB ( Widerrufsbelehrung ) angegebene Adresse. Wieso denn zwei Einschreiben.
Die Aussage:Das Einschreiben schickt er doch schon an die extra dafür in der AGB ( Widerrufsbelehrung ) angegebene Adresse. Wieso denn zwei Einschreiben.
könnte irreführend sein.(...)
Hier würde ich ein Fax schicken.
Musst du ändern. Was Besseres habe ich nicht.
Verbraucherzentrale Berlin : Vertragsfallen Musterbrief: Preis übersehen
Anfechtung wegen Irrtums "allgemeines Muster "
Hmm . Wenn ich mich nicht erinnern kann ,dann ging das für mich auch nicht klar aus dem Gespräch hervor.
Sonst hätte ich ja dem Vertrag nicht zugestimmt. Dachte ist Gratis.
Habe es erst durch das Schreiben erfahren.
Ich freu mich auch......und ich hoffe, daß sich andere davon ermutigen lassen gegen diese Art von Firmen vorzugehen und sich nicht alles gefallen zu lassen.Aber hallo Da freue ich mich aber für dich
Das lesen wir doch hier immer wieder gerne. "" Glückwunsch ""
Die wirst du wohl erst mit der Rechnung bekommen.Die Widerrufsbelehrung:
* ist in Textform zu erstellen
* muss Namen und die Anschrift des Widerspruchsadressaten enthalten
* muss einen Hinweis auf den Fristbeginn, die Form des Widerrufs, die Frist, die Entbehrlichkeit einer Begründung enthalten
* ist vom Verbraucher gesondert zu unterschreiben
Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Widerspruchsfrist anstatt zwei Wochen einen Monat ab Belehrung.
Wurde der Verbraucher zu keiner Zeit über sein Widerrufsrecht belehrt, kann er ohne zeitliche Einschränkung widerrufen
Wer Zeit hat kann sich das ja mal ansehen.Als Alternative gibt es die Möglichkeit der Zustellung per Gerichtsvollzieher. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass Schriftstücke, die selbst verfasst wurden, nur dann über den Gerichtsvollzieher zugestellt werden können, wenn darin Willenserkärungen von rechtlicher Bedeutung enthalten sind.
wenn du die Tel.Nummer hast,dann kannst du dich bei der Bundesnetzagentur beschweren.aber, kann ich nicht schon vor Erhalt einer Rechnung was machen?
Da hast du dich wohl geirrt. Du meinst bestimmt eine Kündigung des Vertrages.und Widerrufsrecht erst 2 Wochen vor Ablauf des Vertrages.
Hier mal etwas grundsätzliches.Hallo hoppymop Antwort auf PN.
Es spielt keine Rolle wie lange die für die Bearbeitung brauchen.Eigentlich dürfte das ja nicht so sein, weil wenn ich meine Frist einhalte ist es doch sicherlich das Problem des Verkäufer inwieweit er befähigt ist sein "Postfach" zeitlich abzuarbeiten.
Eine Widerrufserklärung ist an keiner Form gebunden.Und meine letzte Frage wäre noch ob ich die verschiedenen Argumente (Irrtum, unerwünschter Anruf, Widerrufserklärung,...) in einem Brief verfassen kann, oder wäre es besser sich erst einmal nur auf die Widerrufserklärung zu beschränken?