Abzocke von Frank D. - **M Media GmbH

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

Wenn nämlich die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsabschluss zugesandt wird (deshalb auch die geänderten AGB´s) dann hätte der Kunde einen Monat Widerufsrecht,
Nicht ganz richtig.
Richtig ist;nach der alten Widerrufsbelehrung.
Nach der neuen Widerrufsbelehrung gilt 14Tagefrist auch,wenn der Händler nach Vertragsabschluss unverzüglich eine Widerrufsbelehrung in Textform schickt.Siehe § 355 (2)
 

dussel

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AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

Hallo Ihr Lieben,
Bin ich froh dass ich dieses Forum gefunden habe:)!!!
Mich hat es im Okt. 09 auch erwischt(wie konnte ich nur so blöd sein??)
Und jetzt habe ich auch das hübsche Schreiben von der Deutschen zentral Inkasso bekommen mitsamt 2 Kopien von Gerichtsurteilen, ua. auch dieses: 16.04.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Schwabach Beschluss: OPM Media GmbH verklagt erfolgreich säumige Kunden (ersichtlich auf der internetseite der Firma unter aktuelles) das ist doch kein Anerkenntnisurteil,oder?? Haben die tatsächlich eine Chance? Die Verbraucherzentrale konnte mir nicht helfen, die meinten ich solle Ihren Anwalt fragen, aber das kostet auch... eigentlich sehe ich nicht ein diesem A.........von Frank Drescher Geld nachzuwerfen, aber wenn er Chancen hat zu gewinnen...:confused: Bis auf den versteckten Preis war ja auch alles richtig, die Widerrufsbelehrung per email und so. Ich weiss grad echt nicht was ich tun soll, weiß jemand wie hoch die Kosten werden wenn es wirklich zu einem Verfahren kommt? Ach und noch ne Frage, ich habe als die Rechnung kam sofort mit einem Musterbrief widersprochen, allerdings auch nur per mail. sollte ich noch ein Einschreiben losschicken, damit mir keiner was kann? Bitte helft mir:eek:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

(...) auch dieses: 16.04.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Schwabach Beschluss: OPM Media GmbH verklagt erfolgreich säumige Kunden (ersichtlich auf der internetseite der Firma unter aktuelles) das ist doch kein Anerkenntnisurteil,oder??
(...)
:whistle: wenn man widerspricht,dann sollte man es selbst tun oder zumindest einen Anwalt beauftragen.
Macht es,wie in dem Urteil,der Vater,dann hat man schlechte Karten.
Haben die tatsächlich eine Chance?
Hätten sie eine Chance,warum erst mahnen und drohen???
Warum nicht gleich eine Klage oder wenigstens einen Mahnbescheid.
Ach und noch ne Frage, ich habe als die Rechnung kam sofort mit einem Musterbrief widersprochen, allerdings auch nur per mail. sollte ich noch ein Einschreiben losschicken, damit mir keiner was kann? Bitte helft mir
Das kannst du belegen?1X reagieren reicht.Als Antwort bekommst du ehh nur die obligatorischen Antwortschreiben die der Pisa-Praktikant verschickt.
Die Verbraucherzentrale konnte mir nicht helfen, die meinten ich solle Ihren Anwalt fragen, aber das kostet auch...
Die Verbraucherzentralen haben auf ihren seiten Musterbriefe.
Wenn man reagieren will,reichen diese vollommen aus.
ich solle Ihren Anwalt fragen, aber das kostet auch...
So teuer ist ein Anwalt auch nicht.Es gibt doch die ervices.nordrheinwestfalendirekt.de/Beratungs-,/Prozesskostenhilfe pdf
Ausserdem,Urteile der letzten Zeit zeigen das man,wenn man sich wehrt,Schadensersatz (Rechtsanwaltkosten) geltend machen kann.

Ps.
Es handelt sich um Laufzeitverträge das Kasperltheater kann einige Jahre dauern.

Nachtrag:
Dieses Video passt auf alle Abofallenbetreiber; AKTE 20.10 - Bahnbrechende Urteile: Olaf T. und Katja G. zu Schadensersatz verurteilt
 
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Insider

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AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

Danke an den Bären für die Korrektur!

@ dussel
Mich hat es im Okt. 09 auch erwischt
Könntest du bitte Anmeldetag und Laufzeit angeben?

Hast du im Bestätigungsmail AGB´s oder ALB´s?

genau im Oktober wurde nämlich alles geändert!

Hast du eine Screenshot von Oktober??
 

Mogwai

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AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

zum Thema Widerrufungsrecht... habe gerade mal nachgeschaut... hab diese Rechnung angeblich am 23.11. per mail bekommen, mich aber anscheinend schon am 03.11. angemeldet... fand das damals schon seltsam, dass die mir ne Recnung schicken NACHDEM die Widerrufungsfrist schon längst abgelaufen ist! allein deswegen dürfte das doch eigentlich nicht durchgehen, oder?
 

schnippewippe

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AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

Hmmmmmm. Was ist daran seltsam ?

Die Abzocker schicken die Rechtnug zu 99,99 % immer nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Sie wollen ja nicht schon vor Ablauf der Widerruffrist, den """ Kunden"""durch ihre Rechnung darauf aufmerksam machen , dass sie in die Abofalle geraten sind.
Dann könnten die Kunden ja schnell noch widerrufen.

Aber wenn die Zeit verstrichen ist , dann denken viele Kunden sie haben nicht aufgepasst und zahlen.
 
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Insider

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AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

@ Mogwai

Hast du den Bestätigungslink geklickt?

Hast du überhaupt die Mail mit der Widerrufsbelehrung und dem Link bekommen?
 

dussel

New member
AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

Hallo und Danke für die schnellen antworten.
Also ich denke bei mir war es schon die neue Variante. Ich habe mich am 12.10.09 angemeldet. In der Bestätigungsmail sind AGB s und eine gültige widerrufsbelehrung und eine Laufzeit von 12 Monaten. den Link habe ich angeklickt, weil ich auch da den Preis, der im Fließtext versteckt ist, übersehen habe. Also es ist wirklich nur der versteckte Preishinweis, den ich beanstanden könnte.
an Eisbeer: das es nicht geht wenn der Vater widerspricht ist klar, aber trotzdem steht in dem Urteil dass der Preis gut genug sichtbar sei!!!
Als die Rechnung kam habe ich sofort widersprochen, allerdings erst in meinen Worten, dann habe ich am nächsten Tag noch einen musterbrief gemailt. leider habe ich beide mails nichtmehr. Ich hoffe ich habe nicht unwissentlich den Vertrag anerkannt!!
Als Nachweis habe ich aber eine Antwort von denen, dass sie das als Kündigung verstehen bla. bla....(dieses Schreiben wurde weiter vorne ja schon zitiert)
hat denn schonmal jemand einen gerichtl. Mahnbescheid von denen gekriegt?
Ich glaube für einen rechtsstreit hätte ich unter diesen umständen nicht die Nerven.
LG
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

aber trotzdem steht in dem Urteil dass der Preis gut genug sichtbar sei!!!
Ein Rechtsanwalt,der sich mit der PangV auskennt,hätte dieser Auffassung widersprochen.
Ein Preis gehört nicht in den Fliesstext und schon garnicht ausserhalb des Gesichtsfeld.
Es gibt ein Video,müsste auch hier irgendwo stehen,wo gezeigt wird wie ein User eine solche Seite sieht und was er beachtet.
Dort wir gezeigt das der "rechte" Teil der Seite wenig beachtet wird.
Wir lesen von Links nach Rechts,würde also der Kostenhinweis auf der linken Seite stehen,so würde er doch jedem auffallen.
Aus dem Grund werden auf dem rechtem Teil der Seite "Blickfanger" positioniert.Der Betrachter wird also von den Kostenhinweis abgelenkt.
Ich glaube für einen rechtsstreit hätte ich unter diesen umständen nicht die Nerven.
welche Daten haben die denn von dir?
leider habe ich beide mails nichtmehr. Ich hoffe ich habe nicht unwissentlich den Vertrag anerkannt!!
Aus dem Grund wird ja immer geraten,weil eMails auch wenig Beweiskraft haben,solche Sachen per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken.
Solltest du einen Fehler gemacht haben,gibt es immer noch die Anfechtung.
Aber,du hast ja einen Musterbrief verwendet.

Ps.
Es gibt einige "Urteile",die die Betreiber und Inkassoschergen als Drohung benutzen.......Warum,und die Urteile sind in der Überzahl,werden die Urteile die gegen sie gefällt wurden nicht von denen veröffentlicht?
 

schnippewippe

New member
AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

“Insofern ist unsere Beweislast schwer zu erbringen”
Es steht zwar nicht um welche Seite es geht aber es ist ja eh fast immer der selbe Ablauf.


Tenor eines gegnerischen Schreibens: Eigentlich haben wir einen Anspruch. Diesen können wir aber nicht beweisen, da wir keinerlei Unterlagen haben, die tatsächlich den Vertragsschluss nachweisen könnten. Die geltend gemachte Forderung ist so gering, dass wir eh kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben. Die Sache ist damit erledigt...............................................................
Sollte man der anderen Seite schreiben , könnte man das ja auch mit im Schreiben angeben.
Als nunmehr jedoch nach mehrmonatiger Pause das vierte Inkassounternehmen sich erneut an den Mandanten wandte, reichte ein kurzes Schreiben mit Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des AG Marburg und des LG Mannheim sowie die Androhung der Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen unsererseits aus, um die britische Firma zum Einknicken zu bewegen. Mit dem oben beschriebenen Schriftsatz wurde die Sache seitens der Firma nun beendet.
Wer eine RSV hat und so eine Klage einreichen will, sollte es vorher mit der RSV abklären. Nicht alle "" Gläubiger "" sind ja in Deutschland.
Leider sitzen die Brüder im Ausland. so dass die RSV wohl kaum Kostendeckung für eine Klage auf Ersatz der Rechtsanwaltkosten hier im Hause geben würde. Schade eigentlich.

Zitate sind oben aus dem Link


Abofallen: AG Marburg spricht “Kunden” Schadensersatz zu

LG Mannheim: Opendownload.de muss Anwaltskosten bei Anspruchsabwehr wg. Abofalle tragen
 
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Mogwai

New member
AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

Die Abzocker schicken die Rechtnug zu 99,99 % immer nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Sie wollen ja nicht schon vor Ablauf der Widerruffrist, den """ Kunden"""durch ihre Rechnung darauf aufmerksam machen , dass sie in die Abofalle geraten sind.
Dann könnten die Kunden ja schnell noch widerrufen.
Aber gibts denn da keine Regelung, die so etwas verbietet? Gut, wenn es so wäre, würden wir hier wahrscheinlich nicht schreiben, andererseits wärs doch einfach sinnvoll, dass generell geregelt wird, dass innerhalb der Widerrufungsfrist die Rechnung eingetroffen sein muss.

@ Insider:
Ich schätze, ich muss diese mail mit dem Bestätigungslink bekommen haben, hab diese allerdings nicht mehr, da ich mir damals ja noch nichts dabei gedacht habe...
 

dussel

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AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

Also, ich habe jetzt zur Sicherheit noch ein Einschreiben losgeschickt (meine Adresse haben die eh schon) mal sehen ob tatsächlich ein Mahnbescheid kommt... Was ich auch noch eine gute Idee finde wenn die nicht aufhören zu nerven, ist einen Anwalt antworten zu lassen und denen die Anwaltskosten in Rechnung zu stellen, dann haben die eine Rechnung, die sie nicht bezahlen wollen!:laugh: man konnte das ja etwa so fomulieren: wenn sie mich nochmals wegen der unberechtigten Forderung ....anmahnen, behalte ich mir vor einen rechtsanwalt einzuschalten und alle anfallenden Kosten Ihnen in Rechnung zu stellen.... wie währe das ??
 

schnippewippe

New member
AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

wenn sie mich nochmals wegen der unberechtigten Forderung ....anmahnen, behalte ich mir vor einen rechtsanwalt einzuschalten und alle anfallenden Kosten Ihnen in Rechnung zu stellen.... wie währe das ??
Hi-- Dir ist aber auch klar das es Urteile gegen den Kunden gibt. :whistle:
Hier mal ein Beispiel.
Abzocke durch Abofallen im Internet | Was sagen die Gerichte? | Urteile und Rechtsprechung

Dein Gesicht möchte ich sehen wenn sie dir dann diese Urteile schicken. :laugh:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

Was ich auch noch eine gute Idee finde wenn die nicht aufhören zu nerven, ist einen Anwalt antworten zu lassen und denen die Anwaltskosten in Rechnung zu stellen,
Das sollte man nur tun wenn man eine RSV hat,oder wenn man das Risiko tragen will.
Es gibt zwar diverse Richter die "verbraucherfreundlich" in dieser Sache geurteilt haben,aber! es ist nicht gesagt das jeder Richter so urteilen würde.

Effektiver ist es,der Bank der Firma oder des Inkassobüros auf die dubiosen Machenschaften aufmerksam machen.
Viele Banken verweigern dann eine weitere Zusammenarbeit.Und werden auch durch Urteile gestützt.
Aktuell: neue-oz.de/Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen
:whistle: wenn schon eine Sparkasse nicht verpflichtet ist ein Konto zu führen......In vielen Bundesländern sind die Sparkassen durch Sparkassengesetze und -verordnungen rechtlich verpflichtet ein Guthabenkonto zu führen.
 

schnippewippe

New member
AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

Abwehr Abofalle: Rechtsrat muss Sie nichts kosten – Rechtschutzversicherung und Beratungshilfe möglich!

Rechtsschutzversicherung:
........
Besteht eine Selbstbeteiligung, so ist diese meist höher als die Anwaltskosten, so dass man diese letztlich doch aus der eigenen Tasche zahlen muss.........
Beratungshilfe:
Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen besteht weiterhin die Möglichkeit der Beratungshilfe. Hierfür müssen sie allerdings bedürftig sein, was grob formuliert dann der Fall ist, wenn Sie die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können...................................................
Mehr oben im Link.

Ich habe aber auch schon gelesen, dass es Rechtsschutzversicherungen gibt die eine Deckung der Kosten nicht übernehmen wollen.
Grund: Beispiel

Die ARAG meinte nämlich, für die völlig unnötige gerichtliche Feststellung des Nichtbestehens der Forderung müsse sie dem Mandanten keinen gerichtlichen Rechtsschutz gewähren. Der solle sich gefälligst gedulden, bis die Abzocker auf Zahlung klagen und sich doch bitteschön nur abwehrend verhalten (übersetzt: und die Flut an schwachsinnigen Mahnschreiben über sich ergehen lassen).........................


Die Kanzlei Richter Berlin riet daher kurz nach nun auch gegen die ARAG zur Klage auf Gewährung von Deckungsschutz zum Amtsgericht Düsseldorf und verzichtete für diesen ganz besonderen Spass gegenüber dem Mandanten auch freudig auf die sofortige Erhebung eines Anwaltskostenvorschusses, um dem Mandanten die Entscheidung für einen Kampf auch gegen seinen renitenten Rechtsschutzversicherer ein wenig zu erleichtern.....................wie das vor Gericht weiter geht steht im link
Am Ende ging aber Alles für den Abgezockten angeblichen Kunden gut aus.:p
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

Die ARAG meinte nämlich, für die völlig unnötige gerichtliche Feststellung des Nichtbestehens der Forderung müsse sie dem Mandanten keinen gerichtlichen Rechtsschutz gewähren. Der solle sich gefälligst gedulden, bis die Abzocker auf Zahlung klagen und sich doch bitteschön nur abwehrend verhalten (übersetzt: und die Flut an schwachsinnigen Mahnschreiben über sich ergehen lassen)
Wofür brauche ich denn eine RSV???:whistle: Garnicht.
Fällt das Ergebnis,also das Urteil, zu meinem Ungunsten aus,verweigert die RSV oft den Beistand.
Fällt das Urteil voraussichtlich zu meinem Gunsten aus,so ist die RSV in der Regel immer für mich da. :whistle: Aber,wenn das Ergebnis im Vorfeld so klar ist....was interessiert mich eine RSV? Nicht vergessen,die Zeche zahlt der Verlierer auch vor Gericht.
Richtig,viele Rechtsanwälte verlangen einen Vorschuss, aber ich glaube da kann man handeln.
 

schnippewippe

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AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

Wir haben hier in der Vergangenheit viele Prozesse gegen den Hauseigentümer geführt. Ging mal ein Prozess verloren hatte die RSV die Kosten getragen. Schliesslich hat sie ja vor Beginn des Prozesses die Kostendeckung übernommen.
Sonst bräuchte ich ja keine RSV :whistle:
Sie kann vor Prozessbeginn die Kostendeckung ablehnen.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

Und jetzt habe ich auch das hübsche Schreiben von der Deutschen zentral Inkasso bekommen mitsamt 2 Kopien von Gerichtsurteilen, ua. auch dieses: 16.04.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Schwabach Beschluss: OPM Media GmbH verklagt erfolgreich säumige Kunden (ersichtlich auf der internetseite der Firma unter aktuelles) das ist doch kein Anerkenntnisurteil,oder?? Haben die tatsächlich eine Chance?
Hierzu ist folgendes zu sagen.
RAMeier schrieb:
(...)
Nach meinen derzeitigen Erkenntnissen (7.7.2010) sind zumindest die Urteile des AG Schwabach 5 C 61/10und des AG Tübingen 3 C 1428/09 offenbar durch den selben Fehler zustande gekommen - nur dass ihn dort niemand bemerkt hatte. Bei den Urteilen des AG Tuttlingen 1 C 815/09 und München 281 C 609/10 ist es unklar, ob die Anmeldung in diesen Zeitraum fällt - für Tipps, Screenshots und Zeugen bin ich dankbar. Das Pikante daran: Herr D. geht mit genau diesen Urteilen aus Schwabach und Tübingen hausieren und reicht sie in anderen Gerichtsverfahren ein.
(....)
Quelle&mehr: kanzlei-thomas-meier.de
 
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