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rpbdu1

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Achso,
habe da noch eine Frage zu:
Ist das überhaupt erlaubt, für so etwas die Ausweis-Nummer zu verlangen?
Die wurde bei mir, zumindest denke ich das, gleichzeitig als Auftrags-Nr. benutzt (auch wenn der Herr sich verschrieben hat.:huh:)
Denn eine andere Nummer steht da nämlich nicht drauf.
Den Wiederruf mit Anfechtung habe ich erst einmal jetzt per Einschreiben mit Rückantwort versendet. Mal sehen was passiert.
 

Krennz

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Es gibt einigwe Institutionen, die berechtigt sind einen ausweis von dir zu verlangen u.a. die Polizei und die Banken, sowie einige andere Behördeen, die mit Hoheitlichen aufgaben betrauet sind.

Privatpersonen baruche ich meinen Ausweis nicht vorzuzeigen.

Darüber hinaus können nur die Postdienste einen ausweis verlangen, um festzustellen, dass ich der rechtmässige Empfänger bin.

Ich brauche aber keiner Person, die mich auf der Strasse anspricht und meinen Perso verlangt diesen vorzeigen.
 

Doggy2509

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Hey leute meine frau ist drauf reingefallen ... die firma heisst be you ... denke haben den namen geändert ... adresse ist gleich mühlheimerstr. 115 in oberhausen ... habe auch am delben tag den brief geschrieben mit wiederufen und per einschreiben weggeschickt zeugin ist meine frau ... wichtige frage !!!!! Meine frau hat ihrer kontodaten nicht angegeben hat gesagt hat sie nicht dabei wurde angerufen und hat gesagt das sie es wiederufen hat ... auf dem zettel ist die PLZ von uns falsch und meine frau hat aus gewohnheit nicht ihren und meinen familiennamen angegeben seit unserer Hochzeit hat die sich erklärt beude unsere namen zu haben ... kann ich sagen das es jemand anderes war und nicht meine frau .... und ist das gültig ... der brief lam heute zurück ... :(((( hane keine lust auf die scheisse
 

schnippewippe

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Den Brief wie er zurückkam aufheben. Wenn ich meine Nerven beruhigen will, kann ich ja noch einen Widerruf per Einwurf schicken. Dann landet der bei denen im Briefkasten. Würde mitteilen, dass der am .......per Übergabe geschickte Widerruf zurückkan und würde jetzt auch mittetilen, dass ich den Vertrag nun auch noch hilfsweise wegen Täuschung und Irrtum anfechte.
Dann würde ich es für mich abhaken.
Wieso willste da denn anfangen zu lügen ?
 

Doggy2509

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Also soll ich noch einen brief schreibwn und anfechten wegen irrtum zur post gehen und per Einwurf wieder wegschicken ... keine lust das die dann mit mahnungen kommen und alles mögliche und dann die rechnungen in die Höhe steigen ... hane erlich keinen lust dazu
 

Krennz

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Richtig, Einwurfeinschreiben mit Zeugen und

A. Ich kann nochmal den Widerruf gemäs § 312/355BGB erklären, da isch bisher nicht über mein Widerrufsrecht wirksam aufgeklärt wurde und
B. Gleichzeitig fechte ich den "Vertrag " gemäss §§ 119 Irrtum, 120 falscher Übermittlung, 123 Täuschung und 142 Anfechtbarkeit bekannt an.

Gleichzeitig verbiete ich ihnen die Weitergabe meiner Daten und verlange die Löschung nach BDSG
 

Vanessa_falk

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Hey Leute nur ist heute da gleiche passiert ich bin so sauer mich selbst selbst die Heiden haben mir auch das gleiche erz habe solch eine Angst was mache ich bloß wenn die meine ibahn haben ? Hilfe :( normalerweise würde ich sowas nicht tun aber die habe ein so verwirrt fühle mich so dumm ?
 

Vanessa_falk

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2 SÜdländische aus Oberhausen angeb. Die haben einfach meine Karte angeblich wegen meiner Unterschrift angesehen und dann haben sie mein inahn auf geschrieben .. Erst dachte ich nur nichts dabei aber im Nachhinein war ich extrem geschockt
 
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Krennz

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Sobald ich ein Begrüssungsschreiben, oder eine Rechnung bekomme erkläre ich den Widerspruch gemäss §312, 355 BGB und fechte den !"Vertrag" hilfasweise gemäss §§119, 120, 123, 142.1 BGB an. Danach dürfte alles erledigt sein.

etwa so

Betrifft Zeitschriftenabo nr............. für Zeitschrfit xyz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den Abschluss des Vertrages gemäss §§ 312, 355 BGB.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung gemäss §§ 119, 120, 123, 142.1 BGB.

Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich und verlange die sofortige Löschung gemäss BDSG.

MfG
 

Vanessa_falk

New member
Guten Abend mir ist gestern das gleiche mit der Firma "Be You" passiert und ich bin total drauf reingefallen .. Nur ist mir soetwas noch nie passiert und es ist auch nicht meine Art auf soetwas reinzufallen die haben mich total bequatscht und manipuliert ect. Meine Frage ist es ob ich die Quittung mit schicken muss bei dem Widerruf ?
 
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jaha

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Hallo, ich bin leider auch voll auf BE YOU reingefallen. Schon traurig, wie überzeugend die waren. Da denkt man, man tut was gutes... -.-

Ich will das ganze natürlich widerrufen, nur etwas verunsichert mich da:
Den Vertrag hab ich gestern am 05.02. unterschrieben, die Wiederrufsfrist beginnt laut Quittung aber erst nach Erhalt der ersten Ware, was so Anfang März wäre.
Muss ich jetzt also warten, bis eine Zeitschrift kommt?

Ich wurde jetzt auch schon zweimal von denen Angerufen, hab mich aber bisher nicht getraut, abzuheben :/
 

Barsoi

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Da müsste aber auch gestanden haben: "Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Erfüllung der Informationspflicht".
Das heisst, sobald die Unterlagen bei dir sind, haben die ihre Informationspflicht erfüllt und ab dann beginnt die Widerrufsfrist.
 

jaha

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Nein, was Barsoi geschrieben hat, stand nicht da drauf.

Gut, dann geh ich morgen zur Post; danke euch beiden für die Antwort!:thumbsup:

Naja, zumindest passiert mir sowas jetzt bestimmt nicht nochmal^^
 
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