Abzocke Zeitung Abo Future Promotion

Krennz

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Es heisst erstmal abwarten. abwarten, abwarten.

Widerruf und Anfechtung sind raus. Beides greifen z.Zt. noch für mich. die PVZ ist auch ein dankbares Objekt für einen Frontalangriff.
 

Krennz

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Das bedeutet, dass ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ein Widerruf unbefristet möglich ist. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.

Widerrufsrecht ? Wikipedia

So habe ich das jedenfalls selber noch nach einführung des Widerrufsrechts gelernt.

Dabei hat mich dann das BMJ im Stich gelasen, denn ich habe heute gfemerkt, dass sich da was zum Nachteil der Kunden geändert hat.

Doch im Grossen und Ganzen gelten noch die alten Widerrufsfristen.

14 Tage bei ordnungsgemässer Widerrufsbelehrung.

1 Monat, bei fehlerhafter widerrufsbelehrung

Ein jahr und 14 Tage bei keiner Widerrufsbelehrung.

Doch es gibt ja auch die Möglichkeit der Anfechtung.
 
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schnippewippe

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Kurzes update meinerseits: Status der Sendung meines Briefen lautet "Die Sendung wurde am 18.04.2015 ausgeliefert." soweit ich mich informiert habe, bedeutet das, dass die sendung nun in deren postfach sein sollte, stimmt's? Nun heißt es wohl abwarten, ob der widerruf dort abgeholt wird und, ob ich überhaupt eine bestätigung bekomme, wie ich sie im schreiben verlangt habe. x.x
Haste da """Auslieferungsbeleg anzeigen"" angeklickt und es dir ausgedruckt?
 

inneu

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Was genau meint ihr mit Frontalangriff?
Und nochmal... kann ich mich einfach auf meine Zeugen berufen und auf der Widerrufung bestehen? Die war ja fristgerecht (sogar in PVZ Maßstäben)...Tut mir Leid wenn ich mit Fragen nerve aber ich selbst fühle mich da relativ hilflos...
 

Krennz

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Ich formuliere das Schreiben so, dass ich zum, einen sage4, dass ich widerrufe und hilfsweise den Abo-Vertrag wegen Irrtum in meinr Erklärung, falscher, bzw. fehlerhaft3er Übermittlung und Nötigung oder Bedrohung anfechte. (§ 119, 120, 123 BGB) Sollte ich nur widerrufen haben können die, selbst wenn es innerhalb der Fristen war, bahupten, dass dies nicht nach Recht 8und Gesetz wr und die Stornierung des Vertrages ablehnen. Erkläre ich aber, hilfsweise, gelichzeitig die Anffechtung müssen die den Vertrag stornieren, da hier keine übereinstimmende Willenserklärung zu Stande kam.

I h kann das so formulieren:
Hiermit erkläre ich den Widerruf innerh alb der widerrufsfristen. Da ich bisher keine gültige Widerrufsbelehreung erhalten habe ist das auch jetzt noch rechtzeitig.

Ausserdem erkläre ich hilfsweise die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum in meiner Erklärung, falscher bzw. fehlerhafter Übermittlung des Vertragsinhalts und weil ich mich von Ihren Werbern getäuscht und bedroht gefühlt habe.

Da dies immer wieder vorkommt müssten Ihnen diese Tatsachen der Anfechtbarkeit bekannt sein.

(§§ 119, 120, 123, 142 BGB)
 
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inneu

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Damen und Herren der PVZ,


hiermit bestehe ich auf meinem Widerruf innerhalb der Widerrufsfristen. Für Zeitpunkt, Inhalt und Absendung des Widerrufs existieren mehrere Zeugen, sehen Sie also ein, dass es zwecklos ist diesen nicht anzuerkennen.

Darüber hinaus erkläre ich hilfweise die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum in meiner Erklärung, falscher bzw. fehlerhafter Übermittlung des Vertragsinhaltes und weil ich mich von den Werbern getäuscht und betrogen gefühlt habe (und immernoch fühle).

Die Tatsachen dieser Anfechtung (§ 119, 120, 123, 142 BGB) dürften Ihnen bekannt sein, schließlich kommen Sie, wie ich inzwischen feststellen konnte, immer wieder damit in Berührung. Mittlerweile stehe ich in Kontakt mit anderen Betroffenen, die ebenso verärgert über die Zuständen bei Ihnen und Ihren „Kooperationpartnern“ sind, daher rate ich Ihnen, es nun hierbei zu belassen.

Sie und ich sind uns Ihrer Angreifbarkeit wohl bestens bewusst.[/I


Geht das so? Würde das Ganze dann heute per Einschreiben rausschicken...
 

Krennz

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Ergänzung zum vorher gesagten.

Ich kann auch mit einer negativen Festrstellungsklage drohen, macht ggf. auch immer massiven Eindruck. Besonders, wenn ich Zeugen habe, die das "Gespräch" mit dem Zeitschriftendrücker mitbekommen haben.

Das heisst aber jetzt nicht, dass ich Jemanden in einen Prozess treiben möchte. Schon allein die Drohung mit dieser Klage reicht meist um selbst halsstarrige Anbieter in die Knie zu zwingen.
 

inneu

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Ok das füge ich dann jetzt noch dazu. Hoffe die Sache hat sich dann endlich damit erledigt wenn nicht hört ihr nochmal von mir wohl oder übel...

Danke vorab :)
 

dees

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Haste da """Auslieferungsbeleg anzeigen"" angeklickt und es dir ausgedruckt?
"Auslieferungsbeleg anzeigen" stand da nicht, ich hab den status auf jeden fall ausgedruckt. Meine Freundin hat übrigens einen unterschriebenen rückschein bekommen.
Ich habe die im schreiben aufgefordert innerhalb von 2 tage den widerruf per mail zu bestätigen. haben die nicht gemacht. jetzt wollte ich den vertrag anfechten.
Hier ist ja auch öfter von der pvz die rede, soll ich dort auch einen widerruf/die anfechtung hin schicken?
meine widerrufsfrist geht ja noch bis nächstens mittwoch, oder soll ich jetzt nur abwarten?
 

Krennz

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Eine Anfechtung kann ich auch nach Ablauf der Widerrufsfrist erklären.

Ich warte daher er4stmal ab, ob noch was kommt.
 

Heatzz

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Hier ein paar Infos zu BE YOU, da einige dort ihren Widerruf schicken sollen/haben.

Be.You

BE YOU
Mülheimerstr.115
46045 Oberhausen
Firmeninhaber: Alaeddin Dridi
Steuernummer: 334/010/02904
Tel: 0208/30423048

Bin am 25.04 auf die "Abzocke" hereingefallen und habe am 26.04 den Widerruf per Einschreiben an BE YOU geschickt. Leider wurde der Brief dann auch in die DHL Filiale geschickt und der Empfänger nur benachrichtigt. Bin ich da auf der sicheren Seite?

Außerdem war bei mir auch keine Service-Auftrags Nummer angegeben.

Danke schonmal für eure Hilfe!
 
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Krennz

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Ich warte, bis ich was von der PVZ oder von einem anderen Anbieter bekomme, dann erkläre ich die Anfechtung des Vertrages nach §§ 119, 123, 142.1 BGB und stelle alle Forderungen streitig.
 

schnippewippe

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Bei mir steht nur folgendes
Das würde ich mir ausdrucken. Wenn du weiterhin Post bekommst und man so tut als wenn ein Vertrag besteht, würde ich hilfsweise die Anfechtung schicken und eine Kopie des Ausdruckes mitschicken. Ich denke aber, dass der Brief noch abgeholt wird.

Mal allgemein mitgeteilt.
Ich glaube zwar nicht, dass hier Briefe zurück kommen, sollte es aber doch passieren, sollte er bleiben wie er zurück kommt und gut aufheben. Nicht öffnen. Auf den Umschlag ist dann ein Vermerk,das der Brief zurück gegangen ist. Wenn man den Brief dann öffnet kann man nicht mehr beweisen, dass der Widerruf wirklich im Umschlag war.

In den ganzen Jahren habe ich noch kein Urteil gefunden wo Kunden die getäuscht wurden verurteilt wurden.
 

Heatzz

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Der brief wurde heute morgen abgeholt. Ich denke ich werde dann in den nächsten paar tagen eine Bestätigung für den Widerruf erhalten.
 

schnippewippe

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Auch wenn keine Bestätigung kommt, biste raus. Sollten trotzdem Rechnungen kommen, widersprechen und das war es dann.
Sollten sie deine Bankdaten haben, behalte dein Konto im Auge. Wenn die Geld abbuchen, es von deiner Bank zurückholen lassen.
 
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inneu

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Also auf mein einschreiben kam keinerlei reaktion das ist jetzt auch schon drei wochenauf jeden fall her und dann kam jetz auch die erste abbuchung. Würde einfach zu meiner bank gehen und sagen sie sollen es zurückbuchen oder ?
 
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