Abzocke Zeitung Abo Future Promotion

Jenta

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Habe jetzt mit der Post telefoniert, der Empfänger bekommt seine gesamte Post in die Filiale um sie dort abzuholen. Man schmeißt NICHTS in seinen Briefkasten. Holt er es nicht ab, kommt die Post zurück zum Absender!!
 

schnippewippe

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Wenn alles schief geht und dein Sohn eine Abo-Bestätigung bekommt, würde ich, wenn ich dein Sohn wäre , eine Anfechtung schicken und den Vertrag wie von Krennz oben mitgeteilt wird hilfsweise anfechten. Damit ist er von der Seite deines Sohnes ungültig gemacht worden. Die Abo-Bestätigung kommt ja von einer anderen Stelle.
Wenn der Brief zurück kommt, lasse ihn wie er ist. Nicht öffnen. Die Post muss ja ,wenn der Brief zurück kommt , einen Vermerk auf dem Umschlag machen.
 
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Krennz

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Dann haben die das als Abgabeeinschreiben versandt. Der Postbote hätte es nur in den Briefkasten werfen brauchen und aufeinem Protokoll vermerken, wann er es wo eingeworfen hat.
 

schnippewippe

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Meine Bekannte hatte bei der Post ein Postfach aufgemacht. Von da an kam alle Post immer in das Postfach und nicht in ihren Briefkasten im Haus. Sie musste sich die Post immer abholen.
 

Jenta

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Ja genau so wurde es mir von der Post mitgeteilt, der Briefträger darf keine Post in den Briefkasten werfen, bekommt sie nicht mal mit. Nur die Benachrichtigung das Post im Postfach ist erhält die Firma und dann muss jemand sie abholen kommen.
 

schnippewippe

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Mache dir da mal keinen Kopf. Wenn die so eine Regelung haben und ihre Post nicht abholen, kannst du es ja nicht ändern. Kannst ja nicht hinfahren. Wer weiss was de da vorfinden würdest. :whistle:
Sollten Forderungen gestellt werden, treffen wir uns hier wieder. Ich kenne diese Sache mit den Zeitungsabos schon über 20 Jahre. Bis jetzt habe ich noch kein Urteil gegen die( angeblichen) Kunden gefunden. ;)
Drucke es dir aber trotzdem schon mal aus.
 
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Barsoi

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Dann haben die das als Abgabeeinschreiben versandt.
Hallo Krennz, was verstehst du unter Abgabeeinschreiben? Die Deutsche Post kennt dieses Wort nicht.
Was du beschreibst ist ein normales Einwurf-Einschreiben.
Und was meinst du mit "Dann haben die das als Abgabeeinschreiben versandt." Wer?
 

inneu

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Hallo...
habe jezt alles genau so gemacht wie geraten aber heute kam ein schreiben:
Meine Einwände efolgen verspätet und beruhen nicht auf außerordentlichkeit daher können die den vertrag nicht vorzeitig aufheben.

wie reagieren?

Hilfe....
 

Barsoi

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Ich glaube, wir müssen hier noch etwas klarstellen.

inneu, du hast geschrieben, dass du "innerhalb von 14 tagen nach erhalt der ersten ware" widerrufen hast. Die Ware ist die Zeitschrift.
Hast du vorher keine Unterlagen mit der Widerrufsbelehrung erhalten? Genau ab dem Zeitpunkt beginnt die Widerrufsfrist. Wenn du erst die erste Zeitschrift abwartest, ist es zu spät.
 

Krennz

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Ist so nicht ganz richtig.

Wenn ich eine ordnungsgemässe Widerrufsbelehrung erhalten habe, habe ich 14 Tage Zeit zu widerrufen.

War die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäss habe ich einen Monat Zeit.

Bekam ich überhaupt keine Widerrufsbelehrung gilt eine unendliche Widerrufsfrist.

Der PVZ beruft sich regelmässig auf eine rechtmässige Widerrufsbelehrung, obwohl diese3 meist niocht erfolgte.

Sollte die Widerrufsbelehhrung mit der ersten Rechnung erfolgen gilt die Frist ab diesem Zeitpunkt.

Jetzt muss ich dem PVZ klarmachen, dass zum einen keine übereinstimmende Willenserklärung mit dem Werber zu Stande kam und zum Anderen wegen fehlender Widerrufsbelehrung die Widderrufsfrist erst mit der ersten Rechnung begonnen hat zu laufen.

GGf. nehme ich mir einen Anwalt um die PVZ in ihre Schranken zu weisen.

WEndet Euch im Zweifelsfall an die VZHH, die sind auf diese Firma vestens eingeschossen.
 
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Krennz

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Danke, was dazugelernt.

abetr die Widerrufsfrist von 1 Jahr und 14 Tage ist auch nicht schlecht.

werde ich mir für die Zukunft merken.

Danke für den Hinweis.

Klaus

PS: Ich bekomme zwar immer den Newsletter des BMJ aber, obwohl ich den interessiert lese, war darüber nichts zu finden.
 
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inneu

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Also auf der quittung die ich bekommen habe steht schwarz auf weiss dass die widerrufsfrisErmächtigung ja er ersten ware beginnt und dann 14 tage gilt. Daran habe ich mich gehalten und habe auch zeugen dafür dass ich das abgeschickt habe. Allerdings kam darauf nie eine antwort und ich hab das dummerweise nicht per einschreiben gemacht. Und als dann keine Antwort kam hab ichs dann nochmal mit anfechten per einschreiben versucht aber dann hieß es natürlich den widerruf hat man nie bekommen und das alles gilt nihcht... Kann ich mich auf meine zeugen berufen und auf der Anfechtung beharren?
Und wie reagiere ich wenn nächsten Monat die erste abbuchung erfolgt? hab die einziehungs ermachtigung ja eig auch widerrufen...
 

inneu

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Das wort ermaechtigung in der ersten zeile hat sich ausversehen dazu gemogelt einfach überlesen. ....
 

dees

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Hallo leute, vorab schon mal vielen dank für die ganzen infos!
Einer freundin und mir ist das ganze am mittwoch in wuppertal ebenfalls passiert. genau die gleiche masche mit der umfrage etc von der BE YOU.
Gestern haben meine freundin und ich jeweils einen widerruf per post verschickt, in dem wir den abgeschlossenen vertrag über die erbringung der lieferung der zeitschrift und die einzugsermächtigung per lastschrift widerrufen haben. Auch die nutzung und die weitergabe unserer daten haben wir ausdrücklich in dem schreiben untersagt. Außerdem haben wir eine anfechtung des vertrags erwähnt.
Das schreiben haben meine freundin und ich gemeinsam angefertigt und auch gemeinsam verschickt. Wir sind also gegeseitig zeuginnen, dass der widerruf im umschlag war und wir kennen beide den inhalt des textes. meine freundin hat den brief per einschreiben mit rückschein, ich per einwurf einschreiben versendet. Bei beiden Sendungsverfolgung lautet der status, dass der brief in der zuständigen filiale zur abholung bereit steht.
Das ganze lässt mir trotzdem noch keine ruhe. Ich habe bereits mit meiner bank gesprochen, falls trotzdem etwas abgebucht wird, kann ich es wieder zurückbuchen lassen. Trotzdem treibt mich das ganze in den wahnsinn, was ist, wenn ich mahnungen bekomme oder meine daten trotzdem weiter gegeben werden. falls der brief zurück kommt lasse ich ihn ungeöffnet. Aber was sollte ich danach tun? bzw gibt es etwas, dass ich jetzt noch tun kann? :( :(
 

Krennz

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Es heisst hier erstmal abwarten.

Sollte zwischne zeitlich ein "Bestätigungsschreuben " der PVZ eingehn, bitte umgehend melden.
 

Barsoi

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Hallo inneu,
in einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung muss aber auch dieser Satz stehen.

" Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. "

Wenn dieser Satz fehlt, ist die Widerrufsbelehrung und somit der ganze Vertrag ungültig.
Also anfechten und Geld gnadenlos zurückbuchen lassen.
 

Krennz

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Der Vertrag ist dadurch nicht nichtig, sondern die Widerrufsfrsit verlängert sich hier auf mindestens 1 Monat. Sofern ansonsten über den Widerruf informiert wurde.
 

dees

New member
Kurzes update meinerseits: Status der Sendung meines Briefen lautet "Die Sendung wurde am 18.04.2015 ausgeliefert." soweit ich mich informiert habe, bedeutet das, dass die sendung nun in deren postfach sein sollte, stimmt's? Nun heißt es wohl abwarten, ob der widerruf dort abgeholt wird und, ob ich überhaupt eine bestätigung bekomme, wie ich sie im schreiben verlangt habe. x.x
 
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