Guten Mittag!
@ werv und De kleine Eisbeer
Ich kann beide Denkweisen verstehen und auch ich habe bei dieser Sache widerstreitende Handlungs-Präferenzen.
Da unser lieber Verkäufer V sich ganz klar ausserhalb der Rechtsordnung positioniert hat, sollte es eigentlich keine Frage sein, ihm jeden nur erdenklichen Stein in den Weg zu legen. Dabei auf negative Folgen für den V zu achten, ist ja per se nicht meine Verantwortung.
Andererseits braucht er eben auch Geld, um uns seine Schuld zurückzahlen zu können.
Von ALG oder Hartz IV wird das wohl so schnell nicht klappen.
Man weiß schlussendlich nicht, aus welchem Grund er meine Freundin abgezockt hat. Vermutlich brauchte er "einfach" dringend Geld.
Die Aktion ist dann aus seinem Standpunkt vielleicht "das kleinere Übel" bzw. die einfachste Möglichkeit gewesen, aber Rechtsordnung und meine Person sehen das eindeutig anders.
(Man darf nicht nehmen, was einem anderen gehört ...
Dafür brauche ich kein StGB, das stand schon in der Bibel.
Und bis vor wenigen Jahrhunderten hätte der V für sein Vergehen eine Hand eingebüßt.)
Wir haben ja bereits Ende August bei der zuständigen Staatanwaltschaft Strafanzeige wegen Betruges gestellt. Sollte die StA das Verfahren eröffnen, wird es für den V eh unangenehm und sein Arbeitgeber wird von der Sache wohl auch Wind bekommen (Vorladungstermin vormittags/mittags, etc.).
Auf die Kenntniserlangung von Seiten des Arbeitgebers haben wir also nur von zivilrechtlicher Seit aus Einfluss.
Faktisch ist es aber wohl so, wie werv sagt: Vermutlich liegt unser V mit seinem Einkommen unter der Pfändungsgrenze. Dadurch würde eine versuchte Gehaltspfändung scheitern, einen weiteren, bezahlten Vollstreckungsversuch meiner Rechtsschutzversicherung verschwenden und zudem u.U. den V seinen neuen Arbeitsplatz kosten und ihn damit noch schlechter auf eine baldige Rückzahlung der Schuld zu sprechen machen, als er es ohnehin schon sein dürfte.
Ich rufe gleich mal wieder bei unserem Anwalt an, ob es bezüglich der Kontopfändung etwas Neues gibt. Auch wegen der EMA-Anfrage habe ich bisher keine neuen Erkenntnisse, respektive keine Info vom Anwalt erhalten.
Damit ist die Gehaltspfändung zumindest erstmal als Option zurückgestellt.
Wir hoffen auf eine erfolgreiche Kontopfändung.
Und ansonsten ... naja.
Wir haben jetzt 30 Jahre Zeit, das Geld zurückzuholen (Gültigkeit des Vollstreckungsbescheids).
Vergessen wird das von unserer Seite bestimmt nicht.
Grüße!