Chronologie einer Internetabzocke: Seid live mit dabei, wie aus Spass Ernst wird

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Update:

Eben hatte ich ein Telefonat mit Rechtanwalt R.

Wie im Schreiben an den Verkäufer V angekündigt, sind die angedrohten Schritte eingeleitet worden. Bereits gestern wurde bei Gericht der Antrag auf Mahnbescheid eingereicht, heute geht der Strafantrag/die Strafanzeige wegen Betruges zur zuständigen Staatsanwaltschaft raus.

Damit wird der V in der nächsten Woche einen schönen gelben Umschlag erhalten, der ihm per Zustellungsurkunde den Mahnbescheid in seinen Briefkasten liefert.
Zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids (ein weiteres Stillhalten des Verkäufers V vorausgesetzt) wird unser Rechtsanwalt den Vollstreckungsbescheid beantragen.

Wenn wir (viel) Glück haben, hat dann auch die Staatsanwaltschaft schon entschieden, ob sie Anklage wegen Betruges erheben wird. Das kommt allerdings wohl stark auf deren derzeitigen Arbeitsaufwand an.
Wollen wir hoffen, dass dieser eher gering ist und sie sich bald dafür entscheiden, der Sache nachzugehen.

Ich denke, V wird sich noch wünschen, dass er nie versucht hätte, sich an fremdem Eigentum zu bereichern.


Ich wünsche allen Lesern ein schönes Wochenende!
 
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Guten Morgen!

@De kleine Eisbeer
Im schlimmsten Fall könnte es ne Zeit dauern, bis das Geld wiederkommt. (Wobei man ja nicht immer vom Schlimmsten ausgehen sollte ;-) )

Aber wir wissen, dass Verkäufer V berufstätig ist.
Von daher wird das Geld schon kommen - und notfalls eben in Raten a 10 Euro im Monat ;)

Davonkommen lassen werden wir ihn garantiert nicht.

Ob eine Taschenpfändung in unserem Fall verhältnismäßig wäre, wage ich einmal zu bezweifeln. Sie stellt schließlich einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte des V dar, der ja nur dann zu rechtfertigen ist, wenn man davon ausgehen kann, dass V wertvolle Gegenstände in seinen Taschen zu verbergen sucht.
Halte ich für unwahrscheinlich.

Mal ne Interessenensfrage:
Wie sieht das eigentlich mit dem Konto des V aus?
Kann der Gerichtsvollzieher auch darauf zugreifen?!


Grüße und schönen Sonntag!
 
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Hallo!

Danke für deine schnelle Antwort.
Ich habe leider keine große Ahnung, wie der V finanziell tatsächlich aufgestellt ist.
Derzeit hoffen wir, dass er einfach die Kamera einfach vorgeblich verkaufen wollte, von uns (oder ggf. mehreren) das Geld eingesackt hat und meint, es würde für so einen Kleinbetrag keiner echt zum Anwalt gehen ...

Vielleicht ist es so einfach.

Mal sehen ;)
 

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Kurzes Update:

Spätestens Ende der Woche wird Verkäufer V den gerichtlichen Mahnbescheid erhalten.

Bislang gibt es keinerlei Reaktion seinerseits.


Wir warten einfach mal ab.



Grüße!
 

developer

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Kurzes Update:

Es geht wieder eine Woche zuende, in der sich der unseriöse Verkäufer V nicht bei uns oder bei Rechtsanwalt R gemeldet hat.

Mittlerweile zieht sich die ganze Geschichte schon mehr als einen Monat hin, V hat zwei Fristen verstreichen lassen und wird mittlerweile den Mahnbescheid vom Gericht erhalten haben.

Ich muss zugeben, dass ich mich auf den Tag freue, an dem wir den Gerichtsvollzieher schicken können.


Grüße und ein schönes Wochenende!
 

developer

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Guten Mittag!

Danke der Nachfrage :)
Ich freue mich über das Interesse an unserem Fall.

Bislang hat sich Verkäufer V noch nicht gemeldet und wir haben auch noch keine Rückmeldung von Rechtsanwalt R erhalten - die es gegeben hätte, wenn V sich mit ihm in Verbindung gesetzt hätte.

Es ist davon auszugehen, dass die Zustellung des Mahnbescheids in der kommenden Woche ihren 14. Tag erreicht, wodurch wir den Vollstreckungsbescheid erwirken können.
Ich werde mich Ende der Woche mit unserem Rechtsanwalt in Verbindung setzten, wenn es bis dahin noch keine Nachricht von ihm gibt.

Ich hoffe, dass wir noch bis Ende September den Vollstreckungsbescheid durchsetzen können, dann hätte die ganze Sache sich "nur" knapp zwei Monate hingezogen.

Wir hoffen das Beste.


Grüße und ein schönes Wochenende!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich hoffe, dass wir noch bis Ende September den Vollstreckungsbescheid durchsetzen können, dann hätte die ganze Sache sich "nur" knapp zwei Monate hingezogen.
Du vergisst eine Möglichkeit des Schuldners, Einspruch gegen den Vollsteckungsbescheid.
Sollte dem Mahnbescheid verspätet widersprochen haben dann gilt dies als ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.
Sollte er die Fristen ohne Verschulden versäumt haben gibt es noch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
 

developer

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Ein wichtiger Punkt ;)

Offenbar hat sich aber V bisher nicht dazu verleiten lassen, gegen den Mahnbescheid Einspruch zu erheben. Wir vermuten derzeit, dass er einfach "Mein Name ist Hase" spielt, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht bzw. die Staatsanwaltschaft wegen der Betrugssache im Strafverfahren.

Wenn wir Glück haben, glaubt er einfach, er käme durch Stillhalten aus der Sache raus.
Wehrt er sich allerdings gegen den Vollstreckungsbescheid und es kommt zum Prozess, dann dauert das alles natürlich noch deutlich länger ...

Aber mal ohne Witz: Wir haben Zeit. Und kein Gericht in Deutschland wird ihn nicht für die Sache drankriegen. Die Beweislage ist so klar, klarer geht es gar nicht.
Lässt V es auf einen Prozess ankommen, zahlt der die nächsten Jahre nicht nur seine Schuld uns gegenüber, sondern auch die seinem Anwalt, unserem Anwalt und dem Gericht gegenüber (Gerichtskosten) ab.

Dann besteht natürlich immer noch die Chance, dass er "die Finger hoch macht", doch bleibt uns der Titel in jedem Fall, denn den erwirken wir so oder so.
Und wir schicken ihm den Gerichtsvollzieher so lange, bis wir haben, was uns zusteht.


Auch wenn es 10 Jahre dauert ;)
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Lässt V es auf einen Prozess ankommen, zahlt der die nächsten Jahre nicht nur seine Schuld uns gegenüber, sondern auch die seinem Anwalt, unserem Anwalt und dem Gericht gegenüber (Gerichtskosten) ab.

Dann besteht natürlich immer noch die Chance, dass er "die Finger hoch macht", doch bleibt uns der Titel in jedem Fall, denn den erwirken wir so oder so.
Und wir schicken ihm den Gerichtsvollzieher so lange, bis wir haben, was uns zusteht.
:laugh: vermutlich hat er schon längst die Finger erhoben.
Aber dies kann dein Anwalt rausbekommen.
Aus dem Grund hatte ich die Taschenpfändung angesprochen.
 

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Guten Morgen!

Ich werde den Punkt beim nächsten Telefonat einfach mal ansprechen :)
Dankeschön.


Grüße und einen schönen Sonntag!
 

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Update:

Ich habe eben ausführlich mit unserem Rechtsanwalt gesprochen.
Die 14-Tage-Frist des Mahnbescheids sollte heute oder morgen abgelaufen sein, bisher hat R keine Infos über einen Widerspruch des Verkäufers V.
Rechtsanwalt R legt sich die Akte auf Wiedervorlage in einer Woche, dann sollte es soweit sein, dass wir den Vollstreckungsbescheid beantragen können.

Bisher hatte R noch keine Info vom zuständigen Gericht, dass die Kosten durch unsere Rechtsschutzversicherung gezahlt worden waren - was aber wohl nur an der Verwaltung, der Bank oder an der Post liegt, denn die Deckungszusage der Versicherung ist schon lange durch.

Wir warten nun wieder eine Woche ab und hoffen, dass der V dann endlich Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommt.


Beste Grüße an alle Leser!
 
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Kurzes Update

Ich bin ja mal gespannt, ob sich die Woche noch was tut.
Eigentlich müsste unser Anwalt die Sache ja heute wieder auf dem Tisch haben ...

Hoffentlich können wir jetzt den Vollstreckungsbescheid beantragen :)

Das wäre doch ne gute Neuigkeit zum Wochenende xD


Grüße!
 

developer

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Kurzes Update:

Gibt leider noch nichts Neues :huh:

Werde nächste Woche mal nachhaken.


Grüße und einen schönen Feiertag!
 

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Kurzes Update:

Aus zuverlässiger Quelle haben wir erfahren, dass Verkäufer V demnächst umziehen wird. Vielleicht ist er ja deshalb so still und glaubt, bloß weil er seine Adresse wechselt, bleiben all seine Verbindlichkeiten mit der alten Wohnstatt verbunden ...

Nun, dass dem nicht so ist, wird er natürlich bald erfahren.


Ich habe die Info an Rechtsanwalt R weitergeleitet, mit dem ich mich diese Woche endlich mal wieder unterhalten werde.
Irgendwie sollte sich ja mal langsam was tun in Sachen Vollstreckungsbescheid.


Grüße und einen schönen Tag!
 

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Update:

Eben habe ich mit Rechtsanwalt R telefoniert.
Der Vollstreckungsbescheid ist endlich in voller Höhe da, wir reden mittlerweile über knapp 540 Euro. Heute geht der Auftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher raus.

Wir hoffen, dass der Gerichtsvollzieher G den V noch an seiner alten Anschrift antreffen wird (siehe letzter Post).
Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir den V eben - auf seine Kosten - suchen lassen.

Wir sind gespannt, wie es weitergeht - und wann wir vom Gerichtsvollzieher hören.
Die Insolvenzveröffentlichungen im Internet haben den Namen unseres Schuldners nicht ausgespuckt, insofern hat er wohl noch keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Mal sehen^^


Grüße an alle!
 
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