Konnex me - Hilfe..

dagkar

New member
Also habt ihr alle ein Anfechtungsschreiben verfasst und das diesen Leuten geschickt?
ich habe noch nicht mal das paket bekommen, nur gestern das schreiben von hansestar marketing und verfasse jetzt ein anfechtungsschreiben.
Das muss doch klappen oder?
Ich hab echt panik wegen allem.
 
Zuletzt bearbeitet:

Malibu

New member
Hallo Leute,
ich bin auch ein Opfer von Konnex me geworden. Allerdings habe ich anscheinend mehrere Fehler auf einmal begangen. Am 14.12.2010 hab ich am Bahnhof den Vertrag mit Konnex me unterschrieben. 2-3 Wochen später habe ich dann von Konnex die Handys mit den Simkarten usw. erhalten. Dann muss ich gestehen, habe ich das ganze "Paket" erstmal achtlos liegen gelassen weil ich zeitlich ziemlich unter Stress stand. Vor 6 Tagen ca. kam dann die erste Rechnung von Vodafone und ich bekam natürlich einen Schreck, habe dann nochmal alles genauer durchgelesen und war erstmal heilfroh zu lesen, dass die beiden Bestätigungsms nach denen man das Geld wieder erstattet bekommt noch bis 2 Monate nach Aktivierung der Karten verschickt werden können, das habe ich dann am 05.02.2011 getan. Und sogar schon die 2x50min vertelefoniert, die man ja für die zweite Erstattung nachweisen muss (am Wochenende sodass keine Kosten für mich entstehen). Bis jetzt hat Konnex noch nichts überwiesen aber die Kosten von Vodafone (30,39€) wurden heute von meinem Konto abgebucht. (für den Zeitraum von Dezember bis Januar). Allerdings möchte ich wirklich gerne aus dieser ganzen Sache wieder raus, erstens weil das Vodafone Netz bei mir nicht mal funktioniert :-( und zweitens weil ich es mir nicht leisten kann das Geld im Voraus abgebucht zu bekommen (gut ich gebe zu das war Dummheit dass ich die Sms nicht sofort abgeschickt habe...aber trotzdem). Könnt ihr mir helfen? Meint ihr es ist in meiner persönlichen geschilderten Situation noch möglich irgendwie daraus zukommen? Bis auf die Bestätigungsms und die 2x50 min die ich am WE vertelefoniert habe, wurden die Handys noch nicht benutzt. Ganz herzlichen Dank für eure Hilfe. Malibu
 

Ivenias

New member
Hallo!

Ich melde mich dann mal wie versprochen. Ich war eben an der VZ und die Frau meinte zu mir, dass es grundsätzlich juristisch möglich sei, aus der ganzen Kacke raus zu kommen. Allerdings hat auch sie die Miene stark verzogen als ich erzählte, dass ich die Handys bei Ebay verschachert habe! Sie meinte, sie will versuchen mich rauszuholen und wenn alle Stricke reißen sollte ich die Handys neu erwerben, damit ich diese dann zurück schicken kann. Preis für beide Handys gesamt wären ca. 60 Euro. Oh Backe, ich hoffe ich komm da wieder raus! Allen Leuten, die nicht so dumm waren die Handys zu verkaufen und selber nicht rauskommen rate ich, zur Verbraucherzentrale zu gehen! Ein Beratungsgespräch dort kostet 7 Euro und die rechtliche Vertretung kostet nochmal 12 Euro mehr, also 19 Euro insgesamt. Falls ihr Schüler seid, gebt das auch an; mir wurden dadurch nur 7 Euro berechnet, rechtliche Vertretung inklusive.
 

catwoman

New member
Habe heute auch bei der Verbraucherzentrale angerufen und gehe (leider erst)im März zu einem Beratungsgespräch, hoffe dass mir dort weitergeholfen wird :S weil ich denke hansestar marketing und Vodafone werden meine Kündigungen nicht einfach so akzeptieren...

habe heute außerdem nochmals mit einem Anderen Promoter an dem Stand geredet..der hat mir wieder 3 karten angedreht und habs solange mitgespielt bis es zu der frage kam "haben sie ihren ausweis dabei" (den ich leider nicht dabei hatte)
dann habe ich ihm gesagt dass ich diesen Vertrag schon abgeschlossen habe...
er meinte es hat nichts mit Abzocke zutun wenn man alles richtig macht und beachtet und er ist einer der besten Mitarbeiter hat zurzeit sogar mit 5 Kunden kontakt (angeblich&warum auch immer ;) )
und sie sind alle zufrieden und wenn das hier so eine Krumme sache laufen hätten,könnten sie hier doch gar keine genehmigung für einen Stand haben...
Außerdem hat nochmal der Mann von hansestar marketing angerufen morgens um 10Uhr(habe mein Handy während der Arbeit allerdings nicht dabei..)... frage mich echt was er mir da noch erzählen will?
 

schnippewippe

New member
Habt ihr denn eine Kündigung oder eine Anfechtung verfasst?
Hier noch einmal was die Verbraucherzentrale schreibt.
Verärgerten Kunden rät die Verbraucherzentrale, Verträge nach Unterschrift innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Ist die Frist bereits überschritten, sollte der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Hilfestellungen dabei bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen, denn häufig kann die Stornierung des Mobilfunkvertrages erreicht werden.
Verbraucherzentrale Niedersachsen : Mobilfunkvertrag wird zur Kostenfalle
 

Tev

New member
Hallo,

auch ich bin auf Konnex-me reingefallen. Habe am 02.02. unterschrieben und bin gerade dabei, meinen Widerruf zu formulieren.

Frage:
Muss man nur bei Konnex-me widerrufen oder auch bei vodafone?
Weil auf dem Vodafone-Zettel wird ja eine andere Widerrufsadresse genannt, als auf dem Konnex-me-Zettel

Und ich find auch nirgends eine Vertrags- oder Kundennummer, geht der Widerruf trotzdem problemlos?:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

Ivenias

New member
Da bin ich mir jetzt nicht sicher. Das beste wäre du schickst Kündigungen zu allen Vertragspartneradressen die in diesem Vertrag erwähnt werden, das wären also meines Wissens nach sowohl Hansestar (Konnex) also auch Vodafone. Im jeweiligen Schreiben würde ich dann auch erwähnen, dass die andere Firma ebenfalls eine Kündigung erhalten hat!

MfG
 

schnippewippe

New member
@ Tev
Da deine Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, solltest du auch einen Widerruf schicken.

Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist rät die Verbraucherzentrale zu einer Anfechtung des Vertrages.

Immer per Einschreiben mit Rückantwort.

Der Unterschied zwischen Kündigung und Widerruf

Wenn ein ein Vertrag widerrufen
wird, dann gilt er als von Anfang an nicht wirksam zustande gekommen. Dann muss er "rückabgewickelt" werden, das heißt, die gegenseitig schon empfangenen Leistungen müssen zurückgegeben werden. Es soll also mit anderen Worten alles so sein, als ob der Vertrag nie abgeschlossen worden wäre.

Bei einer Kündigung wird gesagt: Der Vertrag wird ab dann und dann nicht mehr gültig sein. Eine Rückabwicklung erfolgt hier nicht, weil für der Vertrag für die Vergangenheit ja gegolten hat und die gegenseitig empfangenen Leistungen ja auch so gewollt und "richtig" waren.

Hier noch einmal anders erklärt.
teltarif.de Forum: Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung!!!



Anfechtung des Kaufvertrages


Jeder weiß: Verträge müssen eingehalten werden. Wer einen Vertrag schließt, muss die daraus folgenden Verpflichtungen erfüllen. Wollte eine Vertragspartei den Vertrag aber gar nicht so schließen, wie es geschehen ist, fragt sich, wie sie sich wieder davon lösen kann. Soweit eine Vertragspartei sich beim Kauf über bestimmte Umstände geirrt hat, steht ihr die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages offen. Die Erklärung der irrenden Vertragspartei wird vernichtet und der zunächst geschlossene Vertrag als von Anfang an nicht existent behandelt. ..........................hier der link
 

Tev

New member
Ok, ich hab jetzt ein Schreiben an Vodafone und an Konnex-me verfasst. Hoffe das klappt alles!

Immer per Einschreiben mit Rückantwort.

Warum wird denn hier immer wieder das Einschreiben mit Rückantwort empfohlen? Gerade wenns um Einhaltung von Fristen geht, ist ein Einwurfeinschreiben meines Achtens sinnvoller (aber auch nicht 100%ig sicher!).
Trifft der Postbote bei einem Einschreiben mit Rückschein niemand an, wird ja nur eine Abholbescheinigung in den Briefkasten geworfen. Und zum Abholen sind die Emfpänger nicht verpflichtet. Holt der Empfänger den Brief also nicht ab, gilt dieser auch nie als zugegangen (und z.B. der Widerruf ist wertlos). Deshalb ist mir bei Fristen das Einwurf-Einschreiben lieber...
 

schnippewippe

New member
Bei einem Einwurfeinschreiben kannst du den Zugang nicht nachweisen.
Wie willst du beweisen das der Brief im richtigen Kasten gelandet ist.
Wenn der Briefkasten allgemein zugänglich ist besteht die Gefahr das der Empfänger sagt, dass schon öfters Post entwendet wurde. . Ganz schlecht ist es wenn der Empfänger diesen Zustand auch glaubhaft machen kann.
Richter lehnen diese Art von Schreiben in der Regel als Beweis immer ab.

Mit Rückantwort

Wer Verträge schliesst ! Muss auch mit Post ( Widerrufe usw ) des Kunden rechnen.
Wenn er dann die Einschreiben nicht annimmt oder die hinterlegten Briefe nicht abholt, hat sie trotzdem bekommen.
Annahmeverweigerung des Empfängers

Bei einer unberechtigten Annahmeverweigerung des Empfängers (z.B. bewusste Nichtannahme eines Einschreibens an der Wohnungstür), gilt die Erklärung als zugegangen. In diesem Fall ist ein wiederholter Zustellungsversuch entbehrlich.

Genauso ist es wenn er den hinterlegten Brief nicht abholt.

jura-basic (Willenserklärung Zugangshindernis >>Annahmeverweigerung des Empfängers) - Grundwissen, Recht -

Man sollte beim Einschreiben sich auch eine Kopie des Schreibens machen. Da sollte ein Zeuge vermerken ,dass er das Original in deiner Gegenwart gelesen hat. Das der Brief dann sofort gemeinsam in den Umschlag gesteckt wurde und auch sofort gemeinsam zur Post gebracht und am Schalter abgegeben wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Holt der Empfänger den Brief also nicht ab, gilt dieser auch nie als zugegangen (und z.B. der Widerruf ist wertlos). Deshalb ist mir bei Fristen das Einwurf-Einschreiben lieber...
Alle Möglichkeiten haben ihre Tücken.
:whistle: Ich kann bei einem Einwurf-Einschreiben sagen...erhalten ja,Kuvert war leer.
Und zum Abholen sind die Emfpänger nicht verpflichtet.
Richtig,aber das Schreiben kommt zu mir zurück.Ich bewahre es ungeöffnet auf.

Die sicherste Methode ist die Überbringung durch den Gerichtsvollzieher.
 

Tev

New member
Naja, aber auf der selben Seite ein paar Links weiter unten steht auch:

Wird ein Einschreiben bei der Post zum Abholen hinterlegt und lediglich ein Benachrichtigungsschreiben in den Briefkasten gelegt, dann gilt das Einschreiben als nicht zugegangen, wenn fahrlässig vergessen wird, das Schreiben abzuholen.
jura-basic (Zugang Einschreiben) - Grundwissen, Recht -

Frisst der Hund also die Benachrichtigungskarte oder treffen sonstige Gründe zu, warum der Empfänger den Brief fahrlässig nicht abgeholt wird, ist das Schreiben also wieder nicht zugegangen.
Beim Einwurf-Einschreiben dokumentiert der Postbote die Zustellung immerhin mit seiner Unterschrift.


Ich kann bei einem Einwurf-Einschreiben sagen...erhalten ja,Kuvert war leer.
Das kannste ja beim Einschreiben mit Rückschein auch. Nicht aber, wenn man den Brief mit einem Zeugen (der den Inhalt zuvor gelesen hat) beim Postamt abgibt.

Aber wie Du schon sagt, beide Varianten haben Ihre Tücken :sad:

Die sicherste Methode ist die Überbringung durch den Gerichtsvollzieher.
Richtig! Nur kostet das halt auch (mehr)!
 

schnippewippe

New member
Willenserklärung (Zugang, Einschreiben)
Wird ein Einschreiben bei der Post zum Abholen hinterlegt und lediglich ein Benachrichtigungsschreiben in den Briefkasten gelegt, dann gilt das Einschreiben als nicht zugegangen, wenn fahrlässig vergessen wird, das Schreiben abzuholen.

Zwar ist das Benachrichtigungsschreiben zugegangen, dieses enthält aber keinen Hinweis auf den Absender und Inhalt des Einschreibebriefs.........aus deinem Link
wenn fahrlässig vergessen wird,
Wie will ein Geschäftsmann und solch ein " grosses " Unternehmen das erklären ?
Inhalt des Einschreibebriefs.
Dazu habe ich ja auch schon was geschrieben gehabt.

Einwurfeinschreiben - unsicheres Beweismittel

Das Oberlandesgericht Koblenz (Az. : 11 WF 1013/04) hat in einem Unterhaltsverfahren per Beschluss am 29.11.2005 entschieden, dass das Einwurfeinschreiben nicht als Beweis für die Zustellung eines Schreibens ausreicht. Anders als das Übergabeeinschreiben, werde das Einwurfeinschreiben nur in den Briefkasten eingelegt. Die Entscheidung ist für die Praxis äußerst wichtig
Auslieferungsbeleg eingetragen. Auf der Homepage der Deutschen Post, kann man nach einigen Tagen den Zeitpunkt des Einwurfs erfragen und ausdrucken. Seit jeher war aber der Beweiswert des Einwurfeinschreibens umstritten. Denn mit dem Einwurf war nicht zwingend festgestellt, dass das Schreiben in die Hand des Empfängers - sondern nur in den Briefkasten - gelangt ist.................................................

Rechtsprechung

Ein Teil der Rechtsprechung lehnte den Nachweis des Zugangs der Schreiben aus verschiedenen Gründen ab. Sie argumentierten ähnlich wie das Oberlandesgericht Koblenz am 29.11.2005.

Es gibt aber auch Entscheidungen, die für den Nachweis des Zuganges genügen lassen, dass das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen und dies durch den Postzusteller dokumentiert wird. Sie arbeiteten u.a. mit der Rechtsfigur des so genannten Anscheinsbeweis (auch sog. prima – facie Beweis). Der Beleg des Zustellers lasse in der Regel darauf hindeuten, dass das Einschreiben ordnungsgemäß abgesandt und auch zugegangen sei (vgl. AG Paderborn in: NJW 2000, S. 3722 f., ArbG Karlsruhe Urteil vom 09.03.2004, Az. : 6 Ca 569/03 zitiert nach: www.arbeitsgerichte.landbw.de). Es reiche aus, dass der Einlieferungsbeleg und der Auslieferungsbeleg vorgelegt werden (ArbG Karlsruhe a.a.O.)...................................aus dem link
Auslieferungsbeleg eingetragen. Auf der Homepage der Deutschen Post, kann man nach einigen Tagen den Zeitpunkt des Einwurfs erfragen und ausdrucken.
Wer es nur per Einwurf macht , sollte auf keinen Fall vergessen das auszudrucken.
Und macht das mit der Kopie und den Vermerk eines Zeugen.

Ich habe schon einige Prozesse selber und auch mit Nachbarn in Sache Mietvertrag hinter mir. Unsere Anwälte legten immer Wert auf unsere Kopien mit dem Vermerk eines Zeugen.

Am Ende kommt es immer auf den Richter an. Das zeigt ja schon wie verschieden die Urteile darüber ausfallen.

Die Vorteile einer Zustellung per Gerichtsvollzieher
Anders als die Post beurkundet ein Gerichtsvollzieher aber nicht nur die Zustellung eines Briefes beliebigen Inhalts, sondern die Zustelllung genau des Schreibens, mit dessen Zustellung er beauftragt wurde. Die Kosten für die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher sind mit 7,50 €uro zuzüglich Wegegeld und Auslagenpauschale nur wenig höher als die Kosten eines Einschreibens.

Die persönliche Zustellung durch.................weiter im link
So nun haben wir die anderen User alle schön durcheinander gebracht.:huh:
 
Zuletzt bearbeitet:

Lysa

New member
@Bibi Blocksberg:
Hast du eine Antwort mit der Stornierungsbescheinigung von Vodafone bekommen?:confused:

Habe am 20. Januar meinen Widerruf per Einschreiben verschickt - allerdings ohne Rückantwort?! Habe das nicht extra gesagt :S
Außerdem habe ich ebenfalls die Vorlage von Clarissa genommen, da können die meinen Widerruf doch nicht etwa NICHT annehmen??? Habe nämlich noch nichts bekommen, außer Rechnungen :mad:
*nerv*
 

rambazamba82

New member
Lysa - ich kann dich "beruhigen" und habe das gleiche Problem..
komme mir etwas verarscht vor, wenn ich ehrlich bin. habe ein Schreiben mit folgendem Inhalt gefaxt:
----------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie eindringlich, meinen Vodafone Vertrag auf Grund von Irreführung beim Vertragsabschluss aufzulösen. Es handelt sich dabei um folgende Leistungen:

• 2 Vodafone Superflat Wochenende 60/1 mit Handy (anteilig 6 Tage)
• 1 Vodafone Mobilinternet Handy 30 MB (anteilig 6 Tage)
• 2 Vodafone MinutenOption 30 gratis (anteilig 6 Tage)

Wie Ihnen sicher längst bekannt ist, versucht ihr Partnerunternehmen, die Hansestar Marketing GmbH (konnex.me) Menschen auf der Straße immer wieder in angeblich kostenfreie Mobilfunkpakete zu locken. So bin auch ich auf deren Masche hereingefallen.

Im Folgenden werde ich Ihnen kurz den Ablauf meines Vertragsabschlusses schildern:
Das Vertragsgespräch mit einem Mitarbeiter der Firma „Konnex Me“ erfolgte am 20.12.2010 um ca. 19:30 Uhr am Hauptbahnhof in Mainz.
Als Leistung der Firma, die in Zusammenarbeit mit dem Konzern „Vodafone“ steht, wurde formuliert, 2 Mobiltelefone mit je einer SIM-Karte zu erhalten und eine kostenlose Nutzung dieser am Wochenende zu ermöglichen.
Weiterhin wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass dies ein kostenloser Vertrag ohne Anschlussgebühren, Mindestumsatz, Grundpreis etc. sei, welcher lediglich zum Kennenlernen gedacht ist. Auf mehrfache, eindeutige Nachfrage nach zusätzlichen Kosten wurde versichert, dass dieser Vertrag keine anschließenden Gebühren enthalte und für den Verbraucher absolut kostenfrei sei. Nach einem kurzen Zögern seitens des angesprochenen Kunden, wurde versichert, dass auf Grund der Zusammenarbeit mit Vodafone, welcher als ein seriöser Konzern bekannt sei, keine sogenannte „Abzocke“ bestehe oder ein Haken eingebaut sei, weil dies ja wohl eindeutig geschäftsschädigend für den Konzern sein würde.
Das Gespräch dauerte knapp 30 Minuten und diente ausschließlich der Irreführung durch die Darstellung falscher Tatsachen.

Erst nach Rechnungserhalt des Mobilfunkanbieters Vodafone und Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurde mir deutlich, dass das angeblich kostenlose Vertragspaket sehr wohl an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, was ich an der ersten beiliegenden Rechnung von 6,76 Euro anteilig für 6 Tage unschwer erkennen konnte.
Das angebliche Gratispaket ist an zahlreiche „vertrickte“ Vetragsbedingungen gebunden, sodass man von einer bewussten Vertragsfalle ausgehen kann.

Nach vielem Hin- und Herüberlegen über die nun sinnvollste Vorgehensweise sowie nach Absprache über diverse Internet-Foren mit ebenso Geschädigten, habe ich wie bereits telefonisch angekündigt in den kommenden Tagen ein Paket mit den unbenutzten Mobiltelefonen sowie den nicht freigeschalteten SIM-Karten per Einschreiben an Konnex.me zurückgesendet. Wie ich von anderen Geschädigten erfahren habe, schickt Konnex.me häufig die zurück gesendeten Pakete erneut zum Kunden, weshalb ich zunächst auf eine Stellungnahme von Seiten Vodafones warten möchte.

Ich möchte sie daher ausdrücklich dazu auffordern, meinen Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen! Auch wenn das gesetzliche Widerufsrecht von 14 Tagen bereits überschritten ist, so erlischt laut BGB das Widerufsrecht niemals, wenn der Kunde falsch belehrt worden ist.

Daher berufe ich mich auf folgenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch:
§123 BGB Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Des weiteren besagt § 305 BGB, dass AGB erst wirksam einbezogen (also gültig) sind, wenn der Kunde VOR Vertragsabschluss über selbige informiert wurde – was in oben geschildertem Fall ganz bewusst unterlassen wurde.

Ebenso verlange ich gemäß §§ 823,826 BGB Schadensersatz insofern, dass im Grunde der Vertrag von Anfang an nichtig war und alle mir entstandenen Kosten (d. h. solche, die im Laufe der nächsten Tage laut beiligender Rechnung offensichtlich von meinem Konto abgebucht werden), zurück erstattet werden.

Weiterhin bitte ich Sie, mich umgehend (bis spätestens 10.02.2011) schriftlich darüber zu informieren, dass eine Stornierung des Vertrages mit beiden Nummern erfolgt ist.

Sollte der Vertrag nicht storniert werden, werde ich meinen Anwalt einschalten, ent-sprechen¬de gerichtliche Maßnahmen ergreifen und die Angelegenheit an Akte 20|10 weiterleiten, denn dass ich bin nur eines von zahlreichen Opfern bin, lässt sich problemlos durch diverse Internet-Foren nachweisen.

Mit freundlichen Grüßen,...

--------------------------------------------------------------------

hatte es gefaxt, da ich vorher von einigen gehört hatte, dass Vodafone offensichtlich auch auf Faxe reagiert - logisch, die bangen ja auch etwas um ihren Ruf, sollte man meinen.
Frist war also gestern, gekommen ist auch heute nichts..

Was soll ich denn jetzt machen, Leute?? Hilfe, mich kotzt es langsam einfach nur noch an.. Warte schon auf die nächste Rechnung, es ist ein Graus..

Hat jmd nen Tipp? Wollte wohl Montag mal telefonisch Terror machen.. Echt unglaublich, die ganze Nummer..
Hab die Handys noch immer hier liegen, da ich sie nicht postwendend zurück bekommen möchte, was ja offensichtlich das ein oder andere Mal schon vorgekommen ist ;(
 

Lysa

New member
Na, ob ich das nun beruhigend finde :laugh:

Aber es kann doch echt nicht sein, dass ich bei dem selben Schreiben wie Clarissa und Bibi im Gegensatz zu denen keine Reaktion bekomme?! Das sind nun schon 24 Tage, seitdem ich die Dokumente und Handys verschickt habe... :mad:
 

rambazamba82

New member
wooooaaas, so lange schon??
ich wäre ja mit einer bloßen stellungnahme zufrieden - incl. der aussage, wie ich nun weiter verfahren soll.. prinzipiell heißt es ja irgendwie, dass vodafone erst stornieren könnte, wenn was von konnex kam. was genau hast du gemacht?? handys zurück, einschreiben/rückschein an konnex und selbiges auch an vodafone? oder hast du an vodafone nen normalen brief oder sogar fax geschickt?? mich kotzt dieser ganze scheiß verein nur noch an. würde mir nichts mehr wünschen, als dass sich vodafone schön selbst in die scheiße reitet und vorbei ist es mit top 3 oder was auch immer der mobilfunkanbieter. solchen idioten sollte man echt besser heute als morgen das handwerk lahmlegen..
 

Lysa

New member
Ich habe alles genau so wie Clarissa gemacht - per Einschreiben Briefe an Voadafone und Konnex+Handys und ein Fax an die Kotel AG...
Weiß auch echt nicht, was ich nun machen soll...
 
Oben