links für die Österreicher und Schweizer bei Abo-Abzocke

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Neuer Juristenblog -- iuswanze

Könnte ja für den ein oder anderen User interessant sein.

Neuer Juristenblog

swissblawg | Seit Anfang des Jahres gibt es einen neuen juristischen Blog zum schweizerischen Recht: Link dahin
 

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Arbeiterkammer Burgenland warnt vor ""einjährigen Gratisvertrag ""

Arbeiterkammer Burgenland warnt vor ""einjährigen Gratisvertrag ""


Die Arbeiterkammer Burgenland warnt Unternehmen vor Abzockversuchen, die einen Internet-Stadtplan betreffen. Anlass ist der Fall eines Betriebes im Südburgenland: Einer Mitarbeiterin im Büro wurde telefonisch mitgeteilt, dass ihre Firma einen einjährigen Gratisvertrag mit einem Verlag über einen Eintrag in einem Internetstadtplan abgeschlossen habe. Dieser würde in Kürze kostenpflichtig verlängert. Die Frau wollte daraufhin per Fax den behaupteten Vertrag stornieren. Mit ihrer Unterschrift schloss sie jedoch einen echten Vertrag ab, mit dem sie ihre Firma zur Zahlung von mehreren Tausend Euro verpflichtete. .............mehr im link
 

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Mutmaßlicher Betrüger in Rumänien gefasst

Mutmaßlicher Betrüger in Rumänien gefasst

Ein auf Betreiben des Landeskriminalamtes Vorarlberg seit Anfang Februar zur internationalen Fahndung ausgeschriebener Betrüger ist von Zielfahndern des Bundeskriminalamtes in Kooperation mit rumänischen Behörden in Rumänien geschnappt worden. Der Mann soll mit seinen Machenschaften in Österreich mehr als eine Million Euro Schaden verursacht haben...
In Vorarlberg werden dem 33- Jährigen schwerer Betrug, betrügerische Krida und Betriebsspionage vorgeworfen. Unter anderem dürfte er über Firmen Banken erleichtert haben. Auch wegen Geldwäsche war gegen den Verdächtigen ermittelt worden, diese Vorwürfe dürften sich allerdings nicht erhärtet haben. Berichten rumänischer Medien zufolge soll er darüber hinaus rund 50.000 Adressen seiner Kunden ohne deren Einverständnis an Firmen in Deutschland weitergegeben und dafür rund 400.000 Euro kassiert haben..............mehr im link
 

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„Europa Finanzdienstleistungen Bach & Partner“ Kaffeefahrt

„Europa Finanzdienstleistungen Bach & Partner“

AKNÖ-Experten warnen vor dreistem Trick


Hinter dem Namen „Europa Finanzdienstleistungen Bach & Partner“ versteckt sich ein besonders dreistes Werbefahrten-Unternehmen. Das Unternehmen behauptet in einem Schreiben, Geschädigten eines Gewinnspiels helfen zu wollen und beruft sich dabei auf das Konsumentenschutzgesetz. „Bach & Partner“ seien beauftragt worden, die angeblich eingeklagte Geldsumme aus einem Gewinnspiel, 4.650 Euro, in bar an die Geschädigten zu übergeben. Die Termine für die Geldauszahlung fänden bis Mitte April statt, ein späterer Termin sei nicht vorgesehen. Laut „Bach & Partner“ werde man kostenlos mit dem Bus zur Geldübergabe gebracht und ein Gratis-Frühstück sei auch inkludiert. „Durch die juristische Sprache des Schreibens werden KonsumentInnen bewusst in die Irre geführt. Auch, wenn in dem Schreiben von Recht gesprochen wird und Paragrafen angeführt werden, hat diese Firma nichts mit Konsumentenschutz zu tun“, warnt AKNÖ-Beraterin Christa Hörmann. Es handle sich hier schlicht und einfach um eine Werbefahrt, die mit den üblichen Tricks wie Geldgewinn, Gratis-Transfer und Gratis-Essen lockt............weiter im link
 

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Nach Anruf Abzocke vom Konto


Bei Anruf Betrug


......................................Hinter den diversen Gewinnspielfirmen stecken dubiose Geschäftemacher mit Sitz im Ausland. Oft bieten die Anrufer ein sogenanntes "Gewinnspieleintragungsservice" an. Sie behaupten, dafür zu sorgen, dass ihre "Kunden" - etwa Frau Lockers Mutter - monatlich bei mindestens 200 Gratis-Gewinnspielen registriert werden. Die Mitarbeiter, die anrufen, sind bestens geschult. Und haben nur ein Ziel: die Kontonummer der Betroffenen zu erfahren.

Josefine Traunik, Konsumentenschützerin der Kärntner Arbeiterkammer, warnt eindringlich: "Oft sagen die Anrufer den Menschen, sie hätten bereits einen Gewinn gemacht. Auf die Frage, wohin man das Geld überweisen soll, geben die Leute dann die Kontonummer raus."
Keine Prüfung

Und schon ist es passiert: Dadurch haben die Täter die Möglichkeit, Gelder vom Konto einzuziehen. "Hier genügt es, wenn man die Kontonummer des Kunden hat", sagt Anwalt Horwath. Meist teilen die dubiosen Firmen, den Banken schriftlich mit, man hätte vom Kunden die Erlaubnis zum Einzug. Die Banken haben keinen gesetzlichen Auftrag, das nachzuprüfen.

Einziger Lichtblick: Der Kunde kann ohne Angaben von Gründen das Geld rückbuchen lassen. Allerdings nur, sofern er rechtzeitig draufkommt...............................mehr im link
 

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Österreicher Tumulte auf der Kaffeefahrt

Senioren-Ausflug
Abzocke und Erpressung statt Gewinnausschüttung: Österreicher auf Kaffeefahrt bieten Veranstaltern die Stirn.

Zu einer angeblichen Gewinnauszahlung ist ein Bus voller österreichischer Senioren am Dienstag nach Traunreut gebracht worden: Nachdem es nach stundenlangem Aufenthalt in einer Gaststätte immer noch keine Gewinne gab, sondern lediglich Decken und Kochtöpfe zu überhöhten Preisen verkauft wurden, riefen einige der Senioren die Polizei zu Hilfe............weiter im link
 

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Die 3. Kammer der Schweizerische Lauterkeitskommission zu Unlautere Verkaufsfahrt

Die 3. Kammer der Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat eine Beschwerde vollständig gutgeheissen,
bei der es einmal mehr um (leere) Gewinnversprechen im Kleingedruckten ging (Nr. 383/10).

Gewinnversprechen, die schlagwortartig angepriesen und nur an optisch untergeordneter Stelle relativiert werden, sind unlauter (Grundsatz Nr. 3.9 Ziff. 2 der Schweizerischen Lauterkeitskommission). Vorliegend wurde mit «Übergabe Ihres 3. Preises! 2000 Sfr. in bar» im Betreff des Schreibens geworben und daneben wuden namhafte Geldpreise kommuniziert. Der Beschwerdeführer wird als Gewinner eines «Rätsel-Gewinnspiels» bezeichnet und gleichzeitig wird grafisch unauffällig relativiert, dass er für den erwähnten 3. Preis lediglich «nominiert» sei. Das vorliegende Gewinnspiel ist daher unlauter. Gemäss glaubhaften und unbestrittenen Ausführungen des Beschwerdeführers ist es entgegen den Behauptungen in der Gewinnmitteilung nicht richtig, dass er bereits kontaktiert wurde. Solche falschen Behauptungen sollen beim Adressaten die Entscheidungsfreiheit über die Teilnahme einschränken und sind als unlautere aggressive Werbemethode bei der Bewerbung eines Gewinnspiels im Sinne Art. 2 UWG zu werten. Auch diesbezüglich wurde die Beschwerde gutzuheissen. Grundsatz Nr. 5.1 verlangt eine klare Deklaration von Werbefahrten. Im fraglichen Schreiben wird nicht genügend klar kommuniziert, dass es sich um eine Verkaufsveranstaltung handelt und welche Produkte genau zum Verkauf angeboten werden, wie dies in Grundsatz Nr. 5.1 verlangt wird. Es lag daher auch eine Verletzung des Grundsatzes Nr. 5.1 vor.................aus dem link
 

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Internet Ombudsmann Jahresbericht 2010 und Trends 2011 - BILD Utl.: Mehr als 10.000 B

Internet Ombudsmann Jahresbericht 2010 und Trends 2011 - BILD
Utl.: Mehr als 10.000 Beschwerden hielten den Internet Ombudsmann auch 2010 auf Trab =

Wien (OTS) - Mehr als 10.000 Beschwerden von Online-Konsumenten
bearbeitete der Internet Ombudsmann im Jahr 2010. Für die immer noch
sehr hohe Zahl der Beschwerden sind überwiegend Internetanbieter aus
dem Ausland verantwortlich. Das geht aus dem soeben präsentierten
Jahresbericht der größten Onlineberatungs- und
Streitschlichtungsstelle Österreichs hervor. Rund drei Viertel aller
Beschwerden betrafen vermeintliche "Gratis"-Angebote im Internet. Im
vergangenen Jahr konnte das Ombudsmann-Team Streitfälle im Wert von
insgesamt 828.000 Euro zu Gunsten der Konsumenten lösen............weiter im link
 

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Cold-Caller müssen sich ab sofort warm anziehen!

Cold-Caller müssen sich ab sofort warm anziehen!

......................Eine neue Bestimmung im Konsumentenschutzgesetz, welche mit 1.5.2011 in Kraft tritt, will dem - zumindest teilweise - Abhilfe verschaffen und gibt den Konsumentinnen gesetzliche Möglichkeiten in Hand, sich aus unliebsamen Verträgen, die im Zuge eines unerwünschten Werbeanrufes geschlossen werden zu befreien, sofern der Vertrag nicht ohnehin schon von vornherein ungültig ist!

Was bedeutet das für KonsumentInnen ab dem 1.5.2011? Welche Verträge sind von Anfang an ungültig?

Die neue Bestimmung zu unerwünschten Werbeanrufen unterscheidet:

*
Verträge im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen sind nichtig, dh von Anfang ungültig und somit nie zustande gekommen!
*
Bei allen anderen Verträgen über Dienstleistungen hat die Konsumentin/der Konsument weiterhin das 7-tägige Rücktrittsrecht, wobei die Rücktrittsfrist später beginnt, nicht bei Vertragsabschluss sondern bei Erbringung der Dienstleistung oder wenn dies später erfolgt: mit Rechnungslegung.

In zwei weiteren Fällen ist die Konsumentin/der Konsument bei unerwünschten Werbeanrufen im besonderen Maß geschützt. Im Normalfall haben KonsumentInnen nämlich kein Rücktrittsrecht bei Hauslieferungen und Freizeitdienstleistungen sowie dann, wenn vereinbarungsgemäß mit der Ausführung der Dienstleistung innerhalb der ersten 7 Werktage begonnen wurde. ABER: werden solche Verträge im Zuge eines unerwünschten Werbeanrufes geschlossen, dann können KonsumentInnen vom Vertrag zurücktreten.

Beispiel:
Buchen Sie am Telefon im Zuge eines unerwünschten Werbeanrufes eine Reise (also eine Freizeitdienstleistung), dann können Sie von diesem Vertrag zurücktreten!

Ob sich diese neue Regelung bewähren wird, bleibt abzuwarten. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Verbraucherberatungsstellen!..............aus dem link
 

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Österreich „Soko Rip Deal” ist dabei Täterbande auszuheben.

Viele Oberösterreicher unter den Opfer
„Feine Herren” als skrupellose Großbetrüger
Rip Deals, darunter versteht man verschiedene Arten von Vorauszahlungsbetrug, stehen derzeit bei Gaunern hoch im Kurs. Die Täter treten als seriöse Geschäftsleute auf, die ihre Opfer mit großen Versprechen ins Ausland locken und dort abzocken. Auch Oberösterreicher haben durch diese „feinen Herren” schon viel Geld verloren.

„To rip” wird aus dem Englischen mit „entreißen” übersetzt. Bei Rip Deals „entreißen” gefinkelte Betrüger ihren Opfern große Geldbeträge. Eine „Soko Rip Deal” im Landeskriminalamt Oberösterreich ist derzeit intensiv dabei, eine internationale Täterbande auszuheben, auf deren Konto Rip Deals mit Millionenschäden gehen dürften und die auch wieder mehrere Oberösterreicher um große Summen erleichtert hat.

Bereits im Vorjahr gelang diesem Sonderkommando ein großer Schlag. Damals wurden 22 Südosteuropäer ausgeforscht, die 26 Österreicher, Deutsche und Schweizer um mehr als 2,4 Millionen Euro betrogen haben. Der Kopf der Bande war ein 52-jähriger Serbe, der in Frankreich lebte und mittlerweile 7,5 Jahre Haft ausfasste. Zu seinen Opfern gehörte ein Gastwirt aus dem Bezirk Grieskirchen, der mit einem Koffer voll Geld nach Maastricht in Holland gereist war und „ohne Koffer und ohne Geld heimkam,” wie Mag. Hermann Feldbacher von der OÖ-Sicherheitsdirektion weiß. Der Schaden für den Wirt: 75.000.- Euro.

Rip Deals laufen meist nach dem gleichen Muster ab. Die Verbrecher finden ihre Opfer über Anzeigen. Wer Immobilien oder andere teure Wertgegenstände wie Yachten, Fahrzeuge oder Schmuck zum Verkauf inseriert, muss mit Folgendem rechnen: Ein Interessent meldet sich telefonisch und will das Objekt kaufen: schnell, ohne Preisverhandlungen und ohne Besichtigung der Ware. Verlangt wird ein Treffen im Ausland, meist in einem Nobelhotel in Italien.........................weiter im link
 

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AKNÖ warnt vor "kostenloser" Türkei-Reise

AKNÖ warnt vor "kostenloser" Türkei-Reise

...................................... 365 Euro für eine "Gratisreise"
Sie sind einer von 99 Gewinnern einer Traumreise in die Türkei, heißt es in den Briefen, die derzeit in Niederösterreich kursieren - die Masche des Betrügers ist dabei immer die gleiche.

Erst werden die Leute angeschrieben, sie hätten einen Gratisurlaub gewonnen, dann kommen plötzliche Bearbeitungsgebühren, Flughafentaxen, Kerosinzuschlag, Ausflugsgebühr und Verpflegung dazu - und schon kostet die angebliche Gratisreise 365 Euro.....................mehr im link
 

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Zurich warnt vor Glasbetrug--gutgläubige Autobesitzer vorsätzlich getäuscht.

.Zurich warnt vor Glasbetrug

Mit provozierten Glasschäden oder fingierten Glasreparaturen werden immer mehr Autofahrer und ihre Versicherung abgezockt. Die Zurich Versicherung warnt vor immer häufiger auftretenden Betrugsdelikten durch fingierte Autoglasschäden. Die Betrugsmuster sind dabei durchaus vielfältig. Meist jedoch werden arglose und gutgläubige Autobesitzer vorsätzlich getäuscht, ihre persönlichen Daten erschlichen und ihre Unterschriften durch vermeintliche legal agierende Autoglasereien gefälscht
Betrugsfalle "Spontanreparatur"
.............................weiter im link
 

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.oesterreichkredit.ch - Credit-Zone in Wetzikon ZH

.oesterreichkredit.ch

«Kredite»
Der billige Trick mit dem teuren Rückruf

Auf der Webseite Österreichkredit: Home erhält man gar keine Kredite, sondern wird mit kostenpflichtigen Telefongesprächen abgezockt.

Wer einen Kredit wünscht, erhält eine SMS, in der es heisst, der «Anfrage wird ent*sprochen». Für die weitere Abwicklung des Geschäfts soll der Kunde eine 0901-Nummer wählen. Bei Anruf wer*den Fr. 4.23 pro Minute fällig.

Kunden, die sich beim Beobachter beschwerten, haben so mehrere hundert Franken vertelefoniert. Einen Kredit haben sie nie erhalten. «Man wird hingehalten und nach immer weiteren Details befragt», sagt ein Kunde. Das Bundesamt für Kommunikation hat kürzlich eine der kostenpflichtigen Nummern sistiert. Für weitere Nummern werde dies geprüft.
............................weiter im link
 

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AK-Warnung vor „Energiegewinnspiel Österreich“

AK-Warnung vor „Energiegewinnspiel Österreich“
Derzeit finden viele Burgenländer in ihren Briefkästen einen Werbezettel, der beim ersten Hinsehen sehr interessant aussieht.

Das „Große Preisrätsel“ bei diesem Energiespiel Österreich ist leicht zu lösen, mit dem Lösungswort „Energie“ können angeblich wirklich attraktive Preise gewonnen werden. Obendrein verspricht ein Verband für Energiefragen, sich bei der Politik für niedrige Energiekosten einzusetzen.
Der große Haken an der Sache: Einen Verband für Energiefragen gibt es gar nicht, hinter der Aktion stecken lediglich unseriöse Adressen- und Datensammler, die auch brennend an Geburtsdaten und Telefonnummern der Teilnehmer interessiert sind. Zu gewinnen gibt es selbstverständlich nichts.

„Wer sich dazu verleiten lässt, das Antwortschreiben an die angeführte Postfach-Adresse in Salzburg zu schicken, wird bald eine Einladung zur Gewinnübergabe erhalten. Dahinter steckt aber nichts anderes als eine Werbefahrt, bei der überteuerte Waren verscherbelt werden“, meint Mag. Christian Koisser, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Burgenland. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Teilnehmer in weiterer Folge durch unerwünschte Werbeanrufe belästigt werden. ..........aus dem link
 

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Internet-Betrüger zockten mit gefakten Webshops ab

Ich stelle es hier mal mit ein.

Internet-Betrüger zockten mit gefakten Webshops ab

Lest Euch mal den Bericht durch !!!
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.................Auf Bundesebene wird nun das Cyber-Crime-Competence-Center als die zentrale Koordinierungs- und Meldestelle installiert“, informiert Innenministerin Johann Mikl-Leitner. Das Zen trum setzt sich aus Experten des Bundeskriminalamts, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung zusammen. Bürger können verdächtige Sachverhalte im Internet an against-cybercrime@bmi.gv.at melden. Drei falsche Webshops sind aus ermittlungstechnischen Gründen noch online: .usa-autokaufen.de -- luxusferienhaus24.de - Kartonagen, Faltkartons, Verpackungsmaterial, Versandmaterial - im BB-Verpackungen Shop günstig online bestellen und af.importe-autohaus.de.............aus dem link
 
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Durch irreführende Werbung zu Vertragsabschluss verleitet Beispiel " Telering "

Durch irreführende Werbung zu Vertragsabschluss verleitet

Beispiel: ---Treue Basta Europa"-Tarif mit "Null Cent in alle Netze und in die EU um nur 19 Euro im Monat"
Harald Schmied wollte seinen Vertrag mit Telering eigentlich kündigen. Daraufhin bekam er ein persönlich adressiertes Schreiben mit einigen Tarifangeboten, die ihn davon überzeugen sollten, doch bei Telering zu bleiben. Und der angeführte "Treue Basta Europa"-Tarif mit "Null Cent in alle Netze und in die EU um nur 19 Euro im Monat" war für den Oberösterreicher durchaus überzeugend: "Ich habe angenommen, dass das eine Art Flatrate ist. Also habe ich diesen Vertrag abgeschlossen in dem Glauben, ich habe für neunzehn Euro im Monat ein freies Telefonieren in Europa."
Wichtige Infos auf der Rückseite

Da die Vorderseite des Angebotspapiers mit einer Unterschrift des Marketingleiters von Telering endete, und die angeführten Tarife auch keine Verweise auf die Rückseite enthielten, schaute sich Herr Schmied die Rückseite des Briefes auch nicht genauer an. Dort stand allerdings, dass der besagte Tarif mit 1000 Minuten im Monat limitiert ist. Diese Gestaltung der Tarifbeschreibung ist irreführend, sagt der Experte im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Robert Karl: "Das Schreiben ist in der Form ausgestaltet, dass einige Tarife auf der Vorderseite angeführt werden, bei einem stehen Minuten dabei, bei allen anderen nicht. Man kann durchaus als durchschnittlich gebildeter Konsument davon ausgehen, dass das dann eben für diese anderen Tarife nicht gilt, wenn keine Minuten dabeistehen. Man hätte auch darauf hinweisen können, dass sich auf der Rückseite noch nähere Details befinden.".......................weiter im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Link schrieb:
Ein 42-Jähriger blätterte für Transportkosten und EU-Abgaben rund 4.000 Euro hin, der Hund ist bis heute nicht eingetroffen.
Der Hund ist aber auch echt zum verlieben. Den würde ich sofort in die Tasche stecken.
Solche Leute,die Tiere aus dem Ausland holen,und abgezockt werden,tun mir nicht leid.
So ein "Import" müsste eigentlich verboten werden.
In deutschen Tierheimen gibt es genug Haustiere die eine neue Familie suchen.
Viele Tirheime bieten sogar ein Probegassigehen an.
 

schnippewippe

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Wien Energie warnt vor falschem Gewinnspiel

Wieder neue Wahrnung

Wien Energie warnt vor falschem Gewinnspiel

Vermeintliche Gewinnverständigungen eines "Wiener Energiegewinnspiels" oder eines "Energiegewinnspiel Österreich" per Post verleiten derzeit viele WienerInnen zur Freude, die sich dann leider als trügerisch erweist. Bei den sogenannten Gewinnfahrten handelt es sich nämlich um unseriöse Vertriebsstrategien: getarnte Einkaufstouren. Wien Energie weist jeden Zusammenhang zurück und warnt vor der Teilnahme an Gewinnfahrten.

Kategorie: Gewinnmitteilungen

Auf der Wien Energie-Homepage wird bereits seit Juni vor unseriösen Gewinnspielen mit dem Titel "Energiegewinnspiel Österreich" gewarnt und darauf hingewiesen, dass sie nichts mit Wien Energie zu tun haben.

Wien Energie führt im Rahmen von Produktvorstellung immer wieder Gewinnauslosungen durch. In diesen Aussendungen ist aber immer klar das Unternehmen mit Firmenlogo angeführt und es stehen immer Kontaktdaten zur Verfügung. Auch im Kundemagazin "24 Stunden für Wien" werden regelmäßig Verlosungen durchgeführt, auch hier ist klar Wien Energie der Absender.

In der aktuellen Aussendung eines offensichtlichen "Keilerunternehmens" ist kein Bezug zum Unternehmen Wien Energie gegeben und angeführt. Wien Energie rät, keinesfalls bei derartigen Gewinnspielen teilzunehmen und die Verständigung im Altpapier zu entsorgen.................aus dem link
 

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Warnung vor Telefonfirma Primacall

Warnung vor Telefonfirma Primacall

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"Ich habe x-mal abgehoben, es war aber niemand dran", schildert eine Konsumentin aus dem Bezirk Neusiedl am See den Konsumentenschützern. Als doch einmal eine Verbindung zustande kam, wurde ihr ein "günstiger Telefontarif" angeboten. Obwohl die Frau nachdrücklich betonte, kein Interesse zu haben, wurde ihr wenig später ein Päckchen zugeschickt. Nachdem die Konsumentin mit Primacall nichts zu tun haben wollte, nahm sie das Paket nicht an. Eine Rechnung erhielt sie trotzdem. Die Firma hatte einfach veranlasst, dass die Gespräche über Primacall geführt werden. Auf ein Schreiben der Konsumentin reagierte die Firma mit der lapidaren Information, sie habe den Wunsch geäußert, auf den Tarif "prima fone mobile 60+ umzusteigen". Der Vertrag sei gültig und außerdem sei eine 24-monatige Mindestvertragslaufzeit vereinbart. Mittlerweile hat die Konsumentin die erste Mahnung erhalten. Sie ist nur eine von vielen Konsumenten, die Probleme mit der Firma Primacall gemeldet haben...................................

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Tipps der AK-Konsumentenschützer

* Lassen Sie sich auf keine Gespräche ein, wenn Sie kein Interesse an einem Wechsel des Telefonanbieters haben.

* Kommt es doch zum Vertragsabschluss und bereuen Sie das später, können Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Achten Sie in diesem Fall besonders darauf, ob Sie per Post ein Schreiben der Firma Primacall erhalten. Ab Erhalt dieser Auftragsbestätigung samt Rücktrittsbelehrung können Sie innerhalb von 7 Werktagen (der Samstag gilt nicht als Werktag) vom Vertrag zurücktreten. Einen Musterbrief dazu finden Sie auf der Homepage der AK Burgenland (siehe Links). Aus Nachweisgründen senden Sie das Schreiben am besten eingeschrieben mit Rückschein an die Firma Primacall.

* Kommt der Vertrag aufgrund eines Werbeanrufes zustande, zu dem Sie keine Zustimmung gegeben haben ("Cold Calling"), gelten seit 1. Mai 2011 neue, für Konsumenten günstigere Rücktrittsfristen. In diesem Fall beginnt die 7-tägige Rücktrittsfrist erst zu laufen, wenn Sie die erste Rechnung erhalten. Werden Sie über Ihr Rücktrittsrecht nicht korrekt informiert, verlängert sich die Rücktrittsfrist auf 3 Monate.....................noch mehr Tips im link
 
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