Dealerdirect
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„Gerne möchten wir zu den letzten Beiträgen noch einmal Stellung nehmen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil unser Dienstleistungsmodell als Solches offensichtlich für zahlreiche Missverständnisse sorgt, die wir an dieser Stelle gerne aus dem Weg räumen möchten.
Die Dealerdirect GmbH vermittelt Kaufverträge zwischen Verkäufern und gewerblichen Käufern. Nach der Anmeldung eines Fahrzeuges auf ichwillmeinautoloswerden.de gibt es verschiedene Wege, wie diese Vermittlung aussieht. Diese sind im Einzelnen in unseren AGB dargestellt. Selbstverständlich wird mit der Anmeldung des Fahrzeuges nicht automatisch dem Abschluss eines Kaufvertrages zugestimmt. Dies wurde durch uns zu keinem Zeitpunkt behauptet.
Es ist allerdings möglich, uns nach der Anmeldung des Fahrzeuges telefonisch zum Verkauf des Fahrzeuges zu einem bestimmten Preis zu bevollmächtigen. In diesen Fällen nennt der Verkäufer einem unserer Mitarbeiter einen Preis, zu dem dieser das Fahrzeug stellvertretend im Namen des Verkäufers an den Händler veräußern darf, der zur Zahlung des Preises bereit ist. In einem solchen Fall kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer (Händler) zustande bei dem die Dealerdirect GmbH als Stellvertreterin für den Verkäufer aufgetreten ist. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine solche Bevollmächtigung zum Verkauf nicht zu erteilen. In diesem Fall erfolgt natürlich auch kein direkter Verkauf des Fahrzeuges stellvertretend durch uns.
An Ihren Beiträgen erkennen wir, dass offensichtlich nach wie vor immer wieder Unklarheiten hinsichtlich der Bevollmächtigung entstehen. Wir werden insofern unsere Mitarbeiter noch einmal zu diesem Thema schulen, damit diese dem Kunden die größtmögliche Transparenz bieten können. Da uns die echten Namen der Nutzer hier nicht bekannt sind, können wir im Einzelfall nicht beurteilen, ob möglicherweise Defizite in der Gesprächsführung bestanden. Gerne können Sie persönlich Kontakt zu uns aufnehmen, um die Angelegenheiten zu klären. Sollten wir nach Prüfung der Angelegenheit zu dem Ergebnis kommen, dass der Fehler bei uns liegt, werden wir die Schadenspauschale selbstverständlich stornieren.
Klarstellen möchte wir auch, dass uns derzeit weder Anfragen von TV-Sendern bekannt sind noch Strafverfahren vor Gericht gegen uns geführt werden. Auch gab es in der Vergangenheit keine gerichtlichen Verfahren wegen Betruges oder ähnlicher Delikte. Gegen Unterstellungen, bei unserem Geschäftsmodell handele es sich um eine Betrugsmasche, wehren wir uns deshalb entschieden.
Ganz allgemein möchten wir abschließend zwei Punkte in rechtlicher Hinsicht erläutern, die hier immer wieder angesprochen werden.
Zum Widerrufsrecht: Es ist hier immer wieder die Rede davon, dass bei „Internetverträgen“ grundsätzlich ein Widerrufsrecht bestünde. Diese Aussage ist falsch, was auch bei jedem mit dem Thema befassten Rechtsanwalt Bestätigung finden wird. Ein Widerrufsrecht hinsichtlich der im Namen des Verkäufers nach Bevollmächtigung geschlossenen Kaufverträge besteht deshalb nicht, weil ein Widerrufsrecht nach der gesetzgeberischen Wertung nur Käufern zusteht, nicht aber Verkäufern. Ein Widerrufsrecht bezüglich des Vertrages über die Vermittlung besteht ebenfalls nicht, weil dieser unentgeltlich ist.
Zum Thema „Kaufvertrag am Telefon“: In mehreren Beiträgen wird behauptet, ein Kaufvertrag könne nicht über das Telefon oder das Internet geschlossen werden. Auch dies ist nicht richtig. Der Gesetzgeber sieht bis auf wenige Ausnahmen keine bestimmte Form für den Abschluss eines Kaufvertrages vor. Bevollmächtigt der Verkäufer uns zum Verkauf des Fahrzeuges zu einem bestimmten Preis, kann der Kaufvertrag unproblematisch am Telefon erfolgen.
Gerne möchten wir Ihnen unser Vorgehen bei dem Verkauf eines Fahrzeuges über unsere Plattform noch einmal möglichst transparent darlegen und Ihnen die 6 Schritte bis zum Verkauf aufzeigen.
1. Checkliste & Infos
2. Prüfung und Rückfragen
3. Angebotsphase
4. Immer einen fairen Preis ermitteln
5. Kaufvertrag
6. Übergabe und Bezahlung
Diese 6 Schritte werden Ihnen auch nochmals auf unserer Seite https://www.ichwillmeinautoloswerden.de/ dargelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Jeroen Oelen“
Die Dealerdirect GmbH vermittelt Kaufverträge zwischen Verkäufern und gewerblichen Käufern. Nach der Anmeldung eines Fahrzeuges auf ichwillmeinautoloswerden.de gibt es verschiedene Wege, wie diese Vermittlung aussieht. Diese sind im Einzelnen in unseren AGB dargestellt. Selbstverständlich wird mit der Anmeldung des Fahrzeuges nicht automatisch dem Abschluss eines Kaufvertrages zugestimmt. Dies wurde durch uns zu keinem Zeitpunkt behauptet.
Es ist allerdings möglich, uns nach der Anmeldung des Fahrzeuges telefonisch zum Verkauf des Fahrzeuges zu einem bestimmten Preis zu bevollmächtigen. In diesen Fällen nennt der Verkäufer einem unserer Mitarbeiter einen Preis, zu dem dieser das Fahrzeug stellvertretend im Namen des Verkäufers an den Händler veräußern darf, der zur Zahlung des Preises bereit ist. In einem solchen Fall kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer (Händler) zustande bei dem die Dealerdirect GmbH als Stellvertreterin für den Verkäufer aufgetreten ist. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine solche Bevollmächtigung zum Verkauf nicht zu erteilen. In diesem Fall erfolgt natürlich auch kein direkter Verkauf des Fahrzeuges stellvertretend durch uns.
An Ihren Beiträgen erkennen wir, dass offensichtlich nach wie vor immer wieder Unklarheiten hinsichtlich der Bevollmächtigung entstehen. Wir werden insofern unsere Mitarbeiter noch einmal zu diesem Thema schulen, damit diese dem Kunden die größtmögliche Transparenz bieten können. Da uns die echten Namen der Nutzer hier nicht bekannt sind, können wir im Einzelfall nicht beurteilen, ob möglicherweise Defizite in der Gesprächsführung bestanden. Gerne können Sie persönlich Kontakt zu uns aufnehmen, um die Angelegenheiten zu klären. Sollten wir nach Prüfung der Angelegenheit zu dem Ergebnis kommen, dass der Fehler bei uns liegt, werden wir die Schadenspauschale selbstverständlich stornieren.
Klarstellen möchte wir auch, dass uns derzeit weder Anfragen von TV-Sendern bekannt sind noch Strafverfahren vor Gericht gegen uns geführt werden. Auch gab es in der Vergangenheit keine gerichtlichen Verfahren wegen Betruges oder ähnlicher Delikte. Gegen Unterstellungen, bei unserem Geschäftsmodell handele es sich um eine Betrugsmasche, wehren wir uns deshalb entschieden.
Ganz allgemein möchten wir abschließend zwei Punkte in rechtlicher Hinsicht erläutern, die hier immer wieder angesprochen werden.
Zum Widerrufsrecht: Es ist hier immer wieder die Rede davon, dass bei „Internetverträgen“ grundsätzlich ein Widerrufsrecht bestünde. Diese Aussage ist falsch, was auch bei jedem mit dem Thema befassten Rechtsanwalt Bestätigung finden wird. Ein Widerrufsrecht hinsichtlich der im Namen des Verkäufers nach Bevollmächtigung geschlossenen Kaufverträge besteht deshalb nicht, weil ein Widerrufsrecht nach der gesetzgeberischen Wertung nur Käufern zusteht, nicht aber Verkäufern. Ein Widerrufsrecht bezüglich des Vertrages über die Vermittlung besteht ebenfalls nicht, weil dieser unentgeltlich ist.
Zum Thema „Kaufvertrag am Telefon“: In mehreren Beiträgen wird behauptet, ein Kaufvertrag könne nicht über das Telefon oder das Internet geschlossen werden. Auch dies ist nicht richtig. Der Gesetzgeber sieht bis auf wenige Ausnahmen keine bestimmte Form für den Abschluss eines Kaufvertrages vor. Bevollmächtigt der Verkäufer uns zum Verkauf des Fahrzeuges zu einem bestimmten Preis, kann der Kaufvertrag unproblematisch am Telefon erfolgen.
Gerne möchten wir Ihnen unser Vorgehen bei dem Verkauf eines Fahrzeuges über unsere Plattform noch einmal möglichst transparent darlegen und Ihnen die 6 Schritte bis zum Verkauf aufzeigen.
1. Checkliste & Infos
2. Prüfung und Rückfragen
3. Angebotsphase
4. Immer einen fairen Preis ermitteln
5. Kaufvertrag
6. Übergabe und Bezahlung
Diese 6 Schritte werden Ihnen auch nochmals auf unserer Seite https://www.ichwillmeinautoloswerden.de/ dargelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Jeroen Oelen“