Aber versuchter Betrug .125 Euro soll der Rentner nach der ersten Mahnung überweisen. Die Polizei empfiehlt: unbedingt Widerspruch einlegen.
von Henning Bielefeld
Nordenham - Der 84-jährige Rentner hatte lange gezögert, sich seiner Tochter anzuvertrauen. Dann zeigte er ihr doch das Schreiben. „Von Ihrem Telefonanschluss wurde eine Telefonsex-Serviceleistung in Anspruch genommen“, heißt es im ersten Satz des Briefes. Ein paar Zeilen weiter wird eine stattliche Geldforderung für das Telefonat erhoben: 125 Euro – „zahlbar bis spätestens 8 Tage nach Rechnungserhalt.“
Susanne Bedey war entsetzt. „Das bezahlst du auf keinen Fall“, riet sie ihrem Vater. Dann schnappte sie sich die beiden Briefe der Inkasso-Firma mit Sitz im tschechischen Pilsen und informierte ihren Mann. Horst Bedey wandte sich an die Polizei – und an die NWZ. Bedey vermutet, dass sein Schwiegervater nicht der einzige Nordenhamer ist, der eine solche Geldforderung erhalten hat und will die Öffentlichkeit vor dubiosen Geldeintreibern warnen.
Die Polizei habe ihm geraten, nicht zu bezahlen und die beiden Briefe – die erste Rechnung datiert vom 14. Juni und beläuft sich auf 90 Euro, die Mahnung ist vom 4. Juli und beläuft sich auf 125 Euro – wegzuwerfen, sagt der 62-Jährige. Solange sein Schwiegervater kein Geld überweise, liege auch kein Betrug vor. .......................weiter im link
Zweifelhafte Rechnungen von Roxborough ManagementEs ist amtlich: Offline-Billing-Abzocke für Telefonsex über Ortsnetznummern ist rechtswidrig. Bundesnetzagentur hat Nummern zurecht abgeschaltet - Urteil des OVG NRW.
Seit mehreren Jahren macht eine besonders perfide Art der Telefonabzocke in Deutschland die Runde. Es geht hierbei um obskure Telefonsex-Hotlines, deren Gebührenabrechnung jedoch nicht über 0900-Mehrwertnummern erfolgt, sondern unter Nutzung ganz normaler Ortsnetz-Telefonnummern.
Diese Abzockmasche funktioniert dergestalt, dass diese normalen Telefonnummern z.B. in BTX-Flirt-Annoncen im Fernsehen beworben wurden. Es hat aber auch Lockvogelannoncen in Zeitungen und in Flirtportalen im Internet gegeben. Unter der Anwahl einer normalen Telefonnummer vermutet der Normalbürger nicht, dass sich dahinter eine teure, kostenpflichtige Hotline verbirgt. Der Preishinweis in den Annoncen erfolgt entweder gar nicht, oder sehr schlecht sichtbar, in wechselnder Laufschrift, nur unter kurzem Betrachtungsabstand erkennbar.
Nach Anruf auf der betreffenden Nummer hört der Anrufer ein Abfragemenü, er möge ein paar Tasten drücken, um z.B. Informationen zu erhalten. Ein Preishinweis erfolgt auch dabei entweder gar nicht oder relativ spät. Die "Dienstleistung", das sogenannte "erotische Angebot", besteht in der Möglichkeit, ein handelsübliches Allerwelts-Gestöhne in Form einer Audio-Aufzeichnung anhören zu dürfen.
Die meisten Anrufer haben entweder vorher schon aufgelegt, oder sind nach spätestens ein bis zwei Minuten in aller Regel "bedient" und legen auf. Nun denken sie sich: es kann ja eigentlich nicht viel passieren, der "Unternehmer" hat keine Namensangaben, keine Adresse, nur die anrufende Telefonnummer.
Es ist amtlich: Offline-Billing-Abzocke für Telefonsex über Ortsnetznummern ist rechtswidrig. Bundesnetzagentur hat Nummern zurecht abgeschaltet - Urteil des OVG NRW. - Antispam e. V.
Welche Nummer der Kunde angerufen haben soll, wird nicht mitgeteilt, vielmehr werden mehrere Zielrufnummern im In- und Ausland genannt, aber um die letzten drei Stellen gekürzt. Pikant: Die angegebene Telefonnummer ist in dem uns vorliegenden Fall nicht die Nummer des Kunden, sondern die einer fremden Person, die auf Anfrage der teltarif-Redaktion zu keinem Gespräch bereit war und auflegte.
Die Verbraucherzentrale Berlin rät auf Anfrage von teltarif.de betroffenen Lesern den Rechnungsbetrag von 90 Euro, die in den uns vorliegenden Fällen berechnet werden sollen, nicht zu zahlen. Betroffene Rechnungsempfänger sollten nicht auf die Schreiben der Roxborough Management reagieren. .........................aus dem link
Genau.Schnippe, ich würde da allerdings bei den Leuten die angerufen haben nochmals unterscheiden. - Wer wusste wie teuer es ist, bzw hat sich keine Preisansage angehört, und wer wusste dies nicht?
Zu normalen Telefongebühren anrufen und nach Ansage des Preises auflegen ist glaub ich keine Rechtsgrundlage, um 90€ + ... zu verlangen.
Die Sache erst einmal ganz einfach.Für Ansage fallen keine Service-Gebühren an.Schnippe, ich würde da allerdings bei den Leuten die angerufen haben nochmals unterscheiden. - Wer wusste wie teuer es ist, bzw hat sich keine Preisansage angehört, und wer wusste dies nicht?
Etwas ausführlicher>> OLG Oldenburg: 0137er Pinganrufe können strafbarer Betrug seinBei Telefonanrufen, bei denen es nur einmal klingelt (so genannte "Ping-Anrufe") und sich dann bei einem dadurch veranlassten Rückruf bei der angezeigten Nummer herausstellt, dass dieser nur zu einer kostenpflichtigen Tonbandansage führt, liegt eine betrügerische Täuschung vor. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Quelle&mehr: Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 20.08.2010 [Aktenzeichen: 1 Ws 371/10]
Das haste ja schon öfters mitgeteilt :Naja, so 'nen Rückruf hatte ich ja nicht. Aber naja. Dann bin ich ja auf der sicheren Seite mit meinem Problem![]()