04.03.2011Eine Zahlungsverpflichtung besteht nur, wenn eine Leistung tatsächlich bestellt oder vereinbart war bzw. wenn die Nutzung der Leistung gewollt war, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Sie rät allen Rechnungsempfängern, sich von den Firmen nachweisen zu lassen, dass ein wirksamer Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde. Der Nachweis, dass überhaupt vom Apparat des Anschlussteilnehmers ein Gespräch geführt wurde, wird dem Anbieter schwer fallen. Die Anbieter sind keine Netzbetreiber von Telekommunikationsdiensten und können demzufolge auch keinen Einzelverbindungsnachweis vorlegen. Auch wenn die Verbindung durch einen Minderjährigen ohne Kenntnis und Einwilligung der Erziehungsberechtigten angewählt wurde, besteht keine Zahlungspflicht........................aus dem letzten link
Um dich ein bisschen aufzuheitern.Ist ja gut, ist ja gut^^ Hey, ich mach mir da halt 'nen Kopf drum, weil ich ja angerufen habe, im Gegensatz zum Großteil dieser Rechnungsempfänger.
Woher willst du wissen, was der Großteil der Rechnungsempfänger getan hat?ich mach mir da halt 'nen Kopf drum, weil ich ja angerufen habe, im Gegensatz zum Großteil dieser Rechnungsempfänger.
Neeeeee- ist er nicht.Bist du deppert.
Das es viele Anrufer wohl vergessen haben ,dass sie da angerufen haben, geht auch aus den Zeitungsbericht des "Giessener-Anzeiger" hervor.Die Masche, der man sich dabei bedient, hat sich dagegen über die Jahre nur wenig geändert. Die Verbraucher erklären regelmäßig, eine der angegebenen Nummern niemals gewählt zu haben. Denkbar ist dagegen, dass die Betroffenen eine der Rufnummern auf ihrem Display vorfanden und diese daraufhin schlicht zurückgerufen haben. Auf diesem Wege kann das Unternehmen über die Rückverfolgung der Telefonnummer auch den Anrufer ermitteln.
"So oder so, die Rechnungen des Unternehmens sollte kein Empfänger begleichen", rät Henschler.
Verbraucherzentrale Sachsen : Wechselhaft wie ein Chamäleon
Der Fuldaer Staatsanwalt Harry Wilke stellt jedoch klar: "Bislang konnten wir dem Unternehmen strafrechtlich nicht ans Leder, wir konnten noch keinen Fall von Betrug nachweisen." TRC habe stets nachweisen können, dass tatsächlich telefoniert wurde. Allerdings sagt Wilke auch: "Es gibt noch keinen Fall, in dem TRC die Telefonkosten eingeklagt hat." Offenbar wolle die Firma keinen Präzedenzfall schaffen.
Gießener Anzeiger - "Das ist doch nichts anderes als eine plumpe Abzocke"
Nur einige wenige wurden durch sog. Ping-Anrufe zu einem Rückruf animiert.Selbst, wenn man eine der Nummern tatsächlich angerufen hat, muss man ein erhöhtes Entgelt nur dann begleichen, wenn sich vorher Anrufer und Angerufener über einen Preis für die vereinbarte Dienstleistung geeinigt haben. Wo nicht über 75 Euro gesprochen wurde, müssen auch nicht 75 Euro bezahlt werden. Ob dann überhaupt eine Gegenleistung, die einen solchen Preis wert ist, erfolgte, ist ebenfalls anzuzweifeln.
http://www.echte-abzocke.de/17094-post113.html
Nicht dass ich wüßte...Bist du deppert.
War doch nur Spaß.Nicht dass ich wüßte...
Ich wüsste auch nicht, was man dir sonst noch mit auf den Weg geben könnte, damit du ruhiger wirst. :thumbsup:War doch nur Spaß.
Das Thema lässt(bzw lies) mir halt keine Ruhe, aber ich denke langsam lass ich's gut sein. Danke nochmal an alle
"So oder so, die Rechnungen des Unternehmens sollte kein Empfänger begleichen", rät Henschler. Erst wenn sich ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung zu Wort melden sollten, ist es ratsam, diesem gegenüber jegliche Ansprüche des Unternehmens einmalig und bestimmt zurückzuweisen. Im Übrigen sollte man schriftlich über die dubiose Rechnung und auch nachfolgende Drohgebärden des Anbieters oder von Dritten nur milde lächeln. Fälle, in denen eine solche Forderung vor Gericht durchgesetzt wurde, sind der Verbraucherzentrale Sachsen nicht bekannt.
Lesen scheint nicht jedermanns Stärke zu sein bzw bekomme langsam den EindruckAlso wenn ich eine Forderung der allinkasso GmbH bekomme sollte ich die Forderung bezahlen?
???Also wenn ich eine Forderung der allinkasso GmbH bekomme sollte ich die Forderung bezahlen?
Inkasso-Büros sind "nur" Erfüllungsgehilfen der Abzocker.Erst wenn sich ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung zu Wort melden sollten, ist es ratsam, diesem gegenüber jegliche Ansprüche des Unternehmens einmalig und bestimmt zurückzuweisen
Quelle&mehr: Verbraucherzentrale-sachsen.de