schnippewippe
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Abzocke im Reisebüro oder im Internet?
Abzocke im Reisebüro oder im Internet? Teil 1 internet-reisebüro.eu
Abzocke im Reisebüro oder im Internet? Teil 1 internet-reisebüro.eu
...................... Nun gibt es im multimedialen Zeitalter viele Möglichkeiten, Reisen zu buchen. Die Familie Nisius stieß auf eine Firma, die auf den Videotextseiten von RTL mit günstigen Angeboten aufwartete. RTL, großer Fernsehsender, also seriös - so oder so ähnlich muss wohl die Gedankenkette gewesen sein. Zumal man schon einmal ohne Probleme eine im Videotext angebotene Reise gebucht hatte. Und so machte man es auch diesmal - beim Anbieter «RC-Reisen». Doch diese Buchung war ein furchtbarer Fehler.
Es ist Freitag, der 22. Juli. Mit Sack und Pack ist die Familie am Düsseldorfer Flughafen angekommen. Die Vorfreude ist riesig, lange hat man für diese Reise gespart. Nach Bulgarien soll es gehen, 14 Tage lang, ein «Family Special»-Paket ist gebucht. Kostenpunkt: 2164 Euro, die bereits bezahlt worden waren. Auch die Reiseunterlagen samt «Sicherungsschein» sind da.
Doch nach kurzer Zeit wird Wolfgang und Roswitha Nisius klar: Sie sind Betrügern zum Opfer gefallen. Den gebuchten Flug gibt es gar nicht. Am Flughafen kennt niemand dieses Reisebüro. Abgesehen vom eigenen Schock mache man dies einmal fünf- und siebenjährigen Kindern klar, die sich seit geraumer Zeit auf den Urlaub mit Opa und Oma freuen. Roswitha Nisius erleidet einen Zusammenbruch, der Notarzt muss anrücken. Die Kinder weinen lange und bitterlich. Stunden später tritt man schweren Herzens und um 2164 Euro ärmer die Heimfahrt an, von Meer und Sonne kann die Familie nur noch träumen. Und sie ist bei weitem nicht das einzige Opfer von «RC-Reisen».........................weiter im link
Ich weiß genau was du meinst, so ging es mir bei meinem letzten Urlaub in Irland auch, hab nicht beim gleichen Veranstalter wie sonst gebucht und schon hatte ich den M... Vor Ort war gebuchter All Inklusive auf einmal nur noch Halbpension und der Transfer zum Flughafen kam viel zu spät und etliches anderes! Seitdem buche ich meinen Urlaub wieder bei dem Anbieter meines Vertrauens Aber seit dem kann ich jedem gar nicht oft genug empfehlen sich online zu informieren, sowohl über den Veranstalter als auch das Hotel. Es gibt doch heute so viele verschieden online Portale dafür und ich bereue sehr, dass ich damals einfach zu naiv war!Ich glaube, dass es unzählige Möglichkeiten gibt die Menschen im Urlaub abzuzocken. Es es nun über die Hüttchenspieler, die Hotels, die zusätzlichen Versicherungen oder Mietwagen. Die Mietwagen-Abzocke habe ich leider schon selber erlebt. Das kann einem dem ganzen Urlaub verderben. Wir waren damals in Spanien im Urlaub und wollten ein bisschen mehr sehen als nur unseren Urlaubsort, deshalb haben wir uns vor Ort einen Mietwagen geliehen. Aus den Erfahrungen weiß ich, dass ich das nie wieder machen werden. Ich buche mir immer im Vorraus einen Mietwagen, wenn ich weiß, dass ich einen brauche.
Die Werbung von "reisen.de" mit Gütesiegeln (hier: "Gütesiegel der Touristik"), die ausschließlich auf Bewertungen von Kunden beruhen, ist wettbewerbswidrig, da sie für Verbraucher irreführend sind (LG Köln, Urt. v. 05.01.2012 - A.: 31 O 491/11).
"Holidaycheck.de" ging gegen "reisen.de" vor. "reisen.de" warb mit den Bewertungen der Kunden und wies diese als "Gütesiegel der Touristik" aus.
Die Klägerin befand diese Werbung als irreführend für Verbraucher, da es sich bei den Bewertungen nicht um ein offizielles Gütesiegel handle. ...............aus dem link
Falsche Buchungsbestätigungen, Fehlbuchungen, irreführende Preisangaben: Auf dem Buchungsportal fluege.de ist Vorsicht angebracht. Je weiter man klickt, desto mehr Gebühren werden aufgeschlagen...................weiter im link
Mit Beschluss vom 30.05.2012, Az. 02 HK O 1900/09 (nicht rechtskräfitg.) hat das Landgericht Leipzig gegen die Unister GmbH als Betreiberin des Internetbuchungsportals Flüge und Billigflüge günstig online buchen - Flug und Billigflieger-Angebote vergleichen | fluege.de ein Ordnungsgeld in Höhe von € 75.000,- verhängt......................weiter im link
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Reisebüro die AGB-Klausel „Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann das A.-Reisebüro die angegebene Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren.” nicht mehr verwenden darf. Die Klausel laufe dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung zum Vertragsrücktritt zuwider. Ein einfacher Zahlungsrückstand rechtfertige die Vertragsauflösung nicht; ein Rücktrittsrecht bestehe grundsätzlich nur dann, wenn der Unternehmer dem Verbraucher erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung mit Ablehnungsandrohung gesetzt habe. Daran fehle es bei Verwendung der o.g. Klausel. Zum Volltext der Entscheidung:
Landgericht Düsseldorf
Urteil......................im link
Die Vorwürfe gegen die Leipziger Vermittlungsgesellschaft Unister erhärten sich offenbar. Das Unternehmen, das unter anderem die Portale fluege.de, Travel24.com und reisen.de betreibt, kassiere mit frei erfundenen Preisreduzierungen, heimlich aufgeschlagenen Service-Geldern, Klick-Fallen bei Urlaubsbuchungen und anderen Schwindeleien ab. Das berichtet die Zeitschrift Computerbild unter Berufung auf Insider. Auf Ab-in-den-Urlaub.de, Travel24.com und Reisen.de täuschten durchgestrichene Altpreise Schnäppchen vor, sie seien jedoch frei erfunden. Viele Konkurrenten seien oft sogar günstiger als die Unister-Reiseportale.
Video darüber Verbraucherzentrale zweifelt an Gütesiegeln bei Unister | MDR.DEDas Leipziger Unternehmen Unister darf auf seinem Online-Portal fluege.de nicht mehr mit dem Siegel "Verbraucherschutz.de empfohlen 2012" werben. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag. Die Richter gaben einer Klage der Bundesverbraucherzentrale statt. Bei Zuwiderhandlungen droht Unister ein Bußgeld von 250.000 Euro.
Richter: Siegel "verbraucherschutz.de empfohlen" ist irreführend ....................weiter im link
Für die Portale von Unister werben Prominente wie Reiner Calmund und Michael Ballack. Doch nun deckt Computer Bild auf: Die Firma zockt Tausende Deutsche mit skrupellosen Methoden ab
Auch Vermittler müssen Flugpreis klar angeben.
LuxemburgWer im Internet ein Flugticket kauft, darf nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung dazu gebucht bekommen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-112/11). Die Richter stärkten damit die Rechte der Kunden. Es sei nicht erlaubt, dass ein Vermittler von Flugreisen bei der Online-Buchung kostenpflichtige Zusatzleistungen einfach in den Preis einrechne.
Laut Urteil ist verboten, dass ein Kunde diese Leistung bewusst wegklicken muss („Opt-out“). Erlaubt sei nur, dass Unternehmen entsprechende Leistungen anbieten, der Kunde sie aber selbst anklicken muss („Opt-in“).
Seit Oktober vergangenen Jahres verbietet ein EU-Gesetz den Fluglinien bereits dieses Verfahren. Das Gericht bestätigt dies nun ausdrücklich auch für Vermittler von Flugreisen.
Im konkreten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Reiseanbieter ebookers.com Deutschland geklagt. Der schloss beim Online-Ticketkauf automatisch eine Reiserücktrittsversicherung in den Preis ein.....................weiter im link
Ein Rabatt sollte Ursula K. den Aufenthalt in einem Ferienpark versüßen. Doch plötzlich war von dem Nachlass keine Rede mehr. Markt mischt sich ein.Ein Gast klingelt an der Hotelrezeption. Fotograf: dpa Detailansicht des Bildes Die Angaben für Qualität, Lage und Ausstattung stimmen nicht immer. Gutscheinportale im Internet locken mit Reiseschnäppchen mit sehr hohen Rabatten. Unser Test ergab, dass diese vermeintlichen Schnäppchen woanders günstiger zu haben waren und bei der Qualität der Hotels teilweise geschummelt wird.
Eines der weltweit größten Gutscheinportale ist Groupon. Hier bieten Firmen ihre Dienstleistungen mit Rabatten an. Auch ein Reiseveranstalter offeriert dort ein Drei-Sterne-Hotel in Prag. Zwei Übernachtungen mit Frühstück sollen 69 Euro kosten. Diesen Preis gibt es aber nur, wenn man erst Ende des Jahres verreist. Zur Zeit unserer Dreharbeiten kostet das Hotel mit 119 Euro fast doppelt so viel wie beworben. Beim Preischeck vor Ort zeigt sich, dass man fast genau denselben Preis auch ohne Rabattportal bekommt...........weiter im link
„Vorsicht Falle“ heißt es besonders im Urlaub. Wo die Ferien Ablenkung bieten, ist die Aufmerksamkeit oft nicht so groß. Das nutzen windige Betrüger gerne aus: Im Handumdrehen ziehen sie arglosen Touristen das Geld aus der Tasche. Doch der Ärger muss nicht sein. HolidayCheck.de stellt die gängigsten Touristenfallen und Abzocktricks vor
Wer kennt dies nicht. Ist der Empfänger einer Lieferung nicht erreichbar, werden Pakete oft beim Nachbarn abgegeben. Für E-Commerce-Händler stellt dies aus mehreren Gesichtspunkten eine Haftungsfalle dar. Nicht zuletzt auch aufgrund der hierdurch entstehenden Frage: Wann beginnt eigentlich die Widerrufsfrist zu laufen? Das AG Winsen hat sich nunmehr in einem Urteil mit dieser Frage beschäftigt (Urt. v. 28.07.2012 – 22 C 1812/11).
Grundsätzlich beginnt die Widerrufsfrist dann zu laufen, wenn die Ware beim Verbraucher eingeht. Hierzu heißt es: „beim Versendungskauf ist die Sache dann abgeliefert, wenn die Sache dem Käufer tatsächlich übergeben wird.“. Dies bedeutet nichts anderes, als das die Ware in den Organisationsbereich des Kunden gelangen muss, sodass für ihn die Möglichkeit besteht, die Ware zu untersuchen. Gelangt mithin die Bestellung des Kunden in seinen Haushalt, ist dies für den Beginn der Widerrufsfrist ausreichend. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass ausreichend Untersuchungsmöglichkeiten gegeben sind.
Wird die Ware jedoch beim Nachbarn abgegeben, besteht diese Möglichkeit zunächst nicht. Daher geht das AG Winsen davon aus, dass in einem solchen Fall die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.
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