Verbraucherzentrale warnt vor Firma Webtains GmbH

schnippewippe

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AG Eisenach, Urteil vom 28.03.2011, Az. 57 C 668/10
§§ 305 Abs. 2; 355 AGB

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Das AG Eisenach hat entschieden, dass nicht jeder Internetdienst, der zweijährige Abonnements zu Jahreskosten von 96,00 EUR für mehr oder minder sinnbefreite Download-Möglichkeiten anbietet, als Abofalle gilt, dementsprechend abgeschlossene Verträge wirksam sind. Sehr ausführlich setzte sich das Amtsgericht mit der Einbeziehung und Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auseiander und ließ auch durchblicken, dass die bloße Versendung des Widerrufs nicht ausreicht, um den einmal abgeschlossenen Abo-Vertrag rückgängig zu machen. Vielmehr muss die Absendung bzw. der Zugang der Erklärung vom Verbraucher bewiesen werden. Wer nun als Abofallen-Opfer der Auffassung ist, Polen sei nun gänzlich verloren, irrt. Zwar sind die Ausführungen zur Einbeziehung von AGB und zur Widerrufserklärung nachvollziehbar; ob der Preishinweis allerdings hinreichend deutlich ist, ist eine Auslegungsfrage, welche das Gericht zu bestimmen hat. Ganz individuell und ganz subjektiv. Im Übrigen hat die Entscheidung eines Amtsgerichtes, bei allem Respekt für die dortigen Entscheidung, eher weniger rechtsverbindliche Wirkung für das übrige Bundesgebiet. Zum Volltext der Entscheidung:.. ..............im link
 
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Niclas

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Das ist doch wieder einer dieser völlig überflüssigen Prozesse, der nicht vom Abofallensteller
angezettelt wurde, sondern vom ( angeblich) Geschädigten und jetzt natürlich
mit großem Siegesgejaule verbreitet wird.

( ob der wirklich geschädigt ist, würde ich nicht meine Hand ins Feuer legen... )
 
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charlie

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Hallo,
Jetzt hat es mich auch erwischt, bzw. nicht mich sondern meinen 74-jährigen Vater.
Der liegt zur Zeit im Krankenhaus wegen Schlaganfall und Lungenembolie, wird da auch wohl noch ein paar Wochen bleiben.
Heute ruft mich meine Mutter an "Du musst kommen, da ist per Post eine letzte Mahnung gekommen, sowas hatten wir ja noch nie!..."
Diese ist von Webtains Routen-Planer.
Angeblich hat mein Vater am 18.05.11 die Seite genutzt und die Rechnung und Zahlungserinnerung wurde nicht beachtet... Wie auch? Ist nie eine gekommen!
Meine Eltern haben einen analogen Telefonanschluss und zum Emailabrufen ein 56k-Modem. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass mein Vater sich aufwendig ins Internet begeben hat um irgendwelche Routen zu suchen.
Egal, jetzt liegt hier ne letze Mahnung mit Drohung von Inkasso und teuer... 96 Öcken + 5 Mahnungsgebühr, bis zum 22sten August zu zahlen...
Nochmal: Es wurde sonst nichts zugestellt! Keine Rechnung und auch keine Zahlungserinnerung!
Sollten die das per Email gemacht haben, dann weiss ich es nicht, da mein Vater schon seit dem 15.06. im Krankenhaus ist und ich nicht seine Zugangsdaten für seinen Emailaccount habe.
Jetzt hab ich mir dieses gesamte Forum durchgelesen und es gibt da Für und Wider zu zahlen oder auch nicht.
Was soll ich meinem Vater nach dem nächsten Aufwachen aus dem Koma sagen? "Papa, Scheisse gebaut" oder besser "Keine Angst, die können Dir nix"?
Gibt es eine How-To-Do-Liste, dass man z.B erst mal zur Verbraucherzentrale rennt, oder gleich nen teuren RA einschalten?
Nach dem letzten Urteil sieht das ja eigentlich garnicht mehr so gut aus, oder vertue ich mich?
Ich kann diese Gesetzes-oder Urteilstexte nicht besonders gut verstehen. Was heisst das denn jetzt in Deutsch?
Lieber Gruß
Charlie
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Was soll ich meinem Vater nach dem nächsten Aufwachen aus dem Koma sagen? "Papa, Scheisse gebaut" oder besser "Keine Angst, die können Dir nix"?
was du sagen sollst? das du dich freust ihn zu sehen.
Den Müll mit dem Inkasso musst du ihm nicht erzählen.
Nach dem letzten Urteil sieht das ja eigentlich garnicht mehr so gut aus, oder vertue ich mich?
Das Urteil kannst du dir auf die Toilette hängen.
Das ist eine Einzelfallentscheidung,hat mit deinem Fall überhaupt nichts zu tun und es ist keine Präzedenzentscheidung.
Die Erfüllungsgehilfen der ABO-Fallenbetreiber nutzen dies als Druckmittel.
Seriöse Inkasso-Büros üben zwar auch Druck aus,aber verwenden nicht solch einen Mist.

Allgemein gilt abwarten bis ein Mahnscheid kommt.
dann erst reagieren.

Nachtrag:
schau dir hier>>> http://www.echte-abzocke.de/compute...utsche-zentral-inkasso-gmbh-10.html#post19162 das Video an.
Ps.
Inkasso-Büros sind private Unternehmen.
 
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charlie

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Wenn mein Vatter wieder zuhause ist und da kommt ein Mahnbescheid reingeflattert, dann liegt der gleich wieder flach.
Da ich in seinem Emailprogramm vor dem 12.06.(da hat er zuletzt abgerufen) nirgendwo eine Anmeldebestätigung oder sonst was von Webtains finde, werde ich mal vorsichtshalber einen Widerruf an die schicken, da ja scheinbar keine ausreichende Belehrung stattgefunden hat.

Fortsetzung folgt...
Charlie
 

schnippewippe

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Reise nach Jerusalem mal anders
Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Einschüchterungsmethoden von Deutsche Zentral Inkasso

............................................................


..................Derzeit kämpft z.B. die Deutsche Zentral Inkasso GmbH (DZI) mit Sitz in Berlin verzweifelt darum, im Spiel zu bleiben. Die angeblichen Forderungen, die betroffenen Verbrauchern zugeschickt wurden, sollen für die Bereitstellung der Dienstleistung my-downloads.de bestehen. Um den Leidensdruck der Betroffenen zu erhöhen, wird den Inkassoschreiben auch ein Urteil eines Amtsgerichts in Hessen beigefügt. In dem Urteilstext heißt es zwar, dass ein wirksamer Dienstleistungsvertrag zustande gekommen sei. "Eine direkte Wirkung für diejenigen, die jetzt zur Zahlung von Forderungen aus dem Jahr 2009 aufgefordert werden, hat das Urteil keinesfalls", so Wagner weiter. Urteile gelten unmittelbar immer nur zwischen den Parteien, die sich vor Gericht streiten. Darüber hinaus urteilen Gerichte in vielen vergleichbaren Fällen genau umgekehrt, nämlich dass ein Anspruch auf Zahlung gegenüber dem Verbraucher nicht bestehe. Ungleich dreister jedoch ist, was der Inkassodienstleister seit wenigen Tagen verbreitet: Ein Verbraucher, der eine Forderung von my-downloads.de, eingetrieben durch just jenes Inkassobüro, nicht beglich, sitze nun in Haft. Dass ein Zusammenhang zwischen der Inhaftierung und dem Nichtbegleichen der Forderung besteht, wird durch geschickte Formulierung der Meldung zwar suggeriert, bei genauem Hinsehen jedoch gerade nicht behauptet. Die Mitteilung dient einmal mehr einzig der Einschüchterung angeblicher Schuldner des DZI.
Dass nun so massenhaft Forderungen aus vergangenen Jahren mit dem Hinweis auf eine amtsgerichtliche Einzelfallentscheidung aus dem Jahr 2010 und einen angeblichen Inhaftierungsfall eingetrieben werden sollen, lässt einerseits hoffen, dass viele Verbraucher inzwischen die Spielregeln beherrschen und sich nicht mehr so einfach einschüchtern und überrumpeln lassen. Andererseits muss verhindert werden, dass die Methoden der Abzocker immer raffinierter werden und der Druck auf den Verbraucher immer mehr erhöht wird. Dies haben sich die Verbraucherzentralen mit der Umfrage und der anschließenden Auswertung zur Aufgabe gemacht. ...................weiter im link
 

charlie

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Hi,

also ich hab noch mal das Emailkonto meines Vaters gecheckt. Er hat mir seine Zugangsdaten gegeben. Wie gesagt, am 12.06 hatte er zuletzt abgerufen. Am 26.06. kam die erste Rechnung per Email, am 17.07. die zweite.
Eine Anmeldbestätigung hat er am 18.05. bekommen, diese Mail aber sofort in den Papierkorb geschoben (wo sie auch noch war). In der Anmeldebestätigung wird nett zur Mitgliedschaft gratuliert und man sollte zum Aktivieren de Accounts auf einen Link klicken. Dieses hat er NICHT getan, sondern gleich die Email gelöscht. Weiterhin steht in der Mail sowohl keine Preisinformation oder eine Kostenpflichtigkeit und ein Widerrufsrecht wird nirgendwo erwähnt. Aber im Anhang wurden die aktuellen AGBs mitgesendet, in denen Preis- und Widerrufsinformationen stehen.

Macht ein Widerruf trotzdem noch Sinn?
Danke für Hilfe
Gruß
Charlie
 

charlie

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Nee, Eisbeer,

die ersten 2 Rechnungen kamen per Email, wie ich heute festgestellt hab. Die "Letzte Mahnung" kam per Post und auch per Email. Mein Pa hat ja seine Daten da eingetragen, daß ist ja das Fiasko!
 

knuddel

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Hallo zusammen,

ich bin wohl der nächste der sich über einen Liebesbrief von Webtrains freuen kann, welcher mir netter weise vom Inkassobüro "Deutsche Zentral Inkasso GmbH" zugestellt wurde. Ich kann mich zwar nicht erinnern je bei dieser Seite eine Anmeldung abgeschickt zu haben, aber das ganze ist schon ein gutes Jahr her - nun werden mir ca. 160 Euro zur last gelegt.

Mein Problem ist jetzt das weder die E-Mail Adresse noch der Name auf mich oder einen aus meiner Familie zutrifft, jedoch der Brief mit IP Adresse bei unserer Adresse ein getrudelt ist.

Ich habe das Thema hier durchgelesen was mir Mut macht, jedoch möchte ich schon einen Musterbrief auf den Weg schicken um mich dagegen zu wehren - die Frage ist nur, mit welchem Namen? Soll ich überhaupt reagieren wenn mein Name und meine E-Mail Adresse nicht Stimmen?

Vielen dank für eure Hilfe.

Liebe Grüße

knuddel
 

schnippewippe

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Das ist mir jetzt echt zu hoch.

Wie kommt den die Post zu dir, wenn der Name und die E-mail falsch ist ?
Ist der ganze Name falsch ? Das interessiert mich echt.
 

knuddel

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Entschuldigt wenn ich mich unklar ausgedrückt habe:

Vor-, Nachname und E-Mail Adresse sind mir nicht bekannt oder waren Falschangaben, die Adresse ist aber richtig. Ebenso ist eine IP Adresse auf dem Inkassobrief angegeben.

Meine Frage war ob jetzt überhaupt reagieren soll, da ja zumindest unsere Wohnadresse korrekt ist. Und Falls ja, mit welchem Namen richte ich diesen Musterbrief an besagtes Inkassounternehmen?

Liebe Grüße :)

knuddel

EDIT: Es handelt sich um einen Brief, nicht um eine E-Mail, vielleicht hätte ich mich doch etwas ausführlicher äußern sollen.
 

schnippewippe

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Das es ein Brief ist war mir schon klar.
Aber du kannst dich ja nicht erinnern , dass du da eine Anmeldung abgeschickt hast.
Der Familienname ist auch falsch. Schade das du den Brief schon aufgemacht hast.
Würde den wieder zukleben und auf dem Briefkasten stellen. Einen Vermerk an den Briefträger machen. Brief bitte zurück schicken da ich nicht der Empfänger bin. Habe ich leider zu spät mitbekommen.:D

Briefe die in meinen Briefkasten mit falschen Namen sind, gehen bei mir wieder zurück. Kann man auch bei der Post abgeben. Ausweis sollte man dann bei haben.
Ist mir auch schon passiert das ich fremde Post aufgemacht habe. Erst als ich dann die Anrede im Brief sah, ist mir das aufgefallen.
 
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knuddel

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Okay klingt logisch, nur wird wieder problematisch - außerhalb des Briefes ist kein Absender zu erkennen, erst nach dem öffnen wurde mir klar das es sich um ein Inkassounternehmen handelt. Weiterhin habe ich den Briefumschlag zwar geöffnet ohne mir den Empfänger genau zu betrachten, jedoch war ich dabei nicht besonders vorsichtig was einen doch recht ramponierten Umschlag zur Folge hatte.

Klar ich kann das Ding jetzt wieder mit Klebeband zutapen und meinem Briefträger morgen zukommen lassen, nur ohne Absender Adresse macht das wohl nicht allzu viel Sinn.
 

schnippewippe

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Bist du dir ganz sicher das da kein Absender zu sehen ist. Der steht oft klein über den Daten des Empfängers.
Schau mal genau hin. Wenn ja , würde ich auf den Umschlag schreiben. Empfäge unbekannt bitte zurück an den Absender ( Inkasso......)

Wenn nicht ,
Du hast doch den Absender im Briefkopf zu stehen. Schreibe auf den Umschlag dicke rauf ,zurück an den Absender da Empfänger unbekannt :D Dann die Daten der Inkasso.
Der Brief sieht bestimmt lustig aus . :D:D

Oder du lässt es ganz sein. Aber ich würde mal ein paar Worte mit den Briefträger reden. Wieso der es bei dir in den Kasten steckt.
 
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knuddel

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Danke für das Video, sehr aufschlussreich wie dreist es doch zugeht und wie wenig einem das als Verbraucher bewusst wird...

Ich werde deinen Tipp jetzt beherzigen, der Brief ist wieder zugeklebt und wird morgen wieder an meinen Postboten übergeben. Ein Absender ist auf dem Briefumschlag wirklich nicht zu finden, egal wie oft ich nachgesehen habe, nur ein elektronisches Lesefeld, ähnlich eines Barcodes, ist auf dem Brief selbst im kleinen Empfängerrahmen zu finden - :ermm: Vielleicht ist das Absender und Portozahler :getlost:.

Naja, jetzt bekommt der Briefträger das Ding zurück mit der Meldung mir zukünftig nichts mehr einzuwerfen wo nicht explizit unser Name drauf steht :).

Sollte es was neues geben, so halte ich euch gerne auf dem laufenden. Vielen Dank für die freundliche Beratung schnippewippe :).

Liebe Grüße

knuddel
 

schnippewippe

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Bei der Suche nach dem Weg abgezockt

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.........In sein E-Mailpostfach flatterte noch am selben Tag eine Mitteilung der Firma Webtains, in der man sich für den abgeschlossenen Vertrag und die Mitgliedschaft bedankte. «Ich habe mir da noch gar nichts dabei gedacht», gesteht Helmgens. Schließlich habe er lediglich über eine Suchmaschine einen kostenlosen Routenplaner im Netz aufgerufen. Erst, als die zweite Mail kam, die eine Zahlungsaufforderung von 96 Euro beinhaltete und mit der Einschaltung eines Inkasso-Anwaltes drohte, würde er der geforderten Zahlung nicht nachkommen, wurde er stutzig.

Trotzdem überwies er die 96 Euro an die Firma. «Ich war einfach im Stress», sagt Helmgens. Kurz darauf kündigte er den Vertrag bei der Webtains GmbH, erhielt jedoch darauf keine Bestätigung.

Das war vor rund einem Jahr. Nun erhielt der 51-Jährige Latein- und Religionslehrer, der während seiner Freizeit häufig im Netz unterwegs ist, eine erneute Zahlungsaufforderung - wieder in der Höhe von 96 Euro. Doch damit nicht genug. Je länger er mit der Überweisung wartete, desto dreister wurden die Mitteilungen der Firma: Er solle den Betrag «schuldenbefreiend» auf ihr Konto überweisen, um die «Entstehung zusätzlicher Mahnkosten zu vermeiden». «Diesmal werde ich in gar keinem Fall zahlen», sagt Helmgens entschlossen. .....................weiter im link
 
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