Hey, vielen Dank für eure Antworten!
Hab mir außerdem mal den Beitrag aus der ZDF-Mediathek angesehen (aus schnippewippes Signatur) und das was die Dame am Ende sagt, beschreibt ja ansich meine Situation, die sie als "ganz gut" bezeichnet: dass nur ein Name mit Adresse aufgenommen wurde, man irgendwann Lieferung und Rechnung erhält, man aber überhaupt keinen Durchschlag mit Widerrufsrecht erhalten hat und somit widerrufen kann. Das hat micht eigentlich erstmal beruhigt und relativ positiv gestimmt.
Dann hab ich mich mal auf die Suche nach Musterbriefen durch die letzten 20 Seiten dieses Threads gemacht, wurde aber ehrlich gesagt in Bezug auf meine Situation nicht so recht fündig und im Zuge dessen doch wieder etwas verunsichert. Irgendwie gewinnt man beim Durchsehen den Eindruck, dass man bei solchen Briefen auch viel falsch und dadurch ggf. noch schlimmer machen kann. Und da meine Situation im Moment ja noch verhältnismäßig "ganz gut" zu sein scheint, will ichs mir durch vorschnell abgeschickte Musterbriefe von anderen nicht versauen.
Ich will eure Geduld nicht überstrapazieren, aber bevor ich was abschicke, möchte ich mich doch noch mal etwas rückversichern. Wie könnte so ein Brief also aussehen?
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Betr.: Widerruf bzw. hilfsweise Anfechtung des Vertrages (oder besser nur Widerruf in dieser Zeile?)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich - obwohl aus meiner Sicht kein Vertrag vorliegt - den von ihnen irrtümlich behaupteten Vertrag mit der Kundennummer XXXXX.
Darüber hinaus fechte ich den Vertrag hilfweise wegen Irrtums gemäß § 119 BGB
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
sowie wegen Täuschung gemäß § 123
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
an.
Am XX.XX.XX wurde ich auf der Straße von einer jungen Dame angesprochen und gefragt, ob ich Interesse hätte, kostenlos Lotto zu spielen. Meine Frage, ob mir infolge einer Unterschrift künftig weitere Sachen zugeschickt werden würden oder ob sich daraus gar für mich irgendwelche Verpflichtungen ergeben würden, wurde verneint. In der Annahme, dass sich daraus für mich keine Nachteile ergeben würden, habe ich bei der Dame unterschrieben.
Nichtsdesotrotz erhielt ich einen Brief, in dem ich als Abonnent der "Computer Bild m. DVD" begrüßt wurde. Den Durschlag irgendeines Vertrages inklusive einer Belehrung des Widerrufsrechts habe ich nicht erhalten.
Am XX.XX.XX erhielt ich die Lieferung des ersten Heftes und am XX.XX.XX eine Rechnung, in der Sie einen Lieferzeitraum vom Nov. 2011 bis zum April 2012 angeben. Auch mit der Rechnung habe ich keine Widerrufsrechtbelehrung erhalten. Mein Widerruf ist somit fristgerecht.
Die hilfsweise Anfechtung ist darüberhinaus wirksam, weil ich bei Tätigung meiner Unterschrift und Abgabe meiner Willenserklärung "über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte" (vgl. § 119 BGB) sowie auf Nachfrage von der Empfängerin meiner Willenserklärung angelogen wurde (vgl. § 123 BGB).
Ich fordere Sie hiermit auf, mein angebliches Abonnement zu stornieren ud mir keine Zeitschriften mehr zu schicken.
Ich erwarte eine Bestätigung über die Stornierung des Abonnements sowie die Löschung meiner Daten aus ihrem System sowie bei sämtlichen Stellen, denen Soe meine Daten weitergemeldet haben sehr bald und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
XXXX
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Das wäre jetzt meine erste Fassung. Ginge das so? Oder ist die Ausführung meines konkreten Falles überflüssig?
Und ist es richtig die hilfweise Anfechtung auch als solche zu benennen(also als "hilfweise")?
Und noch eine Frage: Reicht es wenn ich den Brief zu PVZ schicke, die mir von direkt-vorteil ja als "Kundenservice" angegeben wurden und von denen ich Zeitschrift und Rechnung erhalten habe oder sollte direkt-vorteil ebenfalls den Brief erhalten?
Schon mal danke für eventuelle Antworten!