Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Jölle1

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OK, schonmal danke für die Antwort.

Also versteh ich das richtig, dass die Widerrufsfrist von 2 Wochen auch noch nicht begonnen haben kann, wenn ich über diese bislang nirgendwo belehrt wurde?
Und Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung?

Und Widerruf und Anfechtung dann in einem Schreiben, oder sollte ich die seperat abschicken? Und dann am besten Einschreiben?

[ Sorry, wenn ich vielleicht ein paar doofe Fragen zu viel stelle, will nur möglichst bei meiner ersten Reaktion richtig vorgehen. ]
 

sn00py603

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Alles in einem Schreiben. Such mal hier im Thread, da findest du bestimmt etwas. Die Widerrufsfrist kann noch nicht begonnen haben, da du ja keine Widerrufsbelehrung bekommen hast.

Viel Erfolg
 

schnippewippe

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FAQ: Neues Widerrufsrecht ? 40 Fragen und Antworten - Das Update
Belehrt ein Unternehmer den Verbraucher überhaupt nicht oder nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht, so erlischt dieses spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Unter Umständen kann das Widerrufsrecht aber sogar auch länger als sechs Monate gelten, insbesondere wenn bei einem Fernabsatzgeschäft der Unternehmer nicht vollständig seinen Informationspflichten nachgekommen ist.
Wenn du noch ein Widerrufsrecht hast , würde ich den Vertrag auf jeden Fall widerrufen.
Da die aber bestimmt der Meinung sind das du eine Belehrung erhalten hast , würde ich den Vertrag gleichzeitig

hilfsweise wegen irrtum anfechten. Ausserdem hilfweise anfechten wegen Täuschung ( Lügen ) der Werber.
Denn ohne diese Täuschung ( Lügen ) von den Werbern gäbe es deinen Irrtum gar nicht und es wäre gar nicht erst zum Vertrag gekommen.

Wird der Widerruf nicht anerkannt trit das mit den Anfechtungen an seiner Stelle. Darum Hilfsweise.
Durch die wirksame Anfechtung wird das Rechtsgeschäft grundsätzlich rückwirkend vernichtet. Es ist deshalb als von Anfang an nichtig anzusehen

Per Einschreiben mit Rückantwort. :)


Na sowas @ sn00py603 hat ja schon geantwortet. "" Ich Grüsse Dich "" ;)
War ich mal wieder zu spät .
 

Jölle1

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Hey, vielen Dank für eure Antworten!
Hab mir außerdem mal den Beitrag aus der ZDF-Mediathek angesehen (aus schnippewippes Signatur) und das was die Dame am Ende sagt, beschreibt ja ansich meine Situation, die sie als "ganz gut" bezeichnet: dass nur ein Name mit Adresse aufgenommen wurde, man irgendwann Lieferung und Rechnung erhält, man aber überhaupt keinen Durchschlag mit Widerrufsrecht erhalten hat und somit widerrufen kann. Das hat micht eigentlich erstmal beruhigt und relativ positiv gestimmt.

Dann hab ich mich mal auf die Suche nach Musterbriefen durch die letzten 20 Seiten dieses Threads gemacht, wurde aber ehrlich gesagt in Bezug auf meine Situation nicht so recht fündig und im Zuge dessen doch wieder etwas verunsichert. Irgendwie gewinnt man beim Durchsehen den Eindruck, dass man bei solchen Briefen auch viel falsch und dadurch ggf. noch schlimmer machen kann. Und da meine Situation im Moment ja noch verhältnismäßig "ganz gut" zu sein scheint, will ichs mir durch vorschnell abgeschickte Musterbriefe von anderen nicht versauen.

Ich will eure Geduld nicht überstrapazieren, aber bevor ich was abschicke, möchte ich mich doch noch mal etwas rückversichern. Wie könnte so ein Brief also aussehen?
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Betr.: Widerruf bzw. hilfsweise Anfechtung des Vertrages (oder besser nur Widerruf in dieser Zeile?)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich - obwohl aus meiner Sicht kein Vertrag vorliegt - den von ihnen irrtümlich behaupteten Vertrag mit der Kundennummer XXXXX.

Darüber hinaus fechte ich den Vertrag hilfweise wegen Irrtums gemäß § 119 BGB

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

sowie wegen Täuschung gemäß § 123

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

an.

Am XX.XX.XX wurde ich auf der Straße von einer jungen Dame angesprochen und gefragt, ob ich Interesse hätte, kostenlos Lotto zu spielen. Meine Frage, ob mir infolge einer Unterschrift künftig weitere Sachen zugeschickt werden würden oder ob sich daraus gar für mich irgendwelche Verpflichtungen ergeben würden, wurde verneint. In der Annahme, dass sich daraus für mich keine Nachteile ergeben würden, habe ich bei der Dame unterschrieben.

Nichtsdesotrotz erhielt ich einen Brief, in dem ich als Abonnent der "Computer Bild m. DVD" begrüßt wurde. Den Durschlag irgendeines Vertrages inklusive einer Belehrung des Widerrufsrechts habe ich nicht erhalten.

Am XX.XX.XX erhielt ich die Lieferung des ersten Heftes und am XX.XX.XX eine Rechnung, in der Sie einen Lieferzeitraum vom Nov. 2011 bis zum April 2012 angeben. Auch mit der Rechnung habe ich keine Widerrufsrechtbelehrung erhalten. Mein Widerruf ist somit fristgerecht.

Die hilfsweise Anfechtung ist darüberhinaus wirksam, weil ich bei Tätigung meiner Unterschrift und Abgabe meiner Willenserklärung "über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte" (vgl. § 119 BGB) sowie auf Nachfrage von der Empfängerin meiner Willenserklärung angelogen wurde (vgl. § 123 BGB).

Ich fordere Sie hiermit auf, mein angebliches Abonnement zu stornieren ud mir keine Zeitschriften mehr zu schicken.

Ich erwarte eine Bestätigung über die Stornierung des Abonnements sowie die Löschung meiner Daten aus ihrem System sowie bei sämtlichen Stellen, denen Soe meine Daten weitergemeldet haben sehr bald und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

XXXX
_____________________________________________________________________________

Das wäre jetzt meine erste Fassung. Ginge das so? Oder ist die Ausführung meines konkreten Falles überflüssig?
Und ist es richtig die hilfweise Anfechtung auch als solche zu benennen(also als "hilfweise")?
Und noch eine Frage: Reicht es wenn ich den Brief zu PVZ schicke, die mir von direkt-vorteil ja als "Kundenservice" angegeben wurden und von denen ich Zeitschrift und Rechnung erhalten habe oder sollte direkt-vorteil ebenfalls den Brief erhalten?

Schon mal danke für eventuelle Antworten!
 

schnippewippe

New member
Deinen Brief finde ich schon ok.
Oder ist die Ausführung meines konkreten Falles überflüssig?
Wer einen Vertrag anfechtet der sollte das auch begründen. Sonnst könnte ja Jeder der einen Vertrag nicht mehr haben will, den einfach anfechten. Neeee einen echten Grund muss es schon geben.
Der liegt meiner Meinung nach bei dieser Abzocke ja vor.

Hilfsweise Anfechtung : Wenn der Widerruf nicht anerkannt wird , trit die Anfechtung hilfsweise an der Stelle des Widerrufs.

Da die PVZ schon bei einigen Usern mitgeteilt hatte, dass sie nicht dafür zuständig ist, würde ich es an beide Stellen schicken.
Wer weis ob die Stelle, mit der du den Vertrag abgeschlossen hast, es an die PVZ weiter gibt.
 

Zolo

New member
Neuigkeiten zu meinem Fall:

Inkasso-Unternehmen hat eben angerufen und hat mir ein Ultimatum gestellt:
Entweder Zahlung oder es folgt ein gerichtliches Mahnverfahren mit Schufa-Eintrag.

Bin jetzt eingeknickt, denn vor Gericht siehts für mich schlecht aus,
da steht meine Unterschrift gegen meine Aussage und Zeugen für meine Aussage habe ich nicht.

Einen Schufa-Eintrag kann ich mir in meiner Position nicht leisten und die Kosten für das Gerichtsverfahren schonmal gar nicht.
Hab keine Rechtsschutzversicherung.
Deswegen bin ich eingeknickt und werde jetzt zahlen!:unsure:

So long,
Zolo :getlost:
 

schnippewippe

New member
Na toll. """ Glückwunsch """ Haben die es mal wieder geschafft. :mad: Leider gibt es ja noch mehr die dann zahlen.:sad:
Seit 20 Jahren geht diese Abzocke. Zeige mir ein Urteil das gegen Kunden geführt wurde.
Ich habe noch immer kein Urteil gefunden.

Aber ok ist deine Sache. Wenn die Angst so gross ist, kann man dir leider nicht helfen.
 

Niclas

Active member
Einen Schufa-Eintrag kann ich mir in meiner Position nicht leisten
Es ist sehr zweifelhaft, ob der Laden überhaupt Schufamitglied ist. Nur Schufamitglieder können Einträge vornehmen lassen und dass die Schufa besonderen Wert auf diesen Laden legt, wage ich stark zu bezweifeln.

PS: Die Schufa teilt leider nicht mit, wer Mitglied ist. Die Drohung damit würde dadurch bereits im Ansatz verpuffen
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Neuigkeiten zu meinem Fall:

Inkasso-Unternehmen hat eben angerufen und hat mir ein Ultimatum gestellt:
Entweder Zahlung oder es folgt ein gerichtliches Mahnverfahren mit Schufa-Eintrag.
das nennt man Telefonterror.
Teile denen mit das du dies als Nötigung,wenn nicht siogar als Erpressung auffast und das du im Wiederholungsfall Anzeige erstattest.
Einen Schufa-Eintrag kann ich mir in meiner Position nicht leisten und die Kosten für das Gerichtsverfahren schonmal gar nicht.
Der Schufa dürfen nur unstrittige Forderungen gemeldet werden.

Ps.
:whistle: Warum drohen die immer mit der Schufa?
Das ist nur eine,wenn auch bekanntesten Auskunfteien.Ist bald Nickolaus,da holt man den schwarzen Mann raus. :D
Hab keine Rechtsschutzversicherung.
Wofür brauchst du die?Hat man dich verklagt?
Du knickst ein weil ein Erfüllunggehilfe etwas sagt was er nie tun wird?
Mir ist kein Urteil bekannt wo ein ZeitungsAbo-Betreiber ein Urteil bekommen hat.
Ausserdem>> Beratungs-,& Prozesskostenhilfe

Zum Schluss,teile dem Inkassobüro mit,es ist eine strittige Forderung...
 

Zolo

New member
Die Frage der Mitarbeiterin des Inkasso-Unternehmens war, ob wir eine außergerichtliche Lösung finden oder nicht.
Als ich dann Verständnisfragen hatte, hat Sie mir diese beantwortet aber mich auch immer wieder gedrängt eine Entscheidung zu fällen.

Hab dann gesagt, die können den Betrag Anfang Dezember abbuchen. (Noch genug Zeit zu widerrufen).

Jetzt müsste ich also erstmal mitteilen, dass ich meine Einzugsermächtigung wiederrufe,
die ich telefonisch erteilt habe und die o.g. Aussagen dann per Brief abschicken?!

Wenn der Brief ankommt wird das Inkasso-Unternehmen der PVZ mitteilen, dass diese ein gerichtliches Mahnverfahren veranlassen sollen?

Das Inkasso-Unternehmen ist damit raus aus der Sache?

Würde die PVZ vor Gericht gehen, von wem bekomm ich dann als nächstes Post?
Amtsgericht? Mit Vorladung zur ersten Verhandlung?
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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Wenn mich ein Inkasso anruft würde ich sagen, tut mir leid aber woher soll ich wissen wer da am anderen Ende der Leitung ist. In der heutigen Zeit wo man ständig was vom Datenklau hört und liest, kann ja jeder sagen er ist von einer Inkasso. Ich habe mitgeteilt das ich keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen habe. Wenn sie echt das Inkassobüro von der ....... sind, dann lassen sie sich die Unterlagen geben und wenn sie meinen das Geld muss bezahlt werden, dann schreiben sie mich doch an. Dann werde ich Ihnen auch gerne noch einmal schriftlich mitteilen, dass der Vertrag von mir strittig gestellt worden ist. Schönen Tag noch........... und danach würde ich auflegen.

Wenn die mich unterbricht, würde ich meine Rede trotzdem weiter runterleiern.

:laugh:Vielleicht geht es euch dann so wie mir einmal. Der Anrufer wurde laut und meinte, ich sollte gefälligst meinen Mund halten, wenn einer redet ist er es. :laugh: Aber da hatte er sich echt geirrt :laugh:
Ich weiss gar nicht warum mich keiner mehr anruft :sad:
 
Zuletzt bearbeitet:

Zolo

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Ich habe mitgeteilt das ich keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen habe.
Wenn sie echt das Inkassobüro von der .......sind, dann lassen sie sich die Unterlagen geben und wenn sie meinen das Geld muss bezahlt werden,
dann schreiben sie mich doch an. Dann werde ich Ihnen auch gerne noch einmal schriftlich mitteilen, dass der Vertrag von mir strittig gestellt worden ist...
Ist alles schon passiert.
Nachdem das I.-U. den Vertrag vorliegen hatte meinten die nur, dass der Vertrag
aus deren Sicht rechtsgültig abgeschlossen wurde und ich zu zahlen hätte.
Darauf habe ich nicht reagiert und heute haben sie eben angerufen.
 

schnippewippe

New member
Nun ja. Es könnte sein das sie dir noch Ratenzahlung anbieten.


Mal ganz ehrlich, es ist doch immer der gleiche Verlauf der Abzocke.
Da kann man doch nicht so viele Kunden raus lassen und dann bei gleicher Sache andere wieder nicht.
Das sagt sich doch jeder "" da stimmt was nicht "" :laugh:
 

EltuZ

New member
Hallo,

ich habe mit einem Musterbrief das entstandene Abo widersprochen.

Jetzt meine Frage.

Ich bin an der genannten Adresse nicht gemeldet. Das ist eine Wohnetage vom Kirchenmusikalischen Seminar. Wenn ich jetzt mein Namen vom Briefkasten nehme und der lieben Postfrau sage, dass Sie alle Briefe zurückschicken soll - komm ich dann aus der Sache raus? Die haben höchstens meine Handynummer. Können die mich finden?

Liebe Grüße,
Florian
 

EltuZ

New member
Meinen Namen haben Sie zwar, aber ich wohne nicht in Halberstadt. Und es gibt doch mehrere mit meinem Namen, oder? Können die anhand meiner Handynummer meine Adresse rausbekommen?
 

Jölle1

New member
Bei mir hatten sie auch nur Namen und Handynummer(und keine aktuelle Adresse) und ich dachte , dass die mich nicht belästigen können. Ein paar Monate später hab ich doch noch von denen gehört. Einwohnermeldeamt machts möglich.
 

EltuZ

New member
Aber wenn du gar nicht in der Stadt gemeldet bist ? Wie will das Einwohnermeldeamt das rausbekommen, dass ich 150 km entfernt wohne ?
 
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