Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

DevilesAngel

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Hallo wer kann helfen, folgendes ist passiert:

Ende Oktober war ich zu einer Messe in Berlin, bei einem Rundgang sprach mich ein junger Mann an ob ich nicht interesse hätte mal 14.Tage kostenlos Lotto zu spielen.
Da ich Hartz 4 empfänger bin dachte ich mir 14 Tage Lotto spielen sei gar nicht so schlecht vielleicht gewinne ich doch mal was:D
also unterschrieb ich diesen angeblichen Lotto Vertrag.
14 Tage später kam ein Brief der Firma PVZ Stockelsdorf das sie sich bedanken das ich ein Abbo für die Zeitschrift Hörzu gewählt hätte.
Leider bekam ich keinerlei Schriftstück ausgehändigt aus dem hervorgeht das es sich um ein Zeitungsabbo handelt.
Demzufolge konnte ich auch keinen Wiederspruch einlegen.
Erst nach dem der Brief der Firma kam wollte ich Widerspruch einlegen darauf hin sagte man mir am Telefon das die frist abgelaufen sei. Was kann ich tun, für mich ist dieses ganz einfach eine vorsätzliche masche um den leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Solchen Leuten müßte doch das Handwerk gelegt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

DevilesAngel
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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14 Tage später kam ein Brief der Firma PVZ Stockelsdorf das sie sich bedanken das ich ein Abbo für die Zeitschrift Hörzu gewählt hätte.
Leider bekam ich keinerlei Schriftstück ausgehändigt aus dem hervorgeht das es sich um ein Zeitungsabbo handelt.
Dann würde ich es ihnen mitteilen .
Da ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe ist die Frist auch noch nicht abgelaufen.
Verbraucherfenster - Verbraucherportal der Hessischen Landesregierung - Startseite
Die Frist für den Widerruf beträgt sowohl beim Haustürgeschäft als auch beim Kauf auf einer Freizeitveranstaltung 14 Tage, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertrags-schluss eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Bekommt er die Widerrufsfrist erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Fehlt die Belehrung gänzlich oder ist sie fehlerhaft, wird die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Verbraucher kann den Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen. In vielen Fällen wird daher der Widerruf auch nach Ablauf der 14-Tage-Frist noch möglich sein.
Ich selber würde auch noch hilfsweise den Vertrag wegen Irrtum
und wegen Täuschung anfechten.

Habe ich gerade bei Google gefunden. Ist zwar schon im Oktober gewesen aber das macht ja trotzdem Mut.

300 Passanten bei Abzocke reingefallen
 

Sternschnuppeas

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Hallo

mir ist das auch so in der Art passiert. Ich wurde mit 2 weiteren Personen auf einer Veranstaltung von zwei Promoterinnen angesprochen ob ich denn ein "Los zum Glück" möchte. Nach ewigem Nerven habe ich dann gefragt ob ich damit irgendwas abonniere oder nur werbung erhalte (sie meinte "Gar nix von beidem nur eben so ein Los"!) GUt wir waren so blöd und haben unterschrieben. (kann man schon nicht anders sagen!)

Genau zwei wochen später habe ich dann einen Brief von einer Firma erhalten in dem mir mein Abo für die " Gala" angekündigt wurde! Ich habe sofort Widerrufen (auch die beiden anderen Personen haben das getan!) und dann kam ein Brief das ich nicht widerrufen kann, da die "Frist" abgelaufen ist!

Dann hat´s mir gereicht und ich habe noch einmal geschrieben (natürlich alles per Einschreiben und aufgehoben!) das ich keinen Vertrag sowie auch keine Widerrufsbelehrung oder ähnliches erhalten habe! und diese Zeitschrift nicht annehmen werde!
Dann kam der Hammer eine der Bekannten von mir hat Ihren Vertrag angefordert weil sie genau wissen wollte was los ist und siehe da auf diesem Vertrag war ein Kreuz nachträglich gesetzt (für das ABO!)

Jetzt habe ich die Zeitschrift erhalten und sofort wieder hingeschrieben das ich Strafanzeige wg. Urkundenfälschung stellen werde und immernoch widerrufe da ich NOCH KEINEN vertrag erhalten habe und auch keine Belehrung!

Meint Ihr es ist ok so?
 

ches1889

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HILFE!

heute habe ich die Antwort auf meinen Brief von der pvz bekommen. ( der brief ist weiter vorne zu lesen)

Sehr geehrte Frau.....,

wir danken für Ihre Mitteilung.

Eine vorzeitige Kündigung ist aus den von Ihnen genannten Gründen nicht möglich. Von Ihrem Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht. Ihre Einwendungen erfolgen verspätet und beruhen nicht auf außerordentlichen Umständen, die eine vorzeitige Vertragsaufhebung rechtfertigen.
( Der Rest handelt von nicht möglichen Löschen meiner Daten bei IT.Dienstleister).


Was soll ich machen ? Ich bin einfach nur noch sauer und genervt.. Soll ich die jetzt einfach ignorieren? Ich habe doch den Vetrag angefochten und ihn für ungültig erklärt.. Was könnten die mir noch anhaben?


Danke für die Hilfe!
 

schnippewippe

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Also ich kann nur schreiben was ich machen würde.
Wenn ich für mich den Vertrag angefochten habe würde ich nichts mehr weiter machen. Denn ich habe denen ja damit mitgeteilt ,dass es den Vertrag für mich nicht gibt. Eine Steigerung gibt es ja nicht mehr.

Oh doch, eine Steigerung fällt mir noch ein.
Das was ich mir noch überlegen würde, wäre eine Strafanzeige zu erstatten und denen dann die Kopie davon zu schicken.
 

elgoalie

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Hallo Leute,
mir ging es ähnlich wie euch und nun bin ich nahe an der Panikattake.

Ich wurde an der Straße bequatscht wegen einer Lesestudie mit damit verbundener einmaligen Gratiszeitschrift.
Dummerweise hab ich den Durchdruck nicht mitgenommen. Also ich wusste nix von Abo, Kündigungsbla und so. Nun kam wie bei euch allen der Brief von der PVZ. Daraufhin hab ich mich überstürzt ans Antworten gemacht ohne eure Musterbriefe zu lesen. Nun kam wie zu erwarten die Standardantwort:

Der Widerruf erfolgte verspätet.
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Widerrufsfrist beträgt
2 Wochen nach Vertragsabschluss.
.
.
.
Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit
zur Heft-Nr 49 2012.

Allerdings habe ich keine Kontonummer angegeben!
Könnte mir jemand biiitttteeeeeee sagen was bzw. ob ich jetzt noch etwas dagegen machen kann???

Danke schonmal vorraus ;)
 

schnippewippe

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Hast du denn wirklich eine Kündigung geschrieben ? Das geht aus dem Text von dir hervor. Da wir den nicht kennen können wir das auch nichts weiter dazu sagen.

Denn eine Kündigung nach der Widerrufsfrist ist echt nicht gut.
Dann wollen sie auch die Laufzeit des Vertrages bezahlt haben.
Hast du eine Widerrufsbelehrung erhalten ?
 

schnippewippe

New member
Hast du einen Rückschein für deinen Brief ? Wenn ja würde ich noch mal eine Email oder Fax schicken.
Mitteilen das sie sofort die Lieferung einstellen sollen.
Ich würde mir die Zeitung im Schrank legen.
 

elgoalie

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Also ich habe geschrieben:

Sehr geehrte Mitarbeitert der PVZ Pressevertriebszenrale,

mit der heutigen Post erhilet ich einen Brief von ihnen in dem sie mir mitteilten das ich ein angebliches Abonnement der Zeitschrift Kicker beantragt hätte.
Dies ist aber schlichtweg falsch. Ich habe mich nur zur Beteiligung an einer Umfrage über das Leseverhalten bereit erklärt. Damit verbunden wurde mir eine einmalige Gratiszeitschrift des Kickers versprochen. Und das ausdrücklich ohne Vertrag den ich kündigen müsse.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt traf keinerlei Fragebogen noch die versprochene Zeitschrift ein, nur ihr Schreiben vom 17. November.
Da ich aber keinerlei interesse an einen Abonnement habe bitte ich sie umgehend dieses Missverständnis aus den Wege zu räumen.


Und auf die Antwort dummerweise (ich könnt mich ja selber sonstwohin treten...)
Das ich eben nix wusste von ner Kündigungsfrist und dem Vertrag also nochmal alles genau erklärt und im Schlußsatz:

"Trotzdem bitte ich sie sehr die Kündigung aus Kulanz zu einen früheren Termin vorzunehmen"

hmmm
 

schnippewippe

New member
Also ich habe geschrieben:

Sehr geehrte Mitarbeitert der PVZ Pressevertriebszenrale,

mit der heutigen Post erhilet ich einen Brief von ihnen in dem sie mir mitteilten das ich ein angebliches Abonnement der Zeitschrift Kicker beantragt hätte.
Dies ist aber schlichtweg falsch. Ich habe mich nur zur Beteiligung an einer Umfrage über das Leseverhalten bereit erklärt. Damit verbunden wurde mir eine einmalige Gratiszeitschrift des Kickers versprochen. Und das ausdrücklich ohne Vertrag den ich kündigen müsse.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt traf keinerlei Fragebogen noch die versprochene Zeitschrift ein, nur ihr Schreiben vom 17. November.
Da ich aber keinerlei interesse an einen Abonnement habe bitte ich sie umgehend dieses Missverständnis aus den Wege zu räumen.


Und auf die Antwort dummerweise (ich könnt mich ja selber sonstwohin treten...)
Das ich eben nix wusste von ner Kündigungsfrist und dem Vertrag also nochmal alles genau erklärt und im Schlußsatz:

"Trotzdem bitte ich sie sehr die Kündigung aus Kulanz zu einen früheren Termin vorzunehmen"

hmmm
Es geht klar daraus hervor das du durch die Werber getäuscht worden bist und das du diesen Vertrag bei richtigen Informationen nicht eingegangen wärst.
Ich würde noch einmal mitteilen, dass ich nach ihrer Mitteilung vom..........mich informiert habe und ich das hier
Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit
zur Heft-Nr 49 2012.
zurückweise.
Ich bin von den Werbern durch deren Lügen getäuscht worden. Hätte man mir Unterlagen und eine Widerrufsbelehrung überreicht, wäre mir diese Täuschung aufgefallen. Da ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe hat meine Widerrufsfrist noch nicht einmal begonnen. Darum widerrufe ich den am ...........geschlossenen Vertrag und fechte ihn hilfsweise wegen Irrtum und Täuschung an. Wie ich jetzt weiss , ist es bei den Verträgen auf der Strasse üblich, dass man bei Vertragsabschluss seine Bankdaten mitteilen muss.
Hätte der Werber diese verlangt hätte ich gewusst, dass hier etwas nicht stimmen kann !!!!!!!!!!!!!!!!!

Auch mitteilen das sie keine Zeitungen liefern sollen.
 
Zuletzt bearbeitet:

elgoalie

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Nachdem ich das Forum durchstöbert habe hab ich mir folgendes zusammen gebastelt:



"Sehr geehrte Mitarbeiter der PVZ,

nachdem ich mich über meine Rechte habe aufklären lassen möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Da ich keinerlei Schriftstück ausgehändigt bekommen habe in welchen ich über mein Wiederrufsrecht aufgeklärt wurde beginnt die Wiederrufspflicht nicht mit Vertragsabschluss am 4. November 2011.
Dazu ein Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland:

"Die Frist für den Widerruf beträgt sowohl beim Haustürgeschäft als auch beim Kauf auf einer Freizeitveranstaltung 14 Tage, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertrags-schluss eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Bekommt er die Widerrufsfrist erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Fehlt die Belehrung gänzlich oder ist sie fehlerhaft, wird die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Verbraucher kann den Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen. In vielen Fällen wird daher der Widerruf auch nach Ablauf der 14-Tage-Frist noch möglich sein."

Da ich von einen angeblich getätigten Abonnement erst durch Ihr schreiben am 17.November 2011 erfahren habe beginnt somit auch frühestens zu diesen Datum meine Wiederrufsfrist.
Deswegen ist mein Wiederruf welchen ich am 19. November 2011 getätigt habe und welchen sie mir auch bestätigt haben rechtsgültig!

Des Weiteren möchte ich diesen Vertrag aufgrund Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten und für ungültig erklären. Mir wurde auf mehrmalige Nachfrage versichert das ich mit meiner Unterschrift kein Abonnement eingehe sondern mich lediglich zu bei einer Umfrage zur Lesegewohnheit beteilige und daraufhin eine einmalige Gratiszeitschrift zugesand bekomme. Da es anscheinend aber nie solch eine Umfrage gab ist das eine klare, absichtlich und wissentlich getroffene Falschaussage.

Dazu zitiere ich die Paragraphen 119 und 123 aus den Bürgerlichen Gesetzbuch:
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
§ 123
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.


Zu Ihren Argument das mündliche Nebenabreden von diesen Bestellvertrag ausgeschlossen sind gilt zu erwähnen das es sich um einen auf der Straße getätigten Vertrag handelt und dieser so ohne mündliche Absprachen gar nicht zu Stande kommen kann.

Des Weiteren bitte ich sie mir den Vertrag zuzusenden da ich prüfen werde ob ich eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung stellen werde.

Falls sie der annulierung des Vertrages nicht zustimmen werde ich unverzüglich die Anwaltskanzlei Peter Voß in Jena einschalten."


Was sagt ihr dazu ist das in Ordnung so? was meint ihr was müsste ich im weiteren Verlauf befürchten???
 

schnippewippe

New member
Widerruf -Widerrufsfrist und Widerrufsrecht ohne das e

Zu Ihren Argument das mündliche Nebenabreden von diesen Bestellvertrag ausgeschlossen sind gilt zu erwähnen das es sich um einen auf der Straße getätigten Vertrag handelt und dieser so ohne mündliche Absprachen gar nicht zu Stande kommen kann.
Das würde ich etwas anders schreiben. Das du gar keine Unterlegen erhalten hast. Weder beim noch nach dem Gespräch.
Das würde ich auch noch mit unterbringen.
Wie ich jetzt weiss , ist es bei den Verträgen auf der Strasse üblich, dass man bei Vertragsabschluss seine Bankdaten mitteilen muss.
Hätte der Werber diese verlangt ,hätte ich gewusst, dass hier etwas nicht stimmen kann !!!!!!!!!!!!!!!!!


Des Weiteren bitte ich sie mir den Vertrag zuzusenden da ich prüfen werde ob ich eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung stellen werde.
Du hast doch unterschrieben ? Oder ?

Falls sie der annulierung des Vertrages nicht zustimmen werde ich unverzüglich die Anwaltskanzlei Peter Voß in Jena einschalten."
Das würde ich auf keinen Fall schreiben. Oder willst du den Anwalt wirklich einschalten.
 

elgoalie

New member
ah den vorherigen Beitrag hab ich nicht gelesen gehabt...also bau ich das noch rein das sie es sein lassen sollen die Zeitungen zu schicken...

Würd das sonst passen?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe mein Magen gehts schon besser ;)
 
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