schnippewippe
New member
Ja die Nummer schicke mit . Ich würde ihnen 14 Tage Zeit geben.
In der Regel setzt man eine Frist von 14 Tagen.wieviel tage soll ich denen für die antwort zeit geben?kenn mich damit echt überhaupt nicht aus
ok also wenn ich den widerruf am 25. mai abschicke geben ich denen zeit bis zum 10. juni.In der Regel setzt man eine Frist von 14 Tagen.
angenommen,du schickst den Brief am 1.1.2010 ab....etwa 2 Tage braucht Tante Post;1.+2Tage+14Tage= 17.1.2010
Dann macht man nichts mehr. Mehr als Widerrufen braucht man nicht. Ich bettel doch nicht um Antwort.und was ist wenn die nicht antworten?
Du kannst noch einen Zusatz verwenden:und was ist wenn die nicht antworten?
ja ok das werde ich noch mit in den brief schreiben uns schicke das ding dann morgen weg.Du kannst noch einen Zusatz verwenden:
"Erhalte ich bis zum obengenanntem Datum keine Antwort,so gehe ich davon aus das mein Widerruf angenommen wurde."
Das stornieren wird dir schwerfallen.Gestern kam dann die erste Rechnung, ich hatte denen die falschen Kontodaten gegeben. Das Geld habe ich heute überwiesen, aber nach dem, was hier steht, werde ich das Morgen sofort wieder stornieren.
Gekündigt?? Man kann nur einen "rechtsgültigen" Vertrag kündigen.aber ich habe wie viele andere auch auf den Anruf gewartet. Ich habe etwa zehn Tage zu spät gekündigt.
Deine Eltern...Ich glaube nicht das eine Rechtsschutzversicherung deiner Eltern für deine Probleme aufkommt,es sei denn du bist minderjährig.Meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung,
Nächsten Tag habe ich mir gleich den Tip von "schnippewippe" zu Herzen genommen und den Brief http://www.echte-abzocke.de/6775-post107.htm/ etwas verändert zb. es liegt keine Unterschrift von uns vor wenn sie doch der Meinung sind ist dies urkundenfälschung was ich zur Anzeige bringen werde! Und das ich bis zum 10.05.10!!! um Antwort bitte!AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
Hallo! =)
Mein Mann wurde auch von einem "sehr" netten Mann von der Firma "PVZ Pressevertriebszentrale GMBH & Co. KG, 23615 Stockeldorf" angesprochen ob er nicht diese Besagte Zeitschrift abonieren möchte und er kann dann vielleicht auch eine Reise gewinnen. Mein Mann hat natürlich sofort zugesagt hat unsere Adresse angegeben aber NICHT unterschrieben! Dh. das es gar nicht Rechtskräftig ist oder?
Ein paar Tage später hat uns jemand angerufen und meinte wir haben die Reise gewonnen was ja "ganz selten" bei den angeblich passiert. Wir haben uns natürlich gefreut.. Bis der "Gutschein" bei uns im Briefkasten lag. Ein Gutschein von 100Euro wenn wir eine Reise buchen sollten.. Das war ja wohl ein Witz-.- Die 60 Euro wollen sie trotzdem haben für die Zeitschriften. Die wir aber noch nicht bezahl haben da ich meinte bevor ich keine Reise auf meinen Tisch liegen hab bekommen die nicht einen Cent. Tja Wochen später haben wir jetzt einen Brief bekommen von Ihren Rechtsanwalt Name: Wolf D. Hanewinkel 69115 Heidelberg. Dort drin steht: Nach den meiner Mandantin vorliegenden Unterlagen haben Sie einen gültigen Bestellvertrag abgeschlossen. ...Ich fordere Sie deshalb auf, den Gesamtbetrag der Forderungsaufstellung auf dem anhängenden Beleg unverzüglich in spätestens 10 tagen zuüberweisen" Dh. 116,44Euro
Meine Frage nun müssen wir uns Sorgen machen da mein Mann ja nichts Unterschrieben hat obwohl die schon Ihren Rechtsanwalt eingeschaltet haben? Und wenn ja wie sollen wir weiter vorgehn?
Ich bedanke mich im vorraus =)
Mfg Nadja
Dem Inkassounternehmen mitteilen das die Forderung strittig ist.Nun meine Frage: Sollen wir das ignorieren? Diesen Brief beantworten? Ich weiß nicht mehr weiter.
Du hast doch schon an anderer Stelle mitgeteilt , dass es zu keiner Unterschrift kam und es somit auch keinen Vertrag gibt. Du hast deren Behauptung einen Vertrag zu haben bestritten. Also steitet ihr euch darum ,ob es einen Vertrag gibt oder nicht.Ps: was genau meinst du mit strittig?
Wenn ich keinen Vertrag habe kann mir schreiben wer will, ich habe trotzdem keinen Vertrag.:laugh:Ja aber da kein Vertrag zustande gekommen ist steht dem Gläubiger ja auch kein Geld zu und die Inkasso schreibt mir anscheint umsonst? Ich versteh das alles nicht-.-
Der Anwalt hat gesehen das es keinen Sinn hat. Nun soll die Inkasso Angst machen.Vom Anwalt hab ich nichts mehr gehört und nun schreibt uns das "Inkassowesen".
Die schlichte Behauptung, hierzu beauftragt worden sei, erfüllt die gesetzlichen Erfordernissen keineswegs. Stattdessen ist der Nachweis durch eine schriftliche Vollmacht zu erbringen, die mit einer lesbaren Unterschrift auch den Aussteller erkennen lässt. Diese schriftliche Vollmacht ist im Original vorzulegen, d.h. eine Fotokopie, oder eine von einem Rechtsanwalt „beglaubigte Abschrift“ genügt nicht. Ebenso wenig reicht es aus, wenn der Rechtsanwalt „die ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert“.
Ihr erstes ( und möglicherweise einziges ) Schreiben an die Gegenseite könnte zum Beispiel folgenden Wortlaut haben:
„Sie haben Ihre Bevollmächtigung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen und mir keine schriftliche Vollmacht im Original vorgelegt, die auch den Namen des Ausstellers erkennen lässt. Bereits aus diesem Grund weise ich Ihr Schreiben zurück.“
Hierauf sollten Sie unbedingt bestehen. Denn es ist doch erstaunlich, dass diejenigen, die von sich selbst behaupten, das Recht auf ihrer Seite zu haben, und Verbraucher mächtig unter Druck setzen, nicht einmal die eindeutige Regel des § 174 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befolgen.
§ 174 BGB