Starlight43
New member
Ja auch ich hatte damals keinen Durchschlag bekommen und war in derselben Situation wie du - mir hatten die PVZ auf die entsprechende Widerrufsfrist von 14 Tage hingewiesen und auch mir mitgeteilt, daß ich einen Durchschlag erhalten habe.Hallo ihr Lieben,
da ich so langsam nicht mehr weiter weiss, wende ich mich heute mal an euch. Ich versuche mich kurz zu fassen, folgende Situation:
Mein Freund wurde im Mai diesen Jahres auf dem Weg zur Arbeit auch angequatscht, bei der PVZ ein Abo abzuschliessen. Eigentlich wollte er nicht, aber wie das halt so ist, treffen diese Menschen meistens irgendwo einen Nerv, so war es bei ihm ein "Kicker" Abo (extremer Fussballfan...).
Da er es mir nicht gleich erzählt hatte, sondern erst 4 Wochen nachdem er das Abo abgeschlossen und eine schriftliche Bestätigung der Werbeagentur Harald Weltjen seines Abos bekommen hat, war ein termingerechter Widerruf nicht mehr möglich. Gleich vorweg: nach seiner Aussage hat er keinen Durchschlag erhalten, auf dem die Daten für einen Widerruf stehen sollen! Was seitens PVZ natürlich bestritten wird.
Ich habe die ganze Angelegenheit erst in die Hände eines Freundes gegeben, da dieser sich mit solchen Dingen recht gut auskennt und auch schon vieles abwähren konnte. Leider reagiert er aktuell auf keinerlei Kontaktaufnahme, sodass wir das nun selbst weiter in die Hand nehmen müssen.
Mein Bekannter hat natürlich umgehend die PVZ angeschrieben, dass er bevollmächtigt sei, ihn zu vertreten und das Abonnement zu widerrufen. Die Schreiben gingen 4-5 Mal zwischen dem Bekannten und immer anderen Mitarbeitern der PVZ hin und her (inklusive Rechnungen an meinen Freund). Die PVZ geht auf keinen Widerruf ein!
Inhalt des letzten mir vorliegenden Schreibens seitens meines Bekannten:
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PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (EINWURFEINSCHREIBEN)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich zeige an, dass ich weiterhin die rechtlichen Interessen des Herrn YYY, (Adresse) vertrete. Eine auf meinen Namen lautende Vollmacht liegt Ihnen vor.
Ich nehme Bezug auf Ihre Rechnung vom 17.07.2012.
Diesseitig vertreten wir weiterhin die Auffassung, dass ein Belieferungsvertrag zwischen Herrn YYY und Ihnen nie zustande gekommen ist. Zwar haben Sie eine unterschriebene Bestätigung vorgelegt, welche jedoch unter Bedingungen unterzeichnet wurde, die das Strafgesetzbuch unter dem Begriff „Nötigung“ definiert. Weiterhin wurden derartige Bedingungen bereits im Jahre 2004
durch den Bundesgerichtshof (Aktenzeichen I ZR 227/01, Urteil vom 01.04.2004) für rechtswidrig und unlauter gemäß UWG erklärt. Ein Vertragsverhältnis kann in Folge nicht zustande gekommen sein.
Auch der hilfsweise fristgerecht erklärte Widerruf wurde von Ihnen widerrechtlich nicht akzeptiert.
Herr YYY wird Ihre Rechnung in Folge nicht bezahlen. Jede weitere Zahlungsaufforderung von Ihnen fassen wir als Nötigung auf und werden Strafantrag stellen.
Höchst vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Einschaltung eines Inkassounternehmens im Falle einer bestrittenen Forderung mindestens einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht des Gläubigers darstellt, möglicherweise ebenfalls eine Straftat.
Es steht Ihnen frei, Ihre vermeintliche Forderung gerichtlich geltend zu machen. Ein entsprechendes Urteil in unserem Interesse erwarten wir gern und sehen einem derartigen Vorgehen mit Gelassenheit entgegen.
Hochachtungsvoll
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Darauf erhielten wir keinerlei Reaktion. Naja, nicht ganz, im August, September und Oktober kamen noch Zahlungserinnerungen und Mahnungen von der PVZ.
Zwischenzeitlich (Ende Juli) sind wir umgezogen, Post kommt per Nachsendeantrag an die neue Adresse.
Am 30. Oktober kam ein Schreiben vom Rechtsanwalt Hanewinkel, sesshaft in Heidelberg, der aufforderte, den Gesamtbetrag von mittlerweile 244,16 EUR (im Juli waren es 47,45 EUR, im Oktober 49,85 EUR ) zu zahlen. Und schön säuberlich am Briefende noch eine Kostenrechnung aufgeführt i.H.v. 39 Euro.
Ich hab das Schreiben an meinen Bekannten weitergeleitet, in der Hoffnung, er würde da weiter tätig werden. OB oder ob nicht, kann ich leider nicht sagen. Er sagt, er hätte den Anwalt angeschrieben, erhalten haben wir nichts weiter.
Bis zum 3. Dezember, da erhielten wir ein Schreiben der Allgemeinen Debitoren- und Inkassodienst GmbH mit Aufforderung zur Zahlung von 241,29 EUR Ich hab's erst mal gekonnt ignoriert, weil ich seit Anfang Dezember selbst einige Problemchen mit meinem ehemaligen Arbeitgeber um die Öhrchen habe. So erhielten wir keine 10 Tage später ein weiteres Schreiben des Inkassounternehmens, 245,70 EUR zu zahlen. Vermutlich hätte ich es weiterhin ignoriert, wenn nicht heute ein Mitarbeiter (Hr. Müller) des Inkassounternehmens bei meinem Freund angerufen hätte. Er hat zunächst die neue (woher? Abgefragt?) Adresse abgeglichen und ihm mitgeteilt, dass er gerne über die offene Forderung sprechen möchte und dieses Gespräch aufzeichnen wird. HÄH? Meinem Freund ging es wohl genauso und hat prompt aufgelegt (er kann solche Dinge nicht gut handeln, für sowas bin eher ich da).
Nun bin ich total ausser Rand und Band und weiss nicht, wie wir weiter vorgehen sollen. Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Mein Freund verdient ca. 1200 EUR netto, ein Anwalt wäre ja nicht grade günstig. Welche anderen Möglichkeiten haben wir noch, diesen SCH*** Verein endlich vom Backen zu kriegen?
Ich danke schon mal VIELMALS für Hilfe, die benötige ich echt grade dringend!
Wie auch immer - ich habe die Schnauze voll und werde die einen Besuch (wie bereits schon erwähnt) abstatten.
Die wollen das einfach nicht anders - es muß eben sein.
Dann werden einige Fragen persönlich ganz schnell geklärt.
LG Starlight43