Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

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Du braucht doch nur schreiben , dass du den am ........geschlossenen Vertrag mit der Kundennummer .........widerrufst.

Man muss da keinen Grund angeben. Du willst ihn nicht und gut.
 

Natsu

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Okay, dankeschön. :)

Mir fällt gerade auf, eine Kundennummer steht nicht dabei. Oder soll das diese "MA-Nummer" sein?
 

schnippewippe

New member
Wenn die Verbraucherzentrale der Meinung ist das du im Recht bist und sie dir ein Schreiben geben , kannst du dann das Geld zurück holen lassen.

Wie lange habe ich Zeit, unberechtigte Forderungen zurückbuchen zu lassen?

Hat man keine Einzugsermächtigung erteilt, haben Sie 13 Monate Zeit. Dieses Gesetz gilt seit 31. Oktober 2009.
Ihr seit nach dem Probeabo nicht noch einmal gefragt worden ,ob ihr nun ein kostenpflichtiges Abo haben wollt. Das Abo wäre laut Werber erst nach dem Anruf zustande gekommen. Viele haben ja auch keine Unterlagen bekommen. Konnten somit auch nicht die AGB oder Widerrufsbelehrung lesen. Ihr habt widerrufen/ angefochten.
Es gibt keine Einzugsermächtigung für ein kostenpflichtiges Abo.
Lasst Euch da gar nicht bei der Bank abwimmeln.
Wir haben hier schon einige Fälle bei der "" Gewinnspielseite "" ,wo noch nach Monaten die Bank das Geld zurück gezahlt hat. Da ging es schon um einige 1000 €
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
VIII ZR 13/01
Hat man keine Einzugsermächtigung erteilt, haben Sie 13 Monate Zeit. Dieses Gesetz gilt seit 31. Oktober 2009.
Das habe ich schon einmal erklärt,das ist falsch!!!!
Die 13 Monatsfrist gilt bei einer SEPA-Lastschrift.
Bei Vorliegen einer unautorisierten Lastschrift, d.h. einer unrechtmäßigen Kontobelastung, kann die Zahlung innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.
Quelle: Bundesbank.de


Lastschrift,so wir sie kennen:

Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle.

Eine Genehmigung solcher Belastungen kann nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr der Sparkassen nicht in einem Schweigen auf einen Rechnungsabschluß gesehen werden.

BGH-Urteil: XI ZR 258/99

Das heisst im Prinzip,es gibt keine Frist.

Nachtrag:
Update:
So, hab einen Termin für den 30.9. bekommen ...also wird das nix mit rückbuchen :( egal, Hauptsache ich komm vielleicht irgendwie da raus.
LG
Wurde denn schon abgebucht?
 
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schnippewippe

New member
Sie haben abgebucht .

Das steht bei meiner Bank in der Erklärung für Lastschrift
Seit Anfang 2008 werden die neuen Produkt – und Leistungsangebote für Kunden sukzessive eingeführt. Begonnen wurde am 28.01.2008 mit der Einführung der SEPA-Überweisung. Das SEPA-Lastschriftverfahren folgte im November 2009. Die bekannten bisherigen Verfahren laufen zunächst parallel weiter. ............................

..........Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt maximal acht Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung.
Über das alte Lastschriftverfahren gibt es da gar keine Informationen mehr.
 
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Hmmm, keine schlechte Nachricht... aber zunächst muss die Verbraucherzentrale ja eben überzeugt sein, ich sei im Recht -- trotz all meiner Dummheiten :-/

...ach ja: die haben in der Mail mit der Terminbestätigung auch die Kosten einer Beratung mit und ohne Rechtsvertretung angegeben... ich müsste dann nach dem Termin eine Rechnung bekommen, oder? Kann mir irgendwie schlecht vorstellen, dass sie sich bar bezahlen lassen ^^ (obwohl...) ... und soll ich jetzt zurückschreiben, was davon ich in Anspruch nehmen möchte, oder entscheidet sich das vor Ort? (Und was soll ich nehmen?)
LG
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
...ach ja: die haben in der Mail mit der Terminbestätigung auch die Kosten einer Beratung mit und ohne Rechtsvertretung angegeben...
Rechtsvertretung heisst;ein Anwalt der Verbraucherzentrale übernimmt die Vertretung deiner Rechte und setzt sie durch.Das ist mit weiteren Kosten verbunden.
und soll ich jetzt zurückschreiben, was davon ich in Anspruch nehmen möchte, oder entscheidet sich das vor Ort? (Und was soll ich nehmen?)
Ich denke mal das du das vor Ort klären musst ob ein Anwalt weiter aktiv werden soll.
Meistens reicht es aber wenn die Verbraucherzentrale dir ein Schreiben aufsetzt.
 

Nemesis

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Hallo zusammen,

da ich sehr neu hier bin und auch schon gelesen habe das hier auch wie ich einige auf die PVZ reingefallen sind.

Ich möchte mich kurz vorstellen, mein Name ist Kevin und ich wohne in Leipzig, als ich damals auf der Suche nach einem Nebenjob war kam mir die Mafo Leipzig daher und stellte mir die Möglichkeit mich als Produkttester zu versuchen wenn ich ein Abo von einer Zeitschrift (in meinem Fall der "Stern") abschließe. Natürlich hab ich das gemacht weil ich ja den Job haben wollte was mir allerdings schon komisch vorkam!
Der Brief kam, ich zahlte das Geld beziehe seitdem auch fleißig Zeitschriften, ABER wie komme ich da jetzt raus, da ich die Mafo Leipzig nicht mehr erreichen kann und auch noch nie einen Test von ihnen bekommen hab ergo auch kein Geld von der Mafo bekommen hab!

Jetzt fordert die PVZ natürlich ihr Geld aber wie ist das denn wenn ich schonmal gezahlt habe?

LG Kev
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
als ich damals auf der Suche nach einem Nebenjob war kam mir die Mafo Leipzig daher und stellte mir die Möglichkeit mich als Produkttester zu versuchen wenn ich ein Abo von einer Zeitschrift (in meinem Fall der "Stern") abschließe.
Hier mal etwas zu Mafo:
Ermittlungen wegen Betrugs Scheinfirma "Mafo" zockt Verbraucher ab
Jetzt fordert die PVZ natürlich ihr Geld aber wie ist das denn wenn ich schonmal gezahlt habe?
Die Bezahlungen kannst du belegen?Wenn ja,teile das der PVZ mit.

Von wem erhälst du die Zeitschrift?
 

Nemesis

New member
danke für die artikel....

also ich habe das geld bezahlt weil wir eine halbjährliche zahlung vereinbart hatte, nur weiß ich nicht wie das ist wenn ich den betrag für das halbe jahr gezahlt hab gilt das dann als "Vertrag angenommen" und ich komme jetzt nicht mehr aus dem 2jahresvertrag raus oder wie schaut das aus? weil letztenendes habe ich ja mit der PVZ keinen direkten vertrag geschlossen sondern mit der Mafo!

LG
 
ich bin's nochmal... da ich ja am 30. den Termin bei der Verbraucherzentrale hab, wollte ich schon mal nachfragen, ob es etwas gibt, worauf ich besonders achten muss oder was ich auf keinen Fall vergessen darf... schließlich muss ich sie ja überzeugen, dass ich im Recht bin und an dem Vertrag irgendwas nicht stimmt, oder?...
Danke im Voraus...
LG
 

sn00py603

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Na, ich glaube,das du die VZ nicht grade überzeugen musst, das du kein Zeitungsabo haben wolltest. Die wissen schon wer von den Zeitungsfriztzen ok ist und wer nicht.
 

schnippewippe

New member
Du musst alles mitnehmen was du hast. Also drucke alle E-mails aus. Ausweis würde ich auch mitnehmen. OK. muss man ja eh immer bei sich haben ;)
Nehme wirklich alles mit. Es ist wichtig das sie sehen können was du geschrieben hast.
 
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Nehme wirklich alles mit. Es ist wichtig das sie sehen können was du geschrieben hast.
Das hatte ich ohnehin vor... zumal sie mir auch selbst geschrieben haben, ich soll alle Unterlagen mitbringen, die ich im Zusammenhang mit der PVZ erhalten hab, und ich den Termin nicht zuletzt deshalb ausgemacht hab, weil ich ja dann alles - auch die Mails - zeigen kann. Allerdings hab ich leider keine Kopie von der Kündigung gemacht :( (also mit Unterschrift)... d.h. ich kanns nur nochmal ausdrucken.
Meine Frage war eher, gibt es z.B. etwas, das zu erwähnen ich auf keinen Fall vergessen darf oder umgekehrt?
 

schnippewippe

New member
Hatte mich schon über deine Frage gewundert :whistle:

Der Mist geht schon über 20 Jahre so. Die Verbraucherzentralen wissen was läuft.
gibt es z.B. etwas, das zu erwähnen ich auf keinen Fall vergessen darf oder umgekehrt?
Was die Verbraucherzentrale wissen muss wird sie von selber fragen.
Ich würde jetzt abschalten und erst wieder am 29. daran denken. Sonst wirste noch irre. :whistle:
 
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