Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Pepe

New member
Hi,

Ich hoffe dass ihr mir helfen könnt. Ich wurde vor 18 Tagen von einem Typen auf der Straße angesprochen, der mir anbot, 2 Monate ein Probeabo für eine Zeitschrift meiner Wahl(eine die auf dem Zettel/der Quittung stand) abschließen könnte. Der Grund soll gewesen sein dass sie wissen wollten ob die Zeitungsjungen ihre Arbeit gut machen. Ich habe mehrmals nachgefragt ob sich das Abonnement automatisch verlängern würde wenn ich nicht widerrufen sollte was er verneinte. Er meinte es würde sich nur verlängern, wenn ich die Quittung an die Heinz Bitter KG schicken würde. Ich unterschrieb also mit meinen Daten, jedoch ohne Kontonummer. Folgendes ist der Stand: Ich bin mir jetzt sicher, dass es sich um kein Probeabo, sondern um ein normales Abo mit Mindestlaufzeit von 12 Monaten handelt. Ich habe noch nichts bekommen, weder Zeitschrift noch Rechnung, aber es sind jetzt schon 18 Tage verstrichen, daher kann ich ja anscheinend nicht von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, das hinten klein auf der Quittung steht. Um aus der Sache raus zu sein, habe ich Folgendes gerade eben an diese Heinz Bitter KG auf deren Website verschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich wende mich an Sie aufgrund des von mir abgeschlossenen Abonnements am 29.11.2010. Einer Ihrer "Mitarbeiter" sprach mich auf der Straße an und fragte mich, ob ich Lust hätte ein Probe-Abonnement für eine Zeitschrift auszuprobieren. Der Grund war der, dass angeblich überprüft werden sollte, ob die Zeitungsboten auch tatsächlich die Zeitschriften liefern würden oder sie heimlich wegschafften, um sich die Arbeit zu sparen. Ich willigte ein, da der Mitarbeiter mir MEHRMALS auf Anfrage meinerseits versicherte, dass wenn ich den mir überreichten Zettel nicht abschicken würde, es kein Abonnement geben würde und es bei den 2 kostenlosen Zeitschriften bleiben würde. Er schrieb also meine Daten auf und ich erhielt besagten Zettel. Da ich mir nun ziemlich sicher bin, dass es sich hier um kein Probeabonnement, sondern um ein Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten handelt, möchte ich einen Widerruf von diesem, da ich trotz mehrmaliger Nachfrage von Ihrem Mitarbeiter belogen wurde und ich ausdrücklich sagte, dass ich nur das Probeabonnement wollte. Ich hoffe, dass Sie ein seriöser Verlag sind und keine dubiosen Methoden benutzen, um sich Abonnenten zu sichern. Ich bitte um frühstmögliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Anschließend noch folgende Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zu meiner ersten elektronischen Mail möchte ich auch hinzufügen, dass ich nicht über ein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Ihr Mitarbeiter hat mir dies verschwiegen und hat mich somit nicht konform über den Ablauf informiert. Mit freundlichen Grüßen

Was kann ich jetzt noch tun?Habe ich etwas vergessen? Habe ich es richtig gemacht?

MfG
 

schnippewippe

New member
Jetzt würde ich warten was sie antworten. Ich glaube nicht, dass sie dich aus den Vertrag rauslassen.
Würde mich aber nicht verrückt machen.

Die Widerrufbelehrung hattest du ja erhalten. Wie dieser Zettel im Ernstfall vom Richter bewertet wird ????????
Darum würde ich, wenn die Antwort von denen negativ ist ,denn Brief noch einmal per Einschreiben mit Rückantwort schicken. In diesen Brief würde ich den Vertrag auch wegen Täuschung anfechten.Anfechtung des Kaufvertrages
Dann müssten sie die Sache vor Gericht klären lassen . Diese Abzocke läuft schon über 20 Jahre .Von Klagen ( Urteile) gegen die Kunden ? habe ich noch keine Berichte gefunden.
 

Genna

New member
Guten morgen vor ein paar Wochen bin ich auch darauf eingefallen. Ich habe Name BLZ und Name der Bank angegeben und unterschrieben. Meine Kontonummer wollte ich aber nicht angeben. Später meinte sie sie bräuchte noch meine ec Karte um zu sehen ob BLZ und Name richtig sind und hat dann klangheimlich meine Kontonummer mitdraufgeschrieben. Achja die AGB auf der Rückseite hat sie demonstrativ durchgestrichen. Nunwollte ich denen schreiben und eure Meinung dazu wissen.




Widerspruch zum Abonnement: Hörzu


Sehr geehrte Damen und Herrn,

Ich habe ein schreiben von Ihnen bekommen indem ich angeblich ein Abonnement von "Hörzu" abgeschlossen haben soll, dem kann ich allerdings nur widersprechen.

Das einzige was ich in Verbindung mit "Hörzu" abgeschlossen habe war die Einwiligung den Kurier dieser Zeitschrift zu testen. Es hieß ich bekomme 8 Ausgabe dieser Zeitschrift und soll dann einen Bewertungsbogen ausfüllen.
Mir wurde immer wieder bestätigt das dies kein Abo sei und das auch keine weiteren kosten auf mich zukommen würden. Nach 8 Ausgaben sollte dieser "Vertrag" auch automatisch auslaufen und ich bräuchte keine Kündigung oder dergleichen schreiben.
Demonstrativ wurden auch die AGB's auf der Rückseite durchgestrichen, um mir zu Zeigen das dies kein Abo sei. Eine Wiederrufsbelehrung gab es auch nicht, weshalb ich Ihnen jetzt, ein Wiederruf zu diesem angeblichen Vertrag schreibe.

Auch bestehe ich darauf das meine Daten aus Ihren Verzeichnissen gelöscht werden da ich niemals damit einverstanden war das meine Daten an dritte weitergegeben werden können!


Gerne hätte ich auch die Personalien der Werbenden Person, da diese meine Kontonummer gegen meinen Willen aufgeschrieben und weitergeleitet hat. Dies ist eine Straftat und wird auch Juristische Konsequenzen in form einer Strafanzeige zufolge haben.



Mit freundlichen Grüßen
 

benjamins

New member
Ich habe auch nach 8 Monaten mit Hilfe der Verbraucherzentrale den Vertrag angefochten. Bin heute offiziell RAUS und habe 8 Monate die bescheuerte Hörzu geliefert bekommen und nur die erste Rechnung über 9,75 bezahlt. =)

Das waren mir die 19 EUR Gebühr für die Beratung und das Schreiben bei der Verbraucherzentrale Köln wert!:thumbsup:
 

benjamins

New member
Ich kann wirklich nur jedem empfehlen sich nicht klein kriegen zu lassen! Ich hatte auch wirklich Schiss davor einen Schufa Eintrag zu bekommen und gegen ein gerichtliches Mahnverfahren anzukämpfen! Ich war kurz davor die Rechnung zu bezahlen, habe mich dann aber entschieden mich erst beraten zu lassen. Doch bei arglistiger Täuschung ist so ein Vertrag aber schlicht weg ungültig!
 

schnippewippe

New member
Bei einer Anfechtung müssten die nun klagen. Aber ich habe bis jetzt noch keine Urteile gefunden. Da die Sache schon über 20 Jahre läuft , sagt das ja wohl genug. :whistle: Mir jedenfalls :whistle:
 

plumps

New member
JA das tut echt gut, zu hören, dass immer mal wieder da "raus kommen".

Ich hab gestern den nächsten Schreck bekommen, hab nach dem Brief von zwei so nen Anwälten nun nen Brief von der GMI (Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen) bekommen...
Nun würde ich gern noch einmal irgendwem schreiben, dass ich da nix bezahlen werde und warum, nur weiß ich grad nicht, an wen ich mich da wenden soll.
Im November, als ich den Brief von den Rechtsanwälten bekam, hab ich leider nicht geantwortet.
Kann ich das jetzt noch machen? Soll ich beiden, den Rechtsanwälten und der GMI, nen Schreiben schicken? Oder noch mal der PVZ?

Jedenfalls, wenn da keine Stornierung jetzt bei rauskommt, werd ich wirklich Anzeige erstatten, so langsam reichts... (Aber Schisss hab ich irgendwie schon, vor allem, dass der Brief von der GMI kam...)
 

Zimtmädchen

New member
Hallo an alle!

Mich hat es auch erwischt. Ist schon eine Weile her und es gab nun schon eine Korrespondenz zwischen mir und der PVZ, aber nun bin ich etwas ratlos. Hier mal die Briefe, die ich bisher bekommen und geschrieben habe:



14.12.2010


Sehr geehrte Frau W.

vielen Dank für Ihre Zeitschriftenbestellung.

Wir freuen uns, Sie im Kreis unserer neuen Leser begrüßen zu dürfen und beliefern Sie mit Ihrer Zeitschrift Gala ab Heft-Nr. 01/2011, die am 29.12.2010 erscheint. Die Lieferung erfolgt direkit ins Haus - bequem und zuverlässig.

Die Berechnung erfolgt zum derzeit gültigen Heftpreis in Höhe von 2,60 € inklusive USt und Versandkosten. Die Zeitschrift erscheint 52 mal im Jahr.

Vereinbarungsgemäß erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe von 20,80 €. Dies entspricht einer Anzahl von 08 Ausgaben. Die Gutschrift wird bei der ersten Berechnung in Abzug gebracht.

Ihre Kontonummer für die fälligen Bezugsgebühren haben Sie uns vereinbarungsgemäß wie folgt angegeben:

Konto ...
BLZ ...
Bitte prüfen Sie diese Angaben und teilen Sie uns gegebenenfalls Änderungen mit.

Der Kundenservice erfolgt durch unseren Dienstleister:

[PVZ Kontaktdaten etc.]

Als Dankeschön für Ihre Bestellung haben wir Ihnen den versprochenen Reisegutschein im Wert von max. 100,00 € beigelegt. Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihrer Zeitschrift.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Bitter KG
Pressevertrieb


---


Maintal, 21.12.2010


PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG
Bahndamm 9

23617 Stockelsdorf




Kündigung


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit kündige ich (Kundennummer: 7200739JC4) mit sofortiger Wirkung das Abonnement der Zeitschrift „Gala“. Ich fechte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an und mache hiermit von meinem Widerrufsrecht Gebrauch.

Am 17.11.2010 wurde ich in der Hanauer Innenstadt von einem Ihrer Mitarbeiter angesprochen. Dieser erzählte mir, dass bundesweit 10.000 Testpersonen gesucht würden, die bereit wären, sich zwei Monate lang kostenlos mit einer Zeitschrift ihrer Wahl beliefern zu lassen. Die Auslieferung sollte aus Überschussproduktionen über Jugendliche aus Hartz4-Familien von statten gehen, die ihr Taschengeld aufbessern möchten. Durch die gesuchten Testpersonen sollte überprüft werden, ob die Jugendlichen die Zeitschriften zuverlässig zustellen. Ich wollte dieses Projekt gerne unterstützen und habe mich daher auf eine kostenlose Bestellung eingelassen. Mir wurde jedoch auf mehrmaliges Nachfragen versichert, dass es sich hierbei nicht um ein Abonnement handelt, sondern dass ich lediglich nach Ablauf der zweimonatigen kostenlosen Lieferung einmal angerufen werde, um meine Liefererfahrungen zu schildern. In diesem Telefonat sollte ich dann die Entscheidung treffen können, ob ich gegen Rechnung nun ein einjähriges Abonnement der getesteten Zeitschrift abschließen möchte und wenn ja, sollte ein Reisegutschein über 100 € ausgehändigt werden.

Ich habe bis zum jetzigen Zeitpunkt jedoch weder eine kostenlose Ausgabe der gewählten Zeitschrift erhalten noch fand das eben erläuterte Telefonat statt. Allerdings habe ich nun einen auf den 14.12.2010 datierten Brief von Ihnen erhalten, der aussagt, dass ich ein 14-monatiges Abonnement der Zeitschrift „Gala“ abgeschlossen habe, und mir wurde ebenfalls der Reisegutschein zugesandt. Dies entspricht nicht der Vereinbarung.

Auf dem von mir unterschriebenen Übereinkommen findet sich zwar die Aussage „Ja, ich möchte 2 Monate kostenlos sowie weitere 12 Monate gegen Rechnung […] erhalten. […]“, allerdings wurde mir auf mein Nachfragen hin von Ihrem Mitarbeiter versichert, dass die Abonnementvereinbarung nur gültig sei, wenn er das „Ja“ ankreuze.

Ebenfalls habe ich gefragt, wofür denn jetzt schon meine Kontodaten benötigt würden, woraufhin Ihr Mitarbeiter mir versicherte, dass die Daten nur genutzt würden, falls ich mich nach der 2-monatigen Testphase für ein Abonnement entscheiden würde, und zwar um zu überprüfen, ob ich schon einmal ein Zeitschriftenabonnement abgeschlossen und nicht bezahlt habe.



Mit freundlichen Grüßen

A. W.


---



Stockelsdorf, 27.12.2010


Sehr geehrte Frau W.,

wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung vom 21.12.2010.

Der Widerruf erfolgte verspätet.
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen nach Vertragsabschluss.

Ihr Widerruf hätte innerhalb dieser Frist schriftlich, wie vertraglich vereinbart, an die auf dem Bestellvertrag genannte Werbefirma erfolgen müssen.
Die Verpflichtungszeit beträgt mindestens 14 Monate.

Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit zur Heft-Nr 10/2012:
Wie aus dem zugrundeliegenden Bestellvertrag ersichtlich ist, wurden mündliche Nebenabreden ausgeschlossen.
Sollten Ihnen andere schriftliche Vereinbarungen vorliegen, übersenden Sie uns bitte eione Fotokopie.


Mit freundlichen Grüßen

i.A.

...


---


Mein Schreiben habe ich von einem befreundeten Anwalt durchlesen und korrigieren lassen und fühlte mich damit auf der sicheren Seite. Als ich nun gestern aus dem Silvesterurlaub zurückkam, versetzte mir die Antwort darauf einen ziemlichen Schrecken. Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe wie die PVZ auf Oktober 2012 kommt (das sind deutlich mehr als 14 Monate), weiß ich nun nicht wie ich weiterhin reagieren soll. Mein Anwalt hat mir geraten das Abo zu zahlen, da es deutlich billiger sei, als ein Gerichtsverfahren. Ich möchte aber eigentlich noch nicht aufgeben.
Nach dem ersten Schreiben seitens der Heinz Bitter KG habe ich den PVZ Kundenservice angerufen, um nachzufragen, ob das nun wirklich ein Abo ist, da ich so irritiert war von dem Schreiben. Mir wurde dort das Angebot gemacht, eine Umbestellung vorzunehmen. Wäre es eine Option zu versuchen, ob man das auch nach Erhalt der ersten Abo-Zeitschrift immer noch tun kann? Vielleicht könnte man so eine billigere Zeitschrift bekommen oder eine, die seltener erscheint. Mit dem Gala-Abo bin ich bei etwa 135 €, was schon eine Menge Geld ist für mich.
Natürlich möchte ich am liebsten gar nichts bezahlen und da das ganze Bertrug ist, sollte das ja irgenwie möglich sein. Ich wurde auf das Widerrufsrecht z.B. gar nicht hingewiesen. Es ist auf der Rückseite der Bestellung erwähnt, aber mir wurde nur die Vorderseite gezeigt und auf der habe ich auch unterschrieben.
Wäre also sehr dankbar für Tipps eurerseits!

Viele Grüße,
Anja
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Mein Schreiben habe ich von einem befreundeten Anwalt durchlesen und korrigieren lassen und fühlte mich damit auf der sicheren Seite.
(..) Mein Anwalt hat mir geraten das Abo zu zahlen, da es deutlich billiger sei, als ein Gerichtsverfahren.
Es tut mir leid,aber :whistle: meine laienhafte Bemerkung..Wo hat dein Anwalt studiert?
Schon diese Formulierung:
hiermit kündige ich (Kundennummer: 7200739JC4) mit sofortiger Wirkung das Abonnement der Zeitschrift „Gala“.
ist falsch.
Dies gehört niemals am Anfang eines Schreibens.
Denn,kündigen kann ich nur einen rechtsgultigen Vertrag.

Man widerspricht einem Vertragsabschluss und "hilfsweise" kündigt und widerruft man ihn.

Und in einem Schreiben geht man nicht auf Details des "sogenannten" Vertragsabschluss ein.
Mir wurde dort das Angebot gemacht, eine Umbestellung vorzunehmen.
??? was soll das sein?
Und!!!! Solche Sachen regelt man niemals fernmündlich.
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen nach Vertragsabschluss.
Eine falsche Aussage,die Frist beginnt mit Erhalt der Belehrung in Schriftform.Wobei fraglich ist ob dies auf der Rückseite korrekt ist..
Wäre also sehr dankbar für Tipps eurerseits!
Durch das fehlerhafte Schreiben bist du in einer prekären Situation.
Ich würde den Schriftverkehr nehmen undzu einer Verbraucherzentrale oder direkt zu einem Anwalt gehen.
 

Allmona

New member
Ich habe zwischen den Jahren den gleichen Brief wie Zimtmädchen erhalten. Werde morgen sofort einen Termin bei der Verbraucherzentrale machen. Ich hoffe, dass die das dann endgültig für mich regeln.
 

plumps

New member
Du kannst dem Inkassobüro mitteilen das es sich eine strittige Forderung handelt.
Strittige Forderungen sind nicht Sache eines Inkassobüros.
danke, und dem anwalt, soll ich dem auch noch schreiben, dass ich da nix zahle und warum? und die pvz an sich? hat die damit noch was zu tun, also könnte ich der auch noch ma schreiben, oder wär das sinnlos?

wenn das nix bringt, soll ich dann anzeige erstatten oder erst mal zur verbraucherzentrale oder so gehen?
 

schnippewippe

New member
danke, und dem anwalt, soll ich dem auch noch schreiben, dass ich da nix zahle und warum? und die pvz an sich? hat die damit noch was zu tun, also könnte ich der auch noch ma schreiben, oder wär das sinnlos?

wenn das nix bringt, soll ich dann anzeige erstatten oder erst mal zur verbraucherzentrale oder so gehen?
Die Sache liegt jetzt bei der Inkasso. Also mache was dir " De kleine Eisbeer " geschrieben hat. Eine genaue Begründung warum es strittig ist ,würde ich nicht mitteilen. Ich würde mitteilen, wann ich die Sache strittig gestellt habe und das ich davon ausgehe , dass ihnen der geführte Schriftwechsel mit der Pvz ja vorliegt.

An die Pvz zu schreiben wird genauso wenig Erfolg bringen wie es bis jetzt war.

Anzeige wird leider nicht viel bringen. Du kannst ja nicht beweisen was für einen Mist die dir erzählt haben.
Ich selber würde es trotzdem machen. Vielleicht passiert mal was ,wenn sie so richtig mit Anzeigen vollgemüllt werden. :whistle:
Es ist doch echt nicht zu glauben ,dass dieser Mist schon über 20 Jahre erfolgreich ist. Schade das es in Deutschland keine Sammelklagen gibt.
 

plumps

New member
ok gut dann werde ich es so machen...

Anzeige wird leider nicht viel bringen.
aber was wird dann was bringen? muss ich am ende doch das geld bezahlen?
ich mein, dass die mir mist erzählt haben, ist ja die eine sache, aber dass ich keine widerrufsbelehrung bekommen hab, ist ja was andres oder?
 

Niclas

Active member
Eine Anzeige gehört zum Strafrecht und hat nichts mir zivilrechtlichen Forderungen zu tun.

Zivilrechtlich wird sowas ( wenn überhaupt) vor Zivilgerichten ausgetragen und
dorthin "verirren" sich solche Unternehmen sehr sehr selten...
 

schnippewippe

New member
Eine Anzeige gehört zum Strafrecht und hat nichts mir zivilrechtlichen Forderungen zu tun.

Zivilrechtlich wird sowas ( wenn überhaupt) vor Zivilgerichten ausgetragen und
dorthin "verirren" sich solche Unternehmen sehr sehr selten...
Das ist mir auch klar. Aber ich gebe eben die Hoffnung nicht auf, dass mal ein Umdenken kommt ,wenn die bis unterm Dach vollgemüllt werden.



@ plumps
aber dass ich keine widerrufsbelehrung bekommen hab, ist ja was andres oder?
Das stimmt. Aber kannst du das auch beweisen ?

aber was wird dann was bringen?
Wenn du Zeugen hast und vor Gericht gehst und klagst. Aber wer macht das schon. Man bezahlt nicht und wartet auf den Mahnbescheid.Sollte echt mal so ein Mahnbescheid kommen , würde ich zum Anwalt gehen.

Aber ich habe in den ganzen Jahren weder was vom Mahnbescheid oder von einer Klage von deren Seite aus gelesen.
Sie wissen ja selber auf was für eine Art die Werber zu den Verträgen kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zimtmädchen

New member
Nachdem die Hotline der Verbraucherzentrale den ganzen Tag lang besetzt war, bin ich eben nach der Arbeit kurz dort vorbeigefahren und habe morgen direkt einen Termin. Der Herr dort meinte aber auch schon zu mir, dass es erst gefährlich werden würde, sobald ein gelber gerichtlicher Mahnbescheid bei einem eintrudelt. Ich hoffe mal, dass die mir morgen weiterhelfen können. Werde dann berichten.
 

Niclas

Active member
Der Herr dort meinte aber auch schon zu mir, dass es erst gefährlich werden würde, sobald ein gelber gerichtlicher Mahnbescheid bei einem eintrudelt.
Nichts ist dabei gefährlich. Ein Kreuz, eine Unterschrift auf dem Antwortbogen
und ab damit zum Postamt und der Fall ist erledigt.

Wenn dann noch was nachkäme wäre es spannend aber auch nicht gefährlich .
 
Oben