Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

irrona

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schnippewippe
Oh. Riesen Dank für die Variante. Ich habe damit nicht gerechnet, dass Sie eine komplette Variante schreiben. Ich werde es ein bisschen mit meiner kombinieren, weil einiges mit den Tatsachen nicht übereinstimmt.
Wie ich jetzt leider feststellen muss , habe ich damals ein unausgefülltes Bestellungsformular unterschrieben
Das habe ich schon damals festgestellt und habe ungefähr so gefragt:
— Ist das doch eine Bestellung, oder?
— Nein. Wir füllen hier doch nichts aus und kreuzen neben der Zeitungen nichts an. Deswegen gilt das nicht als eine Bestellung.
— Aber Sie können doch alles ohne mich später ankreuzen.
— Das machen wir natürlich nicht. Wir sind die Guten.

Ich verstehe jetzt selber wie dumm ich war daran zu glauben, und bin auch selber auf mich böse. Mein Ausdruck "wie es sich erst jetzt herausstellt" bezieht sich darauf, dass das ein Werber war. Das war mir unklar, weil er mir gar nichts vorgeschlagen hat. Er wollte nur sicher sein, dass ich mich nicht beschwere, falls jemand mit einem Werbevorschlag an der Tür klingelt.

Ich wollte noch fragen ob es Sinn macht parallel eine e-mail an die PVZ in der Art zu schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde von der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH mitgeteilt, dass Sie mit der Betreuung meines angeblich bestehenden Zeitschriftenabonnements beauftragt worden waren. Sollten Sie die entsprechenden Unterlagen bekommen bzw. bekommen haben, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich um eine gefälschte und damit ungültige Bestellung eines Zeitschriftenabonnements handelt. Die entsprechende Anfechtung wurde and die Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH per Einschreibebrief gesendet. Deswegen bitte ich Sie, die entsprechenden Unterlagen jeglicher Art, die sich auf mich beziehen, zu ignorieren. Das würde Ihnen Zeit und Geld sparen. Sollten Sie meine e-mail ignorieren und trotz dieser Mitteilung mich mit Zeitschriften zu beliefern, werde ich Sie noch mal per Einschreibebrief unter Vorbehalt weiterer rechtlicher Schritte über die Fälschung informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ich kann mir vorstellen, dass es hochwahrscheinlich nichts hilft und auch im Gericht als e-mail nicht beweiskräftig ist, aber schaden kann es auch nicht, oder?
 

schnippewippe

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Da sind 2 Patza enthalten.
beauftragt ( worden )sind Sollten Sie die entsprechenden Unterlagen bekommen bzw. bekommen haben, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich um eine gefälschte und damit ungültige Bestellung eines Zeitschriftenabonnements handelt. Die entsprechende Anfechtung wurde and die Verwaltungs-
Kannst es ja versuchen. Mal sehen was kommt.
 

irrona

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schnippewippe
Ich hab noch einen Fehler bemerkt. "Sollten Sie meine e-mail ignorieren und trotz dieser Mitteilung mich mit Zeitschriften zu beliefern". "zu" muss weg.

Vielen Dank noch mal. Dann gehen morgen ein Einschreibebrief und eine e-mail an die Firmen raus.
 

Morpheus

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Hey Leute, ich hab auch leider so ein Formular ausgefüllt. Bin dann aber nochmal an den Stand zurück und hab mir das Original aushändigen lassen (wurde von dem [edit] zerissen aber ich hab es). Den Durchdruck konnte ich leider nich bekommen. Meine Frage ist ob die auch mit dem Durchdruck das Abo noch machen können und ob lieber vorsichtshalber einen Widerruf schreiben soll? wenn ja kann ich einen E-mail an diese PVZ schreiben oder muss ich mich per Post an die, im Widerruf beschriebene, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH wenden?? Vielen Dank im vorraus



Anm. Mod.
Vorsicht mit solchen Bezeichnungen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

schnippewippe

New member
Ich würde da eine Email an Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH schicken. Würde mitteilen, dass du es dir gleich nach der Unterschrift anders überlegt hast und das Original wurde sofort vom Werber zerrissen . Leider hat er sich geweigert dir den Durchdruck zu geben. Darum füchtest du , dass er so tun wird, als wenn es einen Vertrag gibt. Darum widerrufst du vorsichtshalber den angeblichen Vertrag.

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Abercrombie77

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Hallo,

Nachdem es mich auch erwischt hat und meine Widerrufung nicht geklappt hat, probier ich es hier.
Ich schildere im nachfolgenden kurz meinen Fall:

Ich bin von einem jungen Herren angesprochen worden, ob ich den Probe Zeitschriften haben möchte, welche natürlich kostenlos sind. Daraufhin hab ich denen meinen Namen und Adresse gegeben aber keine Konto Nummer! Ich habe einen Zettel ausgefüllt mit Name usw. und einen leeren nur mit Unterschrift.

So ca 2 Wochen später landet ein Brief von der Mellenthin mbh in meinem Briefkasten, dass sie mich als neuen Kunden begrüßen und ich ab Ende Januar mein erstes Exemplar zugeschickt bekomme und dann per Rechnung zahlen muss usw.

Daraufhin habe ich Widerrufen weil ich ja noch keine Widerrufsbelehrung erhalten habe und erst ab diesem Tag diese Frist beginnt.

Gestern bekomme ich einen Brief von der Pvz in dem steht :

Leider erfolgt der Widerruf zu spät [...] Als ein Einwand teilten sie uns mit dass ihr Widerruffsrecht nicht in Anspruch genommen werden konnte ,da sie keinen Durchschlag erhalten haben usw. Dies weißen wir zurück, da die Aushändigung der Vertragskopie mit ihrer Unterschrift bestätigt wurde.

Die Kündigung des Abo´s bestätigen wir ihnen hiermit zum Heft nr. 3 2014

welchen Schritt soll ich jetz machen?
Ich will diese Zeitschrift nicht!!
Hoffe auf guten Ratschlag :)

LG
 

schnippewippe

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Ich würde das machen ,was die anderen User hier auch machen.Den Vertrag anfechten.
Es war wohl bei dir so wie bei @irrona
Da es bei dir auch die Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH ist , würde ich nun den Vertrag wegen Täuschung ( Lügen) des Werbers anfechten. Da er dir erklärte das es ein kostenloses Abo ist ,würde ich den Vertrag auch wegen Irrtum anfechten.

Zuerst würde ich der Mitteilung
Die Kündigung des Abo´s bestätigen wir ihnen hiermit zum Heft nr. 3 2014
widersprechen.
Du hast keine Kündigung geschickt. Ich würde noch einmal mitteilen, dass du keine Unterlagen vom Werber erhalten hast. Du hast nur einen Zettel unterschrieben wo deine Daten für ein kostenloses Probeabo stehen. Da es kostenlos ist, hat der Werber auch nicht nach deine Bankdaten gefragt. Mit der Unterschrift auf den zweiten Zettel hast du unterschrieben,
dass du dich nicht beschwerst , falls später mal jemand mit einem Werbevorschlag an deiner Tür klingelt. Hättest du Vertragsunterlagen erhalten, wären dir die Lügen des Werbers aufgefallen, dann hättest du auch sofort widerrufen. Somit hast du erst durch das Schreiben von der PVZ von dieser miesen Masche mit den Lügen des Werbers erfahren und auch erst mit dem Schreiben eine Widerrufbelehrung erhalten. Somit ist der Widerruf sehr wohl fristgerecht gewesen.Sollten sie weiterhin auf Zahlung bestehen wirst du Anzeige wegen versuchten Betrug erstatten.
Hilfsweise fechtest du den angeblichen Vertrag nun auch noch wegen der Lügen des Werbers wegen Täuschung an. Da du durch diese Lügen fest davon überzeugt warst ,dass es ist kostenlos ist , fechtest du den Vertrag auch wegen Irrtum an.

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Harald67

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Hallo zusammen, da bin ich 'mal wieder. Ich bin der Verfasser dieses Beitrages, der ja Dank Euch inzwischen weit über 430.000 Anklicker erhalten hat. Vielen Dank an dieses Forum!
Neue Geschichte und Frage meinerseits:
Mir hat jetzt eine Freundin erzählt, sie hätte über Telefon bereits letztes Jahr ein Abo bei der PVZ unterstellt bekommen. Ich habe daraufhin alle nach meiner Meinung notwendigen Schritte eingeleitet. Darunter jede Menge Einschreiben mit Rückschein an die von der PVZ beauftragte Anwaltskanzlei, an die PVZ selbst und auch an Phoenix-Inkasso, die wohl die Geldeintreiber in diesem "Trio-Infernale" darstellen.

Alles im Einzelnen zu schreiben wäre eine lange, lange Geschichte. Nur wurde sie (die Freundin) heute von Phoenix- Inkasso angerufen und es wurde ihr eine Ratenzahlung angeboten. Ich ging an den Apparat und sagte, dass das ganze strittig sei und sie nie ein Abo abgeschlossen hätte, und die entsprechenden Widersprüche bereits per Einschreiben mit Rückschein an die PVZ und auch Phoenix-Inkasso geschickt wurden. Darufhin die Mitarbeiterin der Phoenix-Inkasso: "Sie (eben die Freundin) hat bereits gleich zu Beginn des (angeblichen) Abos eine Rate überwiesen, damit sei das Abo rechtsgültig." Ob wir das vor Gericht klären müssten?

Jetzt meine Frage: Sie hatte damals aus Angst, ihrem Lebensgefährten ein angebliches Abo zu "gestehen" (das sie ja nie abgeschlossen hatte) tatsächlich eine Rate überwiesen- Ist das wirklich eine Abobestätigung? Ist damit dieser angebliche Vertrag (den es ja nicht gibt) rechtswirksam?:huh:
 

schnippewippe

New member
. Darufhin die Mitarbeiterin der Phoenix-Inkasso: "Sie (eben die Freundin) hat bereits gleich zu Beginn des (angeblichen) Abos eine Rate überwiesen, damit sei das Abo rechtsgültig." Ob wir das vor Gericht klären müssten?

Jetzt meine Frage: Sie hatte damals tatsächlich eine Rate überwiesen- Ist das wirklich eine Abobestätigung? Ist damit dieser angebliche Vertrag (den es ja nicht gibt) rechtswirksam?:huh:
Wenn sie keinen Vertrag haben wollte und nach erhalten der Rechnung usw. eine erste Zahlung leistete, ist das meiner Meinung nach keine Zustimmung zum Vertrag.
Denn sie war ja der Meinung das der Vertrag leider als abgeschlossen gilt.

Damit ist sie auch keine Ratenzahlung eingegangen. Dazu muss man erst eine Ratenzahlungsvereinbarung eingehen.
Beweis:
Alles im Einzelnen zu schreiben wäre eine lange, lange Geschichte. Nur wurde sie (die Freundin) heute von Phoenix- Inkasso angerufen und es wurde ihr eine Ratenzahlung angeboten.
Das würde ich hier auch geltend machen.

Bei Abo: Einmal bezahlt, immer bezahlen? | Diskussionsforum auf computerbetrug.de

Bezahlen ?
Juristen sind da ganz anderer Meinung - und machen Betroffenen Hoffnung.

“Das stimmt nicht. Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt” .....
Abofalle zweites Jahr
Ich habe für das erste Jahr gezahlt. Jetzt kommt eine Rechnung für das zweite Jahr. Was soll ich jetzt machen?

Haben Sie bereits für ein Jahr gezahlt und erhalten nun die Rechnung für das Folgejahr, zahlen Sie auf keinen Fall erneut.

Wird behauptet, Sie hätten mit der ersten Zahlung den Vertrag wirksam bestätigt ist das unsinnig und falsch.

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Vorsicht bei Ratenzahlung. Wer darauf eingeht muss auch zahlen. Der bestätigt damit einen gewollten Vertrag zu haben.

Um das mal zum Ende zu bringen ,würde ich Anzeige wegen versuchten Betrug erstatten und es denen mitteilen.

Wenn seriöse Inkassounternehm erfahren das ein Vertrag strittig ist, würden die auch nicht mehr fordern.



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Zuletzt bearbeitet:

Harald67

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Klasse, Schnippewippe (woher dieser Name auch immer abgeleitet wurde), dieses Forum ist wirklich ein Gewinn!!!
Da habe ich ja 'mal wieder ein bischen Material zum Stöbern.

...dann verstehe ich jetzt auch, weshalb die "Dame" von Phoenix-Inkasso plötzlich so patzig und unfreundlich wurde, als ich ihr Angebot einer Ratenzahlung dankend abgelehnt hatte.

Jetzt warte ich erst einmal wieder ab.
Vorerst nochmals vielen Dank,
Gruß,
Harald67
 

Morpheus

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@abercrombie77
das Problem ist, dass mit den weiteren Unterschriften bestätigt hast, dass du eine Durchschrift erhalten hast (und damit auch die Belehrung und die Widerrufserklärung). Also kannst du nur noch probieren wegen Betrugs da raus zu kommen
 

irrona

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Hallo Leute nochmal. Der Verlauf meiner Geschichte is wie folgt. Den Anschreibebrief wie hier steht, habe ich am letzten Montag mit kleinen Korrekturen abgeschickt, und seit etwa Mittwoch wird er mit dem Status "Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung bereitgelegt" an der Webseite der deutschen Post angezeigt. Bis jetzt habe ich keine Antwort von der Mellenthin mbH bekommen. Gleichzeitig habe ich die PVZ per E-Mail mit diesem Text angeschrieben, was mehr Ergebnisse gebracht hat. Weitere Korrespondenz hat den folgenden Inhalt:

PVZ schrieb:
Sehr geehrter Herr ...,

wie Sie uns mitteilen, haben Sie das Abonnement für den oben
genannten Titel fristgerecht widerrufen. Wir konnten ein
entsprechendes Dokument in unseren Unterlagen leider nicht
ermitteln.

Bitte lassen Sie uns einen schriftlichen Nachweis zukommen, aus
dem das Datum der Versendung Ihres Widerrufs ersichtlich ist
(Kopie des Einschreibebelegs, Übertragungsbericht von Telefax
oder E-Mail). Dann werden wir Ihr Anliegen selbstverständlich
noch einmal überprüfen. Ohne Nachweis können wir Ihren Widerruf
jedoch bedauerlicherweise nicht annehmen und müssen auf
Erfüllung des Vertrages bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ich schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte nochmal betonen, dass ich den angeblich bestehenden Vertrag über ein Abonnement grundsätzlich nicht widerrufe, sondern aufgrund einer Täuschung anfechte und damit auch der Behauptung widerspreche, einen Vertrag mit Ihnen oder mit der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH abgeschlossen zu haben. Den genauen Text der Anfechtung in Form eines eingescannten Exemplares sowie einen Nachweis mit dem Datum der Versendung können Sie dem Anhang dieser E-Mail entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
PVZ schrieb:
Sehr geehrter Herr ...,

wir danken für Ihre Mitteilung.

Leider erfolgte der Widerruf verspätet.
Die hierfür vom Gesetzgeber eingeräumte Widerrufsfrist beträgt
14 Tage nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung, welche sich
auf Ihrem Vertragsexemplar befindet.

Mit freundlichen Grüßen
Das letzte sieht nach einer vorgefertigten Antwort aus, die nichts damit zu tun hat, was ich geschrieben habe. Deswegen möchte ich jetzt wie folgt antworten:
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich schon mehrmals erklärt habe, wurde der angeblich bestehende Vertrag von mir grundsätzlich nicht widerrufen, sondern aufgrund einer Täuschung angefochten. Ich habe mit Ihnen sowie mit der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH keinen Vertrag abgeschlossen und besitze deswegen keine entsprechenden Unterlagen und kein Vertragsexemplar insbesondere.

Da Sie offensichtlich den Inhalt meiner E-Mails ignoriert haben, bitte ich Sie, mir zwecks Anzeige den angeblich bestehenden Vertrag mit dem Namen des entsprechenden Werbers zuschicken, der meine Daten für die Fälschung des Abonnements ausgenutzt hat. Wenn Sie mir bis dahin bestätigen, das Abonnement storniert sowie meine persönlichen Daten gelöscht zu haben, enthalte ich mich der Erstattung der Anzeige.

Sollten Sie trotz meiner Anfechtung mich mit Zeitschriften beliefern, liegen diese bei mir zur Abholung bereit. Sollten Sie mir Rechnungen ausstellen, werde ich diese nicht bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Ich wollte aber wieder fragen, ob die Antwort sprachlich und inhaltlich korrekt ist. Insbesondere bin ich mir nicht sicher bezüglich des Satzes "Wenn Sie mir bis dahin bestätigen..." Und macht es Sinn das wieder per E-Mail zu schicken oder sollte ich lieber wieder einen Einschreibebrief (diesmal aber an die PVZ) mit dem Text des ersten als Anlage schicken?
 

schnippewippe

New member
@irrona

Das letzte sieht nach einer vorgefertigten Antwort aus, die nichts damit zu tun hat, was ich geschrieben habe. :
Das sehe ich auch so. Ist aber nicht nur bei dir so.

Denn wenn man auf einer Anfechtung reagiert, gibt man ja auch zu, dass man davon Kenntnis hat.
Anfechtung des Vertrages
Fabian Frank, RA

Die Anfechtung kann zur Unwirksamkeit eines Vertrages führen. Eine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Geschieht dies und liegen die Voraussetzungen vor, so gilt der geschlossene Vertrag rückwirkend als von Anfang an nichtig. Ansprüche aus dem Vertrag werden somit ausgeschlossen.....................aus dem link
Ich würde es so schicken.
Wir konnten ein entsprechendes Dokument in unseren Unterlagen leider nicht ermitteln.
Also was denke ich dabei ?
Für sie ist eine solche E-mail nicht eingetroffen. Ausserdem hat man eh vor Gericht Probleme mit E-mails wie wir sie verschicken.

einfache E-Mails
http://www.anwaltscontor.de/beweiskraft-von-emails/
Liegt keine nach Signaturgesetz signierte E-Mail vor, so ist der Anwendungsbereich des § 371a ZPO nicht eröffnet. Mangels vergleichbarer technischer Authentizität der nicht signierten E-Mail, scheidet auch eine analoge Anwendung aus, denn der Gesetzgeber hat eben der „einfachen“ E-Mail gerade nicht den erhöhten Beweiswert einer Privaturkunde eingeräumt. Auch gilt der Ausdruck einer „einfachen“ E-Mail nicht als Privaturkunde im Sinne der ZPO gilt, denn gemäß § 416 ZPO ist für die Einordnung als Privaturkunde die Unterschrift des Ausstellers erforderlich. Weiter lässt die E-Mail-Datei aus Sicht von technischen Sachverständigen nur wenige Rückschlüsse auf Authentizität von Absender, Inhalt und tatsächlichem Empfang der E-Mail zu..........................mehr darüber im link
Um Ruhe zu bekommen hatte ich meiner Tochter damals vorgeschlagen es auch hier per Einschreiben / Einwurf zu schicken. Auch das kannst du auf der Postseite dir ausdrucken.

Ich will nicht damit sagen, dass es nach 20 Jahre dieser Masche an Verträge zu kommen ,es auf einmal bis vor Gericht geht. Sie wissen ja am besten wie es mit den Drückerkolonnen läuft. Aber ich werde es immer so mitteilen ,wie ich als Laie denke, dass ich für den Ernstfall alles getan habe.

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Zuletzt bearbeitet:

irrona

New member
schnippewippe
OK. Vielen Dank. Morgen schicke ich noch einen Einschreibebrief.
Also was denke ich dabei ?
Für sie ist eine solche E-mail nicht eingetroffen.
Ne. Es geht gerade um den Einschreibebrief. Es ist doch klar, dass die PVZ den nicht ermitteln konnte, da ich den Brief an die Mellenthin mbH geschickt habe.
 

bountybay

New member
Hallo zusammen,

ich bin leider heute am Stuttgarter Bahnhof hereingefallen.
Dummerweise habe ich sogar meine Bankverbindung herausgegeben, und beide Zettel unterschrieben.

Kamen mir natürlich mit irgendwelchen Hilfsprogrammen, ich hatte den Kopf grade ganz woanders und es kam mir sinnvoll vor... naja. Habs schon 5 Minuten später im Zug bereut als ich mir den Durchschlag durchgelesen hab.

Da ich natürlich kein Interesse an einer Hörzu hab, würde ich das logischerweise gerne sofort widerrufen, wozu ich laut Durchschlag ja noch 14 Tage Zeit habe (zum Glück hab ichs heute gemerkt...).

Meine Fragen:
1. Der Durchschlag nennt eine Mail als mögliche Widerrufsmethode - wenn ich mir die Antworten in diesem Thread so anschaue ist das aber nicht zu empfehlen?
(Könnte mir halt eventuell das Geld für das Einschreiben mit Rückschein sparen :eek:)

2. An wen schicke ich den Widerruf? Der Durchschlag nennt mir die Münchner Addresse von VSR (Kistlerhofstr. 170), aber wenn ich mir den Thread so anschaue scheint Post an PVZ allgemein nötig oder zumindest erfolgreicher zu sein? (Also sollte ich an beide schreiben, nicht nur an VSR?)

Vielen Dank schonmal für die Mühe :)
 

schnippewippe

New member
Ich würde es nicht nur per E-mail schicken . Ich würde es auch per Einschreiben mit Einwuf schicken. Man hat ja den Vertrag nun mal unterschrieben.Emails wie wir sie verschicken , werden nun mal bei Gericht kaum als Beweis anerkannt.Und wer weiss ob die E-mail da ankommt :whistle:

Da es gerade passiert ist, würde ich es hier "" Münchner Addresse von VSR (Kistlerhofstr. 170),""hin schicken. Von hier bekommt die PVZ später zur Betreuung des Abos die Unterlagen zugesandt.
Da fast alle User erst beim Schreiben von der PVZ erfahren was los ist , schreiben auch fast alle User hier gleich an die PVZ.
Bei Dir würde ich erst mal abwarten ob sie dich von der PVZ anschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:

bountybay

New member
Vielen Dank! :)

...wie Beweise ich eigentlich, WAS ich der VSR geschickt habe? Ich habe dann zwar die Bestätigung der Annahme meines Schreibens durch Rückschein, aber was drin stand, da könnten die doch im Prinzip auch alles mögliche behaupten?

Danke dir für dein Engagement hier :)
 

schnippewippe

New member
Du hast ja bestimmt einen guten Freund der bereit ist mit dir zur Post zu gegen.
Du machst vom Schreiben eine Kopie. lässt deinen Freund darauf bestätigen , dass er den Brief gelesen hat und den Brief dann sofort mit dir zusammen in den Briefumschlag gab.Das der Umschlag verschlossen wurde und ihr beide den Brief dann sofort zur Post gebracht habt wo ihr dann den Brief am Schalter überreicht habt.
 

die-sandra

New member
Hallo,

ich hab viele Beiträge gelesen, mein Problem spiegelt sich auch in vielen der hier geschilderten Erfahrungen mit dieser "Firma" wieder. Ich wurde im August letzten Jahres in der Fußgängerzone angequatscht von einem (leider gut aussehendem) jungen Mann, der mit mir eine Verbraucherumfrage starten wollte bezüglich des Leseverhaltens junger Leute. Er hat mir einige Fragen gestellt und mir zum Dank eine Zeitschrift zum Probelesen angeboten. Erst habe ich versucht, das abzuwimmeln, mit der Begründung, dass ich Zeitschirften, die ich lesen möchte, nach bestimmten Themen auswähle und mich nicht immer jede Ausgabe von welcher Zeitschrift auch immer interessiert. Er hat mich dann solange bequatscht, bis ich gesagt hab "gut, gegen eine Probezeitschrift vom Stern spricht ja nichts." Er meinte dann noch, dass es ja nur eine einmalige Lieferung wär und diese ja auch Kostenlos ist. Ich sollte dann zur Bestätigung, dass meine Angaben korrekt sind einen kleinen gelben Zettel unterschreiben, welcher für mich keinerlei Bedeutung hat. Ich habe diesen Zettel auch direkt entsorgt (ich weiß, sehr dumm). Es gingen dann ungefähr 4 Wochen ins Land und ich hab an diese Aktion keinen Gedanken mehr verschwendet, von der Zeitschrift bis dato auch weit und breit nichts zusehen. Dann flatterte ein Brief ins Haus, dass sich die Firma PVZ (von der ich vorher nie etwas gehört habe) bedanken würde für das abgeschlossene Abo bla bla (der Inhalt dieses Briefes wurde hier schon das ein oder andere mal geschrieben). Ich habe mich an den Verbraucherschutz gewandt und mir wurde gesagt der Vertrag ist Rechtswidrig und ich habe Tipps bekommen, wie ich mich verhalten soll. Ich hab daraufhin eine Email geschrieben, dass ich keinen Vertrag abgeschlossen habe, dass mir die Unterschrift unter Vortäuschen falscher Tatsachen und Unwahrheiten entlockt wurde und ich weder Geld zahle, noch eine Zeitschrift bekommen möchte. Es kam promt eine Antwort, dass die Widerrufsfrist abgelaufen wäre bla bla...alles hier schon gelesen...mir wurde sogar eine Kopie des gelben Zettels geschickt wo meine Unterschrift zu Lesen war mit dem Hinweis, der Vertrag sei Rechtskräftig und sie würden die Kündigung zum 08/2014 anerkennen (oder so ähnlich). Ich hab auch darauf geantwortet, dass ich die Unterschrift geleistet habe um meine Angaben auf die gestellten Fragen zu bestätigen, dass nichts daran ändere, dass mir die Unterschrift unter falschen Tatsachen entlockt wurde. Auch das wurde niedergeschmettert, weil ich ja den scheiß unterschrieben habe. Ich habe es darauf beruhen lassen und mir vorgenommen, auf nichts mehr zu reagieren.

Meine Frage, ist das überhaupt schlau? Bis Ende letztes Jahr wurde mir die Zeitschrift monatlich zugeschickt, seit Januar ist die Sendung von denen Eingestellt aufgrund der nicht eingehenden Zahlung. Heute habe ich dann, nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung von denen, einen Brief von dem Anwalt Dr. Johannes Knorz erhalten, mit der Aufforderung sofort 221,nochwas Euro zu zahlen.

Wenn ich auch das ignoriere, was habe ich im schlimmsten Fall zu befürchten?:sad:

LG, Sandra
 
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