Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Und weswegen? :whistle: Täuschung ist ersteinmal keine Straftat.
Das sehe ich etwas anders. Der User hat vor 2 Monaten den Vertrag angefochten.
Ich habe mich auf die Täuschung berufen.
Der User hat vor 2 Monaten den Vertrag angefochten.
Und?Der Vertrag ist aus der Sicht des Anfechtenden unwirksam.
Die Gegenpartei muß die Anfechtung doch nicht annehmen,sie kann weiterhin auf die Erfüllung des Vertrages bestehen.
Aus dem grund habe ich geschrieben:
Ich würde der Kanzlei formlos mitteilen das die Forderung strittig ist.
Eine Anfechtung besagt zwar:
§ 142 BGB Wirkung der Anfechtung
(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.
(2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.


In diesem Fall ist die Gegenpartei anderer Meinung und hat ein Anwaltsbüro zur Betreibung eingeschaltet.

Wenn ich dem Anwaltsbüro mitteile das ich 1. die Forderung strittig gestellt habe,und 2. den Vertrag angefochten habe,bleibt dem "Gläubiger" nur die Klage.

Fazit,einen Vertrag anfechten heisst nicht das ich automatisch raus bin.
Das letzte Wort hat dann im schlimmsten Fall ein Richter.
 

Zolo

New member
So, ich werde dann dem Anwaltsbüro mitteilen, dass die Forderung strittig ist und ich den Vertrag angefochten habe.

Das ganze geht schriftlich per Einschreiben raus. Dann hab ich innerhalb der 10 Tage Frist - die Rechnung zu zahlen - gehandelt.

Anmerkung: Immer noch keinen Beweis außer meiner Aussage...
Hoffnung: Die Methoden sind bekannt, sowohl bei der VBZ als auch bei den Richtern und der Öffentlichkeit.

Und wenn ich das dem Video richtig entnommen habe, dann kommt bei mir erst ein Gerichtsverfahren bevor eine Zwangsvollstreckung drohen würde?

Dann müssen sie klagen und zwar vor Gericht! Und da würden dann die ganzen Methoden und Opfer zu Tage gefördert...

Die Brieffreundschaft wird fortgeführt...

So long,

Zolo ;)
 

ohne_name87

New member
Hallo,
Ich bin auch auf diesen Abo reingefallen :( Als ich bemerkt habe, dass sie geld von meinem Konto abbuchen, habe ich mein Konto für die sperren lassen und habe einen Brief geschrieben, den ich hier im Forum gefunden habe. Daraufhin haben die mir die Kündigung mit Heft 41/2013 bestätigt. Auf meine E-Mail das ich das nicht akzeptiere kam auch keine wirkliche Antwort nur wieder das selbe. Bei der Polizei sagte man mir, das ich nicht stafrechtlich gegen die vorgehen kann :( Und mir wurde geraten kein Geld zu zahlen und die Mahnungen ( hab schon 1 bekommen) zu ignorien und wieder einen Brief zu schreiben in dem ich sage das ich nix bezahle und die Zeitungen nicht benutzen werden....
Was habt ihr denn dann weiter gemacht? Soll cih das so machen? Hilft mir das? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten :(
 

schnippewippe

New member
Wenn du das von mir eingestellte Video ansiehst ,weisst du das was zu machen ist.
Was Besseres als dieses Video kann man doch gar nicht einstellen. :sad::sad::sad::sad:
Hast du alles per E-mail geschrieben ? Dann würde ich das mit Einschreiben per Rückantwort nachholen. Würde aber nicht vergessen, dass ich den Widerruf auch schon am......per E-mail geschickt habe. Das ich der Mitteilung in Ihrer Antwort """die Kündigung mit Heft 41/2013 """ widerspreche.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Anmerkung: Immer noch keinen Beweis außer meiner Aussage...
Hoffnung: Die Methoden sind bekannt, sowohl bei der VBZ als auch bei den Richtern und der Öffentlichkeit.

Und wenn ich das dem Video richtig entnommen habe, dann kommt bei mir erst ein Gerichtsverfahren bevor eine Zwangsvollstreckung drohen würde?

Dann müssen sie klagen und zwar vor Gericht! Und da würden dann die ganzen Methoden und Opfer zu Tage gefördert...

Die Brieffreundschaft wird fortgeführt...

So long,

Zolo ;)
Bis jetzt ist in den 20 Jahren dieser Abzocke noch kein Urteil bekannt geworden.
 

Zolo

New member
An ohne name87!

Dir geht es genau wie mir. Nur, dass ich schon zwei Monate weiter bin.

Sehr wahrscheinlich wird dir nach deiner Anfechtung eine Kopie deines Vertrages zugesandt mit Bitte um Erklärung des Sachverhaltes und
wenn du darauf nicht reagierst, wird ein Anwaltsbüro aus Karlsruhe dir schreiben mit Aufforderung innerhalb der nächsten 10 Tage zu zahlen.

So erging es mir. Ich schreibe dem Anwaltsbüro am Montag, per Einschreiben, dass die Forderung strittig ist und der Vertrag von mir vor zwei Monaten bereits angefochten wurde.

Danach werden sie vermutlich ein Inkasso-Unternehmen einschalten und mit Zwangsvollstreckung drohen. Aber wo kein Gerichtsverfahren, da keine Zwangsvollstreckung.

Wenn du es noch nicht gemacht hast, dann wende dich an dein VBZ Stelle und hoffe auf bessere Beratung als ich sie bekommen habe...

So long,

Zolo ;)
 

schnippewippe

New member
Hier noch mal ein Video über diese Abzocke. Solltet ihr Euch auch ansehen.
Alte Masche in neuem Gewand - ML Mona Lisa - ZDFmediathek - ZDF Mediathek

Abo-Abzocke im neuen Gewand
Für Zeitschriften zahlen statt Hilfe leisten
Die Masche ist neu, aber das Ziel ist das gleiche: Geld abzocken. Immer wieder werden vor allem junge Menschen auf der Straße angesprochen: Ob sie nicht Lust hätten, jungen Arbeitslosen zu helfen? Diese müssten angeblich als Zeitungsboten getestet werden. Für die Mühe bekäme man Zeitschriften seiner Wahl, für zwei Monate gratis. Man müsse nur seine Adresse herausgeben und unterschreiben................weiter im link
 

Zolo

New member
Es ist Montag!

Und so sieht mein Schreiben aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich Ihres Schreibens vom (...), teile ich Ihnen mit, dass die Forderung strittig ist.
Der Vertrag wurde von mir bereits am (...) wegen arglistiger Täuschung angefochten.

Mit freundlichen Grüßen


Soll ich das so lassen? Soll ich etwas ergänzen oder weglassen?

So long,

Zolo ;)
 

luisa_g

New member
Hallo ihr Lieben,

ich war gerade auf der Post und habe mein zweites Schreiben abgeschickt, natürlich per Einschreiben. Habe deinen Rat, schippewippe, befolgt, und ihnen gesagt, dass ich die Unterlagen am 19. August zum ersten Mal gesehen habe und deswegen sowohl beim letzten als auch dieses Mal fristgerecht widerspreche. Ich habe auch geschrieben, dass ich bezweifle, dass weder Name noch Vorgehensweise des Werbers denen nicht bekannt ist, und auch, dass ich WEISS, dass ich nicht die einzige bin, die auf den Sche*ß reingefallen ist (letzteres natürlich nicht wortwörtlich, zumindest ICH will in der Sache höflich und seriös bleiben, wenn's schon die Gegenpartei nicht tut.. grummel).

Ich hab von denen im Laufe der letzten Tage eine Bestätigung der Kündigung zum Jahr 2012 bekommen, dass ich nicht lache.. habe gesagt, dass ich diese ablehne, noch mal die sofortige Auflösung des Vertrags gefordert und mit Anzeige gegen den Werber, dessen Namen ich ja jetzt dank denen habe, und die PVZ gedroht. Ich lass mich nicht unterkriegen, auch wenn ich Angst habe und jeden Tag mit zitternden Knien zum Briefkasten gehe, weil ich eine Inkassoforderung oder Post vom Anwalt erwarte, aber das ist ja, wie ich hier gerade lese, auch nichts, das mich unbedingt in Probleme bringen MUSS. Nur, damit ich das richtig verstehe - wenn ich nicht einknicke, MÜSSEN die vor Gericht ziehen, richtig? Wenn du sagst, dass das in 20 Jahren nicht passiert ist, dann glaube ich dir das mal.. aber bleibt diese Anzeige bzw. die Forderung des Inkasso-Unternehmens gegen mich irgendwo bestehen und kann mir das später Probleme bereiten (ich spiel da auf Schufa-Auskunft und Führungszeugnis an)? Und wenn sie doch gegen mich klagen, wie hoch stehen die Chancen, dass ich dazu verknackt werde, den Mist zu berappen?

Ich fliege am 05. September für zwei Wochen in den Urlaub und dieser Mist hat mir die ganze Vorfreude verdorben.. mal gucken, was im Briefkasten liegt, wenn ich wieder nach Hause komme. Ich bin ja schon gespannt :getlost:

Ich will euch noch mal ganz herzlich für eure Hilfe bis hierher danken :wub:
 

Orhan

New member
:D
Ich würde auch nichts weiter schreiben. Das haste ja schon vorher im Brief gemacht.
Ich hab denen geantwortet und das hier geschrieben:

da mein Wiederruf nichg anerkannt wurde, fechte ich nun den Vertrag an.

Ich fechte daher eine etwa in meiner Unterschrift zu sehende Willenserklärung im Vertrag nach §119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums und auch nach §123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung an.

Somit besteht kein Vertrag mehr.

und als antwort bekam ich das hier:

ihrer aussage bezüglich des Vertrages stimmen mit unseren Liefervereinbarungen nicht überein. Wir möchten sie darauf hinweisen, dass mündliche Nebenabreden von diesem Bestellvertrag ausgeschlossen sind. Sollten ihnen jedoch UNterlagen vorliegen, bitten wir um Zusendung des Bescheides.



Was kann ich oder soll ich jetzt machen?
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
ihrer aussage bezüglich des Vertrages stimmen mit unseren Liefervereinbarungen nicht überein. Wir möchten sie darauf hinweisen, dass mündliche Nebenabreden von diesem Bestellvertrag ausgeschlossen sind. Sollten ihnen jedoch UNterlagen vorliegen, bitten wir um Zusendung des Bescheides.
Die vergessen immer,auch wenn der Beweis oft schwierig ist,bei Verträgen gilt auch das gesprochene Wort.
Was kann ich oder soll ich jetzt machen?
Schreibe denen formlos das du jegliche Zahlung verweigerst und das sie die Zeitschriften bitte wieder abholen sollen.
Sollten die der Meinung sein das ein Vertrag besteht,dann möge man die Durchsetzung über ein Gerichtsverfahren veranlassen.
 

Laurencia

New member
Hallo,

wir (mein Freund und ich) wurden vor gut 2 Wochen in Aachen auch angequatscht. Wir sollten Kinder testen, ob sie die Zeitschriften auch wirklich austragen etc.. Wir hörten uns alles geduldig an, unsere Daten wurden aufgenommen.
Als sie uns erklärt haben, dass unsere Schufa-Daten abgefragt werden sollten 'denn Schuldnern wollen wir nichts schenken' wurden wir skeptisch und sind ohne zu unterschreiben gegangen.
Tja, heute bereue ich, dass ich den ausgefüllten Zettel nicht mitgenommen habe. Denn heute kam ein Schreiben, dass wir ein Abo der Hörzu abgeschlossen haben.
Eben habe ich mit einer Dame der PVZ telefoniert, diese sagte uns, dass ihnen Unterschriften von uns vorliegen. (Was ja nicht sein kann)
Uns wird jetzt ein Duplikat davon zugeschickt.

Ich gehe ja mal davon aus, dass die Unterschriften stark von den unseren abweichen.. was mache ich jetzt, wie komme ich am Besten raus? Meinen Personalausweis haben die gesehen, ich hoffe die haben die Unterschrift nicht zu gut gefälscht. Von meinem Freund haben die keinen Anhaltspunkt einer Unterschrift.

Hilfe!
Viele Grüße
 

Laurencia

New member
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Beweissicher heißt Einschreiben mit Rückschein? Was schreibe ich da rein, muss ich eine Kopie vom Personalausweis beilegen?

Und gegen wen erstatte ich die Anzeige?
 

schnippewippe

New member
Ich würde der PVZ mitteilen das es keine Unterschrift zum Vertrag gibt und du sofort eine Kopie des Vertrages bekommen möchtest.
Wenn es da eine Unterschrift gibt, würde ich zur Polizei gehen. Da steht ja die Firma und der Werber drauf. Gegen die würde ich Anzeige erstatten.

Von der Anzeige eine Kopie machen und an die PVZ schicken. Per Einschreiben mit Rückantwort.
 

Orhan

New member
Die vergessen immer,auch wenn der Beweis oft schwierig ist,bei Verträgen gilt auch das gesprochene Wort.

Schreibe denen formlos das du jegliche Zahlung verweigerst und das sie die Zeitschriften bitte wieder abholen sollen.
Sollten die der Meinung sein das ein Vertrag besteht,dann möge man die Durchsetzung über ein Gerichtsverfahren veranlassen.
Ok was ist wenn die ein verfahren einleiten?
 

Sonnenblume1

New member
Hallo zusammen,
bin neu hier und auch (bzw. mein Vater) auf die Abzocke reingefallen. Bei uns war es auch die Version, mit der Reise. Mein Vater wurde auf der Strasse angesprochen, er könne eine Reise gewinnen. Er hat seinen Namen, Adresse und Telefonnummer rausgegeben, zwecks Benachrichtigung. Wenig später folgte der Anruf einer "netten" Dame, er habe die Reise gewonnen, und zusätzlich eine Gratiszeitung, die er erstmal zur Probe zugeschickt bekäme. Dann folgte vorgestern (06.09.11) das Schreiben der "Werbeargentur Dorscher/Urbanski Gbr" (Datum 31.08.11) , in dem er als neuer Kunde "begrüsst" wurde mit einem Abo der TV-Spielfilm für zunächsst 12 Monate; incl. 2 Reisegutscheinen (keine gewonnene Reise und ein Wechselgutschein für "frei Haus Energy"). Wir haben sofort gestern einen Widerruf an die Werbeargentur per Einschreiben/Rückschein rausgeschickt, und auch die Gutscheine zur Entlastung in den Umschlag gelegt. Mein Vater hat auch nichts unterschrieben, sie hatten Ihn nur am Telefon, wo er sagte, sie können das ja mal schicken (Zeitschriftenproben) aber er wolle voererst kein richtiges Abonnement eingehen.

Auf der Rückseite des Anschreibens gibt es noch die Widerrufsbelehrung (Zitat):
"Sie können Ihre Bestellung innerhalb von einem Monat o. Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der ersten Zusendung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artickel 246 § 2 i.V.m. "1 Abs.1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufspflicht genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Werbeagentur Dorschner/Urbanski, Abt. RAN, Hiltdorferstr. 10 Gbr, 40764 Langenfeld".

Ich habe das Schreiben (Widerruf) gesacannt und zur Kenntnisnahme auch per E-Mail an die info@pvz.de geschickt (Dienstleister).

Was das so ok, oder habe ich etwas vergessen? Merkfürdig finde ich den Passus, dass die Widerrufsfrist nach Erhalt dieser Belehrung (also am 06.09.11) beginnt, aber nicht vor Eingang der Ersten Zusendung. Habe ich den Widerruf zu früh geschickt? Hätte ich warten müssen, bis eine Zeitung kommt (diese erscheint erst am 30.09.11 - da ist der Monat doch schon um?!). Ich blicke das nicht mehr....

Hat jemand einen Rat für mich ob ich noch etwas tun kann oder soll???
:confused:

Der Hammer ist noch, dass die Lieferung exakt "unserem Verkaufsgespäch" erfolge, was man innerhalb der nächsten 4 Wochen unter der E-Mailadresse voice@datserv.net anfordern könne!
Bin total verwirrt! Hoffentlich weiss jemand Rat! Vielen Dank schon mal!
 
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