De kleine Eisbeer
Super-Moderator
Ich habe mich auf die Täuschung berufen.Und weswegen? Täuschung ist ersteinmal keine Straftat.
Das sehe ich etwas anders. Der User hat vor 2 Monaten den Vertrag angefochten.
Und?Der Vertrag ist aus der Sicht des Anfechtenden unwirksam.Der User hat vor 2 Monaten den Vertrag angefochten.
Die Gegenpartei muß die Anfechtung doch nicht annehmen,sie kann weiterhin auf die Erfüllung des Vertrages bestehen.
Aus dem grund habe ich geschrieben:
Eine Anfechtung besagt zwar:Ich würde der Kanzlei formlos mitteilen das die Forderung strittig ist.
§ 142 BGB Wirkung der Anfechtung
(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.
(2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.
In diesem Fall ist die Gegenpartei anderer Meinung und hat ein Anwaltsbüro zur Betreibung eingeschaltet.
Wenn ich dem Anwaltsbüro mitteile das ich 1. die Forderung strittig gestellt habe,und 2. den Vertrag angefochten habe,bleibt dem "Gläubiger" nur die Klage.
Fazit,einen Vertrag anfechten heisst nicht das ich automatisch raus bin.
Das letzte Wort hat dann im schlimmsten Fall ein Richter.