Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

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§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums

§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

Ich würde wie du schon geschrieben hast die Anfechtung schicken. Würde genau schildern wie du belogen wurdest.

Hab dann dort angerufen und ne Tussi am Tel meinte "können Sie nicht lesen? Es ist immer wieder dasselbe!"
Wann bekommt ihr denn den Vertrag zum durchlesen ???? Wenn ich mir die Videos ansehe ,doch wohl erst nach Vertragsabschluss. Warum wohl?
Würde man den Vertrag sofort in die Hand bekommen , könnte einen ja der Schwindel auffallen. Denn mir würde die Widerrufbelehrung seltsam vorkommen.
Aber so lullen sie einen mit ihren Lügen voll und man glaubt es , dass es gratis ist. Da schaut sich ja keiner mehr den Zettel an.
Wird ja auch oft mitgeteilt, dass die Werber den """ Kunden """ auch noch sagten, sie könnten den Zettel auch wegwerfen.
Die PVZ kann nach 20 Jahren des Treibens dieser Abzocke, wirklich nicht mehr sagen, sie wissen nichts davon .
 

Yves1706

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@ schnippewippe, vielen lieben Dank für Deine Antwort! Du hast mir grad sehr geholfen und ein paar sehr gute Argumente gebracht, die ich auf jeden Fall mit anbringen werde in meinen Brief an diese Deppen.
Aber wie ists eigentlich wegen der Adresse? Muss ich meine Aufforderung zur Stornierung des Vertrages nach München an den Verlag selbst schicken oder nach Stockelsdorf an die PVZ? Denn in dem Vertrag stand ganz winzig, dass man sich wohl an die Münchner Adresse wenden soll, wenn man zurücktreten will.
Oder ich schreib am besten an beide, da bin ich dann wohl auf der sichersten Seite :)

Nochmal vielen lieben Dank!!!! Bin echt gespannt, was da rauskommt. Werd hier auf jeden Fall die Antwort posten.

Liebe Grüße
 

Yves1706

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Das ist auch so meine Befürchtung. Also lieber an beide Adressen schreiben und beide gleich drauf aufmerksam machen, dass jeweils der andre auch den Brief bekommen hat :p dann dürfte nichts schief gehen. Lieber geb ich bissel mehr für 2 Einschreiben mit Rückschein aus als 1 Jahr den Müll zu bezahlen.
 

Kassia

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Hallo,

auch ich bin in die Falle getappt... Vor ca. 3 bis 4 wochen sprach mich ein junger Herr auf der Straße vor einem Einkaufsmarkt an, ob ich Interesse hätte, kostenlos Lotto zu spielen. Ich müsste nur meine Adresse geben und mir würde dann der Lottoschein kostenlos zugeschickt werden. Ich fragte, aus welchem Grund sie etwas zu verschenken hätten. Die Antwort war: "Ach es ist nur deswegen, um das Lotto bekannter zu machen". Ich gab also meine Adresse und sah auf den Schein, den er da ausfüllte und fand oberhalb verschiedene Zeitungen aufgelistet. Er hatte dabei nichts angekreuzt. Ich fragte ihn, ob ich denn dann ein Zeitungsabo an der Backe hätte, wenn ich das mache. Da kam er mir frech: "Nein, denn dazu hätte ich ja Ihre Bankverbindung gebraucht.". So gutgläubig wie ich war :ermm: hab ich den Wisch unterschrieben. Ich hab dabei jedoch nichts schriftliches wie Durchschlag usw. bekommen. Ich hatte somit keine Adresse, wo ich hätte widerrufen können innerhalb von 2 Wochen. Letzte Woche kam dann ein Schreiben, dass sie sich freuen mich als Leser der Zeitschrift "Gala" begrüßen zu dürfen. Meinen "Gutschein zum Glück" würde ich nach Ausgleich der ersten Rechnung erhalten.

Nun, ich widerruf das ganze beim Direktvorteil und der PVZ, mit der Erklärung, wie der Vertrag zustande gekommen ist und unter Drohung einer Anzeige. Weiterhin schrieb ich hinein, dass ich die Zeitung sofort zurücksenden würde (am 27.10. soll die erste erscheinen), die hier ankommt. Heute bekam ich die Antwort von der PVZ, dass der Widerruf verspätet erfolgte und sie mir somit nur eine Kündigung zum Heft 44 2012 bestätigen können.

Desweiteren wurde gemeint, dass

"Ihre Aussagen bezüglich des Vertrages stimmen mit unserer Liefervereinbarung nicht überein. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mündliche Nebenabreden von diesem Bestellvertrag ausgeschlossen sind. Sollten Ihnen jedoch Unterlagen vorliegen, in denen Ihre Aussagen schriftlich festgehalten wurden, bitten wir um Zusendung des Bescheides. Für Ihre Bemühung zur Klärung des Sachverhaltes bedanken wir uns im Voraus."

Tja, nun hab ich ja keinerlei schriftliches... Kann nichts nachweisen, dass da kein Kreuz an einer Zeitschrift war, als ich das unterschrieb. Was soll ich jetzt nur tun? Ich seh mich momentan grad echt in einer Zwickmühle. Das Geld für das Abo habe ich nicht und davon ganz abgesehen, würde ich mir niemals sowas wie die Gala zulegen. Eine Anzeige würde auch nichts bringen, da ich ja nichts nachzuweisen habe :mad:. Was soll ich machen, wenn die Zeitung im Briefkasten ist? Zurückschicken?

Ich würde mich sehr über einen Tipp von euch freuen, bin im Moment ziemlich verzweifelt wegen dem ganzen. Vielen Dank für eure Mühe.

Lg Kassia
 

schnippewippe

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Erst einmal würde ich dem hier """"""""dass der Widerruf verspätet erfolgte und sie mir somit nur eine Kündigung zum Heft 44 2012 bestätigen können. """"""""" widersprechen.
Was ich machen würde:
Wenn ich keine Unterlagen erhalten habe würde ich auch dabei bleiben !!!!
Würde das noch einmal mitteilen. Würde auch mitteilen, dass es für mich keinen Grund gab nach den Unterlagen zu fragen. Sollte ja alles gratis sein.
Aber nun würde ich sie auffordern , mir die vorenthalten Unterlagen Zwecks Anzeige zu schicken.
Da ich keine Unterlagen bekam gab es auch keine Widerrufsbelehrung.Somit hat meine Widerrufsfrist auch noch nicht begonnen. Somit war mein Widerruf fristgerecht.
Da die aber meinen Widerruf nicht anerkennen, würde ich den Vertrag nun auch noch hilfsweise wegen Irrtum anfechten hervorgerufen durch die Lügen der Werber . Darum würde ich den Vertrag auch noch wegen Täuschung anfechten.

§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums

§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

Das was bei dir im Post steht haben viele User bekommen. Ist ein Standart Text.
 

Yves1706

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Ohje...das wird hier immer besser.....also ich habe soeben einen Brief verfasst an diese Idioten, den ich hier gerne veröffentlichen würde. Vielleicht kann der den Einen oder Anderen ein wenig weiterhelfen. Nur weiss ich nicht, ob das hier erlaubt ist.
Der ist gepfeffert geschrieben mit dem Hinweis auf diverse Paragraphen (danke nochmal an Schnippewippe) und ausführlicher Beschreibung, wie dieser Betrug zustande kam. Ich hatte zum Glück 2 Zeugen dabei und umliegende Geschäfte (es war vorm Kaufmarkt bei mir in Dresden, da standen diese Deppen direkt vorm Takko, gegenüber ein Bäcker und Fleischer) haben das auch mitbekommen und diese könnten auch alles vezeugen. Also von daher.

Darf man hier Briefe veröffentlichen? Wäre super, vielleicht hilft das hier ein wenig weiter
 

schnippewippe

New member
Nun ja --- Wenn ich hier das ein oder andere Wort bei dir lese, füchte ich, dass es mit dem Brief hier nicht so wirklich gut geht, :laugh:

Wenn es keine fremden Briefe sind. Aber bitte denke daran !!!!!! Keine bösen Worte :whistle:
 

Yves1706

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Betreff: Stornierung meines Vertrages

Kundennummer: XY


Werte Damen und Herren,

mich haben am 21.09.2011 zwei junge Damen angesprochen, die mir in Ihrem Auftrag 4 Zeitschriften KOSTENLOS angeboten haben. Sie schilderten mir, dass dies Probezeitungen sein sollten, OHNE dass ein Abo dranhängt, da sonst laut Aussage der beiden Damen meine Bankverbindung hätte angegeben werden müssen. Sie versicherten mir mehrmals auf meine Nachfrage, dass dies wirklich nur bei diesen 4 kostenlosen Zeitungen bleiben sollte und danach erlischt.
Unter diesem Vorwand erschlichen sie sich von mir eine Unterschrift. Für dieses Verhalten gibt es 2 Zeugen, die dabei waren.
Erst nach dieser Unterschrift hab ich einen Zettel mit der Widerrufsbelehrung erhalten.
In dieser Widerrufsbelehrung habe ich keine Kontaktdaten gefunden, um eventuelle Fragen klären zu können.
Daraufhin habe ich es erst einmal dabei belassen und vertraute darauf, dass die beiden jungen Damen die Wahrheit sprachen.

Nun musste ich heute, den 26.10.2011, feststellen, dass dies nicht der Fall war. Deshalb habe ich Ihre im Brief unten stehende Hotline angerufen, um den Sachverhalt zu klären.
Ihre überaus freundliche Mitarbeiterin fragte mich dann, ob ich nicht lesen könnte, das Alphabet nicht beherrschte um Buchstaben aneinander zu reihen und es wäre immer wieder dasselbe mit den Anrufern. Schließlich legte sie ohne Vorwarnung das Telefon zur Seite und unterhielt sich mit einer Kollegin und wartete solange bis ich auflegte.
Ich danke für das überaus freundliche Gespräch mit dieser sympathischen Telefonistin und sollte Ihnen dafür die Kosten in Rechnung stellen!

Somit möchte ich diesen Sachverhalt mit diesem Schreiben klären und fordere die sofortige Stornierung des Vertrages, Kundennummer: XY, mit einer schriftlichen Bestätigung binnen 14 Tagen.


Anderen Falls erstatte ich Anzeige nach:


§119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


und nach:


§123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

sowie eine Anzeige wegen Unterstellung und Beleidigung.

Ferner trete ich mit diesem Fall an die Öffentlichkeit.



Hochachtungsvoll
 

Yves1706

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Ich hoffe das ist in Ordnung! Ich habe solche Worte in meinem Brief definitiv nicht verwendet. Ich habe ziemlich viel und ausführlich geschrieben, damit es auch so verstanden wird, wie es sich zugetragen hat. Ich hoffe sehr, dass ich mit diesem Brief Erfolg habe und wünsche mir, dass ich damit vielleicht dem einen oder anderen ein kleines bisschen helfen kann.
Und ich hoffe natürlich, dass die Veröffentlichung hier OK ist.
 

Yves1706

New member
Naja, weil ich diverse Schimpfworte nicht benutzt habe, sonst bekomme ich vllt. noch Ärger^^ Aber es geht ums Prinzip in dem Brief. Ich glaube mehr kann ich erstmal nicht machen. Oder wärst Du frecher gewesen? *g*
 

Kassia

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vielen dank @schnippewippe, ich werde nochmal einen erneuten Brief verfassen und halte euch auf dem Laufenden, was dabei rauskommt.

auch ein danke an Yves, dass du deinen Brief hier eingestellt hast, er wird mir ein paar gute Anhaltspunkte liefern
 

sternenseele

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Hallo zusammen,
bin neu hier und habe gleich nach Erhalt eines Schreibens einer "X.Y. Marketing" aus Oststeinbek versucht im Internet schlau zu machen - und eben Euch somit gefunden.
Zu meinem "Fall":
per Nachsendeantrag habe ich heute eine Mitteilung bekommen, ich habe einen Vertrag abgeschlossen über ein 14 Monate Abo einer Zeitung. Der Gag: ich wohne an der "alten" Adresse seit über einem Jahr nicht mehr und ich heiße seit 2008 bereits anders!
Problem: wo auch immer diese X.Y. Marketing meine Kontodaten her haben - sie haben sie und nennen diese auch in ihrem Schreiben (sogar die Telefonfirma mit dem T im Namen xt die letzten Ziffern aus Datenschutzgründen!). Sie schreiben, sie werden hier nun abbuchen (52 Wochen à 2,00 €!) und mir "08 Ausgaben in Höhe von 16,00 €" gutschreiben - wie gnädig...
Mich hat weder jemand angesprochen noch habe ich einen Anruf erhalten, in dem ich einem Abo zugestimmt hätte. Allerdings habe ich aktuell eine Zeitung gekündigt, die ich bei einer anderen "Gesellschaft" 2005 (!) schon bestellt habe und eben bis jetzt auch tatsächlich erhalten habe.
Nun steht auf der Rückseite des Schreibens, welches mir heute per Nachsendeverfahren zugegangen ist, im Widerrufsrecht, ich hätte 4 Wochen Zeit meine BESTELLUNG (die ich wie gesagt nicht abgeschlossen habe!) zu widerrufen - die Frist beginne am Tag des Erhalts der Belehrung jedoch nicht vor Eingang der ersten Zusendung! Interessant, denn die erhalte ich angeblich in ca. 3 Wochen!
Was ist nun zu tun? Widerspruch gegen etwas, was ich nicht abgeschlossen habe? Denen meine aktuelle (somit richtige) Adresse ja dann auch mitteilen? Denen meinen richtigen Namen nennen?
Ahhh... vor ca. 2 Wochen erhielt ich einen Anruf, in welchem man mich mit falschem Namen ansprach und erklärte, ich habe ja eine Fernsehzeitung nun aboniert. Nachdem ich das verneinte, legte man wieder auf. Nun ist das "witziger" Weise eben eine Fernsehzeitung...
Danke für Eure Tips... Ich bin echt etwas ratlos...:unsure:
 

schnippewippe

New member
Leider bist du hier nicht so ganz richtig gelandet. :thumbsup:
Also das hat nichts mit der PVZ. zu tun.

Ahhh... vor ca. 2 Wochen erhielt ich einen Anruf, in welchem man mich mit falschem Namen ansprach und erklärte, ich habe ja eine Fernsehzeitung nun aboniert. Nachdem ich das verneinte, legte man wieder auf. Nun ist das "witziger" Weise eben eine Fernsehzeitung...
Danke für Eure Tips... Ich bin echt etwas ratlos...:unsure:
Ich denke das es mit dem Anruf zu tun hat. :mad:
Würde mein Konto im Auge behalten. Wenn da was abgebucht wird, von deiner Bank zurückholen lassen.

Du hast keinen Vertrag abgeschlossen. Du hast das nein klar zu verstehen gegeben.
Da zählt :
Durch Schweigen im Rechtsverkehr kann kein Vertragsverhältnis entstehen.
Ein Vertrag kommt zustande durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme.
Was ja bei dir nicht der Fall war.

Wenn die Geld abbuchen würde ich Anzeige erstatten.

§ 241a Unbestellte Leistungen

Schreiben ? Wenn die nicht meine aktuellen Daten nicht haben würde ich es nicht machen.
Wer weiss wo sie die gekauft haben !
 
Zuletzt bearbeitet:

Timmyboy

New member
Hallo liebes echte Abzocke Forum.
Ich bin leider nun auch auf den PVZ Pressevertieb bzw. Direktvorteil Ltd. reingefallen.
Ich wurde von einer netten Dame auf der Straße angequatscht ob ich an einer umfrage zum Leseverhalten teil nehmen möchte. Das habe ich brav gemacht und nun habe ich das tolle Kicker-Abo am Hals. ( ich habe keine Zeitschrift ausgewählt, eine Unterschrift haben sie auch oder 2.)
Nun hab eich heute Post bekommen das sie mir Herzlich zu meinem Abo gratulieren ( yay ). Die Widerspruchsfrist ist natürlich gestern abgelaufen.
Was kann ich nun machen ? Sitz ich jetzt 104 Zeitschriften des Kickers oder gibt es noch irgendeine Möglichkeit das ganze zu beenden bevor es schlimm wird ?


Betreff: Widerspruch / Stornierung Kicker-Abo

Kundennummer: xxxx


Werte Damen und Herren,

mich hat eine junge Dame in der Stendaler-Innenstadt angesprochen, die angeblich eine Umfrage zum Leseverhalten macht und meine Adresse und meine Unterschrift brauche, um mir einen Fragebogen zuzuschicken. Weiterhin gab es keine Erwähnung eines Abo's. Auch auf Nachfrage ob es wirklich kein Abo gibt, verneinten sie dieses. Die Begrünung hierfür war das ich kein Abo abschließen könnte solange ich NICHT meine Kontodaten angebe.(Meine Kontodaten haben sie nicht nach telefonischer Auskunft.)
Unter diesem Vorwand erschlichen sie sich von mir eine Unterschrift.
Weiterhin wurde ich nicht über mein Widerrufsrecht aufgeklärt, weder habe ich eine Widerrufsbelehrung erhalten oder wurde darauf hingewiesen.
Daraufhin habe ich es erst einmal dabei belassen und vertraute darauf, dass die junge Damen die Wahrheit sprach.

Somit möchte ich diesen Sachverhalt mit diesem Schreiben klären und fordere die sofortige Stornierung des Vertrages, Kundennummer: xxxx mit einer schriftlichen Bestätigung binnen 14 Tagen.


Anderen Falls erstatte ich Anzeige nach:

§119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

und nach:

§123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Ferner trete ich mit diesem Fall an die Öffentlichkeit.



Hochachtungsvoll


Kann ich dieses so übernehmen wie ein paar Post's vorher ?
BZw besteht überhaupt hoffnung für mich ? Ich bin momentan echt etwas am Ende wegen dem Blödsinn
 
Zuletzt bearbeitet:

Timmyboy

New member
Wie sollte ich es besser Formulieren ?
Ich bin wirklich etwas panisch wegen dem ganzen geschweigen denn ist meine Psyche eh nicht die beste... (also es nimmt mich sehr mit)

Ich habe mich telefonisch bei denen gemeldet und sie wiesen gleich darauf hin das mein Widerspruch erloschen sei. Das heißt doch im Grunde das mir gar nichts anderes mehr übrig bleibt als mit § und AZ zu drohen oder ?

Ich war ja schließlich in dem festen glauben mich zu einer wissenschaftlichen Studie anzumelden und nicht zu einem Abo.

Schon mal vielen dank für dein Feedback. Ich weiß deine Arbeit hier sehr zu schätzen und bewundere deine Freiwillige arbeit sehr.
Gruß
Tim
 
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