Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

uwe_leipzig

New member
Ich muss feststellen der Abo Betrug nimmt kein Ende und immer wieder ist die PVZ im Spiel.

Noch einmal an alle, dehnen so etwas passiert, wendet Euch an die

Arbeitsgemeinschaft Abonnentenwerbung e. V.
Geschäftsführer
Brahmsweg 3, 50169 Kerpen
Tel: 0 22 73 - 10 47
Fax: 0 22 73 - 48 31
E-Mail: werner.pientka@aga-kerpen.de
Web: AGA e. V.
 

Kureiji

New member
Hi Leute,
wie fast jeder hier wurde ich von einem 'nettem Herrn' angesprochen und gefragt, ob ich nicht umsonst eine Zeitschrift meiner Wahl testen möchte, da hab ich nicht lange drüber nach gedacht und meine Adresse ohne bedenken angegeben. Da sie keine Kontodaten von mir haben wollten dachte ich, das gehe in Ordnung.

Nun habe ich Heute eine Rechnung von PVZ bekommen, ich solle doch 43 Euro für ein Stern-abo bezahlen, welches ich nie abgeschlossen habe.
Die Zeitschrift dazu bekam ich vor etwa 3 Tagen an meine Adresse zu geschickt.

Ich war verwirrt, was die Rechnung angeht, weshalb ich meine Mutter um Rat fragte (Bin selbst 19 und Wohne noch bei ihr), welche mir erzählte, dass das eine Abzocke sei und ich in einer Abofalle stecken würde, da hatte ich natürlich Panik und rief die auf dem Brief stehende Nummer an und erzählte der Dame, dass ich nie ein Abo geschlossen habe und mich nicht daran erinnern kann irgendeinen wisch unterschrieben zu haben.
Nun will sie mir eine Kopie des Unterschriebenen Mini-Zettels zusenden und wenn ich dann sagen würde, dass das nicht meine Unterschrift ist würde das weitergeleitet werden~

Meine Frage nun ist~ was tun?
Was passiert, wenn ich sage, dass das nicht meine Unterschrift war?

Die restlichen Angaben hat wer anders rein geschrieben.
Oder soll ich lieber abwarten, bis die Kopie des Schwindel Abos hier ankommt und sagen, dass ich mich doch noch daran erinnert habe, dass ich das Unterschrieben habe aber darauf Beharre, dass Sie mich getäuscht und belogen haben und ich ebenfalls keine Wiederrufsbelehrung erhalten habe, wodurch ich den Vertrag nicht zu nichte machen hätte können~ ich erfuhr schließlich erst heute von dem "Vertrag" und das Datum der Unterschrift liegt jetzt 20 Tage zurück!

Kann man einen Vertrag nicht 14 Tage nach der Wiederufsbehlerung grundlos kündigen?
Zählt das heutige Rechnungschreiben als Wiederrufsbelehrung? und habe somit eine Chance das Abo ohne große Probleme zu kündigen/wiederrufen?

Tschuldigung für den langen Post & die vielen Fragen aber ich habe grade ein bisschen Panik wegen der ganzen Sache~
Durch das Forum hier hab ich mir auch schon ein wenig gelesen, aber bisher noch keine Antwort bezüglich meiner "telefonischen unterschriftsleugnung" gefunden .__.

Danke jetzt schon für die Antworten!
 

uwe_leipzig

New member
Der Vorfall bei mir:

Meine über 80 jährigen Mutter wurde am 24.10.2012 an der Fußgängerzone im Alle Center in Leipzig von einer Frau und
einen Mann angesprochen um an einer Umfrage teilzunehmen.
Man bat sie als Beweis, dass sie an der Umfrage teilgenommen hat, um ihre Unterschrift was sie bedauerlich auf einen formlosen Blatt Papier gab.
Danach fragte man sie ob man evtl.
kostenlos Informationsmaterial zuschicken dürfte.
Meiner Mutter teilte nun auch noch die Adresse mit.
Man gab ihr keine Unterlagen oder sonstiges mit.
Mein Junge allerdings erst 13 Jahre war dabei und konnte mir genau diesen Vorfall so bestätigen.
Über einer Zeitschrift viel nicht ein einziges Wort.

Nun erhielt sie einen Vertrag von der Firma.

PVZ
Pressevertriebszentrale
GmbH & Co. KG
Bahndamm 9
23617 Stockelsdorf

Die Lösung:
Ich habe mich an den Springerverlag gewendet und diese Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre Information zum Thema HÖRZU vom 08.11.2012, auf die ich Ihnen heute gerne antworte.

Die von Ihnen beschriebene Aktion wurde nicht durch unser Haus in Auftrag gegeben, sondern ist vermutlich von einer der rund 150 Firmen des Bundesverbandes für Medien- und Dienstleistungshändler (BMD) veranlasst worden. Diese Unternehmen sind rechtlich selbstständig und werben unter anderem Zeitschriften -Abonnements einer Vielzahl von Titeln für fast alle großen Verlage. Dabei arbeiten sie aber nicht im Auftrag der Verlage, sondern werben auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Die geworbenen Abonnements gehören auch nicht den Verlagen, sondern den Firmen des BMD, die die Werbung durchgeführt haben. Lediglich für die Belieferung der so geworbenen Kunden werden die Daten von Rechenzentren des BMD an die Verlage geliefert, damit die Zeitschriften im Auftrag der Zentren zugestellt werden können.

Die Mehrzahl der werbenden Firmen tritt gegenüber dem Verlag nicht in Erscheinung und ist uns nur in den seltensten Fällen bekannt. Die neu geworbenen Abonnements werden unter Umständen an weitere BMD-Firmen verkauft, die dann die Einweisung der Abonnements, die Berechnung der Gebühren und den Datenaustausch mit den Verlagen vornehmen.
Ebenfalls möglich ist, dass die werbenden Firmen ein BMD-Rechenzentrum als Dienstleister nutzen, um die Abonnements einzuweisen und somit den Austausch der Daten mit den Verlagen sicherstellen.
In beiden Fällen sind uns dann die ursprünglich werbenden Firmen nicht mehr bekannt, sondern lediglich die direkten Geschäftspartner, mit denen wir die Abonnementdaten zur Belieferung der Kunden mit den Zeitschriften austauschen.
Da wir einige unserer Titel, wie die meisten anderen Verlage, für die Werbung durch BMD-Firmen freigegeben haben, können diese Unternehmen die Titel über verschiedene Werbemaßnahmen akquirieren. Werbeformen und Werbewege, zum Beispiel Standwerbung in Einkaufspassagen, Gewinnspiele oder Telefonmarketing, bestimmen die Unternehmen selbst. Dabei müssen natürlich alle rechtlichen Vorschriften und Verbraucherschutzbestimmungen eingehalten werden. Sollte dieses nachweislich in bestimmten Fällen missachtet oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erwirkt worden sein, ist der so zustande gekommene Vertrag unwirksam und das Abonnement ist zu stornieren.
Fast alle Verlage und viele BMD-Firmen haben sich einer Selbstkontrolle durch die Arbeitsgemeinschaft Abonnentenwerbung (AGA) unterworfen. Über diesen eingetragenen Verein werden alle Fälle von missbräuchlicher Werbung verfolgt und geahndet.
Sie können die Geschäftsstelle der AGA wie folgt erreichen:


Arbeitsgemeinschaft Abonnentenwerbung e.V.

Brahmsweg 3

50169 Kerpen

Tel: 02273/1047

Fax: 02273/4831


Ich habe mich an dieser Adresse gewendet und habe innerhalb 12 Stunden diese Antwort erhalten.

Sehr geehrter Herr ..., ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen ein wenig behilflich sein konnte. Die Firma PVZ hat uns inzwischen die Stornierung des Abonnements bestätigt. Eine separate Information erhalten Sie von dort ebenfalls noch.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Berkenkamp
 

schnippewippe

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Hi Leute,
wie fast jeder hier wurde ich von einem 'nettem Herrn' angesprochen und gefragt, ob ich nicht umsonst eine Zeitschrift meiner Wahl testen möchte, da hab ich nicht lange drüber nach gedacht und meine Adresse ohne bedenken angegeben. Da sie keine Kontodaten von mir haben wollten dachte ich, das gehe in Ordnung.

Nun habe ich Heute eine Rechnung von PVZ bekommen, ich solle doch 43 Euro für ein Stern-abo bezahlen, welches ich nie abgeschlossen habe.
Die Zeitschrift dazu bekam ich vor etwa 3 Tagen an meine Adresse zu geschickt.
Die Widerrufsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast. Wenn ich deinen Post richtig verstehe hast du die beim unterschreiben nicht erhalten.
Nun will sie mir eine Kopie des Unterschriebenen Mini-Zettels zusenden und wenn ich dann sagen würde, dass das nicht meine Unterschrift ist würde das weitergeleitet werden~
Wenn ich da was unterschrieben habe, würde ich doch nicht lügen. Stelle mich doch nicht auf deren Stufe.

Ich würde mitteilen, dass ich meine Daten nur für eine Gratiszeitschrift gegeben habe. So wie der Werber es erklärt hat.
Hätte ich vom Werber Unterlagen mit einer Widerrufsbelehrung erhalten, wäre mir der Schwindel doch sofort aufgefallen. Wozu brauche ich bei Gratis eine Widerrufsbelehrung. Das der Werber mich angelogen hat , erfuhr ich erst durch das Schreiben der PVZ am............ Da die Widerrufsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn ich eine Widerrufsbelehrung schriftlich erhalten habe, besteht diese Frist noch . Somit mache ich von meinen Widerrufsrecht gebrauch und widerrufe den Vertrag. Hilfsweise würde ich den angeblichen Vertrag auch noch wegen Täuschung des Werbers und den dadurch zwangsläufig bei mir entstandenen Irrtum anfechten.
 
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Kureiji

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Vielen dank für die schnellen hilfreichen Atworten! :3
Habe soeben eine E-mail geschrieben, wovon ich eine Mail aus älteren Post als Vorlage genommen habe (Hoffe das stört keinen .__. )
Mal sehen wie's weiter Geht, wenn die Mail nichts bewirkt dann wende ich mich an den, von Uwe_Leipzig angegebenen, Verlag .

Mit freundlichen Grüßen!
Kureiji~ :thumbsup:
 

schnippewippe

New member
Da E-mails wie wir sich verschicken vor Gericht nicht als Beweis anerkannt werden, hast du wenn es zum Ernstfall kommen sollte , auch nichts unternommen. Das wissen die auch. Also da musste schon mehr als Glück haben, dass die dich nach der E-mail aus den Vertrag lassen. Das ist hier ganz selten gemeldet worden. Besser ist es per Einschreiben mit Rückantwort. Wenn die Widerrufsfrist noch läuft, wäre ein Einschreiben per Einwurf besser. Dann hast du eine Bestätigung darüber, dass der Brief angekommen ist.Das kannst du hier ausdrucken. Per Rückantwort kann es vorkommen das sie den Brief nicht annehmen.Bis der Brief dann zurück kommt und dir dann klar ist, das es nichts gebracht hat, ist es für einen neuen Brief meistens zu spät. Musste ich auch erst lernen.
Wir sind bis heute noch nicht dahinter gekommen wieso einige User raus kommen und andere User unter Druck gesetzt werden. Ist wie ein Glücksspiel.
Eins muss ich noch los werden. Ich habe in den 20 Jahren wo diese Art an Verträgen zu kommen schon läuft , noch kein Urteil gegen Kunden gefunden.

Ich würde auf jeden Fall auch die PVZ anschreiben. Denn die bearbeitet ja jetzt ja die Verträge.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kureiji

New member
Oh vielen dank, dann werd ich die Mail wohl ausdrucken & nochmal per Post versenden müssen. Eine Frage hätte ich da noch zu dem Einschreiben: ich bekomme eine Bestätigung, dass die PVZ meinen Brief erhalten hat, hab ich Recht? Aber kann man denn auch auf dem von der Post ausgedruckte Bestätigung, ablesen, was in dem Brief stand? Schließlich könnten die von der PVZ behaupten, dass Sie einen komplett anderen Brief von mir erhalten haben, in welchem es nie um eine Kündigung oder dergleichen handelte.
 

Kureiji

New member
PS: Habe grade im Internet erfahren, dass sie sehr wohl behaupten können, dass nichts in meinem Einschreiben war, wäre es also eine Möglichkeit den ausgedruckten Brief einmal kurz zu Filmen oder vor der Kamera vor zu lesen, ihn einzupacken und ihn dann mit laufender Kamera bei der Post ab zu geben?
Wäre beweis genug, oder?
Auch wenns umständlich ist! xD
 

schnippewippe

New member
Auch das haben wir hier schon oft mitgeteilt- :)

Wenn man sich dagegen absichern will !
Ich habe dann immer eine Kopie von der Kopie des Briefes gemacht. Auf diese Kopie hat eine Zeugin dann bestätigt, dass sie sich den Brief mit mir zusammen durchgelesen hat. Danach wurde der Brief sofort in den Briefumschlag gegeben und dieser wurde sofort verschlossen und gemeinsam zur Post gebracht . Da wurde er dann auch zusammen am Schalter abgegen.

Von einer Kündigung würde ich nichts schreiben. Kündigen kann ich nur dann wenn ich einen Vertrag habe.Wir haben aber nur für eine Gratiszeitung unterschrieben.
Die nehmen dann die Kündigung zum Ende der Laufzeit des Vertrages an.

Wenn schon Kündigung schreiben- Hilfsweise den angeblichen Vertrag rückwirkung zum .......Datum wo man unterschrieben hat.
 
S

Stella

Guest
Hallo Zusammen,

ich bin raus aus der ganzen Sache :)

Vielen Dank nochmal an alle hier!

Viele Grüße,
Stella
 

Ohh Mann -.-

New member
hallo erst mal,
als aller erstes möchte ich mich schon mal entschuldigen falls ich hier nach einer antwort frage die bereits schon einmal in diesem forum geschrieben wurde. Und jetzt zu meinem problem:
Ich erhielt vor kurzem einen anruf das ich eine chance hätte ein neues auto oder andere gewinne zu gewinnen, und wenn ich einen dieser hauptgewinne gewonnen habe so wird mir auch ein abo zugeschickt. So nun habe ich den salat... heute erhielt ich einen brief in dem steht das ich ein abo abgeschlossen hätte allerdings habe ich nichts von einem Gewinn erhalten. :mad:
Der brief kam von Success aus Mönchengladbach allerdings steht auf der rückseite auch etwas von der PVZ aus Stockelsdorf.
Nun die entscheidende frage: Kann bzw Wie kann ich da wieder raus kommen?
Bitte um schnelle antwort
Mfg
 

Ohh Mann -.-

New member
Hast du irgendetwas schriftlich abgeschlossen? Wenn nicht, dürfte es dem Laden schwer einen Vertragsabschluss zu beweisen. ( Telefonmitschnitte sind verboten )
Nein ich habe nichts unterschieben und habe auch am telefon extra nochmal gesagt das ich mit dem abo nur einverstanden bin wenn es im falle des gewinns notwendig ist um diesen zu erhalten und ich ohne gewinn auch kein abo will.
 

Ohh Mann -.-

New member
Ingnorier weitere Belästigungen und sieh dem gelassen entgegen.
sorry falls ich nerv aber das is das erste mal das mir sowas passiert. bist du dir dabei sicher? wäre es nicht besser wenn ich versuche das zu klären bevor mir irgendwas zugeschickt wird bzw. bevor ich mahnungen oder ähnliches bekomme. wenn ja, wie sollte ich dann am besten vorgehen?
 

schnippewippe

New member
Zuerst einmal, es ist nicht erlaubt dich ohne deiner vorheriger Zustimmung zwegs Werbung anzurufen und schon gar nicht einen mit Lügen ein Abo anzudrehen.
@Ohh Mann
Ich erhielt vor kurzem einen anruf das ich eine chance hätte ein neues auto oder andere gewinne zu gewinnen, und wenn ich einen dieser hauptgewinne gewonnen habe so wird mir auch ein abo zugeschickt. So nun habe ich den salat... heute erhielt ich einen brief in dem steht das ich ein abo abgeschlossen hätte allerdings habe ich nichts von einem Gewinn erhalten.
Unerwünschte telefonische Werbung

Hier kann man sich beschweren

Bis jetzt hast du noch keinen dieser tollen grossen Gewinne bekommen und wirst du auch nicht bekommen. Also bist du auch arglistig getäuscht worden,
Du warst auf Grund der Lügen, der Meinung ,dass es nur bei einem grossen Gewinn ein Abo gibt. Also ist durch deren Lügen bei dir ein Irrtum über den wirklichen Grund nach der Abfrage deiner Daten entstanden. Für den Mist hättest du deine Daten nicht mitgeteilt.

Unterlagen hast du auch nicht bekommen. Also auch keine Widerrufsbelehrung.Wenn die nicht schriftlich kommt, beginnt auch keine Widerrufsfrist zu laufen. :)

Wenn ich Angst habe , kann ich wenn Post von der PVZ kommt den Vertrag ja noch widerrufen und auch gleich hilfsweise wegen Täuschung und Irrtum anfechten. Das würde ich per Einschreiben mit Einwurf machen. Würde der PVZ auch noch mitteilen, wenn man mich weiter belästigt werde ich Anzeige wegen versuchten Bertug erstatten . Also volles Programm :)

Für die User die echt ein Zeitungsabo haben wollten und es sich dann doch wieder überlegt haben. (Auch interessant ist im Link wo es zum Beispiel kein Widerrufsrecht gibt.)
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ136578864408553/link1804411A.html
Auch am Telefon geschlossene Verträge können widerrufen werden. Hier beträgt die Frist einen Monat. Ausschlaggebend für den Beginn der Widerspruchsfrist ist wiederum die Widerrufsbelehrung zusammen mit der schriftlichen Bestätigung des Vertrages. Widerrufen Sie auf jeden Fall fristgerecht .
 
Zuletzt bearbeitet:

Starlight43

New member
Ingnorier weitere Belästigungen und sieh dem gelassen entgegen.
Sorry, aber ich glaube, daß es die falsche Antwort ist, denn wenn man da nicht reagiert, dann sehen die sich bestimmt bestätigt und setzen dich sogar unter Druck.
Ich würde an dieser Stelle schnellstmöglichst einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen und möglicherweise sogar über dem Anwalt klagen lassen gegen die PVZ bzw. die Firma, die die vermeintliche Gewinnwerbung eingeflüstert hate. Ich bin auch im vergangenem Jahr auf die Mellenthin GmbH und PVZ Stockelsdorf reingefallen, habe einen Anwalt mir genommen und bin erst durch den Anwalt vorzeitig aus dem "Vertrag" ausgeschieden.
Bei weiteren Fragen kann man mich auch persönlich anschreiben unter meine hier angegebenen e-mail-Adresse.

LG an alle vom Starlight43 :)
 
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