Der Vorfall bei mir:
Meine über 80 jährigen Mutter wurde am 24.10.2012 an der Fußgängerzone im Alle Center in Leipzig von einer Frau und
einen Mann angesprochen um an einer Umfrage teilzunehmen.
Man bat sie als Beweis, dass sie an der Umfrage teilgenommen hat, um ihre Unterschrift was sie bedauerlich auf einen formlosen Blatt Papier gab.
Danach fragte man sie ob man evtl.
kostenlos Informationsmaterial zuschicken dürfte.
Meiner Mutter teilte nun auch noch die Adresse mit.
Man gab ihr keine Unterlagen oder sonstiges mit.
Mein Junge allerdings erst 13 Jahre war dabei und konnte mir genau diesen Vorfall so bestätigen.
Über einer Zeitschrift viel nicht ein einziges Wort.
Nun erhielt sie einen Vertrag von der Firma.
PVZ
Pressevertriebszentrale
GmbH & Co. KG
Bahndamm 9
23617 Stockelsdorf
Die Lösung:
Ich habe mich an den Springerverlag gewendet und diese Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihre Information zum Thema HÖRZU vom 08.11.2012, auf die ich Ihnen heute gerne antworte.
Die von Ihnen beschriebene Aktion wurde nicht durch unser Haus in Auftrag gegeben, sondern ist vermutlich von einer der rund 150 Firmen des Bundesverbandes für Medien- und Dienstleistungshändler (BMD) veranlasst worden. Diese Unternehmen sind rechtlich selbstständig und werben unter anderem Zeitschriften -Abonnements einer Vielzahl von Titeln für fast alle großen Verlage. Dabei arbeiten sie aber nicht im Auftrag der Verlage, sondern werben auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Die geworbenen Abonnements gehören auch nicht den Verlagen, sondern den Firmen des BMD, die die Werbung durchgeführt haben. Lediglich für die Belieferung der so geworbenen Kunden werden die Daten von Rechenzentren des BMD an die Verlage geliefert, damit die Zeitschriften im Auftrag der Zentren zugestellt werden können.
Die Mehrzahl der werbenden Firmen tritt gegenüber dem Verlag nicht in Erscheinung und ist uns nur in den seltensten Fällen bekannt. Die neu geworbenen Abonnements werden unter Umständen an weitere BMD-Firmen verkauft, die dann die Einweisung der Abonnements, die Berechnung der Gebühren und den Datenaustausch mit den Verlagen vornehmen.
Ebenfalls möglich ist, dass die werbenden Firmen ein BMD-Rechenzentrum als Dienstleister nutzen, um die Abonnements einzuweisen und somit den Austausch der Daten mit den Verlagen sicherstellen.
In beiden Fällen sind uns dann die ursprünglich werbenden Firmen nicht mehr bekannt, sondern lediglich die direkten Geschäftspartner, mit denen wir die Abonnementdaten zur Belieferung der Kunden mit den Zeitschriften austauschen.
Da wir einige unserer Titel, wie die meisten anderen Verlage, für die Werbung durch BMD-Firmen freigegeben haben, können diese Unternehmen die Titel über verschiedene Werbemaßnahmen akquirieren. Werbeformen und Werbewege, zum Beispiel Standwerbung in Einkaufspassagen, Gewinnspiele oder Telefonmarketing, bestimmen die Unternehmen selbst. Dabei müssen natürlich alle rechtlichen Vorschriften und Verbraucherschutzbestimmungen eingehalten werden. Sollte dieses nachweislich in bestimmten Fällen missachtet oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erwirkt worden sein, ist der so zustande gekommene Vertrag unwirksam und das Abonnement ist zu stornieren.
Fast alle Verlage und viele BMD-Firmen haben sich einer Selbstkontrolle durch die Arbeitsgemeinschaft Abonnentenwerbung (AGA) unterworfen. Über diesen eingetragenen Verein werden alle Fälle von missbräuchlicher Werbung verfolgt und geahndet.
Sie können die Geschäftsstelle der AGA wie folgt erreichen:
Arbeitsgemeinschaft Abonnentenwerbung e.V.
Brahmsweg 3
50169 Kerpen
Tel: 02273/1047
Fax: 02273/4831
Ich habe mich an dieser Adresse gewendet und habe innerhalb 12 Stunden diese Antwort erhalten.
Sehr geehrter Herr ..., ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen ein wenig behilflich sein konnte. Die Firma PVZ hat uns inzwischen die Stornierung des Abonnements bestätigt. Eine separate Information erhalten Sie von dort ebenfalls noch.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Berkenkamp