schnippewippe
New member
Schicke doch der Inkasso eine E-mail oder ein Fax, dass der Vertrag am......Angefochten wurde.
Das einzig richtige. Einfach die Sache schildern und die Polizei wird schon wissenIch habe mich nun erstmal dazu entschieden Morgen eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
Für Schreibübungen damit man das nächste mal keine 5 sondern eine 1 inIch solle ihnen eine Kopie meines Personalausweises zusenden
Man lernt immer noch was dazu.Gewohnheiten sind hartnäckig: Obwohl es der Gesetzgeber bereits seit Inkrafttreten des neuen Personalausweisgesetzes im Mai 2010 verbietet, einen Personalausweis zu kopieren oder als Pfand einzubehalten, ist dies in der Praxis so weit verbreitet wie eh und je.
Viele Bundesbürger machen sich offenbar kaum Gedanken, wenn ein Onlinehändler zur Vertragsvorbereitung die Zusendung einer Ausweiskopie verlangt oder sie im Fitnessstudio den Personalausweis als Schlüsselpfand hinterlegen sollen. Doch beides ist rechtlich nicht zulässig. Dies gilt sowohl für den neuen als auch für den alten Personalausweis.
GONG Verlag
Kündigungsfrist: Nach Ende der jeweiligen Bezugszeit, zu jeder Zeit mit Geld-zurück-Garantie für zuviel bezahlte Ausgaben.
Wie lang ist die Bezugszeit eines Zeitschriften-Abonnements?
Das Abonnement einer Zeitschrift ist ein unbefristetes Jahresabonnement, d. h. es gilt zunächst für ein Jahr mit automatischer Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht bis 6 Wochen vor Ablauf des ersten Bezugsjahres schriftlich, per Fax oder E-Mail gegenüber dem jeweiligen Anbieter eine Kündigung des Abonnements aussprechen.
Ich als Laie würde das so sehen. Ich nehme das was auf der Seite vom Gong steht.PVZ.
16. Was muss ich bei einer Kündigung beachten?
Eine Kündigung ist unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich, wenn sie schriftlich an unseren Kundenservice gerichtet wird. Gerne stehen wir Ihnen für die Klärung Ihrer Kündigungsfrist auch telefonisch zur Verfügung.
Die Mutter lebt noch auf deren Namen das Abo läuft. Sie hat die Kündigung auch unterschrieben. Ich hab sie jetzt per E-Mail geschickt, laut Kunden-Hotline ist das in Ordnung, meinst du ich soll sie trotzdem noch per Einschreiben schicken?Mir fällt da gerade etwas auf.
Eltern abgeschlossen Läuft das denn noch auf deine Eltern ? Leben die Eltern noch ?
Diese Aussage ist ja sowas von gelogen, das gibts ja wohl nichtIch habe bei Gong angerufen und die sagten mir dort, dass ich mich an PVZ Stockelsdorf wenden soll, weil ich das Abo über diese Firma und nicht über den Gong Verlag abgeschlossen habe.
Klar das er sagt """" erst wenn ich ich den hauptgewinn erreicht habe, tritt das abo in kraft,""" Du wirst von einem Gewinn nichts sehen. Also denkst du nicht daran zu widerrufen und schon hast du das Abo am Hals.Hallo,
Hilfe wäre nett, bin noch azubi und kann sowas nun gar nicht gebrauchen i-wo rein gefallen zu sein.
Liebe grüsse
Ganz ruhig. Erstmal musst du eine Widerrufserklärung zugeschickt kriegen.Hallo, es ist erst ein Paar Minuten her, da habe ich ein Anruf bekommen von einem Herr´n Hans Weber von der Leser-Auslosung.de und hat mir gesagt ich bin von so und soviele tausenden Personen unter der top 20 und könne nun meine möglichen gewinne aussuchen und die gewinne aufgezählt die ich bereit bekommen soll in den nächsten tagen .... dannach wurde ich sofort angerufen von einer frau, dessen namen ich mir leider nicht aufgeschrieben habe, sie meinte nur das ich ein Kicker-Abo für 12 Monate angeordert habe und dann meine kontodaten verglichen ob sie stimmen, ich habe lauter freude der gewinne zugestimmt ... nach den telefonaten war es mir doch ganz unangenehm die kontodaten usw raus zu geben und habe angefangen ein bisschen zu googlen und bin auf diese forum gestossen, der herr weber am telefon meinte, erst wenn ich ich den hauptgewinn erreicht habe, tritt das abo in kraft, also wenn ich jetzt in den nächsten tagen post bekomme wegen des abbos aber jedoch von den gewinnen nie was sehen werde, wie soll ich jetzt vorgehen, wie gesagt das telefonat ist erst paar minuten her :/
Hilfe wäre nett, bin noch azubi und kann sowas nun gar nicht gebrauchen i-wo rein gefallen zu sein.
Liebe grüsse
Einschreiben ist ja vor Gericht genauso wenig wert, denn es ist kein Beweis, ob sich im Brief wirklich eine Kündigung befunden hat. Wer wirklich sicher gehen will, muss es selbst hinbringen und gleich von der Stelle wo die Kündigungen eingehen den Eingang bestätigen lassen oder nen Notar hinschicken und das lohnt sich nicht.@ DerMatze
Aus den Erfahrungen der User hier mit der PVZ , würde ich mich mit der PVZ nicht telefonisch auseinandersetzen. Die wollen ja das Abo so lange wie möglich erhalten.
Bei dem was hier im Forum los ist, würde ich es auch mit Einschreiben per Einwurf schicken. Den würde ich mir dann aber auch bis Ende 2016 aufheben. Nicht das mal eine Mahnung in der Zwischenzeit kommt und dann kannste das Einschreiben nicht beweisen. Mit E-mails als Beweis fällt man zu 95% bei Gericht hinten runter.
Habe mir mal angesehen was auf der Seite vom gong-verlag.de/ darüber steht, wenn ich mir den Gong jetzt bestelle.
Das Abonnement verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn ich es nicht bis 6 Wochen vor Ablauf schriftlich kündige.
Stimmt soweit nicht. Es muss plausibel sein dass ein Widerruf stattgefunden hat.Einschreiben ist ja vor Gericht genauso wenig wert, denn es ist kein Beweis, ob sich im Brief wirklich eine Kündigung befunden hat. Wer wirklich sicher gehen will, muss es selbst hinbringen und gleich von der Stelle wo die Kündigungen eingehen den Eingang bestätigen lassen oder nen Notar hinschicken und das lohnt sich nicht.
Aber ich werde es trotzdem noch per Einschreiben schicken, ist ja besser als nichts und ich weiß wenigstens, dass es angekommen ist.