Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Aelourin

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Hallo,

Ich habe einen Brief bekommen das ich die " Bild der Frau " abboniert haben soll , es wurde dort angerufen und mitgeteilt das so ein Abo nicht geschlossen worden ist. Ich hab darauf hin einen weiteren Brief bekommen mit der Kopie des Vertrages den ich angeblich Unterschrieben haben soll. Auf dem Zettel ist mehr als deutlich zu erkennen das es nicht meine Handschrift ist. Ich habe auch nie eine Unterschrift für irgendetwas geleistet. Daraufhin wurde dort abermals angerufen. Ich solle ihnen eine Kopie meines Personalausweises zusenden um zu bestätigen das es nicht meine Unterschrift ist. Ich habe mich nun erstmal dazu entschieden Morgen eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Zu was würdet ihr mir noch raten?
 

Helmi98

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Erstatte auf alle Fälle Anzeige. Aber nicht wegen versuchten Betruges, sondern wegen Urkundenfälschung!

Von mir (ich rede jetzt wirklich von mir!) bekämen DIE keine Ausweiskopie! Wer weiß, was DIE damit anstellen! :p

Ich (wieder bin ich gemeint) würde DENEN mitteilen, dass der Ausweis gerne bei einem Gerichtstermin vorgelegt wird und nicht eher.

Du kannst aber auch folgendes machen: gar nichts!!! :D

Zu unrechtmäßigen Forderungen braucht man sich gar nicht äußern.
 
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schnippewippe

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Eine Kopie des Ausweis würde ich auch nicht schicken. Wenn ich eine Anzeige gemacht habe, würde ich es denen mitteilen.
 
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Nicky343

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Auf jeden Fall gilt: neuerdings machen sich diese Händler sogar AUSDRÜCKLICH STRAFBAR, wenn ihr einen neuen Perso habt (ergo: neuer Perso, kurz nPA, schützt also unter Umständen auch vor so einem gehörigen Schitt).

Hier meine Quelle: § 20, Absatz 2 PAuswG

Wer das Gesetz sich kostenlos herunterladen möchte, bitte bei dejure.org oder beim Bundesinnenministerium (juris BMJ - Startseite) anfragen, da ich es nicht elektronisch teilen darf (Verstoß gegen DatenbankUrhG).

MfG Nicky343
 

werv

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Ich habe mich nun erstmal dazu entschieden Morgen eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
Das einzig richtige. Einfach die Sache schildern und die Polizei wird schon wissen
weswegen die Anzeige kommen soll (Urkundenfälschung,Betrug,Nötigung...oder
alles aus einmal)

Ich solle ihnen eine Kopie meines Personalausweises zusenden
Für Schreibübungen damit man das nächste mal keine 5 sondern eine 1 in
Sachen Hanschriftnachmalen kriegen kann ? Nicht zu vergessen dass auf
dem Perso deine Personalausweis-ID steht, womit man einen vollen
Datensatz kreieren kann z.B für einen schönen Handyvertrag oder anderen Unfug
 

schnippewippe

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Personalausweis kopieren verboten


Gewohnheiten sind hartnäckig: Obwohl es der Gesetzgeber bereits seit Inkrafttreten des neuen Personalausweisgesetzes im Mai 2010 verbietet, einen Personalausweis zu kopieren oder als Pfand einzubehalten, ist dies in der Praxis so weit verbreitet wie eh und je.

Viele Bundesbürger machen sich offenbar kaum Gedanken, wenn ein Onlinehändler zur Vertragsvorbereitung die Zusendung einer Ausweiskopie verlangt oder sie im Fitnessstudio den Personalausweis als Schlüsselpfand hinterlegen sollen. Doch beides ist rechtlich nicht zulässig. Dies gilt sowohl für den neuen als auch für den alten Personalausweis.
Man lernt immer noch was dazu.
Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Dritte keine Kopie oder Scan Ihres Ausweises verlangen.
Zu den Ausnahmen,gehört aber die PVZ nun wirklich nicht.
 
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DerMatze

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Ich schreib hier mal einfach dazu, weil ein eigenes Thema dazu wahrscheinlich zu viel ist. Bin mir auch gar nicht sicher ob ich wirklich abgezockt werde.

Wir haben ein Gong Abo seit nun mehr als 25 Jahren, das wir jedoch kündigen möchten, weil die Gong alleine nicht annähernd alle Sender beinhaltet, die wir haben, und die moderne Fernsehtechnick ein viel übersichtlicheres Programm, außerdem für alle Sender, bietet.
Ich habe bei Gong angerufen und die sagten mir dort, dass ich mich an PVZ Stockelsdorf wenden soll, weil ich das Abo über diese Firma und nicht über den Gong Verlag abgeschlossen habe. Dort recherchierte ich erst im Internet wegen Kündigungsfristen. Es heißt nur man solle sich an den Kundenservice wenden, weil das von Zeitschrift zu Zeitschrift unterschiedlich ist.
Dort sagte man mir das Abo verlängert sich am Ende des Jahres automatisch und auf die Frage nach der Kündigungsfrist, kam die Kundenbetreuerin etwas ins stottern meinte dann aber 3 Monate, somit läuft das Abo bis Ende 2014.
Bei Gong.de heißt es jedoch 6 Wochen Kündigungsfrist, wie ich im Nachhinein herausgefunden habe.
Lange Rede kurzer Sinn. Hat die Betreuerin mich angelogen in der Hoffnung dass ich mir dann mit der Kündigung bis nach dem 15. November zeit lasse, weil es ja eh egal ist? Oder weiß jemand ob 3 Monate Kündigungsfrist bei der Gong stimmen? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich hätte jetzt ganz normal die standard Kündigung geschickt ( fristgerecht zum nächst möglichen Zeitpunkt, bitte um Bestätigung etc.) Aber wie soll ich denn sicherstellen, dass die sich auch wirklich an die Frist halten, sollte sie wirklich nur 6 Wochen betragen? Und wie kann ich nachweisen ob es tatsächlich 6 Wochen sind, wenn auf ihrer Internetseite nichts steht und mir am Telefon 3 Monate gesagt wird?
Nach 25 Jahren habe ich leider keine Unterlagen zu dem Abo zumal das von meinen Eltern abgeschlossen wurde.

Danke für jede Hilfe.
 
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schnippewippe

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GONG Verlag
Kündigungsfrist: Nach Ende der jeweiligen Bezugszeit, zu jeder Zeit mit Geld-zurück-Garantie für zuviel bezahlte Ausgaben.
Wie lang ist die Bezugszeit eines Zeitschriften-Abonnements?
Das Abonnement einer Zeitschrift ist ein unbefristetes Jahresabonnement, d. h. es gilt zunächst für ein Jahr mit automatischer Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht bis 6 Wochen vor Ablauf des ersten Bezugsjahres schriftlich, per Fax oder E-Mail gegenüber dem jeweiligen Anbieter eine Kündigung des Abonnements aussprechen.
PVZ.
16. Was muss ich bei einer Kündigung beachten?
Eine Kündigung ist unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich, wenn sie schriftlich an unseren Kundenservice gerichtet wird. Gerne stehen wir Ihnen für die Klärung Ihrer Kündigungsfrist auch telefonisch zur Verfügung.
Ich als Laie würde das so sehen. Ich nehme das was auf der Seite vom Gong steht.
Würde mitteilen, dass ich nach 25 Jahren meinen Vertrag laut Bedingung der
Kündigungsfrist des Gong ,die nach Ende der jeweiligen Bezugszeit, zu jeder Zeit mit Geld-zurück-Garantie für zuviel bezahlte Ausgaben möglich ist, in Anspruch nehme , und teile ihnen hiermit meine Kündigung mit sofortiger Wirkung mit.Hilfweise kündige zum 31.12.2013
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung sowie den angegeben Kündigungstermin in schriftlicher Form.

Wenn die das Geld immer vom Konto abbuchen ? Würde ich die Einzugsermächtigung zurück ziehen.

Wie gesagt ich bin kein Anwalt und du hast keine Unterlagen mehr. Per Einschreiben mit Einwurf. Dann kann man die Annahme nicht verweigern und der Brief zählt als zugestellt.

Wo ist meine Sendung?

Hoffe ich konnte etwas helfen.
.
Mir fällt da gerade etwas auf.
Eltern abgeschlossen Läuft das denn noch auf deine Eltern ? Leben die Eltern noch ?
 
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DerMatze

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Mir fällt da gerade etwas auf.
Eltern abgeschlossen Läuft das denn noch auf deine Eltern ? Leben die Eltern noch ?
Die Mutter lebt noch auf deren Namen das Abo läuft. Sie hat die Kündigung auch unterschrieben. Ich hab sie jetzt per E-Mail geschickt, laut Kunden-Hotline ist das in Ordnung, meinst du ich soll sie trotzdem noch per Einschreiben schicken?

PS: Du hast exakt meine Quellen zitiert auf denen meine Frage beruht, danke dafür ;)
Frage ist halt trotzdem noch was vor dem Gesetzgeber denn nun für eine Kündigungsfrist gilt.

EDIT: "gegenüber dem jeweiligen Anbieter" da steht's ja. Der Anbieter ist ja in dem Fall PVZ, also müssen die 6 Wochen Frist für die auch bindend sein. Naja ich schau mal was ich morgen aus denen rausbekomme, die hat mich glatt angelogen damit ich denke, dass es auch reicht, wenn ich nächstes Jahr kündige. Ich werde auch mal bei Gong anrufen um das zu klären, da sind die Leute wenigstens nicht so unfreundlich wie bei PVZ.
 
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Alex93

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Hallo, es ist erst ein Paar Minuten her, da habe ich ein Anruf bekommen von einem Herr´n Hans Weber von der Leser-Auslosung.de und hat mir gesagt ich bin von so und soviele tausenden Personen unter der top 20 und könne nun meine möglichen gewinne aussuchen und die gewinne aufgezählt die ich bereit bekommen soll in den nächsten tagen .... dannach wurde ich sofort angerufen von einer frau, dessen namen ich mir leider nicht aufgeschrieben habe, sie meinte nur das ich ein Kicker-Abo für 12 Monate angeordert habe und dann meine kontodaten verglichen ob sie stimmen, ich habe lauter freude der gewinne zugestimmt ... nach den telefonaten war es mir doch ganz unangenehm die kontodaten usw raus zu geben und habe angefangen ein bisschen zu googlen und bin auf diese forum gestossen, der herr weber am telefon meinte, erst wenn ich ich den hauptgewinn erreicht habe, tritt das abo in kraft, also wenn ich jetzt in den nächsten tagen post bekomme wegen des abbos aber jedoch von den gewinnen nie was sehen werde, wie soll ich jetzt vorgehen, wie gesagt das telefonat ist erst paar minuten her :/

Hilfe wäre nett, bin noch azubi und kann sowas nun gar nicht gebrauchen i-wo rein gefallen zu sein.

Liebe grüsse
 

Barsoi

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Ich habe bei Gong angerufen und die sagten mir dort, dass ich mich an PVZ Stockelsdorf wenden soll, weil ich das Abo über diese Firma und nicht über den Gong Verlag abgeschlossen habe.
Diese Aussage ist ja sowas von gelogen, das gibts ja wohl nicht :mad:

Die PVZ macht lediglich die Kundenbetreuung und hinterfragt nicht, wie diese Verträge zustande kamen. Nicht, das ich jetzt die PVZ in Schutz nehme (ich finde das Ganze auch sehr grenzwertig)
 
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schnippewippe

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@ DerMatze

Aus den Erfahrungen der User hier mit der PVZ , würde ich mich mit der PVZ nicht telefonisch auseinandersetzen. Die wollen ja das Abo so lange wie möglich erhalten.

Bei dem was hier im Forum los ist, würde ich es auch mit Einschreiben per Einwurf schicken. Den würde ich mir dann aber auch bis Ende 2016 aufheben. Nicht das mal eine Mahnung in der Zwischenzeit kommt und dann kannste das Einschreiben nicht beweisen. Mit E-mails als Beweis fällt man zu 95% bei Gericht hinten runter.

Habe mir mal angesehen was auf der Seite vom gong-verlag.de/ darüber steht, wenn ich mir den Gong jetzt bestelle.

Das Abonnement verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn ich es nicht bis 6 Wochen vor Ablauf schriftlich kündige.
 
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schnippewippe

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Hallo,

Hilfe wäre nett, bin noch azubi und kann sowas nun gar nicht gebrauchen i-wo rein gefallen zu sein.

Liebe grüsse
Klar das er sagt """" erst wenn ich ich den hauptgewinn erreicht habe, tritt das abo in kraft,""" Du wirst von einem Gewinn nichts sehen. Also denkst du nicht daran zu widerrufen und schon hast du das Abo am Hals.
Wenn du Post bekommst, würde ich den Vertrag Widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen , wenn du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast. Ein Hinweis am Telefon reicht nicht aus. Schon gar nicht , wenn er so falch ist."""" erst wenn ich ich den hauptgewinn erreicht habe, tritt das abo in kraft,""" Würde auch gleich mitteilen, dass ich die erschlichene Einzugsermächtigung zurück ziehe.

Also dir passiert da nichts. Ich würde das Einschreinen per Einwurf schicken. Dann können sie die Annahme nicht verweigern.

Du kannst den Eingang des Briefes hier verfolgen und ausdrucken.


Wenn mir das passieren würde ,
Auf keinen Fall die Kundennummer vergessen.

hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe meinen Abovertrag vom .......innerhalb der gesetzlichen Frist .
Wegen der Lügen des Herrn Hans W**** am Telefon
"""" erst wenn ich ich den Hauptgewinn erreicht habe, tritt das abo in Kraft,""" fechte ich den Vertrag auch noch hilfsweise wegen Täuschung nach § 123 BGB und wegen Irrtum nach § 119 BGB an. Meine erschlichene Kontodaten im Falle eines Bargeldgewinnes, dürfen zu keinen anderen Zweck als zur Überweisung eines Bargeldgewinnes misbraucht werden. Eine Einzugsermächtigung für ein Abo wurde nicht erteilt. Abgebuchtes Geld, wird von meiner Bank für mich zurück geholt.
Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank!
 
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werv

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Hallo, es ist erst ein Paar Minuten her, da habe ich ein Anruf bekommen von einem Herr´n Hans Weber von der Leser-Auslosung.de und hat mir gesagt ich bin von so und soviele tausenden Personen unter der top 20 und könne nun meine möglichen gewinne aussuchen und die gewinne aufgezählt die ich bereit bekommen soll in den nächsten tagen .... dannach wurde ich sofort angerufen von einer frau, dessen namen ich mir leider nicht aufgeschrieben habe, sie meinte nur das ich ein Kicker-Abo für 12 Monate angeordert habe und dann meine kontodaten verglichen ob sie stimmen, ich habe lauter freude der gewinne zugestimmt ... nach den telefonaten war es mir doch ganz unangenehm die kontodaten usw raus zu geben und habe angefangen ein bisschen zu googlen und bin auf diese forum gestossen, der herr weber am telefon meinte, erst wenn ich ich den hauptgewinn erreicht habe, tritt das abo in kraft, also wenn ich jetzt in den nächsten tagen post bekomme wegen des abbos aber jedoch von den gewinnen nie was sehen werde, wie soll ich jetzt vorgehen, wie gesagt das telefonat ist erst paar minuten her :/

Hilfe wäre nett, bin noch azubi und kann sowas nun gar nicht gebrauchen i-wo rein gefallen zu sein.

Liebe grüsse
Ganz ruhig. Erstmal musst du eine Widerrufserklärung zugeschickt kriegen.
Dort wird eine Adresse stehen, wo du den Vertrag ohne Angabe von Gründen
widerrufen wirst. In gleichen Schreiben Lastschrift widerrufen.

Dieses Schreiben erstmal einem/r zeigen (z.B Nachbarn(in) oder
deinen Arbeitskollegen(in)) damit du einen Zeugen hast und dann per Einschreiben mit Rückschein wegschicken. Sollte etwas von deinem Konto abgebucht werden, dann zurückbuchen (kostet dich nichts).

Sollten Sie eine Zeitschrift zustellen dann nicht annehmen, bzw die erste
wegschicken. Sollten weitere ankommen dann verwahren und die Firma informieren dass die Zeitschriften zur Abholung bereit stehen.
 

werv

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@Alex93

Es wäre auch nett wenn du uns weiter informierst, damit wir
anderen besser helfen können, die auch in eine Falle tappen.
Es gibt viele die Hilfe kriegen, sich aber dann nie mehr melden.
 

DerMatze

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@ DerMatze

Aus den Erfahrungen der User hier mit der PVZ , würde ich mich mit der PVZ nicht telefonisch auseinandersetzen. Die wollen ja das Abo so lange wie möglich erhalten.

Bei dem was hier im Forum los ist, würde ich es auch mit Einschreiben per Einwurf schicken. Den würde ich mir dann aber auch bis Ende 2016 aufheben. Nicht das mal eine Mahnung in der Zwischenzeit kommt und dann kannste das Einschreiben nicht beweisen. Mit E-mails als Beweis fällt man zu 95% bei Gericht hinten runter.

Habe mir mal angesehen was auf der Seite vom gong-verlag.de/ darüber steht, wenn ich mir den Gong jetzt bestelle.

Das Abonnement verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn ich es nicht bis 6 Wochen vor Ablauf schriftlich kündige.
Einschreiben ist ja vor Gericht genauso wenig wert, denn es ist kein Beweis, ob sich im Brief wirklich eine Kündigung befunden hat. Wer wirklich sicher gehen will, muss es selbst hinbringen und gleich von der Stelle wo die Kündigungen eingehen den Eingang bestätigen lassen oder nen Notar hinschicken und das lohnt sich nicht.
Aber ich werde es trotzdem noch per Einschreiben schicken, ist ja besser als nichts und ich weiß wenigstens, dass es angekommen ist.
 

Alex93

New member
@schnippe, vielen dank :)

@werv, ich werde sobald ich die erste Post bekomme und ich ich um den widerruf gekümmert habe hier melden und wenn zum späreren zeitpunk nach widerruf die zeitschriften dennoch bei mir eintreffen werd ich es so angehen wie du beschrieben hast und halte euch somit auf dem laufenden :)
 

werv

New member
Einschreiben ist ja vor Gericht genauso wenig wert, denn es ist kein Beweis, ob sich im Brief wirklich eine Kündigung befunden hat. Wer wirklich sicher gehen will, muss es selbst hinbringen und gleich von der Stelle wo die Kündigungen eingehen den Eingang bestätigen lassen oder nen Notar hinschicken und das lohnt sich nicht.
Aber ich werde es trotzdem noch per Einschreiben schicken, ist ja besser als nichts und ich weiß wenigstens, dass es angekommen ist.
Stimmt soweit nicht. Es muss plausibel sein dass ein Widerruf stattgefunden hat.
Also Zeugen und Einschreiben mit Rückschein. Lass dann die anderen beweisen
dass es kein Widerruf gewesen ist.
 
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