schaefchen
New member
Weiß keiner mehr was ich nun tun kann?
Wenn es dich beruhigt , würde ich eine E-mail oder ein Fax schicken.Weiß keiner mehr was ich nun tun kann?
29.11.2013
Oldenburg: 100 Euro Reisegutschein erst nach Abschluss eines Zeitschriftenabonnements
Ein Verbraucherin aus Oldenburg teilte unserer Beraterin Sabine Schröder mit, sie habe Anfang November einen Anruf der Gemeinschaft von Verlagen erhalten. Sie sei eine von fünf Gewinnern. Für die Aushändigung des Gewinns müsse sie ein Zeitschriftenabonnement abschließen. Die Daten der Verbraucherin lagen dem Anrufer bereits vor. Kurz darauf erhielt sie ein Willkommensschreiben von BCC M. Akkas - H. Koca inklusive des Reisgutscheins. Bestreiten und widerrufen Sie den Vertrag! Zur Beratung per Telefon, E-Mail oder vor Ort..........
Wenn tatsächlich ein Mahnbescheid käme (was ich stark bezweifle) kann man dem ohne jede Begründung widersprechen. Damit müßten sie klagen, was sie soweit bekannt noch nie getan haben. Außerdem hätten sie dabei 23€ in den Sand gesetzt, denn soviel kostet ein Mahnbescheid den Antragsteller.wie nun weiter ?
Wenn ich als Inkasso eine Forderung die "rechtens" ist habe, dann würde ichhallo...
ich bekam nun ein brief vom inkassobüro das der gerichtliche Mahnbescheid eingeleitet wurde.
und falls ich nicht zahle Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden (Lohnpfändung, Pfändung des Kontos usw)
und das halt nur verhindern kann wenn ich den austehenden betrag sofort überweise.
wie nun weiter ?
Lies Dir hier einmal durch, wie so etwas überhaupt abläuft, bis deren Drohungen wahr werden können:wie nun weiter ?
Wenn Du keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hast, kannst Du immer noch widerrufen!Nein eine Widerrufserklärung wurde mir nicht ausgehändigt
Hallo Harald67,
ich muss zunächst erst einmal sagen, Respekt wie Du reagiert hast. Ich glaube nicht, daß Du Dir groß Sorgen machen musst. Leg die Zeitschrift einfach in die Ecke (und wirf sie nicht gleich weg) und verweigere fleißig weiter die Zahlung. Wenn Du noch einen Nachweis hast, dass eine der 1500 mails angekommen ist, dann bist Du vollends aus dem Schneider. Und solange wartest Du einfach, bis vom Gericht ein Schreiben ins Haus flattert. Um gänzlichst auf der sicheren Seite zu sein kannst Du, bei jeder neuen Instanz (Inkasso und Anwalt, später beim Gericht musst Du das sogar) einen Widerspruch einschicken (so kostengünstig wie möglich). Theoretisch dürfen die bei Dir keine Folgekosten aufrechnen, wenn Du einmal der Rechnung ordnungsgemäß widersprochen hast.
Trotzdem: Respekt ... find ich fast Klasse ;-)
Gruß Martin
Also hast du die Adresse nicht geschrieben, sondern der Werber - somit istDer Service Auftrag wurde am 29.8.13 Unterschrieben - und die Hausnummer erkennt man jedenfalls.
Nein eine Widerrufserklärung wurde mir nicht ausgehändigt, hab nur meine Daten gesagt - geschrieben hat der Mann vom Vertrieb.
Beste Grüße
Es ist ein 3 Monate Vertrag, ich denke nicht das sich dieser automatisch verlängert. Doch in den Liefervereinbarungen steht das sich der Verlag um 1 Jahr verlängert sobald man nicht 3 Monate vor Ablauf Kündigt.
Beste Grüße
Welchen Grund hat dir denn der Werber für das angebliche Gratisangebot mitgeteilt ?der Vermittler versicherte mir das kein Abo abgeschlossen wird (hab ja auch keine Kontodaten angegeben) und die Zeitung sich nach 3 Monaten quasi selbst Kündigt.
Jetzt machst du wieder einen Fehler.Die kriegen auch gleich im Anschluss eine fristlose Kündigung von mir vor den Latz geknallt, denn so war das nicht vereinbart!!!
Wenn du keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hast, kannst du auch noch widerrufen.Hallo kruemeltee und Harald 67,
seid zuerst einmal von Neueinsteigerin herzlich gegrüßt!
Ich habe mich letzte Woche von einer Anruferin der Leser Auslosung dazu bequatschen lassen, leider!, die Tina im Anspruch des anfangs netten unverfänglichen Gesprächs zu abonnieren.
Zum Zwecke eines eventuellen Gewinns habe ich die Zeitschrift Tina als Sponsor der Gewinnausschüttung angegeben und meine Kontonummer zur Identifizierung meiner Person.
Oh......@ De kleine Eisbeer war schneller.Am Telefon abgeschlossene Verträge
Verträge, die während eines Telefonats geschlossen wurden, können Sie in der Regel nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge widerrufen. Sie sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist beträgt in diesen Fällen mindestens vierzehn Tage. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt aber voraus, dass der Unternehmer seine Informationspflichten für Fernabsatzverträge zuvor vollständig erfüllt und Sie in Textform (zum Beispiel per Fax, E-Mail oder schriftlich mit der Rechnung) ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat. Häufig ist die Widerrufsfrist jedoch auch länger........................
Die Unterschriftenlösung gilt vorerst nur für Gewinnspieleintragungsdienste.Neuerdings wird ein Gewinnspiel-Vertrag [Leserauslosung},den man am Telefon abgeschlossen hat,erst nach einer schriftlichen Bestätigung rechtens.