Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

werv

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Guten Abend :)

Heute kam der Brief an.
Ergebnis: Bin aus dem Vertrag raus. Sollte doch nochmal eine Mahnung kommen bzw. eine Abbuchung kommen, kann ich Sorglos zurückziehen. Die bisherigen Zeitschriften sind mir überlassen und kann machen was ich möchte damit. Kann gut sein das ein bis zwei etwa noch ankommen könnten. Die kann ich ebenfalls als Geschenk ansehen.

Das mal ne Gute Nachricht für dieses Jahr :D Aber mit dem nächsten Ärger handel ich bereits. Das hat mit einem Abo oder ähnliches rein gar nichts am Hut. Gehört nicht hierher ^.^
Vielen dank für die Rückmeldung - wir freuen uns, dass es gut geklappt hat !!!
 

schnippewippe

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AW: Zeitschriften Abzocke Betrüger zockt Senioren ab jetzt steht er vor Gericht

Werde ich mal hier einstellen.
Damit Ihr mal mitbekommt , wie man auch noch in der Sache abgezockt werden kann.
Betrüger zockt Senioren ab
..................................Alte Menschen sind vergleichsweise leichte, weil besonders wehrlose, Opfer von Straftaten. Diesen Umstand hat der Angeklagte für sich zu nutzen gewusst. Vorigen Sommer ist er im Raum Augsburg als Zeitungswerber oder als Mitarbeiter der Telekom aufgetreten. Besonders auf Frauen, die in alten- und behindertengerechten Wohnungen leben, hat es der Betrüger abgesehen.

Manche der Angesprochenen lassen sich von ihm sogar überreden, ein zweites Abonnement für Zeitungen oder eine Fernsehzeitschrift abzuschließen. Die ihm ausgehändigten Geldbeträge, deklariert als Anzahlungen, variieren zwischen 50 und 170 Euro. Einmal, als er 50 Euro auf einem Tisch liegen sieht, steckt sie der Angeklagte ein.
...
..............................................mehr im link
Bitte redet mit den älteren Mitbürger in Eurer Umgebung über Abzocke in der Wohnung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 

Barsoi

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Also mal ehrlich, ich finde das Urteil skandalös. Auch wenn der Schaden nicht sehr hoch ist, aber dieser "Dreckskerl" stand immerhin zum 24. Mal vor Gericht.
Da hätte das Urteil m.M.n. deutlich höher ausfallen müssen. Von Reue oder Besserung ist ja wohl nicht auszugehen.
 

Felidae84

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hallo :)

mal was neues von mir.
Nach dem letzten Brief (Gerichtlicher Mahnbescheid) vor ca. 8 Wochen ist nichts passiert.
Heute war nun wieder ein Brief vom Inkassodienst im Briefkasten, mit der Mitteilung das mich ein Mitarbeiter in den nächsten Tagen aufsuchen wird & dieser sich auch ausweisen kann.
Aber ich vermute mal das dies wieder nur eine weitere "Drohung" seitens des Inkassobüros handelt. Und die nicht durch ganz Deutschland fahren um das Geld ein zutreiben.

LG
 

Barsoi

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Aber ich vermute mal das dies wieder nur eine weitere "Drohung" seitens des Inkassobüros handelt. Und die nicht durch ganz Deutschland fahren um das Geld ein zutreiben.
Genauso ist es.
Aber selbst wenn, man ist in keinster Weise gezwungen sich mit den Leuten zu unterhalten oder gar in die Wohnung zu lassen.
Tür zu, feddisch.
 

schnippewippe

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Ein wenig Mut machen für """ Tür zu """""


Hausbesuche – Inkasso

Hausbesuche von Inkassobüromitarbeitern: Inkassobüros schicken zuweilen Ihre Mitarbeiter auf Hausbesuche, um Schuldnern im persönlichen Gespräch Ratenzahlungspläne vorzustellen, Schuldenanerkenntnisse unterschreiben zu lassen oder sich generell im Haus bzw. der Wohnung des Schuldners bezüglich der ausstehenden Forderungen zu unterhalten.
Vorsicht vor Hausbesuchen

Zum einen müssen Sie als Schuldner wissen, dass es keinen Grund und keine Erfodernis gibt einen Mitarbeiter eines Inkassobüros in Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus zu lassen. Drängt ein Inkassobetrieb auf ein persönliches Gespräch und können Sie sich dieses selbst auch als hilfreich vorstellen, gehen Sie in das Büro des Inkassobetriebes und empfangen Sie keine Mitarbeiter bei sich zuhause!
Unterschreiben Sie zuhause nichts!............................
Muss man Inkassomitarbeiter die Wohnung betreten lassen? Was tun bei Drohung / Befragung der Nachbarn?
Nein. Niemand hat das Recht Ihre Wohnung zu betreten. Nur in Ausnahmefällen (Gefahr im Verzug, Zwangsvollstreckung, etc.) kann ein Richter die Durchsuchung anordnen. Dies ist sogar im Grundgesetz in Art. 13 GG festgelegt. Inkassomitarbeiter sind keine Gerichtsvollzieher. Sollte sich ein Mitarbeiter dennoch Zutritt zur Wohnung verschafft haben, sind Sie berechtigt, ihn jederzeit zum Verlassen aufzufordern. Kommt er der Aufforderung nicht nach, kommt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch in Betracht.......................................
 
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Sabrinese

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Hallo,

Ich habe hier schon einiges überflogen, möchte aber doch kurz mein Problem schildern.

Vor ein paar Wochen wurden mein Bruder und ich auf der Strasse angesprochen. Die zwei jungen Leute meinten es ginge um ein Gutscheinheft wofür wir uns anmelden und wenn wir wollen können wir einen 150€ Reisegutschein erhalten, sollten dafür unsere Bankdaten angeben. Ich wusste meine nicht auswendig und hatte nichts dabei, dann meinte die junge Frau, man könne es ja über die Kontoangaben meines Bruders machen und falls es soweit kommen sollte, wird er mir meinen Gewinn schon auszahlen. Mitgegeben haben sie uns nichts.

Heute haben wir beide Briefe erhalten:
Sehr geehrte Frau ...
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Zeitschrift ... Im Rahmen unserer Aktion "jetzt 2-fach profitieren" entschieden haben.

Die Belieferung mit der Zeitschrift ... Beginnt erstmals mit der am 10.04.2014 erscheinenden Heft-Nr. 16/2014.
Die Berechnung erfolgt zum derzeit gültigen Heftpreis in Höhe von 3,20 € inklusive USt und Versandkosten. Die Zeitschrift erscheint 52 mal jährlich.

Ihre Bankverbindung wurde für die Zahlungsabwicklung im SEPA-Format wie folgt hinterlegt:
IBAN... BIC...

Bitte prüfen Sie diese Angaben und teilen Sie uns ggf. Änderungen mit.

Ihre Mandatsreferenz: ...

Mit der Betreuung Ihres Zeitschriftenabonements wurde die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG beauftragt. Die Kontodaten, Gläubiger-ID und Servicezeiten entnehmen Sie bitte den unten stehenden Angaben.

Als Dankeschön für Ihre Bestellung haben wir Ihnen wie versprochen den Reisegutschein im Wert von max. 150€ sowie exklusiv für Sie den Wechselgutschein "..." mit 50€ Bonus beigelegt. Mit Ihrer Kundennummer können Sie sich nun wie vereinbart ein Einzellos der ...-Fernsehlotterie mit 7-facher Gewinnchance unter ... Sichern.

Mit freundlichen Grüssen
...

Der Brief an meinen Bruder ist ähnlich, nur mit anderer Zeitschrift.
Ich bin grad ziemlich sauer, dass wir so belogen wurden, damit die an unsere Unterschriften kommen, weiss aber auch nicht, was ich jetzt tun soll. Natürlich ist es eine Frechheit und wir sollten nicht bezahlen, vor allem weil ich mit der Zeitschrift nichts anfangen kann. Hab aber ein wenig Bedenken weil ich Angst vor den Konsequenzen habe. Ich bin noch Studentin und wenn sich da was summiert mit Mahnungen usw. wirds bei mir schon eng.

Wie sollte ich da am besten Reagieren?
Wiederrufen, per e-Mail und am Montag gleich ein Einschreiben rausschicken?

Danke schonmal für die Hilfe.
 

schnippewippe

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@ Sabrinese
Vor ein paar Wochen wurden mein Bruder und ich auf der Strasse angesprochen. Die zwei jungen Leute meinten es ginge um ein Gutscheinheft wofür wir uns anmelden und wenn wir wollen können wir einen 150€ Reisegutschein erhalten, sollten dafür unsere Bankdaten angeben. Ich wusste meine nicht auswendig und hatte nichts dabei, dann meinte die junge Frau, man könne es ja über die Kontoangaben meines Bruders machen und falls es soweit kommen sollte, wird er mir meinen Gewinn schon auszahlen. Mitgegeben haben sie uns nichts.
Wenn mir das passiert wäre , würde ich jetzt einen Widerspruch schreiben.
Würde mitteilen, dass ich der Mitteilung , ein Zeitschriftenabo für die Zeitschrift............abgeschlossen zu haben, widerspreche.
Ich würde den oben genannten Text von dir mitteilen und Ihnen deutlich klarmachen , dass nie über ein Zeitungsabo gesprochen wurde.Hätte der Werber die Unterlagen überreicht, wären seine Lügen aufgefallen. Somit wurde auch keine schriftliche Widerrufsbelehrung überreicht und die Widerrufsfrist für das angeliche Abo hat noch gar nicht begonnen zu laufen. Dann erkläre ich für den angeblichen Zeitschriftenvertragt hilfsweise (fristgerecht) den Widerruf .
Da ich so belogen wurde , erkläre ich hilfweise die Anfechtung wegen Täuschung.
Da ich dachte es geht nur um das Gutscheinheft würde ich auch hilfsweise die Anfechtung wegen irrtum mitteilen.
Einzugsermächtigung zurückziehen.
Wenn Geld vom Konto abgebucht wurde, haben es sich die User von Ihrer Bank zurückholen lassen. Das kostet einen nichts.

Bitte nicht vergessen eine Kopie des Briefes zu machen.

Einschreiben per Einwurf . Kann man hier ausdrucken
 
Zuletzt bearbeitet:

Don-B

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Hab das Thema lange nicht mehr verfolgt, weil es sich für mich auch erledigt hat.

Das einzige was ich euch mitgeben kann....bezahlt nicht! ich habs auch nicht und ich habe ruhe :)

mfg
 

Krennz

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Ab dem Augenblick, wo man sich massiv wehrt, geben die klein bei und halten Ruhe.

Die Erfahrung haben schon etliche hundert wenn nicht tausende User gemacht.

Notfalls hilft ein Gang zu den Verbraucherzentralen, wenn der folgende Text nicht reicht:

Betreff Zeitschriften ABO Kundennummer xxxxxxxxxxxxx Zeitschrift xyz

Guten Tag.

Hiermit widerrufe ich das mir aufgedrängte Abo für die Zeitschrift xyz. (Da mir keine Vertragsunterlagen ausgehändigt wurden hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen.) (Da die Widerrufsbelehrung unzureichend war habe ich ein 1 monatiges Widerrufsrecht)

Hilfsweise fechte ich den Vertrag gemäss §§ 119, 120, 123, 142 BGB an.

Einer erteilten Einzugsermächtigung widerspreche ich und ziehe sie zurück.

Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich und verlange die sofortige Löschung.
[ die in Klammern stehenden Sätze kann ich , je nach Gegebenheit, einfügen]
 

Sabrinese

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Also mein Schreiben hat wohl gewirkt. Habe einen Brief erhalten in dem sie mir mitteilen, dass sie das Abonnement einstellen. :thumbsup:
 

Felidae84

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Glückwunsch :)

Ich darf mich weiter mit den rumärgern bzw. mit dem Inkasso :/

Nachdem ja im letzten Brief mit Besuch gedroht wurde (der natürlich nicht kam^^), war am We mal wieder ein Schreiben im Briefkasten.
Diesmal isses die Zahlungsaufforderung zur Vermeidung des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren.
Dort wird mir netterweise angeboten die "Schulden" in monatlichen Raten zu begleichen.
Mal abwarten was noch so alles kommt...
 

Krennz

New member
@FElidae84 Ich schicke nochmal ein Schreiben an den Inkassierer(keine Mail) das ich die Forderung am ..... angefochten habe, die Rechtmässigkeit weiter bestreite und auch in Zukunft keinerlei Zahlungen leisten werde.

Gleichzeitig fordere ich sie nach BDSG auf, meine Daten unverzüglich zu löschen und verbiete ausdrücklich die Weitergabe.

Danach schicke ich alle weiteren Schreiben mit "Annahme verweigert!" wieder zurück. Einen evtl. Mahnbescheid schicke ich dann ans Gericht mit "Ich widerspreche voll" und dem Hinweis, "der Vertrag wurde am ....... angefochten." schnellstens ans Gericht zurück.
 

fishtank

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Hilfe

Ich bin auch auf die reingefallen. Haben mich vor einem Supermarkt angesprochen. Die wollten meine Adresse haben, damit die mir Supermarkt Gutscheine schicken können und sollte unterschreiben, dass ich damit eniverstanden bin. Von einem Abo war natürlich keine Rede.

Ich habe denen einen Brief geschrieben und widersprochen. Als Antwort kam mein angeblicher Antrag, denn ich so nicht gesehen habe. Die linke Hälfte war verdeckt gewesen.

Was soll ich denn jetzt machen? Bezahlen werde ich auf keinen Fall (auch weil ich die Zeitschrift im Laden für 40 Cent billiger haben kann.

Soll ich erneut widersprechen?
 

fishtank

New member
Widersprochen???? . Worauf bezieht sich dein Widerspruch ? Hast du vorher Post bekommen ?
Denn wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, widerrufe ich den Vertrag. Sollte diese abgelaufen sein und man mich belogen hat, würde ich den Vertrag wegen Täuschung und Irrtum andechten.
Per Einschreiben mit Einwurf.https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html
Ja vor etwa einem Monat habe ich Post bekommen. War aber nicht Zuhause zu der Zeit. Vor gut einer Woche ist dann die Rechnung gekommen. Da ist mir erst aufgefallen, dass was nicht stimmt.

Danke werde ich machen. Wenn's nicht hilft geh ich zur Verbraucherzentrale. Kann ja nicht die einzige gewesen sein, die denen auf den Leim gefallen ist.
 

schnippewippe

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Wenn du gute Nerven hast ,wird es schon werden. Das geht schon über 20 Jahre so. Bis jetzt habe ich noch nie gelesen, dass die mit den Abgezockten vor Gericht gingen. Ich möchte nicht wissen wieviel TAUSENDE in der Zeit reingefallen sind.
Verbraucherzentrale Hamburg | - Gutscheine vom VSR Verlag?

Beschreiben wie alles gelaufen ist, brauche ich nur dann , wenn ich den Vertrag wegen Täuschung und Irrtum anfechte.

Es gibt ja viele Wege wie die an ein Abo kommen.

Verbraucherzentrale Hamburg | - Straßenwerbung verboten

Verbraucherzentrale Hamburg | - Springer muss 60.000 Euro zahlen

Verbraucherzentrale Hamburg | - Zeitschriftenabo statt Nebenjob

Vorsicht

Zeitungen und Zeitschriften: Abo-Widerruf mit Haken
Abonnements von Zeitung oder Zeitschrift per Internet, über ein Mailing oder eine dem Periodikum beigelegte Karte lassen sich in der Regel nicht widerrufen.
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1804411A.html

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