Wo steht dort etwas von Kündigung?Bis auf die Kündigung, die der RA empfiehlt, kann ich mich dem gesagten anschliessen.
Was verstehst du nicht an:Er schreib t in der Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" Das ist m.E. eine ganz normal Küngdigung zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Kündigung bei Täuschung über soziale Projekte:Scrollen bis: Kann ich den Vertrag über ein aufgedrängtes und ungewolltes Zeitungsabo wegen Täuschung anfechten?
Siehe Oben.Ich bleibe dabei. Anfechtung wegen Irrtum § 119 BGB, falscher Übermittlung § 120 BGB, und wegen Täuschung § 123
Den Text habe ich mit meinem RA-Freund ausgetüftelt und bei Netzwelt Computerbetrug sowie PC-Praxis erfolgreich eingesetzt.Hiermit widerrufe ich mein Abo Nr,:xxxxxxxxxxxxx über die Zeitschrift xyz.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung gemäss §§ 119, 120, 123 und 142 BGB.
Die erteilte Einzugsermächtigung ziehe ich zurück und werde alle abgebuchten Beträge zurückholen.
Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich und verlange die sofortige Löschung.
Huch.......das habe ich ja noch nie gelesen. Wieso teilen das die Verbraucherzentralen nie mit.Ps.
Aus dem zitierten Musterbrief:
Widerrufsfrist:
Außerdem lag der ersten Zeitungslieferung keine Widerrufsbelehrung anbei. Bei der Versendung von Ware muss jedoch sowohl bei Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung vorgelegt werden, als auch zusammen mit der Warensendung. Das war hier nicht der Fall, es lag keine Belehrung anbei, damit hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, ein Widerruf ist unbefristet möglich.
Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen
Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 BGB 14 Tage. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag schriftlich widerrufen werden. Diese Frist gilt aber nur, wenn der Verkäufer im Vertrag über das Widerrufsrecht und die damit verbundene Frist belehrt hat. Die Belehrung muss auf dem Vertrag gut lesbar und vom Käufer gesondert unterschrieben werden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären.
Muss hier aber irgendwo stehen.Huch.......das habe ich ja noch nie gelesen.
Danach hätten hier im Forum die User gar keine Probleme mit der Widerrufsfrist. Wer hat hier 2 mal eine Widerrufsbelehrung erhalten ?Bei der Versendung von Ware muss jedoch sowohl bei Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung vorgelegt werden, als auch zusammen mit der Warensendung.
Das wird wohl nie ein Ende findenDie Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor unseriösen Vermittlern von Zeitschriften-Abonnements. „Es hat uns als Verbraucherzentrale regelrecht verblüfft, dass sattsam bekannte Maschen der Zeitschriftenverkäufer aus den Jahren 1990-1993 wieder aufgewärmt werden“, sagte VZS-Geschäftsführer J. B. am Dienstag in Leipzig.
Mit einem RA??Bist du dir da sicher?Warum machst du das so kompliziert?
Es reicht doch vollkommen wenn ich schreibe
Den Text habe ich mit meinem RA-Freund ausgetüftelt und bei Netzwelt HiermitHiermit widerrufe ich mein Abo Nr,:xxxxxxxxxxxxx über die Zeitschrift xyz.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung gemäss §§ 119, 120, 123 und 142 BGB.
§ 142 BGB
Wirkung der Anfechtung
(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.
(2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.
Ich gehe mal stark davon aus, dass die jetzt auch nicht besser zu lesen ist.Service-Auftragsnummer sehr undeutlich war