Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

DeScarlet

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Hab heute eine Nachricht per Mail erhalten. Dort haben sie mir geschrieben, das meinen Wiederruf annehmen. Die Zeitschriften die mir noch geliefert werden, soll ich als Geschenk ansehen. Für mich ist es also nochmal glimplich ausgegangen.
 

Lumio

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Hallo,

Ich schlage mich seit ein paar Monaten auch mit der PVZ rum. Begonnen hat alles mit einem Abo zum Vorzugspreis, welches ich über die Webseite Abo Discounter 2013 abgeschlossen habe. Dieses war auf den ersten Blick auf 12 Monate befristet. Wie es so ist, wurde die Lieferung einfach fortgesetzt und die weitere Bezugszeit wurde in Rechnung gestellt. Ich war natürlich überrascht, einer Kündigungsmöglichkeit wurde mir bisher immer widersprochen. Nun liegt der Sachverhalt bei einem einschlägig bekannten Rechtsanwalt, der die Forderung für die Mandantin geltend macht. Als Begründung dafür, aus der Sache rauszukommen, führe ich an, dass...
1) ich nie einen Vertrag mit PVZ eingegangen bin (nur mit Abo Discounter), die Firma PVZ war mir bis zum Ärger überhaupt nicht bekannt, die Lieferfirma war von Abo Discounter im Bestellprozess und den AGB auch nicht namentlich benannt
2) ich nie eine Auftragsbestätigung erhalten habe, wie von PVZ behauptet. Mir wurde jetzt eine Kopie eines solchen (Briefkopf VSR) zugestellt, beweist allerdings nicht, dass mir ein Originaldokument damals zugegangen ist
3) auf der Webseite sowie in der Bestellbestätigung nur der Paketpreis für 12 Monate aufgeführt war, Hinweise zur stillschweigenden Laufzeitverlängerung bei ausbleibender Kündigung waren lediglich versteckt und kleingedruckt in den AGB zu finden. Weder der Bezugspreis bei automatischer Fortsetzung des Bezugs noch der Name der Firma, bei der gekündigt werden muss, war bestimmt, darüber informiert wurde ich natürlich auch nicht.
4) die Widerrufsrechtbelehrung war nicht ordnungsgemäß, da nicht in Textform (hier sehe ich aber das Problem, dass das Widerrufsrecht bei Zeitschriften im Fernabsatz freiwillig ist).

Wie seht ihr die nun die Chancen, dass ich meine Anfechtung erfolgreich durchsetzen kann und die PVZ und ihre Vertreter irgendwann mit ihrer Drohkulisse aufgeben? Kann ich der Sache entspannt entgegen sehen?

Danke im Voraus für Antworten!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Kann ich der Sache entspannt entgegen sehen?

Danke im Voraus für Antworten!
Glaube ich nicht.
1) ich nie einen Vertrag mit PVZ eingegangen bin (nur mit Abo Discounter),
In den AGB steht deutlich das im Auftrag der Firma Klenk gehandelt wird.
3) auf der Webseite sowie in der Bestellbestätigung nur der Paketpreis für 12 Monate aufgeführt war, Hinweise zur stillschweigenden Laufzeitverlängerung bei ausbleibender Kündigung waren lediglich versteckt und kleingedruckt in den AGB
Es sollte zum Allgemeinwissen gehören das sich Laufzeitverträge automatisch verlängern.
Die AGB sollte man sich vorher durchlesen.
(Bei den "kurzen" AGB ist das wirklich kein Problem.)
4) die Widerrufsrechtbelehrung war nicht ordnungsgemäß, da nicht in Textform
3) auf der Webseite sowie in der Bestellbestätigung
In der Regel ist bei der Besellbestätigung die Widerrufsbelehrung bei.
 

Lumio

New member
Danke für die Antwort.

Meint ihr, da wird es bei Drohgebärden nicht bleiben? Von gerichtlichen Mahnbescheiden oder gar Klagen hört man in Zshg. mit PVZ mal nichts.

zu deinen Punkten:
1) Im Auftrag von Klenk bedeutet allerdings nicht, dass ich Kenntnis über VSR, PVZ usw. haben muss. Die Firma, der die Kündigung zugehen muss, ist nicht namentlich genannt. Wie kann also PVZ Vertragspartner sein? PVZ ist zudem in der Korrespondenz meiner mehrfachen Aufforderung, einen Vertragsnachweis zu erbringen, nicht nachgekommen.

3) dies ist nicht in allen Fällen so, wichtige Vertragsbestandteile gehören direkt im Bestellvorgang aufgeführt oder spätestens in der Bestellbestätigung erläutert. Die Bestellbestätigung liegt noch vor und enthält einen solchen Hinweis nicht. Andere Aboseiten weisen beim Produktangebot explizit daraufhin.

4) Widerrufsbelehrung lag nicht bei
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/agb6d0jm2wib5.png

In der AGB wird der Name der PVZ nicht mitgeteilt.

Auch beim Bestellvorgang wird keine Verlängerung des Vertrages mitgeteilt.
Produktbeschreibung
Dein Jahresabo der Brigitte ...............
2) ich nie eine Auftragsbestätigung erhalten habe, wie von PVZ behauptet. Mir wurde jetzt eine Kopie eines solchen (Briefkopf VSR) zugestellt, beweist allerdings nicht, dass mir ein Originaldokument damals zugegangen ist
Da dir das mitgeteilt wurde, würde ich , den Beweis darüber anfordern, dass mir diese Unterlagen auch wirklich geschickt wurden und auch in meinen Besitz gelangt sind. Da ich diese Unterlagen nicht erhalten habe, ist mir die Firma PVZ auch nicht als Ansprechpartner bei einer Kündigung / Widerruf des Vertrages( bis der Ärger begann) bekannt gewesen.
Zeitungen und Zeitschriften: Abo-Widerruf mit Haken
. abo-discounter.com wirbt im Auftrag der Wolfgang Klenk GmbH & Co KG, Industriestr. 2, 56414 Meudt.

Liefervereinbarung AGB

1. Das Abonnement verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Bezugszeitraums schriftlich gegenüber der Lieferfirma gekündigt wird.
AG Minden: Versteckte Verlängerungsklausel bei Online-AGB ist unwirksam | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Verlängerung | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Man sollte sich echt immer die AGB durchlesen. Das erspart einen oft viel Ärger. Bis jetzt ist auch mir nichts darüber bekannt, dass es hier mal bis vors Gericht ging.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AG Minden: Versteckte Verlängerungsklausel bei Online-AGB ist unwirksam | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Link schrieb:
da sie sich unterhalb der Fußnoten-Anmerkungen und noch unterhalb des Buttons “zurück” befunden hätten. An einer solchen Stelle müsse der Kunde nicht mit Informationen zur Vertragslaufzeit rechnen,
Bei diesem Anbieter steht es gleich zu Anfang der AGB.Ergo,nicht versteckt.
Verlängerung | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Hier geht es vermutlich um eine Verlängerung eines Probe-Abo.
Siehe:
Link schrieb:
weil gerade die kurze Laufzeit des eigentlich beworbenen Produktes an mehreren Stellen auf der Internetseite
 

Lumio

New member
Die Frage ist halt, ob das ausschließliche Aufführen des wichtigen Vertragsbestandteils der Verlängerungsklausel in den AGB rechtens ist. In der Bestellbestätigung ist nur von 12 Monaten Laufzeit und dem Paketpreis die Rede. Die AGB wurde nicht in der Mail mitgeschickt. Andere seriöse Abodienste halten diese Infos auf ihrer Webseite im Bestellprozess nicht zurück.

Was ich mich halt frage, wie kann PVZ einen Betrag geltend machen, wenn ich mit PVZ weder einen Vertrag geschlossen habe, noch die Firma mir bekannt gewesen ist (Lieferfirma hätte auch benannt werden können). Der anschließende Bezugspreis ist auch nicht bestimmt. Diese Infos sind zwar alle auf einer angeblichen Auftragsbestätigung von VSR (im Übrigen auch nicht ursprünglich bekannt) zu finden, rechtssicher zugegangen ist mir diese aber als Originaldokument nie. PVZ hat meine Aufforderung, ein Vertragsdokument als Nachweis vorzulegen, mehrfach ignoriert. Die wissen wahrscheinlich nicht mal mehr genau, wann wer wo überhaupt geworben hat.
 

Barsoi

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PVZ... Die wissen wahrscheinlich nicht mal mehr genau, wann wer wo überhaupt geworben hat.
Das wissen die auch nicht und es interessiert sie auch nicht. Die nehmen nur Aufträge von verschiedendsten Firmen an.
Nur muss aus deinen Unterlagen an irgend einer Stelle hervorgehen, dass die PVZ mit der Kundenbetreuung beauftragt wurde. Dann ist die PVZ der alleinige Ansprechpartner.

Nachtrag: "an irgend einer Stelle" reicht natürlich nicht. Versteckt im Kleingedruckten hat das natürlich nichts zu suchen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Krennz

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Hier könnte mir eine Anfechtung gemäss den §§ 119 Irrtum, 120 falscher Übermittlung, 123 Täuschung und 142 Anfechtbarkeit bekannt, helfen.

Zusätzlich könnte hier auch der § 263 StGB Betrug, bzw. versuchter Betrug greifen.
 

Lumio

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Das Einzige was mir rechtssicher zugegangen ist, ist die damalige Bestellbestätigung per Mail, die wie gesagt nur Angaben zum Paketpreis und der 12 Monate enthält. Die Auftragsbestätigung habe ich erstmalig jetzt als Kopie gesehen, als ich ein Vertragsnachweis anforderte. Die schrieben auch, dass das lediglich ein Informationsschreiben sei.

Von Betrug würde ich jetzt nicht reden, das greift zu weit. Zumindest liegt aber der Verdacht der bewussten Irreführung über das Firmengeflecht (Abo Discounter, Klenk, VSR, PVZ) nahe.

Kann ich eigentlich dem beauftragten Inkasso-Anwalt antworten und verlangen, dass die Mahnkosten bis zur Klärung ausgesetzt werden? Meiner Bitte um einen Vertragsnachweis ist ja nämlich nie entsprochen worden. Ich will halt verhindern, dass die Kosten weiter nach oben gehen.
 

schnippewippe

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Du hast dich auf deren Seite angemeldet. Da hättest du dir die AGB durchlesen können. Musstest ja auch bestätigen diese gelesen zu haben. Ich denke mal, ohne deine Bestätigung diese gelesen zu haben, wärst du auch nicht weitergeleitet worden.
Du wurdest auch nicht mit ein Sonderangebot geködert, dass den Eindruck erweckt, dass nach Ablauf des Sonderangebotes Ende ist. Es war keine Verlängerung eines Probeabos. Ich würde davon ausgehen, dass die Mitteilung in der AGB reicht und von Betrug würde ich hier nicht reden.

Kündigungsfrist bei Dauerschuldverhältnissen
Typische Dauerschuldverhältnisse sind etwa der Mietvertrag, der Arbeitsvertrag oder der Versicherungsvertrag. Aber auch bei Verträgen über ein Abonnement (wie etwa einem Zeitschriftenabonnement) oder einem Stromliefervertrag handelt es sich um klassische Dauerschuldverhältnisse.

Dauerschuldverhältnisse sind dadurch geprägt, dass sie sich über einen längeren Leistungszeitraum erstrecken. Die Laufzeit wird dabei vertraglich vereinbart. Die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses erfolgt durch die Kündigung.

Besteht kein wichtiger Grund, der die Vertragsparteien berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, so gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Das bedeutet, dass die Vertragsparteien in einem Dauerschuldverhältnis grundsätzlich der zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Kündigungsfrist unterstehen............................................
Hier noch einmal den Link aus meinen vorigen Post.
Automatisch | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

OLG Hamm: AGB-Klausel zur automatischen Verlängerung von Handy-Verträgen ist rechtswirksam

Da wird unten auch mitgeteilt,
Die Verlängerung des Vertrages um 12 Monate erachtete das Gericht ebenfalls als unproblematisch, der BGH habe dies für Zeitschriften-Abonnements als zulässig erklärt. Zum Volltext der Entscheidung:

Der anschließende Bezugspreis ist auch nicht bestimmt.
Der bleibt doch so wie er vorher auch war.

AG Karlsruhe: Automatische Vertragsverlängerung in AGB ist zulässig | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
 

Lumio

New member
Ich hab das schon gelesen, auch die Urteile sind mir bekannt. Es heißt in dem einen Fall aber auch: "Auch aus der Anpreisung des Produktes durch die Beklagte und den Bestellvorgang könne kein Verstoß gegen das Transparenzgebot hergeleitet werden. Die Beklagte habe auf der Internetseite auch auf die Preise für die Folgejahre nach Ablauf des ersten Vertragsjahres hingewiesen." Das war eben bei mir nicht der Fall (siehe jetzt auch auf der Webseite).

Dass ich von PVZ nie gehört hatte, ich also gar nicht wissen konnte, wo ich kündigen kann/muss, das ist auch eine Sache für sich. Die Frage ist auch, kann mir PVZ überhaupt einen Nachweis des Kündigungspflichtigen Abonnements erbringen? Bisher sind sie dies schuldig geblieben.

Der Bezugspreis blieb nicht gleich. Beim Paketangebot war der Preis ca. 1/10 des Preises nach der Verlängerung.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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Inkasso-Verfahren: Was tun, wenn die Forderungen unberechtigt sind?
Inkasso-Verfahren - WDR Fernsehen

Wir können dir leider keine 100% tige Auskünfte geben. Wie verschieden die Richter Urteilen haben wir ja bei der ABO-Abzocke gesehen.

Ich kann dir nur mitteilen, dass ich bis jetzt noch keine Urteile für diese Sache hier gefunden habe.
 

Krennz

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Nach meiner Erfahrung knickt die PVZ zeimlich schnell ein, wenn man den "vertrag" anfechtet, oder ihn von einem RA angfechten lässt.

ein für sie negatives Urteil, was schnell zum Muster werden kann, wollen die sich nicht einfangen.

Vlt wäre es auch angebracht eine negative Feststellungsklage loszulassen.

Der VSR wurde schon mehrfach von der VZHH erfolgreich abgemahnt

Verbraucherzentrale Hamburg | - Doppelt dreiste Drücker
 

Lumio

New member
Kann man denn ein weiteres Auflaufen von Mahngebühren, Anwaltskosten stoppen, indem man einen Vertragsnachweis der Gegenseite anfordert und eine Beantwortung der Einwände abwarten will?
 

Lumio

New member
309 BGB liefert auch was tolles:

(Wechsel des Vertragspartners)
eine Bestimmung, wonach bei Kauf-, Darlehens-, Dienst- oder Werkverträgen ein Dritter anstelle des Verwenders in die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintritt oder eintreten kann, es sei denn, in der Bestimmung wird
a)
der Dritte namentlich bezeichnet oder
b)
dem anderen Vertragsteil das Recht eingeräumt, sich vom Vertrag zu lösen;

Ich lese in den AGB von Abo Discounter nichts von VSR und PVZ.
 

Felidae84

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hallo,

mal ein update in meinem fall.
nachdem ich im april letzten jahres ja das schreiben des 2ten anwalts erhalten hab und anschließend diesen angeschrieben hab und beweise beilegt hab, das der "vertrag" unrechtens ist, hab ich bisher kein weiteres schreiben erhalten, weder seitens der pvz, eines anwalts oder eines inkassobüros:blushing:
 

Graupapagei97

New member
Bin bei der Nachforschung PVZ auf euch gestoßen-Unser Problem:
Seit Oktober 1997 bezieht meine Mutti eine Zeitschrift. Laut Vertrag:
Lieferbeginn Oktober 1997. Aus Altersgründen sollte der Bezug eingestellt werden
Also im Juli Kündigung an PVZ (Frist 3 Monate vor Ablauf). Kündigungsbestätigung zum nächstmöglichen Termin September 2015. Ein weiteres Schreiben von uns an PVZ im Oktober und ein Gespräch bei der Firma (Grr..) mit dem Hinweis, dass wir gekündigt haben und das ab 01.11.2014 keine Zeitungen mehr angenommen werden und auch die Einzugsermächtigung zurückgezogen wird, brachten auch nicht viel.Am 18.11.2014 kam eine Mahnung ins Haus, die wir zurück geschickt haben mit dem Vermerk: zu unserer Entlastung... Am 24.12.2014 die 2. Mahnung(jetzt schon 21.12 inkl. Bankgebühr?). Jetzt trudelte ein Schreiben vom Anwalt aus Leipzig ein mit einer Forderung von sage und schreibe 141,72 €! Dort steht Erstbezug September 1997! Habe telefonisch gleich heute den Anwalt kontaktiert und nachgefragt, wie das kommt. ja, das ist so, weil die Zeitung ja wöchentlich erscheint und somit in den September greift????? Also hätten wir angeblich bereits im Juni kündigen müssen laut Aussage der freundlichen Gesprächspartnerin, die einfach auflegte, als ich die Vollmacht für die Interessenvertretung verlangte und meinerseits einen Anwalt in Erwägung zog.
Jeedenfalls ist meine Mutti jetzt ziemlich geschockt. im Zahlbetrag enthalten sind ebenfalls eine fällige Vorausgebühr bis Sept. 2015 in Höhe von 63,55.
wie ist das mit dem Zuschlag für solche Zeitungen? Was können wir jetzt tun?? (Die Zeitschrift kostet 1,30 pro Monat 5,20, kassiert wurde immer 6,20).
Könnt ihr uns helfen??
 

Barsoi

New member
ja, das ist so, weil die Zeitung ja wöchentlich erscheint und somit in den September greift?????
Bindend ist, was im Vertrag steht und nicht, wie der Anwalt sich das gerne hindrehen möchte.
Lieferbeginn ist Oktober, nicht September.
Ich würde SCHRIFTLICH dieser Forderung widersprechen (Kopie vom Vertrag beilegen) und dann nicht mehr reagieren.
 
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