Top-of-Software.de

schnippewippe

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Das geht nur über die Staatsanwaltschaft. Aber auch nur dann , wenn eine Straftat vorliegt. Wo ist denn bei Gratis ein Betrug vorhanden ?
Die haben die User ja auf die Seite in die Irre geführt.
Der Be***** wäre wohl eher wo anders zu finden.

siehe bei der Vorgänger-Firma Content Services Ltd

Zwar gibt es kein Gesetz, welches das "Verstecken" der Kostenpflichtigkeit grundsätzlich unter Strafe stellt. Aber strafbar macht sich auch, wer bei einer Täuschungshandlung, also dem Verstecken der Kostenpflicht, planmäßig vorgeht, um einen Irrtum zu erregen und sich dadurch einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Siehe BGH-Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.. ..........aus dem link
 
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schnippewippe

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Akte 2010 Video

Gestern in Akte 2010 wurde über Top-of-Software.de berichtet.
Es wurde auch über den Anwalt und über das Urteil gegen ihn berichtet.


Bahnbrechende Gerichtsurteile

„Opendownload“, „Softwaresammler“, „Top-of-Software“ – die bekanntesten Abofallen im Internet. Hunderttausende sind wütend auf die Betreiber dieser Seiten. Wer auf der Suche nach Gratis-Software nicht ganz genau hinsieht, sich auf oben genannten Seiten registriert, wird in der Folge förmlich bombardiert: mit Rechnungen und gefährlich klingenden Mahnschreiben. Aus Angst vor höheren Kosten oder gar einem Gerichtstermin zahlen viele den Betrag zwischen 96 und 138 Euro. Die Abzocker machen so im Jahr zweistellige Millionengewinne. Aber gleich zwei Gerichtsurteile könnten dieses „Geschäftsmodell“ jetzt ins Wanken bringen. „Beihilfe zum Betrug“ – so urteilen Richter über das Vorgehen der einschlägig bekannten Inkasso-Anwälte. AKTE-Reporter zeigen, wie Abofallen-Opfer jetzt den Spieß umdrehen können!..........................link
Nach der Sendug habe ich mal auf der Seite von Sat 1 auf diesen Link geklickt. "" Alles was Recht ist: Urteile im Namen des Volkes "" Da hätte ein Beitrag von ""konsumer.info "" kommen müssen. Konsumer .info kann ich aber seit Gestern nicht mehr erreichen.
 
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DerKrefelder

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AW: Akte 2010 Video

Nach der Sendug habe ich mal auf der Seite von Sat 1 auf diesen Link geklickt. "" Alles was Recht ist: Urteile im Namen des Volkes "" Da hätte ein Beitrag von ""konsumer.info "" kommen müssen. Konsumer .info kann ich aber seit Gestern nicht mehr erreichen.
Was willst denn auf der Seite??? Ist doch hauptsächlich nur Copy&Paste.
Und,der Herr ist etwas überheblich.......
Zitat Fred K.
Fazit: Die Internetpräsenzen von Konsumer.inf* und viele andere Verbraucherschutzseiten sollten zur Pflichtlektüre für Richter werden, quasi eine Grundlage bilden, damit Juristen immer auf dem laufenden sind, und keine Fehlurteile entstehen.
Zitat Ende.
 
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schnippewippe

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Was willst denn auf der Seite???
Das kann ich dir sagen .
Mir Geistesblitze holen.:whistle: Mir fällt da oft was ein ,dass ich dann bei Google eingebe und komme dann oft auch auf Seiten ,wo ich sonst nie hinkäme. :laugh:

Zusatz : Eben gefunden
Seit gestern Abend wird Konsumer.info angegriffen
 
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trottel

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Guten Tag,
ich habe hier schon öfter was über unzulässige Widerrufsbelehrungen gelesen.
Reicht das in der Email enthaltene:

Der Kunde, kann seine auf Vertragsschluss gerichtete Erklärung (§ 1 Abs. 2 AGB: "Anmeldung") innerhalb
von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:


und

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und
ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die vom Anbieter empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Anbieter
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb
von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.


denn nicht aus?
Oder sollte man doch Widerrufen?
Ich habe mich gestern auf dieser Seite angemeldet. Was soll ich jetzt tun?
In der ersten Email stand nichts von bezahlen.
Ich habe einen Aktivierungslink erhalten den ich nicht ausgeführt habe.
Muss ich trotzdem Widerrufen?
Wenn ja, kann mir vllt. einer nen link zu nem passenden Musterbrief schicken?
Vielen Dank
 
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schnippewippe

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Belehrung über das Widerrufsrecht
Der Begriff der "Textform" ist in § 126 b BGB bestimmt. Danach muss die Belehrung unter anderem in einer Urkunde oder auf anderer, zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneter Weise erteilt werden. Die vom Gesetz verlangte Textform ist gewahrt, wenn die Widerrufsbelehrung auf Papier, einer Diskette, einer CD-Rom sowie per E-Mail oder Telefax übermittelt wird

Aber darum geht es hier bei der Sache ja nicht.

Antassia GmbH bittet zur Kasse
Verbraucherzentrale warnt vor dreister Abzocke im Internet
Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchen die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzu-kassieren. "Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist."

Zum Hintergrund: Die Betroffenen hatten auf der Seite nach kostenlosen Programmen wie "OpenOffice", "Adobe Flash Player" oder nach Virenschutzprogrammen gesucht. Nach mehreren Klicks kamen sie zu einer Anmeldeseite. Neben einer Eingabemaske für persönliche Daten fand sich dort ein kaum erkennbarer Hinweis auf Kosten in Höhe von 96 Euro und eine Laufzeit von einem Jahr.

In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen. Besonders dreist: Die Rechnung und auch die Mahnung kommen per E-Mail. Der Versuch einer Antwortmail scheitert......................aus dem link
Wenn ich einen Brief schicken würde, würde ich das machen was die Verbraucherzentrale schreibt.
"Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist."
 
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trottel

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Also sollte ich lieber einen Widerrufsbrief abschicken.
Am besten per Einschreiben?!
Was passiert eigentlich wenn der Brief nicht angenommen wird?
Zählt das dann als Widerrufen oder nicht?

"Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist."
Ich habe noch keine Zahlungsaufforderung sondern nur eine Anmeldebestätigung. Sollte ich mit meiner Reaktion warten bis eine Zahlungsaufforderung ankommt?
 
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schnippewippe

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.

Ich habe einen Aktivierungslink erhalten den ich nicht ausgeführt habe.

Das haste wohl nachgetragen ?
Sorry aber da würde ich GAR NICHTS machen.
 
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schnippewippe

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Bitte Bitte ;)


Für ALLE User!

Es gibt zwei Meinungen dazu.
1) Bis auf 2 Verbraucherzentralen raten alle einmal zu schreiben. Ebenso die meisten Anwälte. Dann ist man im Ernstall wenn man sich angemeldet hat abgesichert.

2) So wie die Abo-Abzocke seit Jahren läuft geht man davon aus, dass die eh nicht vor Gericht gehen. Es ist kein gültiger Vertrag abgeschlossen worden ! Warum sollte man dann schreiben.

Also es liegt bei jeden User selbst was er macht.
Für die User die lieber schreiben wollen hier noch mal der Link von der Verbraucherzentrale. Im Bericht ist ein Link der führt zu einen Musterbrief.
 

fabo-

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hallo erstamal
ich bin heute auch auf diese falle reingefallen!
i bin so verärgert!
bekomm ich von dennen einen brief oder eine email?
bitte um antwort
mfg
 

schnippewippe

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Abofallen: Katz- und Maus-Spiel um gesperrte Konten
Abzockgegner fordern besseren Verbraucherschutz

Die Online-Abofallen nehmen kein Ende - dabei laufen die Zahlungen an die Abzocker immer über reguläre Konten bei angesehenen Banken. Doch Beschwerden helfen nur kurzfristig. Denn gesperrte Konten werden von den Abzockern meist schnell ersetzt.:mad:

Darum

Je mehr Beschwerden, desto besser"

Laut Verbraucherzentrale Hamburg unterhielt die Antassia GmbH bis Mitte April Konten bei fünf Kreditinstituten - darunter die Deutsche Kreditbank, die Volksbank Dreieich und die Taunus Sparkasse in Bad Homburg. Abzockopfer sollten sich deshalb bei der in ihrer Rechnung genannten Bank oder Sparkasse beschweren und eine Kündigung des fraglichen Kontos fordern, raten die Hamburger Verbraucherschützer.
Nur über Beschwerden erhielten die Banken überhaupt Kenntnis von den Abzockern, meinen Abzockgegner. Alle erfolgreichen Kontosperrungen seien bisher auf solche Beschwerden zurückgegangen. "Je mehr sich beschweren, desto besser." Diese Rechnung scheint zunächst auch aufzugehen, wie das Beispiel der Taunus Sparkasse in Bad Homburg zeigt. ----------------mehr im link
 
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