De kleine Eisbeer
Super-Moderator
Wie ging sie denn weiter?denn die Geschichte geht ja noch weiter...
Bedenke aber eine wichtige Sache:
"Du" hast dort angerufen.mir nichts dabei gedacht und dort natürlich angerufen,
Sollte es auf Grund von deinem Anruf zu einem Vertrag gekommen sein,so hast du ein kleines Problem.
Denn das fällt nicht unter das Fernabsatzgesetz und das heisst,kein Widerrufsrecht.
In diesem Fall bleibt dir nur die Anfechtung wegen z.B. Irrtum,oder,kommt darauf an was in der eMail stand,Täuschung.
Dazu benötigst du aber fachlichen Rat. Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale.