Eumedia GmbH - netter Versuch

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
denn die Geschichte geht ja noch weiter...
:whistle: Wie ging sie denn weiter?

Bedenke aber eine wichtige Sache:
mir nichts dabei gedacht und dort natürlich angerufen,
"Du" hast dort angerufen.
Sollte es auf Grund von deinem Anruf zu einem Vertrag gekommen sein,so hast du ein kleines Problem.
Denn das fällt nicht unter das Fernabsatzgesetz und das heisst,kein Widerrufsrecht.
In diesem Fall bleibt dir nur die Anfechtung wegen z.B. Irrtum,oder,kommt darauf an was in der eMail stand,Täuschung.
Dazu benötigst du aber fachlichen Rat. Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale.
 

dura

New member
Erst mal ein Hallo an alle!!!
Habe auch eine Rechnung letzte Tage von Eumedia bekommen.Hatte denen meine Telefonnr. gegeben und bin angerufen worden.
Von irgendswelchen Kosten war keine Rede .Mir wurden die tollsten Geräte versprochen.Dann kam der Brief mit Rechnung.Habe dann die Email von deren Homepage genommen und Widerruf gemacht,mit dem Vermerk das dieses das erste u letzte Mal ist das ich mich dazu äußere.Das schöne daran ist das die Meldung kam::Ihre Nachricht ist eingegangen u wird bearbeitet.Heute kam die Bestätigung per Post das mein Widerspruch stattgegeben ist.
Ansonsten ZAHLT ja nicht denn die beweislast liegt bei Eumedia und nicht bei euch.Ganz einfach ;;;warum Widerspruch einlegen wenn so ein Wisch euch ins haus flattert.(kann ja jeder schreiben)keine Angst erst wenn ein richterlicher Mahnbescheid kommt(Soweit kommes aber nicht)muss man Einspruch einlegen.Auch Schreiben von Inkassos oder Rechtanwälte nicht beantworten nur aufbewahren.
Gruß Uli
 

cooleilo

New member
Hallo an alle :)

Leider bin auch ich am Telefon darauf reingefallen und habe Widerspruch per
mail eingelegt, nachdem mir der 1. Überweisungsträger zugesandt wurde über 99 €. Leider lag dies nicht in der 14-tägigen Widerrufsfrist und somit wurde mir dann prompt ein Schreiben zugesandt, indem die mich auf diese Frist hinweisen und meine "Kündigung" erst zum 04.05.2011 akzeptieren.
Eine Zahlungsaufforderung lag hier nicht bei.

Eure Hinweise waren für mich bis jetzt sehr hilfreich, jedoch bin ich grad etwas ratlos in meiner Situation!

Am Telefon wurde mir lediglich gesagt: erst wenn ich überweise, stimme ich dem Vertrag zu. Überweise ich nicht, kommt auch kein Vertrag zustande...

Ich werde auf jeden Fall NICHT bezahlen! Meiner Meinung nach ist hier KEIN Vertrag zustande gekommen!

Ein Dankeschön :) an "kruemeltee" !!! Dein Beitrag hat mir sehr geholfen!

Bin ich nun doch "geärmelt", weil ich nicht in der Widerrufsfrist widersprochen habe?????????
Sollte ich denen nochmals schreiben und darauf hinweisen, dass ohne Überweisung auch kein Vertrag zustande kam???????

Freue mich auf weitere Hinweise von Euch!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
(...)
Am Telefon wurde mir lediglich gesagt: erst wenn ich überweise, stimme ich dem Vertrag zu. Überweise ich nicht, kommt auch kein Vertrag zustande...
(....)
Sollte ich denen nochmals schreiben und darauf hinweisen, dass ohne Überweisung auch kein Vertrag zustande kam???????
(...)
Probieren kannst du es.Aber,.....kannst du auch beweisen das dies gesagt wurde?
nachdem mir der 1. Überweisungsträger zugesandt wurde über 99 €. Leider lag dies nicht in der 14-tägigen Widerrufsfrist und somit wurde mir dann prompt ein Schreiben zugesandt, indem die mich auf diese Frist hinweisen und meine "Kündigung" erst zum 04.05.2011 akzeptieren.
Hast du eine Widerrufsbelehrung in Textform (§ 126b Textform) erhalten?
Wenn nicht,dann ist die Frist noch nicht abgelaufen.
Wurdest du erst nach Abschluss des Vertrages über dein Widerrufsrecht belehrt,so verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.

Ps.
Bin ich nun doch "geärmelt", weil ich nicht in der Widerrufsfrist widersprochen habe?????????
Allgemein:
Auch wenn die Widerrufsfrist rechtlich gesehen abgelaufen sein,so gibt es immer noch die Anfechtung. >> juraforum.de/Anfechtung Willenserklärungen

Pps.
Gut zu wissen.
>> die-mark-online.de/Die Lüneburger Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen gewerbs- und bandenmäßigen Massenbetrugs erhoben,
 

cooleilo

New member
Hallo Kleiner Eisbär,

gerade eben erhielt ich bereits die 1. Mahnung mit 10€ Aufschlag!

Hab mal genau nachgeschaut: Das 1.Schreiben datiert vom 05.05.2010 - bei mir eingegangen am 10.05.2010 mit Widerrufsbelehrung.
Mein Widerruf erfolgte am 25.05.2010.

Dennoch bin ich der Meinung, dass ich keinen Vertrag abgeschlossen habe! Habe lediglich am Telefon zugestimmt, dass man mir Infomaterial zusenden darf. Hatte ja
nicht damit gerechnet, dass ich dadurch eine Rg erhalte und eine Widerrufsfrist einzuhalten habe. Dies wurde mir am Telefon jedenfalls nicht gesagt. Eben nur, dass
ich, wenn ich zahle, dem Vertrag zustimme. Das Gespräch hat mein Sohn (21) mitgehört.

Hast du evtl. einen Text, wie ich dies anfechten kann? Mit dem Link für Anfechtung kann ich nichts anfangen :(

Danke nochmals für deine Hilfe!
 

icke

New member
hallo zusammen,
heute hat mich es mit der eumedien gmbh erwischt. ich habe eine rechnung von 99,00€ bekommen. als ich dann meine kündigund schreiben wollte bin ich auf dieses forum getoffen.

naja kurz um , ich habe meine kündigung nun per mail versendet und gespeichert . nun bin ich gespannt was mich so erwartet. :confused:

mfg
 

icke

New member
hallo,
na gut dann habe ich eben widerrufen oder von meinen 14 tägigen rücktrittsrecht gebrauch gemacht ...
in kotakt bin ich mit diese truppe über einen unachtsamen klick im netz und aus neugier weiter gelesenen und dann ... sollte ich nur noch einen laptop testen den ich nach 14 tägiger benutzung noch behalten dürfte. hört sich doch super an. da ich mir sowie so für meinen lkw einen zulegen wollte , habe ich mir auch nichts dabei gedacht! aber man(n) lernt nie aus ... :whistle:
 

schnippewippe

New member
Wenn man diesen Vertrag kündigt muss man die Vertragslaufzeit auch bezahlen.
Also ist schon wichtig ob man einen Vertrag widerruft/anfechtet oder kündigt.:whistle:
E-mails zählen bei Gericht nicht als Beweiss. Sollte es mal zum Ernstfall kommen , hat man für das Gericht nicht reagiert.
Besser wäre ein Einschreiben mit Rückantwort.
 

scholli55

New member
Hallo Schnippewippe,
ich bin auch ein "Opfer" der eumedien GmbH. Die Dame am Telefon wollte mir Unterlagen zusenden, danach könne ich entscheiden. Stattdessen kam die "Annahmeerklärung" zum telefonischen Vertragsabschluss mit Rechnung 99€. Ich sehe es eigentlich genauso, dass Widerrufserklärungen besser schriftlich gemacht werden sollten, aber hier hat die Fa. eumedien GmbH ausdrücklich in der Widerrufserklärung geschrieben, dass ein Wideruf per email ausreichend sei. Im Falle des Falles (falls es bis zum Gericht geht), könnte ich doch dieses Schreiben mit einreichen. Dann müsste es doch schon genügen, oder? Ist eigentlich jemand bekannt, bei dem der Vertrag zustande gekommen ist und der dann tatsächlich hochwertige Geräte zum Testen erhalten hat? In dem Schreiben, dass ich erhalten habe, ist nur erklärt, dass ich in der Woche ab 31.07. ein Gerät zum testen erhalten sollte. Nach meiner Meinung könnte das dann ein Eierkocher aus Chine für 3€ sein, eumedia hätte seinen Vertrag vollständig erfüllt und 99€ eingesackt. Tolles Geschäft! Daher habe ich jedenfalls widerrufen und bin gespannt, ob und wie es weitergeht. Lohnt es sich, die Verbraucherzenrale auf diese Firma aufmerksam zu machen?
 

schnippewippe

New member
Ich sehe es eigentlich genauso, dass Widerrufserklärungen besser schriftlich gemacht werden sollten, aber hier hat die Fa. eumedien GmbH ausdrücklich in der Widerrufserklärung geschrieben, dass ein Wideruf per email ausreichend sei. Im Falle des Falles (falls es bis zum Gericht geht), könnte ich doch dieses Schreiben mit einreichen. Dann müsste es doch schon genügen, oder?
Sind E-Mails ein Beweismittel vor Gericht?
Für alle die, die Antwort nicht abwarten können.. .
das Ergebnis gleich vorweg und bitte ab jetzt und für immer merken: unjuristisch ausgedrückt... nein, nein, nein, jedenfalls nicht so, wie Sie vielleicht denken!...........mehr darüber im link
Ist eigentlich jemand bekannt, bei dem der Vertrag zustande gekommen ist und der dann tatsächlich hochwertige Geräte zum Testen erhalten hat?

Ich habe davon im Internet noch nichts gelesen. ;)

Lohnt es sich, die Verbraucherzenrale auf diese Firma aufmerksam zu machen?
Die Verbraucherzentrale wissen es. Aber sie sammeln auch Beschwerden für weitere Schritte. Schaden kann eine Mitteilung nicht.
 

icke

New member
hallo @scholli55,
ich bin auch der meinung das der widerruf per e-mail rechts kräftig ist . zumal es von dieser firma auch in der widerrufsbelehrung verfasst ist.
im übrigen , kannste schon recht haben mit dem eierkocher ... könnte auch eine schachtel streichhölzer sein ... kann man ja auch täglich gebrauchen . lol
nun machen diese wieder werbung oder sind auf fang mit zwei jahre kostenfrei SKY inkl. resiver , also aufpassen.

das man solche typen nicht ein für alle mal das handwerk legen kann !!! aber naja man ist ja selbst schuld ... auf so was zu reagieren. ich versuche selbst meinen kindern zu vermitteln das man nie etwas hochwertiges geschenkt bekommt ohne eine gegenleistung zu erwarten. selber falle ich auf solche scheiße rein ... naja ,ich werde mal abwarten.
 

schnippewippe

New member
hallo @scholli55,
ich bin auch der meinung das der widerruf per e-mail rechts kräftig ist . zumal es von dieser firma auch in der widerrufsbelehrung verfasst ist.
Vorsicht das kann bei anderen Firmen wo keine Abzocke zu sehen ist ins Auge gehen.
E-mails wie wir sie verschicken werden bei Gericht nur ganz selten als Beweis anerkannt.
Hier noch einmal der Link von oben.
Sind E-Mails ein Beweismittel vor Gericht?

Richter billigen E-Mails keinen Beweiswert zu
Nach einer weit verbreiteten Auffassung können digital generierte Dokumente nur im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung im Prozess berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass das Gericht bei der Vorlage von E-Mails nach freier Überzeugung entscheidet, ob es die darin enthaltene tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr erachtet. Es liegt also im Ermessen eines jeden Gerichts, ob es einer E-Mail eine gewisse Indizwirkung zubilligt oder sie vollkommen unberücksichtigt lässt................mehr darüber im link
Dann habe den Vertrag nicht widerrufen/angefochten usw.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
hallo @scholli55,
ich bin auch der meinung das der widerruf per e-mail rechts kräftig ist .
Das ist rechtig,
der Gesetzgeber verlangt Textform,und das ist der Fall bei einer e-Mail.
Aber,sollte es zu einer Klage kommen,und der Gläubiger behauptet,"er habe nie eine e-Mail empfangen,oder er hat eine empfangen und der Inhalt waren nur Urlaubsgrüsse",dann hat man ein Problem.

Wer eine Willenserklärung abgibt,der muss den Inhalt im Notfall auch beweisen können.
Im Prinzip ist keine Methode eine sichere Willenserklärung.Ausser,man hat bei Einschreiben mit Rückschein einen Zeugen der den Inhalt des Briefes kennt.
Einzig sichere Willenserklärung ist Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde (Gerichtsvollzieher (§ 132 BGB
Ersatz des Zugehens durch Zustellung)).
 

icke

New member
hallo leute ,
man soll es nicht glauben! ich habe gestern eine widerrufsbestätigung in schriftlicher form von der firma eumedien erhalten.
na dann habe ich ja noch mal schw... gehabt. bin aber trotzdem ganz froh das ich dabei heile weg gekommen bin , was man hier so lesen kann gibt ein ja schön zu denken.

mfg ;)
 

schnippewippe

New member
Na dann ;) HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH :getlost:
Ich würde mir das aber 3 Jahre aufheben. :laugh: Könnte ja sein, dass sie es wieder vergessen und weiter mahnen :mad:

Nur mal so am Rande. Sehr wichtig zu wissen bei Verträge ohne Abzocke.;)
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt zu laufen, wenn der Anspruch entstanden ist. Bei Verträgen entstehen Ansprüche regelmäßig mit dem Vertragsschluss.
Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen beginnt die Verjährungsfrist am Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Bei einem Anspruch, der am 08.05.2010 entsteht und von dem der Gläubiger noch am gleichen Tage Kenntnis erlangt, beginnt die Verjährungsfrist also erst am 01.01.2011 zu laufen und endet am 31.12.2014.
 

Spegel

New member
Eu Media teilt mir mit,

Leider haben Sie Ihren Widerruf nicht rechtzeitig innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist an uns abgesandt, sondern erst mit Datum vom 26.7.2010.

Aus diesem Grund haben wir Ihr Schreiben bei uns als Kündigung zum Vertragsende vermerkt. Ihre Teilnahme endet am 27.6.2011.

Ihr GFMKF-Team
Bemerkung:
Am 3.7. habe ich per Email widerrufen, das schien ausreichend. Da nun der erste Verweis (26.7.) auf diese Kündigung (vom 3.7.2010, die habe ich als Anhang mitgeschickt) glatt umgedeutet wurde, wird es für EuMedia schwer werden, vor Gericht zu argumentieren, daß ein Widerspruch eine fristgemäße Kündigung werden kann. Die Kündigung erkennt den Vertrag an - ein Widerspruch bestreitet ihn.

Nun habe ich erneut auf den "Irrtum" seitens GFMKF hingewiesen und zweierlei angedroht:

1. Anzeige bei weiteren Schreiben wegen Belästigung und Betrugsversuches.
2. Prüfung der Klage zur Herstellung meiner eigenen Rechtssicherheit.

Ich werde diese Auseinandersetzung bis zum juristischen Ende führen.
Hinweise bitte an meine Mailadresse oder hier im Forum.

Frau Claudia Rohde vom Eulenbusch aus 21391 Reppenstedt als Geschäftsführerin wird sich da auch persönlich in der Verantwortung wiederfinden, hoffe ich. Das Netz vergißt nicht.
 
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