Um Dein Gewissen zu beruhigen ...
Punkt 1: IP Adresse
Theoretisch ist es zwar einfach, einer IP Adresse eine dazugehörige Adresse zu ermitteln, allerdings darf das zum einen NUR die Staatsanwaltschaft und diese wiederum bedarf einer richterlichen Verfügung um bei der Telekom (oder bei wem Du auch immer bist) nachzufragen, wer denn wann die IP Adresse sowieso hatte. So einfach wie die das immer schildern gehts also doch nicht.
Eine richterliche Anweisung bekommen sie also auch erst, wenn ein gerichtliches Verfahren angeleiert wird bzw. Du angeklagt wirst (was letztendlich trotzdem unausweichlich ein gerichtliches Verfahren nach sich zieht) und das kostet erst einmal Geld, und das nicht wenig. Und bei betrügerischen Abzockerfirmen wissen die meist, daß die, wenns Hart auf Hart kommt, nicht durchgeht und deswegen vermeiden die diesen Schritt.
edit: bei welchem Internetprovider bist Du? Die speichern das nämlich alle noch lange nicht so lange ab, wie sie es müssten. Alice speichert es zum Beispiel überhaupt nicht ab. Da könnten die selbst mit tausend gerichtlichen Bescheiden auftauchen, machen könnten sie dennoch nichts.
Punkt 2: legaler Vertrag vs. arglistige Täuschung
Wenn Du bei denen etwas herunter geladen hast und dafür einen Vertrag eingegangen bist, dann gehört zwangsläufig die Grundvorraussetzung für einen Vertrag dazu: beide Parteien müssen mit allen Punkten die im Vertrag (oder den AGBs) stehen einverstanden sein. Da gibts nicht viel mit versteckten Kosten die Kleingedruckt irgendwo stehen dürfen. Sobald man Dir einen solchen unterjubelt bist Du rechtlich in der Lage diesen anzufechten und bekommst meist auch Recht zugesprochen (deswegen dürfen die von Jamba z.B. nur noch Werbung machen, wenn in einer minimalen Größe die Kosten sichtbar sind). Falls Du Dich also auf der Webseite umschaust und dort nicht offensichtlich etwas über die entstehenden Kosten findest ist der ggf. gültige Vertrag von Dir schon wieder anfechtbar und Du hast das Recht auf Deiner Seite.
Punkt 3: Sittenwidrigkeit
Du kannst auch gegen Verträge vorgehen, die Sittenwidrig sind. Dies bedeutet, wenn ich Dir aus der Hand lese und Dir dafür 10000 EUR abknöpfe, dann ist das sittenwidrig. Sprich meine Leistungen wiegen lange nicht so viel gegenüber Deinen Leistungen. Dies ist in diesem Fall ebenso, da der download vom DivX Player seitens des Herstellers bereits LEGAL kostenlos zum download dargeboten wird. Ergo bietet Dir die download Firma zu einem nicht faired Preis ein bereits kostenfreies Produkt. Also ist das sittenwidrig und auch hier haben sie verloren, falls es zu einer Überprüfung kommt.
ich hoffe damit konnte ich Dich ein wenig beruhigen
mit freundlichen Grüßen
Maddin