99 Downloads/Belleros Premium Media Limited

bekehrter Engel

New member
Ich bekam im (bisher) letzten Stadium eine E- Mail mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte/r Herr/Frau xxxx,

in der vorbezeichneten Angelegenheit...........
Ende EMail


Kann man da nicht gegen den "sogenannten" Anwalt vorgehen???? Warum ist das noch nicht geschehen???????

Ich hab mich gerade hier registriert und somit noch nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber ich denke, man sollte dem endlich einen Riegel vorschieben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
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Luzifer

Guest
Hallöleeee
Bin am 04.09.2009 auch auf die Jungs da bei wahlinfo 2009 da reingefallen :( aber nach der ersten mahnung hab ich in Hamburg strafanzeige gestellt.:)Kann nur jedem Raten NICHT ZU BEZAHLEN und es kann auch nüx passieren :p Die Blöderos und auch der liebe Svenni kann so viel Mahnungen und auch so schreckliche Inkassko schreiben wie er will :eek:. Ich reagiere erst auf eine Mahnung vom Amtsgericht da kreuze ich dann widerruf an und das ganze per EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN zurück.Aber ob es soweit wohl kommt?:cool:Glaub ich net
Neue Bank Verbindung haben se auch wieder nüx mehr Sparkasse
sondern Volksbank:D:D

Tüssi
der Luzi
 
L

Luzifer

Guest
Hallöle
Hab beim LKA In Hamburg strafanzeige gestellt, die sind ziehmlich fix die jungs
haben mir mitgeteilt das sie gegen 99download.de ermmitteln und ich der erste bin wegen wahlinfo 2009.de allso meine bitte sollte noch jemand auf dieser seite gewesen sein dann bitte beim lka51(at)polizei.hamburg.de melden
Belleros wird sich freuen :D

laßt mich nich hängen
und danke im voraus

Luzifer
 
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SchwarzeFlagge

New member
Hallo,

wenn Sie einen neuen Fall in Ihren Recherchen gegen die Firma 99downloads.de und deren Inkassobüro Schulze suchen, sprechen sie mich bitte an.
 
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SchwarzeFlagge

New member
Ich bekam im (bisher) letzten Stadium eine E- Mail mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte/r Herr/Frau xxxx,

in der vorbezeichneten Angelegenheit hat mich die Firma o.l.a. Online Abrechnungen GmbH,
Hallo,

meine Frau und ich haben gestern das identische Schreiben vom Schulze bekommen. Ich erwäge auch eine Gegenklage. Eine Sammelklage von allen hier betroffenen erscheint mir besonders interessant.

Meldet Euch.
 
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SchwarzeFlagge

New member
Liebe Teilnehmer,

meine Story mit Schulze Inkasso ist deckungs- und nahezu wortgleich mit den hier geschilderten Erfahrungsberichten.

Ich fand das erste Schreiben am 12.10.2009 im Briefkasten vor (Verfassungsdatum 30.09.2009).

Einen Tag später antwortete ich.
Am 14.10.2009 direkt das vehemete Antwort-Email von Schulze.

Heute habe ich wieder geantwortet.

Ich erstatte am Montag meinerseits Anzeige gegen Schulze UND 99downloads.de.

Für eine Sammelklage stehe ich ebenfalls zur Verfügung.




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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hallo,

meine Frau und ich haben gestern das identische Schreiben vom Schulze bekommen.
Wer E-Mails im Wortlaut veröffentlicht könnte Probleme mit dem Postgeheimnis bekommen.
Auf jeden Fall aber mit dem Urheberrecht.:p
Der Verfasser hat vermutlich einer Weiterverbreitung nicht zugestimmt.
Auch steht in einer E-Mail eine Reihe von privaten Daten,auch hier ist eine Weiterverbreitung nicht zulässig.(auch wenn diese für jeden im Netz einsehbar sind will nicht heissen das man sie verbreiten darf)
 

SchwarzeFlagge

New member
Wer E-Mails im Wortlaut veröffentlicht könnte Probleme mit dem Postgeheimnis bekommen.
Auf jeden Fall aber mit dem Urheberrecht.:p
Der Verfasser hat vermutlich einer Weiterverbreitung nicht zugestimmt.
Auch steht in einer E-Mail eine Reihe von privaten Daten,auch hier ist eine Weiterverbreitung nicht zulässig.(auch wenn diese für jeden im Netz einsehbar sind will nicht heissen das man sie verbreiten darf)
Danke, ich habe den Beitrag entsprechend editiert.
 

SchwarzeFlagge

New member
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checki

New member
Hallo
gestern erhielt ich einen Brief von einem gewissen Herrn RA Schulze mit einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung. Ich war erst einmal total geschockt, da ich meine Rechnungen immer sofort bezahle. Also forschte ich erst einmal in meinen Unterlagen, úm was es da eigentlich gehen sollte. Und so kam ich auf 99downloads besser Fa. Belleros. Durchsuchte mein Postfach und fand zwar die e-Mail von meiner Anmeldung, worüber ich mich heute noch wahnsinnig ärgere, jedoch keinerlei Rechnung, noch sonstige Schreiben der Firma. Also rief ich dort an und sprach mit einem Herrn Michael Krüger. Diese behauptete steif und fest die Rechnung und auch die Mahnung sei an mich verschickt wurden. Als ich ihm mitteilte, das ich es als unseriös betrachte eine anwaltliche Zahlungsaufforderung zu erhalten, wo ich noch nicht einmal eine Rechnung weder per e.Mail noch per Post erhalten habe, ging er nicht weiter darauf ein. Er teilte mir nur mit, das er mir die neue Bankverbindung zugemailt hätte und nach der Begleichung der 60 € wäre das Thema erledigt. Am Schluss des Gespräches fragt ich noch einmal nach seinen Namen und er antwortete:"... Schulze, äh Krüger, Michael Krüger." Was soll ich denn davon halten? Ich bin natürlich stutzig geworden und habe 99downloads gegoogelt und Euch gefunden. Ich hoffe Ihr könnt mir etwas Helfen. Ich bin am Überlegen die ganze Angelegenheit am Montag meinem Rechtsanwalt zu übergeben. Übrigens habe ich bis jetzt immer noch keine Rechnung mit Bankdaten erhalten.
 

SchwarzeFlagge

New member
Hallo Checki,

wende Dich an alle von mir aufgelisteten Kontakte.

Das Landeskriminalamt hat mich bereits kontaktiert. Am Montag rufe ich dort zurück und sage als Zeuge aus. Die Bank des Schulze habe ich ebenfalls kontaktiert. Sie schrieb mir, dass sie die Infos sehr interessiert zur Kenntnis genommen haben. Bei der Rechtsanwaltskammer habe ich mich auch über Schulze beschwert.

Das wird alles irgendwann dazu führen, dass der Schulze nicht mehr lange weitermacht. Davon bin ich überzeugt.

Viel Glück!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
gestern erhielt ich einen Brief von einem gewissen Herrn RA Schulze mit einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung.(...)
Ich hoffe Ihr könnt mir etwas Helfen.
Ich nehme an das du deine realen Daten auf der Seite hinterlassen hast.
Verbraucherzentralen raten in solch einem Fall 1x zu reagieren.
z.B. mit solch einen Brief:
Absender


Einschreiben mit Rückschein
Adresse des Anbieters

Ort, Datum

Unberechtigte Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.

(Formulierungsvorschlag bei Verträgen mit Minderjährigen):
Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen Vertrag.

(Formulierungsvorschlag bei unberechtigten Zahlungsaufforderungen):
Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.

Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)

Quelle: pcwelt.de
Ich bin am Überlegen die ganze Angelegenheit am Montag meinem Rechtsanwalt zu übergeben.
Bei einigen,die bereit waren ein gewisses Risiko zu tragen,hat es eine sehr gute Wirkung gehabt.
Das AG Frankfurt a.M. vertritt die Rechtsansicht, dass gegen ein Inkassounternehmen, das Mahnschreiben nicht-existenter Kunden über nicht-existente Forderungen versendet, Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können.
(...)
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger schriftlich zu einer Zahlung aufzufordern unter dem Hinweis, es werde nach Erlass eines Mahnbescheides gegen den Kläger hieraus in jedem Fall ein rechtsgültiger Vollstreckungstitel ergehen; dem Kläger anzudrohen, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu Höhe von 250.000,00 EUR ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten gegen ihn festgesetzt wird.
Quelle: damm-legal.de/G Frankfurt a.M., Urteil vom 10.10.2008, Az.: 380 C 1732/08
Oder:
Net 24 Limited & Co. KG zum Schadenersatz verurteilt
Quelle: kanzlei-borchardt.de
:D Ps.
Das LKA muss man wegen einer solchen Angelegenheit nicht bemühen.
 

schnippewippe

New member
Aber nicht wenn du im Ernstfall abgesichert sein willst.

Hier doch nur, weil man eh davon ausgeht dass es zu keine Klagen von den Betreibern kommt.
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Also nicht für alle Fälle zu gebrauchen.
Wenn es was anderes als Abzocke ist, zählt es bei Gericht nicht. Was machste wenn die andere Seite sagt , bei ihr war nichts im Kasten. Du kannst nicht beweisen, das der Brief im richtigen Kasten eingeworfen wurde. Du kannst auch nicht sagen wer den Brief bekommen hat.
Wie oft hatte ich schon falsche Post in meinen Kasten.

Einwurfeinschreiben: ist wenn schon denn schon nur ein Anscheinsbeweis
 
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checki

New member
Ich danke Euch für Eure Antworten. Habe eben auch noch einmal in mein Postfach geschaut wegen einer E-Mail seitens der Firma Belleros. Nichts! Ich komme mich total vera... vor. Euren Hinweisen werde ich nachgehen.Ich bin aufgefordert bis zum 26.10. einenBetrag von 110 €, werde diesem aber nicht nachkommen. Mal sehen wann ich dann die nächste E-Mail bekomme.Wie ich oben schon mitteilte verwundert mich vorallem, das sich der Mitarbeiter am Telefon ausversehen mit Schulze und dann schnell mit Krüger. legimentierte. Da stimmt doch absolut irgend etwas nicht. Das aller schlimmste aber ist, das mich diese sache wieder so sehr beschäftigt, das ich garnicht zur Ruhe komme.
 
F

Forbite

Guest
Aber nicht wenn du im Ernstfall abgesichert sein willst.

Hier doch nur, weil man eh davon ausgeht dass es zu keine Klagen von den Betreibern kommt.
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Also nicht für alle Fälle zu gebrauchen.
Wenn es was anderes als Abzocke ist, zählt es bei Gericht nicht. Was machste wenn die andere Seite sagt , bei ihr war nichts im Kasten. Du kannst nicht beweisen, das der Brief im richtigen Kasten eingeworfen wurde. Du kannst auch nicht sagen wer den Brief bekommen hat.
Wie oft hatte ich schon falsche Post in meinen Kasten.

Einwurfeinschreiben: ist wenn schon denn schon nur ein Anscheinsbeweis
Darüber hatten wir ja schon mal unsere Stellungen diesbezüglich geäußert.
Siehe hier: Links, Urteile und Tipps für Abgezockte gegen Abzocker (Abzocke): Irrtum

Und in diesem Fall geht es um Abzocke...
 
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