Ich wollte das ganze jetzt so per Einschreiben abschicken:
Hab ich mir von einem Vorgänger hier kopiert und etwas abgeändert, weil ich kann ja nichts von einem Vertrag schreiben, wenn ich von der PVZ nnocht nichts erhalten habe. Weiter frag ich mich dann, ob ich der PVZ das gleiche dann per Mail schicken soll?Wiederruf
Sehr geehrte Damen und Herren des Gerd C. Meyd GmbH,
in Bezug auf den von mir unterschriebenen Zettel vom 29.03.11, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer *???* meinerseits kein Vertrag (Stern) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird.
Er sprach davon, dass ich "Proband für neu eingestellte Zeitschriftenausträger" werden sollte und für das Feedback (Ob die neuen Austräger auch ihrer Arbeit nachgegangen sind) als Dankeschön 8 Ausgaben gratis erhalten würde. Auf ausdrückliche Nachfragen wurde mir versichert, dass ich kein kostenpflichtiges Abo abschließe und die Zeitschrift nicht kündigen brauche. Das entsprechende Feld für das Abonement sollte ich dafür nicht unterschreiben, sondern nur ein Feld, das laut Vermittler nur für den "Prüfer" vorgesehen war. Mit meiner Unterschrift in dem entsprechenden Feld sage ich dem kostenlosem Erhalt von 8 Sternausgaben mit abschließendem Feedbackbogen, ohne gleichzeitigem Abschluss eines Abos oder Folgeabos zu. Die Kontodaten, die ich unwissend auch noch angegeben habe, werden angeblich für interne Bonitätsprüfungen benötigt mit der Auskunft: "Wer in Vergangenheit seine Rechnungen nicht bezahlt hat bekommt auch keine Gratishefte." Die Daten sollten demnach nach 48 Stunden gelöscht werden.*
Unter den Bedingungen, unter den ich die Abmachung unterschrieben hatte, habe ich somit bis zum Erhalt ihres o.g. Schreibens auch keinen Grund gesehen dem mit dem "Zeitschriftenberater" geschlossenen Vertrag zu widersprechen.
Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden". Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen.
Somit
widerufe
ich die Willenserklärung vom 29.01.2001.
Gleichzeitig erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und untersage ausdrücklich jedweden Zugriff auf mein Konto.
Ich fordere, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement unter der Kundennummer *???* storniert wird.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen.
Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.
Ich gebe Ihnen eine Frist von 7 Tagen auf diese E-Mail zu antworten.
Die Erstattung einer Strafanzeige behalte ich mir vor