Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

thommes

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Ich wollte das ganze jetzt so per Einschreiben abschicken:

Wiederruf

Sehr geehrte Damen und Herren des Gerd C. Meyd GmbH,

in Bezug auf den von mir unterschriebenen Zettel vom 29.03.11, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer *???* meinerseits kein Vertrag (Stern) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.

Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird.
Er sprach davon, dass ich "Proband für neu eingestellte Zeitschriftenausträger" werden sollte und für das Feedback (Ob die neuen Austräger auch ihrer Arbeit nachgegangen sind) als Dankeschön 8 Ausgaben gratis erhalten würde. Auf ausdrückliche Nachfragen wurde mir versichert, dass ich kein kostenpflichtiges Abo abschließe und die Zeitschrift nicht kündigen brauche. Das entsprechende Feld für das Abonement sollte ich dafür nicht unterschreiben, sondern nur ein Feld, das laut Vermittler nur für den "Prüfer" vorgesehen war. Mit meiner Unterschrift in dem entsprechenden Feld sage ich dem kostenlosem Erhalt von 8 Sternausgaben mit abschließendem Feedbackbogen, ohne gleichzeitigem Abschluss eines Abos oder Folgeabos zu. Die Kontodaten, die ich unwissend auch noch angegeben habe, werden angeblich für interne Bonitätsprüfungen benötigt mit der Auskunft: "Wer in Vergangenheit seine Rechnungen nicht bezahlt hat bekommt auch keine Gratishefte." Die Daten sollten demnach nach 48 Stunden gelöscht werden.*





Unter den Bedingungen, unter den ich die Abmachung unterschrieben hatte, habe ich somit bis zum Erhalt ihres o.g. Schreibens auch keinen Grund gesehen dem mit dem "Zeitschriftenberater" geschlossenen Vertrag zu widersprechen.

Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden". Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen.

Somit


widerufe


ich die Willenserklärung vom 29.01.2001.


Gleichzeitig erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und untersage ausdrücklich jedweden Zugriff auf mein Konto.

Ich fordere, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement unter der Kundennummer *???* storniert wird.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen.

Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.

Ich gebe Ihnen eine Frist von 7 Tagen auf diese E-Mail zu antworten.

Die Erstattung einer Strafanzeige behalte ich mir vor
Hab ich mir von einem Vorgänger hier kopiert und etwas abgeändert, weil ich kann ja nichts von einem Vertrag schreiben, wenn ich von der PVZ nnocht nichts erhalten habe. Weiter frag ich mich dann, ob ich der PVZ das gleiche dann per Mail schicken soll?
 

schnippewippe

New member
Wiederruf - widerufe / da solltest du was ändern. :)

Eine Mail würde bei Gericht nicht als Beweis zählen. Wenn du kein Einschreiben schicken willst dann wenigstens ein Fax. Aber ich würde es lieber per Post schicken.
 
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thommes

New member
Ne ich wollte schon ein Einschreiben schicken.
Aber reicht dann ja nur an die Gerd C. Meyd. von der PVZ hab ich ja noch gar nichts erhalten..oder an die PVZ auch eine Email mit dem gleichen Inhalt?

ja was soll ich denn da ändern?

soll ich dann einfsch schreiben:

somit wiederufe ich die willenserklärung...?

oder soll ich den betreff ändern?
 

schnippewippe

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Ne ich wollte schon ein Einschreiben schicken.
Aber reicht dann ja nur an die Gerd C. Meyd. von der PVZ hab ich ja noch gar nichts erhalten..oder an die PVZ auch eine Email mit dem gleichen Inhalt?
Dann mache es so.

Rechtschreibung:
Widerruf und widerrufe

Das hat nichts mit wieder zu tun und ein r fehlt.
Mir passiert das manchmal auch das ich es mit e schreibe. :)
Normal würde ich es hier auch nicht mitteilen aber in so einen Brief solltest du es ändern.;)
 
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Markus1991

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Aber du musst 1 Jahr bezahlen.. Bist du nich eigentlich auch davon ausgegangen du würdest alles kostenlos erhalten? Ich hätte mich wahrscheinlich nicht darauf eingelassen. Einfach anfechten und gut ist die sache. Wenn ich eine Zeitschrift bezahlen will, dann tue ich das auch, aber in so einem fall können die lange warten.

Wer weiß vielleicht erzählen dir die jetzt dass du das 1 Jahr kostenlos bekommst aber buchen dir trotzdem später das Geld ab?! Ich wäre da mal vorsichtig... Hab genug Schlechtes bereits erlebt.
Wenn die 14 Tage rumd sind wirst du auch diesem Vertrag nicht rauskommen.

Ne ich habe schon eine Kündigung eingeschickt die mein Vertrag nach einem Jahr kündigt. Außerdem ist das nicht der Kicker der mit die Kohle abbucht sonder die PVZ und ich habe ihnen die Lastschrieft entzogen so können sie nicht mehr an mein Konto :)
 

Himbeere3

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Hallo mir ist das gleiche passiert habe heute aber schon einen brief von denen bekommen hast du diesen auch schon erhalten?
liebe grüße
 

DieKleene

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Hallo!
Ich hab letzte Woche die Widerrufserklärung an die Adresse der Gerd C. Meyd Handelsonderneming geschickt, so in der Art wie Andale12 es geschrieben hat, nur eben die persönlichen Sachen geändert.
Zurück kam:

EIne vorzeitige Kündigung ist aus den von Ihnen genannten Gründen nicht möglich. Von Ihrem Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht. Ihre EInwendungen erfolgen verspätet und beruhen nicht auf außerordentlichen Umständen, die eine vorzeitige Vertragsaufhebung rechtfertigen.

Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit zur Heft-Nr 19 2013.
Ihre Aussagen bezüglich des Vertrages stimmen mit unserer Liefervereinbarung nicht überein. Wie möchten Sie darauf hinweisen, dass mündliche Nebenabreden von diesem Bestellvertrag ausgeschlossen sind. Sollten Ihnen jedoch Unterlagen vorliegen, in denen Ihre Aussagen schriftlich festgehalten wurden, bitten wir um Zusendung des Bescheides. Für Ihre Bemühung zur Klärung des Sachverhaltes bedanken wir uns im Voraus.
Ihre personenbezogenen Daten werden gem. §35 Abs.3 Nr.1 BDSG bei uns, sowie bei unserem IT-Dienstleister, der Firma DATA Service GmbH gesperrt. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist werden sie automatisch gelöscht, falls §35 Abs.3 Nr.1 und 3 BDSG nicht entgegenstehen.
Eine sofortige Löschung ist aus rechtlichen Gründen (§§147 AO, 257 HGB) nicht möglich.

so! das ist echt doof... oder!? was soll ich denn nun tun? :( :( :(
Die haben mir immernoch kein Geld abgezogen... wann wird das denn passieren?
 

knilch

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Moin,
also mir ist das selbe passiert wie vielen hier, haargenau so.

Ich habe gerade eine Mail an PVZ geschickt und hoffe, dass das fruchtet, da bei mir die Widerrufsfrist auch schon vorbei ist.

Ich denke ich werde morgen dann den Text auch nochmal als Einschreiben verschicken.

Und ich werde mal Ausschau halten ob ich die netten Mitarbeiter nochmal antreffe...

~So long,
knilch
 
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Andale12

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scheint als wären die von der PVZ dahinter gekommen, dass der gleiche Brief eingeschickt wird. Meiner Erkenntnis nach bist du aber eindeutig im Recht.

Vielleicht ist es doch Zeit einmal einen Anwalt mit einzubeziehen. Ich würde das nicht einfach durchgehen lassen!!

Im Zweifelsfall wird das Gericht dem Schwindel den Gar ausmachen!
 

schnippewippe

New member
Hallo!
Ich hab letzte Woche die Widerrufserklärung an die Adresse der Gerd C. Meyd Handelsonderneming geschickt, so in der Art wie Andale12 es geschrieben hat, nur eben die persönlichen Sachen geändert.
Zurück kam:
Antwort von Gerd C. Meyd
Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit zur Heft-Nr 19 2013.
Sofort widersprechen.
Ich habe keine Kündigung geschickt sondern eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Bei @Andale12 steht
widerufe
ich die Willenserklärung vom *DATUM VOM UNTERSCHRIEBEN ZETTEL*!
Gleichzeitig erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und untersage ausdrücklich jedweden Zugriff auf mein Konto.
Ich erkläre hiermit noch einmal diesen Vertragsabschluss als nichtig, da er durch arglistige Täuschung (siehe § 123 BGB) zustande gekommen ist.

Ausserdem würde ich mitteilen das ich den Verlag über die Art der Werber informieren und Anzeige erstatten werde.

Zur Erinnerung :
Wenn ich den Vertrag anfechte gibt es diesen nicht mehr.
Wenn sie auf Erfüllung des Vertrages bestehen, müssen sie klagen.
Die Abzocke läuft schon über 20 Jahre aber ein Urteil habe ich bis jetzt noch nicht gefunden.

Sie können nicht den einen Kunden rauslassen und den anderen Kunden nicht. Die Art wie geworben wird ist ja immer die gleiche.

Denkt bitte daran, dass eine E-mail oder ein Fax wie wir es schicken vor Gericht nicht anerkannt wird. Das wissen die auch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Integratos

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Hallo,

auch ich bin auf diesen miesen Trick reingefallen, habe aber allerdings schon das Widerufsschreiben in dem Fristraum abgeschickt.
Der Hacken an der ganzen Sache ist nur, dass ich noch nicht volljährig bin.
Ich wurde weder gefragt noch darüber aufgeklärt, dass ich dazu volljährig sein muss und da ich mich in einem schlechten Zustand befunden habe, der wieder rum diesen Vertrag nichtig macht.
Ich habe mir nun vorgenommen morgen bei der Verbraucherschutzzentrale anzurufen um mir einen Termin geben zu lassen.
Meint ihr das ein Anruf notwendig ist um denen den momentanen Sachverhalt zu erklären?

Liebe Grüße

Integratos
 

schnippewippe

New member
Wenn du noch minderjährig bist kannst du selber eh nichts machen. Das können dann nur deine Eltern für dich machen. Hast du es denen jetzt im Schreiben deine Minderjährigkeit mitgeteilt?

Da ja schon ein Widerruf in der Widerrufsfrist geschickt wurde würde ich erst einmal abwarten.
Sollten die Probleme machen -
Dann könnte einer deiner Eltern schreiben.

Sie teilen ihnen deine Minderjährigkeit mit und das sie als Eltern für so einen Vertrag ihre Zustimmung nicht geben.

Da brauchst du auch keine Angst zu haben.
 

Integratos

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Da danke ich dir für deine schnelle Antwort.
Und in dem Schreiben steht dies mit beglaubigter Kopie meines Personalausweises bereits darin.
 

biggi123

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Hallo.
mir ist jetzt genau das gleiche passiert. dass ich abgezockt wurde, habe ich jetzt erst gemerkt, weil der erste betrag für den "stern" abegbucht wurde, und jetzt ist die frist für den widerruf natürlich längst abgelaufen.
was soll ich jetzt machen? ich sitze echt in der scheiße, weil diese verdammte frist schon abgelaufen ist.

ist einer von euch schon daraus gekommen? bitte gebt mir tips!!!!!!!! ich bin echt total aufgeschmissen!!!!!!!!!!!!!!1
 

schnippewippe

New member
Ich hatte es damals auch bei meiner Bank versucht. Wurde abgelehnt.

Müsste ich bei den Abzockern machen.:mad:
Wenn die weiter abbuchen könnte ich es mir ja wieder zurückholen lassen.
Anders geht es nicht.

Da es aber den Abzockern dann Geld kostet ,werden sie es nicht oft versuchen.:)
 

biggi123

New member
das habe ich jetzt nicht so genau verstanden... also bei der pvz kündigen?? oder doch bei der bank? oder bei gerd c. gmbh????
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
wie kann ich die einzugsermächtigung kündigen??
bei meiner bank?
Das geht nicht.
Aber,teile der Firma schriftlich (Einschreiben/Rückschein) mit das du die Einzugsermáchtigung,solltest du eine erteilt haben, widerrufst.
Gehe mit einer Kopie von diesem Schreiben zu deiner Bank,und frage das Überweisungen an diese Firma nicht ausgeführt werden.
Ab und zu klappt das.

Geht das nicht,dann bleibt nur eines,Konto beobachten,unrechtmässige Abbuchungen zurückholen.
Wenn du der Firma die Einzugsermächtigung entzogen hast,und sie bucht trotzdem ab,dann informiere die erste Inkassostelle (Bank des Abbuchenden) das ihr Kunde das Lastschriftverfahren missbraucht.
 
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