schnippewippe
New member
Darf man wissen wie alt du bist.?Oh man ich bin noch Schüler und wollte einfach nur ein paar Tipps wie ich mich richtig bewerben kann und dann passiert mir sowas mit diesem blöden webtains zeug
Darf man wissen wie alt du bist.?Oh man ich bin noch Schüler und wollte einfach nur ein paar Tipps wie ich mich richtig bewerben kann und dann passiert mir sowas mit diesem blöden webtains zeug
"Sollte" ein Mahnbescheid eintrudeln,dann liegt diesem Schreiben ein Widerspruchsformular bei,auf diesem ein Kreuz (siehe angefügte Grafik) machen und retour Gericht.und waaaaas ein Brief von Gericht???!!! :huh: :huh: :huh:
[....]
und wenn dann ein Brief von Gericht kommt muss ich ja dann zahlen oder??
Welche Kosten?wenn ich nicht reagiere dann steigen die Kosten ja ins unermessliche
Ich bin gerade 18 geworden...:ermm:Darf man wissen wie alt du bist.?
Das vergessen sie aber mitzuteilen.Quelle :Webtains GmbH
Auszug aus gerichtlichen Mahnverfahren der Webtains GmbH
Der Mahnbescheid wird Ihnen von dem für Sie zuständigen Gericht zugestellt. Bitte beachten Sie, dass ein Mahnbescheid immer mit erhöhten Kosten für Sie verbunden ist. Sollten Sie auch auf den Mahnbescheid hin keine Zahlung geleistet oder einen Widerspruch eingelegt haben, so ergeht ein Vollstreckungsbescheid.
Nach Ablauf einer gewissen Frist kann das Unternehmen dem Sie Geld schulden dann den Gerichtsvollzieher mit der Beibringung der Forderung beauftragen. Idealerweise lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen und sprechen rechtzeitig mit uns über eine Lösung, die für beide Seiten funktioniert.
Der Einspruch ist sinnvoll, wenn dem Antragsteller die Forderung überhaupt nicht zusteht, nicht in der geltend gemachten Höhe zusteht, nicht zum jetzigen Zeitpunkt zusteht oder wenn der Antragsteller eine falsche Person in Anspruch nimmt...................mehr im link
dann warst du vermutlich zu dem Zeitpunkt das du auf der Seite warst noch keine 18.Ich bin gerade 18 geworden...
Hilfe hilfe hilfe.....vor ein paar monaten habe ich nach vorlagen für bewerbungen gesucht
Bloß nicht diskutieren | law blogAber auf Brieffreundschaften sollte man sich nicht mit denen einlassen.
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
aus dem Thread: "Neue Vorlagen-Seiten der Firma Webtains GmbH"Bedeutet das für uns, dass wir besser bezahlen sollten?
Dich umgibt eine negative Aura.Woher der Pessimismus?
Du schreibst als wenn man dich lenkt,........:laugh:
Was erwartest du denn auch für Antworten am TelefonThüringer Landesgericht telefoniert
Ich habe ja auch schon öfters das Ende des Beschlusses als Screenshot eingestellrt.In meinen Augen müsste man deutlicher auf die Kosten hinweisen - insbesondere weil Internetnutzer häufig nicht damit rechnen, für eine entsprechende Dienstleistung zahlen zu müssen.
Aber da bewahrheitet sich, was ich schon lange predige: Irgendwann sind die Internetseiten derartiger Geschäftemacher so weit "optimiert", dass auch die Gerichte keine Möglichkeit mehr sehen, hiergegen vorzugehen.
ABER!
Bitte vergessen Sie nicht, dass es sich bei dem Beschluss nicht um ein Urteil gegen einen Kunden handelt, sondern um eine vollkommen andere Angelegenheit.
Als Kunde bleiben Ihnen immer noch Möglichkeiten, aus dem Vertrag wieder herauszukommen. Denn in der Regel werden die nötigen Informationen, die beim Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden, nicht oder nicht im ausreichenden Maße dem Kunden zur Verfügung gestellt. Widersprechen Sie also dem Vertragsschluss, sollten Sie eine Rechnung oder Mahnung in einer derartigen Sache erhalten. Denn das sollte noch möglich sein. Geben Sie, wenn Sie noch unsicher sind, die Angelegenheit in die Hände eines in derartigen Angelegenheiten erfahrenen Anwalts - gerne werde ich auch für Sie tätig.
Ich habe damit versucht klar zu machen , dass dieser Beschluss kein Freibrief für Webtains ist , denn nach wie vor müssen die in jedem Einzelfall beweisen, dass ihre Forderung rechtens ist. Also schön ruhig bleiben und abwarten."Die Frage, ob ein ausreichend deutlicher Hinweis auf den Preis einer Dienstleistung im Internet vorliegt, kann lediglich bozogen auf den jweweiligen Einzelfall beantwortet werden, so dass eine grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht gegeben ist."
Die Urteile auf der Seite der Webtains sind auch nicht ihre Urteile.Quelle
Gegen den Vollstreckungsbescheid hat der Schuldner noch einmal 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird nach Erlass des Vollstreckungsbescheides automatisch als Einspruch behandelt.
Nach Ablauf der zwei-Wochen-Frist ohne einen Einspruch wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Er kann dann bis zum Eintritt der Verjährung, also mindestens 30 Jahre lang vollstreckt werden. Für die Zinsen gelten kürzere Verjährungsfristen.
Hat der Schuldner Einspruch eingelegt, erfolgt wie beim Widerspruch die Übergabe an ein Gericht und ein normales Gerichtsverfahren.
Hier noch ein BerichtDie erste wesentliche Zulässigkeitshürde ist – unabhängig von der Frage, ob die geltend gemachte Forderung überhaupt besteht – dass der Betroffene in die Datenweitergabe einwilligen muss. Ob eine Einwilligung überhaupt wirksam erfolgt ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Datenweitergabe an dritte Personen stellt eine Datennutzung im Sinne des § 4 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar. Die Zulässigkeit zur Weitergabe von Daten an die Schufa Holding AG kommt unabhängig von der Frage, ob die Forderung überhaupt besteht, nur dann in Betracht, wenn der Betroffene gemäß § 4 Abs.1 bzw. Abs. 3 BDSG zuvor in die Datenweitergabe eingewilligt hat.
Außerdem hat der Bundesgerichtshof deutliche Zweifel dahingehend aufgeworfen, ob es überhaupt möglich ist, eine Einwilligung zur Datenweitergabe formularmäßig in Geschäftsbedingungen zu erteilen. In vielen uns bekannten Fällen hatten die Betroffenen gar keine Schufaklausel unterschrieben und der Gegner drohte trotzdem mit einem Schufaeintrag. Das ist klar unzulässig.
Unabhängig von der Frage der Notwendigkeit einer vorherigen Einwilligung zur Datenübermittlung, ist die Übermittlung nur zulässig, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass die übermittelnde Stelle in jedem Einzelfall eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Abwägung zwischen ihren berechtigten Interessen und den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen vorzunehmen hat (BGH, NJW 1984, 436 [437]; BGH, MDR 1984, 822 f.)
Ich dachte du hast gar nicht geschrieben.Habe alle Mahnungen von Webtains bis jetzt ignoriert,
Alles Klar ???Herr Rechtsanwalt Henning Grewe von der Kanzlei Herzbruch Bender & Kollegen aus 21315 Lüneburg möchte, dass wir den Namen Micha Jeschio von unserer Infoseite entfernen. Um aber dem Versteckspiel der dubiosen Firmen entgegentreten zu können, müssen wir Ross und Reiter nennen. Nur dann kann man die Wahrheit erkennen, Zusammenhänge herstellen und Schlussfolgerungen ziehen.
Daraus, dass die gleiche Person Micha Jeschio für zwei unterschiedliche - ausgesprochen dubiose Firmen - nämlich Belleros Premium Media Ltd und Online-Downloaden-Service Ltd - als Bevollmächtigter genutzt wird, schliessen wir, dass die beiden Firmen irgendwie zusammenhängen.
Dafür gibt es noch einem weiteren gemeinsamen Nenner: Beide Firmen hatten auch mal denselben Prokuristen, einen Herrn Sascha Schüssler.
...........weiter im link solltet ihr mal reinschauen
Vor dem Amtsgericht Eisenach hatte aber nicht die Webtains GmbH geklagt, sondern angeblich ein reingefallener User. Der sollte wollte sich wohl aktiv gegen die Forderung der Firma Webtains GmbH zur Wehr setzen und hat zu dem Zweck die Kanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen beauftragt. Ein wirkliches Opfer wird sich zuvor über die Möglichkeiten einer Gegenwehr ausführlich informieren. Dazu gehört dann sicher auch die Auswahl eines Anwalts, welcher bereits Erfahrungen und Erfolge im Kampf gegen Abzocke vorweisen kann. Denn so naiv kann kein Abzockopfer sein, dass man sich ausgerechnet eine Kanzlei aussucht, deren Mitarbeiter schon Abzocker vor Gericht verteidigt haben.@ Bu*at
Das Amtsgericht Eisenach hat der Rodgau Firma Webtains GmbH erneut zur Seite gestanden und für klare Rechtsverhältnisse gesorgt.
Die Lüneburger Anwaltskanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen hatte für einen Verbraucher aus Melbeck negative Feststellungsklage zum Amtsgericht Eisenach erhoben. Man war der Meinung, dass man die Rechnung der Webtains GmbH nicht bezahlen müsse.
Als Mitarbeiter der Kanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen wird auf deren Webseite der Rechtsanwalt Henning Grewe geführt, der vor gut einem Jahr den, als laufende Aktentasche bekannt gewordenen, angeklagten Anwalt Sven Schulze gemeinsam mit Boris Höller vor Gericht vertrat. Der Rechtsanwalt Sven Schulze hatte sich der Internetgemeinde gegenüber als Eintreiber für die betrügerisch agierenden Firmen Online Premium Content Ltd. und Belleros Premium Media Ltd. betätigt und dabei einen mehr als zweifelhaften Ruf erworben. Und über Boris Höller findet google einige sehr interessante Informationen, sowie seine Verbindungen zum mafiös organisierten Wiener Karussell.
..........................mehr darüber im link