Verbraucherzentrale warnt vor Firma Webtains GmbH

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
und waaaaas ein Brief von Gericht???!!! :huh: :huh: :huh:
[....]
und wenn dann ein Brief von Gericht kommt muss ich ja dann zahlen oder??
"Sollte" ein Mahnbescheid eintrudeln,dann liegt diesem Schreiben ein Widerspruchsformular bei,auf diesem ein Kreuz (siehe angefügte Grafik) machen und retour Gericht.




wenn ich nicht reagiere dann steigen die Kosten ja ins unermessliche
Welche Kosten?
Du wurdest über die Kostenpflicht getäuscht,aus dem Grund ist kein Vertrag zustande gekommen.
Kein Vertrag==> keine Kosten
 

schnippewippe

New member
Da haste ja einen tollen Einstand ins Erwachsensein hingelegt. :whistle:

Ich habe mir mal die paar Urteile auf der Seite der Firma Webtains GmbH angesehen. Ich konnte kein Urteil finden , wo die Firma selber Klage eingereicht hat.

Und das hier ist ja wohl ein Scherz.
http://www.echte-abzocke.de/compute...arnt-vor-firma-webtains-gmbh-9.html#post15446

Nachtrag:
Quelle :Webtains GmbH

Auszug aus gerichtlichen Mahnverfahren der Webtains GmbH
Der Mahnbescheid wird Ihnen von dem für Sie zuständigen Gericht zugestellt. Bitte beachten Sie, dass ein Mahnbescheid immer mit erhöhten Kosten für Sie verbunden ist. Sollten Sie auch auf den Mahnbescheid hin keine Zahlung geleistet oder einen Widerspruch eingelegt haben, so ergeht ein Vollstreckungsbescheid.
Nach Ablauf einer gewissen Frist kann das Unternehmen dem Sie Geld schulden dann den Gerichtsvollzieher mit der Beibringung der Forderung beauftragen. Idealerweise lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen und sprechen rechtzeitig mit uns über eine Lösung, die für beide Seiten funktioniert.
Das vergessen sie aber mitzuteilen.
Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

Gegen einen Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist sinnvoll, wenn dem Antragsteller die Forderung überhaupt nicht zusteht, nicht in der geltend gemachten Höhe zusteht, nicht zum jetzigen Zeitpunkt zusteht oder wenn der Antragsteller eine falsche Person in Anspruch nimmt...................mehr im link
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich bin gerade 18 geworden...
Hilfe hilfe hilfe.....vor ein paar monaten habe ich nach vorlagen für bewerbungen gesucht
dann warst du vermutlich zu dem Zeitpunkt das du auf der Seite warst noch keine 18.
Wenn es so ist,dann durftest du zu der Zeit keine Verträge,und schon gar keine Laufzeitvertráge,ohne Zustimmung deiner Erziehunggsberechtigten abschliessen.
Solche "Verträge" sind ohne Zustimmung schwebend unwirksam.

Deine Eltern "könnten",ist aber auch nicht unbedingt nötig,einen Brief schreiben das du zu dem Zeitpunkt minderjährig warst,und das sie die Zustimmung verweigern.
Aber auf Brieffreundschaften sollte man sich nicht mit denen einlassen.


Fazit:
Mach dir keinen Kopf,geniesse das sommerliche,Temperaturen über 25 Grad,Frühlingswetter. :whistle:
 

Niclas

Active member
Aber auf Brieffreundschaften sollte man sich nicht mit denen einlassen.
Bloß nicht diskutieren | law blog
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
 

_sarah_

New member
oh man...vielen vielen Dank....ja ich versuch jetzt einfach nicht mehr daran zu denken, das macht mich ganz wahnsinnig :( ..hoffe dass das bald aufhört und vorbei ist!
 

Themcflix

New member
Hallo zusammen,
Ich habe mir die Beiträge in diesem Thread jetzt mal durchgelesen und habe dennoch ein paar Fragen. Ich gehöre auch zu den Leuten, die webtains mit ihrem Routenplaner reingelegt hat. Gleich nach der ersten Zahlungsaufforderung habe ich den Musterbrief von der Verbraucherzentrale ausgefüllt und per Einwurfeinschreiben an webtains geschickt. Wie vorausgesagt kam die erste, dann die zweite Mahnung und jetzt (diese Woche) das erste Schreiben vom Inkassobüro. Jetzt raten wirklich alle die Sache einfach auszusitzen und erst dann wieder zu reagieren, wenn der "gelbe Brief" (Mahnbescheid) vom Gericht kommt und hier direkt Einspruch zu erheben .

Was sind hier dann die nächsten Schritte? Anzeige? Soll ich webtains anzeigen?
Was hältlt webtains davon ab mich dann anzuzeigen? In den unetsrchiedlichen Beiträgen gab es Beispiele das webtains noch nie ein Evrfahren selber eingeleitet und gewonnen hat.

Jetzt gab es ja auch das Urteil vom Thüringer Oberlandesgericht (Urteil AZ: 9 W 517/10), welches der Grund ist warum webtains "mobil" macht. Wenn man sich das so durchliest, dann sieht es so aus als bekommt webtains hier zugesprochen eine korrekte "Kosteninfo" bei den AGBs zur Verfügung zu stellen und auch den Richtlinien der PangV Folge zu leisten.

Bedeutet das für uns, dass wir besser bezahlen sollten?

Gibt es unter euch Betroffene, die eine gerichtlichen Mahnbescheid bekommen haben evtl sogar ein Verfahren gegen webtains hatten?

Ich habe keine Erfahrung in diesen Dingen. Bin für jede Hilfe dankbar
 

Themcflix

New member
Ne, lenken nicht, aber das ist das erste mal das ich mit sowas in Berührung gekommen bin. Habe mit der Verbrauchertentrale und dem Thüringer Landesgericht telefoniert. Von beiden keine richtige Aussage bekommen. :sad:

besten Gruß
 

schnippewippe

New member
Thüringer Landesgericht telefoniert
Was erwartest du denn auch für Antworten am Telefon :confused:

Die Verbraucherzentrale wird dir auch keine Gratis Auskunft geben. Dann wären sie ja bald pleite.



Oberlandesgericht Thüringen, in seinem Urteil AZ 9 W 517/10
Da geht es um die Seite """routenplaner-service.de """ und dem nun vorhandenen Sternchenhinweis.

Damit man sich das mal durchliest als Screenshot

RA Wolf Heller
Wirtschaftsjurist (Univ. BT) , Wirtschaftsmediator


Da hilft auch ein * nicht weiter.
advokatis.de | Internetabzocke: www.routenplaner-service.de

Hier noch mal eine Seite wo einiges Zusammengetragen wurde.

http://www.echte-abzocke.de/compute...r-de-und-andere-routenplaner-3.html#post15830

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2008 - Az. 6 U 187/07
http://openjur.de/u/30564-6_u_187-07.html


OLG Frankfurt a.M.
Beschluss vom 17.12.2010

1 Ws 29/09
Anbieten von sog. Abonnement-Fallen als Betrug i.S.d. § 263 StGB
http://www.jurpc.de/rechtspr/20110011.htm
 
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schnippewippe

New member
Da der Beschluss des OLG Thüringen doch vielen Usern Angst macht, stelle ich den Post hier auch noch mal mit ein.
Hier im Link hat ein Anwalt über diesen Beschluss etwas geschrieben.
Tausend Dank dafür.;) Habe schon lange gehofft mal von einem Anwalt was zu finden. ;)
Die Meinung der Verbraucherzentrale wird auch im link mitgeteilt.

Die Erklärung zu dem Beschluss findet ihr im link .


In meinen Augen müsste man deutlicher auf die Kosten hinweisen - insbesondere weil Internetnutzer häufig nicht damit rechnen, für eine entsprechende Dienstleistung zahlen zu müssen.

Aber da bewahrheitet sich, was ich schon lange predige: Irgendwann sind die Internetseiten derartiger Geschäftemacher so weit "optimiert", dass auch die Gerichte keine Möglichkeit mehr sehen, hiergegen vorzugehen.

ABER!

Bitte vergessen Sie nicht, dass es sich bei dem Beschluss nicht um ein Urteil gegen einen Kunden handelt, sondern um eine vollkommen andere Angelegenheit.

Als Kunde bleiben Ihnen immer noch Möglichkeiten, aus dem Vertrag wieder herauszukommen. Denn in der Regel werden die nötigen Informationen, die beim Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden, nicht oder nicht im ausreichenden Maße dem Kunden zur Verfügung gestellt. Widersprechen Sie also dem Vertragsschluss, sollten Sie eine Rechnung oder Mahnung in einer derartigen Sache erhalten. Denn das sollte noch möglich sein. Geben Sie, wenn Sie noch unsicher sind, die Angelegenheit in die Hände eines in derartigen Angelegenheiten erfahrenen Anwalts - gerne werde ich auch für Sie tätig.
Ich habe ja auch schon öfters das Ende des Beschlusses als Screenshot eingestellrt.

"Die Frage, ob ein ausreichend deutlicher Hinweis auf den Preis einer Dienstleistung im Internet vorliegt, kann lediglich bozogen auf den jweweiligen Einzelfall beantwortet werden, so dass eine grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht gegeben ist."
Ich habe damit versucht klar zu machen , dass dieser Beschluss kein Freibrief für Webtains ist , denn nach wie vor müssen die in jedem Einzelfall beweisen, dass ihre Forderung rechtens ist. Also schön ruhig bleiben und abwarten.

Fragt Euch doch mal warum die Webtains mit diesen bis jetzt 126 Vollstreckungsbescheiden des Amtsgericht Aschersleben eine Drohkulisse aufbaut. Soviele Traumtänzer in einer Kleinen Stadt :confused:
Wo doch jeder Mensch weiss, dass man auf einen Mahnbescheid reagieren muss !!!! Sonst bekommt man eben einen Vollsteckungsbescheid.
Warum geht keiner dieser Traumtänzer gegen den Vollstreckungsbescheid vor ???
Quelle
Gegen den Vollstreckungsbescheid hat der Schuldner noch einmal 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird nach Erlass des Vollstreckungsbescheides automatisch als Einspruch behandelt.
Nach Ablauf der zwei-Wochen-Frist ohne einen Einspruch wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Er kann dann bis zum Eintritt der Verjährung, also mindestens 30 Jahre lang vollstreckt werden. Für die Zinsen gelten kürzere Verjährungsfristen.
Hat der Schuldner Einspruch eingelegt, erfolgt wie beim Widerspruch die Übergabe an ein Gericht und ein normales Gerichtsverfahren.
Die Urteile auf der Seite der Webtains sind auch nicht ihre Urteile.
Wer sich diese Urteile genau ansieht verliert auch seine Angst davor.
http://www.echte-abzocke.de/15543-post23.html

Wenn ihr Pressemitteilungen der Webtains im Internet findet , unterscheidet bitte auch zwischen Strafrecht und Zivilrecht.
Staatsanwaltschaft stellt die Verfahren ein , weil es kein Betrug im Sinne des Strafrechts ist.

Wenn wir vor Gericht müssten wäre das Zivilrecht zuständig. Da ist die Rechtslage anders.
 
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_sarah_

New member
Ich habe gerade im Moment Post von der DIG - Deutsche Internetinkasso GmbH bekommen, wegen meiner Anmeldung bei Vorlagen-download.de .

Habe alle Mahnungen von Webtains bis jetzt ignoriert, aber sollte ich jetzt zahlen??
Hab schon wieder riesen angst!!
Auf der Rückseite des Briefes drohen die mir mit einem Eintrag bei der Schufa Holding AG ->
"Darüber hinaus informieren wir Sie gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz das wir ihre Daten aus dem genannten Schuldenverhältnis gespeichert haben. Eine Meldung dieser Daten an die Schufa Holding AG kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des §28a BDSG nicht ausgeschlossen werden. "

Kann mir jemand sagen was ich jetzt machen soll? ..Wäre bezahlen vielleicht doch angebracht? So ein Schufa-Eintrag wegen so einem mist wäre schrecklich und auch sonst irgentwelche rechtlichen Probleme wären furchtbar, bin doch gerade mal 18, habe vor bald in eine eigene Wohnung zu ziehen und meine Ausbildung zu starten, da kann ich doch keinen Schufa-Eintrag gebrauchen :'( :( :( :( :(
 

schnippewippe

New member
Wenn du dich bis jetzt nicht gemeldet hast , könnten sie nach dem neuen Gesetz ,unter bestimmten Bedingungen einen Schufa Holding AG machen.
Du hast ja die Sache nicht strittig gestellt.

Aber


Darf die Schufa überhaupt einfach so informiert werden? – Nein!


Lese dir auch das im link durch.
Die erste wesentliche Zulässigkeitshürde ist – unabhängig von der Frage, ob die geltend gemachte Forderung überhaupt besteht – dass der Betroffene in die Datenweitergabe einwilligen muss. Ob eine Einwilligung überhaupt wirksam erfolgt ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Die Datenweitergabe an dritte Personen stellt eine Datennutzung im Sinne des § 4 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar. Die Zulässigkeit zur Weitergabe von Daten an die Schufa Holding AG kommt unabhängig von der Frage, ob die Forderung überhaupt besteht, nur dann in Betracht, wenn der Betroffene gemäß § 4 Abs.1 bzw. Abs. 3 BDSG zuvor in die Datenweitergabe eingewilligt hat.

Außerdem hat der Bundesgerichtshof deutliche Zweifel dahingehend aufgeworfen, ob es überhaupt möglich ist, eine Einwilligung zur Datenweitergabe formularmäßig in Geschäftsbedingungen zu erteilen. In vielen uns bekannten Fällen hatten die Betroffenen gar keine Schufaklausel unterschrieben und der Gegner drohte trotzdem mit einem Schufaeintrag. Das ist klar unzulässig.

Unabhängig von der Frage der Notwendigkeit einer vorherigen Einwilligung zur Datenübermittlung, ist die Übermittlung nur zulässig, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass die übermittelnde Stelle in jedem Einzelfall eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Abwägung zwischen ihren berechtigten Interessen und den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen vorzunehmen hat (BGH, NJW 1984, 436 [437]; BGH, MDR 1984, 822 f.)
Hier noch ein Bericht

Drohung mit Schufa-Eintrag zur Durchsetzung zweifelhafter Forderungen verboten
http://www.123recht.net/article.asp?a=76979&ccheck=1
Von Rechtsanwalt
Bernhard J. Faßbender
 
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_sarah_

New member
Was hätte ich denn tun sollen um die Sache strittig zu stellen?
Als ich das erste mal eine e-mail zur Zahlungsaufforderung bekommen habe, habe ich zurückgeschrieben das ich nie dafür eingewilligt habe und die Forderung für mich ungültig ist! aber ansonsten nichts weiter...

Habe die Briefe von Webtains ignoriert und mich nicht mehr gemeldet da hier ja des öfteren steht das diskutieren eh nichts bringt!
Und jetzt kommt so ein Inkasso Brief , weis gar nichts was ich als nächstes tun soll
 

schnippewippe

New member
Ich selber würde erstmal gar nichts mehr machen.

Aber das Schreiben von Dir schön aufheben.Damit hast du es ja strittig gestellt.

Habe alle Mahnungen von Webtains bis jetzt ignoriert,
Ich dachte du hast gar nicht geschrieben.
 
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schnippewippe

New member
Amtsgericht Eisenach steht Webtains GmbH erneut zur Seite

Sooooo- ich habe nun lange genug darauf gewartet das MB das Schreiben vom Gericht zu seinem Bericht auf savonarola.org einstellt. 3 mal ist ja danach gefragt worden.

Den Bericht den ich meine hat die Überschrift.
Die späte Einsicht des RA Thomas Meier Mandant zum Vergleich geraten
Hier wurde von MB versucht den Anwalt lächerlich zu machen.

Diese Stelle die eine glatte L*ge ist. Der Anwalt würde nie der Meinung sein das die Verträge OK sind.
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Beispiel:
Ich könnte auch einen Mandanten auf einen Anwalt der mich nervt ansetzen und im laufe des Verfahrens zieht der Mandant dann den Schwanz ein.

Dieser Bericht "" Die späte Einsicht des RA Thomas Meier Mandant zum Vergleich geraten ""wurde am 03.08.2011 eingestellt !!!!!!!! Aber wie schon geschrieben. Das Schreiben vom Gericht wurde bis heute nicht eingestellt.

Gestern wurde aber ein Urteil vom 0 3.08.2011 eingestellt.
Amtsgericht Eisenach steht Webtains GmbH erneut zur Seite
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Wieso stellt er nicht auch das Schreiben vom Gericht uber die Sache mit Rechtsanwalt Thomas Meier ein ???? Seit wann verzichtet er auf das einstellen einer Trophäe in seiner Sammlung. Ich bin mir sicher, würde das Schreiben betreffs RA. Thomas Meier auch eingestellt werden , wäre es das gleiche Schreiben wie bei """Amtsgericht Eisenach steht Webtains GmbH erneut zur Seite""":whistle:

Damit das beim Bericht Amtsgericht Eisenach steht Webtains GmbH
nicht gleich jeden User auffällt, wurde im Bericht die "" Lüneburger Anwaltskanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen "" mitgeteilt .
Im Urteil selber darf er zwar die Kanzlei löschen aber er darf keine andere Kanzlei bei """ Prozessbevollmächtigte:"""einstellen.

Also musste eine Anwaltskanzlei her . Aber es muss ja auch eine sein die es gibt. Nun kann man ja nicht irgendeine nehmen. Das könnte ja raus kommen.
Im Bericht wurde die Lüneburger Anwaltskanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen mitgeteilt.
Was für ein Lacher aber auch. :laugh::laugh::laugh::laugh:
Kommentar zum Schreiben des RA Grewe am 26. November 2009

Herr Rechtsanwalt Henning Grewe von der Kanzlei Herzbruch Bender & Kollegen aus 21315 Lüneburg möchte, dass wir den Namen Micha Jeschio von unserer Infoseite entfernen. Um aber dem Versteckspiel der dubiosen Firmen entgegentreten zu können, müssen wir Ross und Reiter nennen. Nur dann kann man die Wahrheit erkennen, Zusammenhänge herstellen und Schlussfolgerungen ziehen.
Daraus, dass die gleiche Person Micha Jeschio für zwei unterschiedliche - ausgesprochen dubiose Firmen - nämlich Belleros Premium Media Ltd und Online-Downloaden-Service Ltd - als Bevollmächtigter genutzt wird, schliessen wir, dass die beiden Firmen irgendwie zusammenhängen.
Dafür gibt es noch einem weiteren gemeinsamen Nenner: Beide Firmen hatten auch mal denselben Prokuristen, einen Herrn Sascha Schüssler.


...........weiter im link solltet ihr mal reinschauen
Alles Klar ???
Gut Freund vertritt den Kunden der auch noch der Kläger ist und nartürlich verliert. Tscha das Internet vergisst nie.

Also Leute das Urteil vom Amtsgericht Eisenach der Webtains GmbH vom 03.08.2011 können wir mal wieder vergessen.

SO. Das ist meine Meinung. Es kann sich ja jeder seine eigene Meinung bilden .

Wer die Berichte lesen will """ savonarola.org """
 
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schnippewippe

New member
Na fein, ein wenig Verstärkung zu meiner Meinung.

antiabzockenet.blogspot.com

@ Bu*at
Das Amtsgericht Eisenach hat der Rodgau Firma Webtains GmbH erneut zur Seite gestanden und für klare Rechtsverhältnisse gesorgt.

Die Lüneburger Anwaltskanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen hatte für einen Verbraucher aus Melbeck negative Feststellungsklage zum Amtsgericht Eisenach erhoben. Man war der Meinung, dass man die Rechnung der Webtains GmbH nicht bezahlen müsse.
Vor dem Amtsgericht Eisenach hatte aber nicht die Webtains GmbH geklagt, sondern angeblich ein reingefallener User. Der sollte wollte sich wohl aktiv gegen die Forderung der Firma Webtains GmbH zur Wehr setzen und hat zu dem Zweck die Kanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen beauftragt. Ein wirkliches Opfer wird sich zuvor über die Möglichkeiten einer Gegenwehr ausführlich informieren. Dazu gehört dann sicher auch die Auswahl eines Anwalts, welcher bereits Erfahrungen und Erfolge im Kampf gegen Abzocke vorweisen kann. Denn so naiv kann kein Abzockopfer sein, dass man sich ausgerechnet eine Kanzlei aussucht, deren Mitarbeiter schon Abzocker vor Gericht verteidigt haben.

Als Mitarbeiter der Kanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen wird auf deren Webseite der Rechtsanwalt Henning Grewe geführt, der vor gut einem Jahr den, als laufende Aktentasche bekannt gewordenen, angeklagten Anwalt Sven Schulze gemeinsam mit Boris Höller vor Gericht vertrat. Der Rechtsanwalt Sven Schulze hatte sich der Internetgemeinde gegenüber als Eintreiber für die betrügerisch agierenden Firmen Online Premium Content Ltd. und Belleros Premium Media Ltd. betätigt und dabei einen mehr als zweifelhaften Ruf erworben. Und über Boris Höller findet google einige sehr interessante Informationen, sowie seine Verbindungen zum mafiös organisierten Wiener Karussell.

..........................mehr darüber im link
 
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