Hi Leute,
so jetzt werde ich auch schön langsam eingeschüchtert...habe angeblich einen Web.de Club Vertrag abgeschlossen den ich niemals angeklickt bzw. unterschrieben habe. Am 05.10.2011 habe ich denen folgendes Schreiben geschickt das war ein paar Tage nachdem die 4 Wochen Testaccount um waren und ich überhaupt bemerkt habe das dieser aktiv war. Habe sofort also am gleichen Tag nach den 4 Wochen am Samstag den 01.10.2011 angerufen und wollte kündigen...ging nicht da keiner von der Vertragsabteilung da war (war doch klar^^) dann habe ich am Dienstag angerufen weil am Montag ein Feiertag war und dann hiess es es geht nicht mehr zu kündigen und ich muss jetzt für ein Jahr bezahlen...is klar wenn ich nicht mal was abgeschlossen habe. Diesen Brief habe ich sofort 05.10.2010 an 1&1 geschickt und heute noch den Rückschein mit Unterschrift bei mir liegen das der Brief angekommen ist.
1&1 Mail & Media GmbH
Kundenservice web.de
Brauerstr. 48
76135 Karlsruhe
05.10.2011
Anfechtung Ihrer Rechnung/Mahnung Nr.****4136 vom 02.10.2011
E-Mail-Konto: g****3@web.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben und bestreite die dortige Zahlungsforderung über 60€ für 12 Monate vollumfänglich.
Ihre Forderung begründet sich auf meiner Anmeldung zu einem Testzugang für die Web.de Club Mitgliedschaft Leistungspaket bei Web.de
Hiermit erkläre ich die Anfechtung des diesbezüglichen Vertrags wegen Irrtums gem. § 119 BGB.
Aufgrund der irreführenden Angebotsgestaltung auf der angebotsbildenden Internetseite war ich mir nicht darüber im Klaren, dass sich der Testzugang anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement verlängern sollte.
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung gehört eine eventuelle Kostenpflicht zu den Hauptleistungspflichten eines Vertrags. Auf diese Hauptleistungspflichten hat der Dienstleister nicht nur in den AGB, sondern auch auf der angebotsbildenden Internetseite in sofort erkennbarer Form hinzuweisen (§312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB sowie § 1 Abs. 6 PAngV). Ansonsten wird eine entsprechende Klausel in den AGB, nach der sich der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis verlängert, nicht wirksamer Vertragsbestandteil (§ 305c BGB, überraschende Klausel).
Siehe dazu u.a. AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 41 C 1538/07.
Wegen irreführender Vertrags- und Preisgestaltung ist der Dienstleister Web.de bereits auf Unterlassung verklagt worden:
Siehe dazu:
http://www.vzbv.de/mediapics/web_de_lg_koblenz_1_o_30_09.pdf
LG Koblenz 1 O 30/09 vom 25.06.2009
Es sollte sich daher bei Ihrem Unternehmen eigentlich inzwischen herumgesprochen haben, dass die Angaben zur Angebotsgestaltung in transparenter, sofort erkennbarer Form vorzuliegen haben.
Hilfsweise erkläre ich den Widerruf des Vertrags. Die Widerrufsfrist hat erst zum Beginn des Ihrer Meinung nach kostenpflichtigen Dauerschuldverhältnisses begonnen, daher erfolgt der Widerruf nicht verfristet.
Höchst hilfsweise erkläre ich die Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Mit freundlichen Grüßen
G F
Wo ich dann nicht gezahlt habe kam von Web.de ein paar mal Post das ich zahlen soll...alles wie hier geschrieben ignoriert und jetzt kommt schon zum 2. mal Post von "Bayrischer Inkasso Dienst" siehe Anhang.
Was soll ich denn tun, ich werde nichts bezahlen wo ich nicht abgeschlossen habe, und die Email ist eh schon seit Oktober gesperrt und ich werde den Dreck von Web.de auch nicht mehr nutzen!! Nur was können die mir anhaben bzw. wann kommt endlich der gelbe Zettel mit dem Gerichtsbeschluss denn ich dann widersprechen soll??
Und was ist mit dem Schufa Eintrag? Denn sowas ist nicht gerade prickelnd...finde es echt die FRECHHEIT schlechthin was Web.de da nach knapp 10 Jahren Freemail Account bei mir abzieht und ich habe wie gesagt nie ein Geschenk oder den Testaccount angenommen weil ich gewusst habe das dies was kostet und kein Mensch braucht...
Hier der 2. Brief von heute von BID:
Was soll ich tun und wie kann man das endlich stoppen?? Bin echt schön langsam sowas von sauer, vorallem wenn mir wegen so einem Mist ein Schufa Eintrag drohen kann...