Danke schonmal!
Der Verbraucherschutz hat mich sogar noch angerufen, allerdings mit nicht besonders guten Nachrichten. Laut der Dame am Telefon hätte ich mich schon viel früher an die wenden sollen. Jetzt könnte man nichts mehr machen, außer zu hoffen, dass die eben doch nicht klagen.
Wie ich die Sache sehe.
Sie hat wohl nicht nachgerechnet. Sonst wäre ihr aufgefallen, dass die Frist der Klage nach dem Mahnbescheid schon abgelaufen ist. Wieso hat der Anwalt die Sache nicht weiter durchgezogen und dem Gericht die Beweise ,das du zahlen musst, vorgelegt und somit eine Klage auf den Weg gebracht. Wieso schreibt er dich weiter an.
Zunächst kam ein Brief in dem mein Widerspruch zur Kenntnis genommen wurde mit erneuter Aufforderung zu zahlen, bzw. einem Vergleichsangebot.
Wenn er Klage erhoben hätte- warum nun das Vergleichsangebot. Wenn du das eingeht musst du dann auch zahlen. Aber warum überhaupt dieses Angebot wenn ihm seiner Meinung nach die volle Summe zusteht.Wer einen Vergleich anbietet ist für mich, seiner Sache aber
gar nicht sicher .
Die Frage ist sollte ich auf den Brief der Kanzlei reagieren, sie fordern derzeit ja "nur", dass ich mich mit ihnen bis spätestens 14.2 wegen einer außergerichtlichen Regelung "melden" soll.
Das hast du ja schon oft genug gemacht . 4 Tage Zeit finde ich auch mehr als kurz.
Wenn du es gar nicht aushälst.
Teile kurz mit, dass du ja schon alles in der Sache mitgeteilt hast und er sich den ganzen Schriftwechsel von seiner Mandantin vorlegen lassen möchte. Daraus geht hervor, dass du keinen Vertrag dieser Art eingegangen bist.Das es für dich keinen Grund gibt ,für einen Vertrag den es nicht gibt, einen Vergleich einzugehen.
Schicke ruhig das von der Verbraucherzentrale mit.
Mehr würde ich auf keinen Fall schreiben. Man kann schnell einen Fehler machen.
Wenn du es gar nicht aushälst gehe zum Amtsgericht und frage nach einen Rechtsberatungsschein.
Sie benötigen anwaltlichen Rat oder müssen Ihr Recht vor Gericht durchsetzen? Der deutsche Staat hilft mit verschiedenen Angeboten, damit Menschen trotz geringem Einkommen die Möglichkeit ha-ben, zu ihrem Recht zu kommen.
Hast du vielleicht eine Rechtsschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung. Die könnte dir ja auch deine Angst nehmen.
Wie schon geschrieben. In den ganzen Jahren ging es noch nicht bis zum Gericht.
Aber die Entscheidung was du machst liegt bei dir. Die können wir dir nicht abnehmen.
edit:
D. h. die können eigentlich keine Klage einreichen, da die Frist bereits abgelaufen ist? (Sie können schon, das ist klar, aber nicht im Bezug auf den Mahnbescheid?)
Ich denke mal du hast noch Unterlagen - Kopie davon ? ! Also Unterlagen mit der Aktenzeichen-Nummer. Dann rufe beim Gericht an und frage nach ,was aus der Sache geworden ist. Da man dich weiterhin Seitens des Anwalts wegen Zahlung anschreibt und du das ünerhört findest.
Mehr kann ich dir echt nicht schreiben damit du ruhiger wirst.